Processing station for plate-shaped workpieces e.g. for kitchens or furniture, has feed device with several rollers and lifting device
Die
Erfindung betriff eine Bearbeitungsstation zum Bearbeiten von plattenförmigen
Werkstücken, insbesondere plattenförmige Werkstücke
für Küchen oder Möbel. Bearbeitungsstationen
zum Bearbeiten von plattenförmigen Werkstücken
werden beispielsweise zur Herstellung von Bohrungen, Nuten usw.
in Wänden und Böden von Möbeln und Küchenschränken verwendet.
Die Bearbeitungsstationen können dabei Nuten fräsen,
Bohrungen einbringen oder Ausnehmungen für Scharnierelemente
oder verstellbare Fachböden herstellen. Aus
der Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, bei einfacher und
kostengünstiger Herstellbarkeit eine Bearbeitungsstation
bereitzustellen, welche insbesondere Nebenzeiten eines Werkstücks
reduzieren kann. Diese
Aufgabe wird durch eine Bearbeitungsstation mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst, die Unteransprüche zeigen
bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung. Die
erfindungsgemäße Bearbeitungsstation mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 weist daher den Vorteil auf, dass Nebenzeiten, in
welchen keine Bearbeitung am Werkstück bzw. kein Werkstücktransport o. ä.
durchgeführt wird, bei der erfindungsgemäßen Bearbeitungsstation
sehr gering sein können. Hierdurch können die
Fertigungskosten positiv beeinflusst werden. Dies wird erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet,
dass die Bearbeitungsstation eine erste Zufuhrebene und eine zweite
Bearbeitungsebene aufweist, welche parallel zueinander und voneinander
beabstandet angeordnet sind. Dadurch kann eine Zufuhreinheit der
Bearbeitungsstation ein Werkstück auf einer ersten Ebene
zuführen und das Werkstück auf einer zweiten Ebene
bearbeiten. Hierdurch ist es möglich, dass während
der Bearbeitung eines Werkstücks schon ein nachfolgend
zu bearbeitendes Werkstück auf der anderen Ebene zugeführt
wird und in eine Position gebracht wird, von welcher aus das als
nächstes zu bearbeitende Werkstück auf die Bearbeitungsebene
gebracht wird. Dadurch können Nebenzeiten der Werkstücke
signifikant reduziert werden. Besonders
bevorzugt ist dabei die erste Ebene zum Zuführen des Werkstücks
unterhalb der zweiten Ebene zur Bearbeitung des Werkstücks
angeordnet. Um
einen möglichst einfachen und kostengünstigen
Aufbau aufzuweisen, umfasst die Bearbeitungsstation eine Hubeinrichtung
mit einer Vielzahl von Hubelementen, wobei jeweils ein Hubelement zwischen
zwei oder mehreren einander benachbarten Rollen der Zufuhreinrichtung
angeordnet ist. Ferner ist eine Fixiereinheit auf der Bearbeitungsebene (zweite
Ebene) angeordnet, so dass ein zu bearbeitendes Werkstück,
welches durch die Hubeinrichtung von der ersten Ebene auf die zweite
Ebene angehoben wurde, schnell und einfach durch die Fixiereinrichtung
fixiert bzw. geklemmt werden kann und dann für eine Bearbeitung
zur Bearbeitungseinheit durch die Fixiereinrichtung verfahren werden
kann. Zusätzlich kann die Bearbeitungseinheit auch verfahrbar
in wenigstens drei Achsen sein. Besonders
bevorzugt umfassen die Hubelemente Stangen, welche zwischen den
Rollen angeordnet sind. Die Stangen können dabei zylindrisch oder
als Vierkant ausgebildet sein. Ein Antrieb der Hubeinrichtung ist
weiter bevorzugt pneumatisch. Um Beschädigungen der Werkstücke
beim Transport in der zweiten Ebene durch die Hubelemente zu vermeiden,
sind vorzugsweise Schutzeinrichtungen wie Polster oder Bürsten
an den zum Werkstück gerichteten Bereichen der Hubelemente
angeordnet. Die Hubelemente verhindern dabei, dass Werkstücke nach
unten wegfallen bzw. durchhängen können. Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung umfasst
die Hubeinrichtung wenigstens zwei separat steuerbare Hubblockeinheiten,
wobei eine Hubblockeinheit jeweils aus mehreren Hubelementen besteht,
welche gemeinsam angehoben bzw. abgesenkt werden können.
Hierdurch ist es möglich, dass zum Anheben bzw. Absenken
einer Hubblockeinheit lediglich ein Hubzylinder vorgesehen werden
muss. Vorzugsweise können zwei oder mehrere Hubeinheiten
miteinander gekoppelt werden, um dann gemeinsam angehoben bzw. abgesenkt
zu werden. Hierbei ist vorzugsweise eine Verbindung zwischen den
Hubeinheiten mittels eines horizontal bewegbaren Bolzenelements
vorgesehen, wobei das Bolzenelement in jeweils nebeneinander liegende Öffnungen
von einander benachbarten Hubeinheiten einführbar und entnehmbar
ist. Dadurch kann eine schnelle Koppelung bzw. auch ein schnelles
außer Eingriff bringen von benachbarten Hubeinheiten realisiert
werden. Weiter
bevorzugt umfasst die Bearbeitungsstation eine Messvorrichtung,
welche in die Zufuhreinheit integriert ist. Die Messvorrichtung
misst dabei eine Größe, insbesondere eine Länge
und/oder eine Breite eines zu bearbeitenden Werkstücks,
was einer Steuerung der Bearbeitungsstation zugeführt wird,
die dann die Fixiereinrichtung schon auf eine Position bringt, um
das nächste zu bearbeitende Werkstück schnell
und sicher klemmen zu können. Besonders
bevorzugt ist die Steuerung derart ausgelegt, dass die von der Messvorrichtung
gemessenen Größenwerte der Werkstücke
mit abgelegten Größenwerten der Werkstücke
eines vorbestimmten Produktionszyklus verglichen werden. Mit anderen
Worten ist in der Steuerung ein Produktionszyklus abgespeichert
und die Steuerung vergleicht die an der Messvorrichtung bestimmten
aktuellen Größenwerte eines Werkstücks
mit dem jeweils dazugehörigen entsprechenden Größenwert
des Produktionszyklus. Dadurch kann die Steuerung überprüfen,
ob ein zugeführtes Werkstück die gemäß Produktionszyklus
notwendige Größe aufweist oder nicht. Sollten
hierbei Abweichungen auftreten, kann beispielsweise ein Warnsignal
ausgegeben werden und die Bearbeitungsstation angehalten werden. Weiter
bevorzugt umfasst die Zufuhreinrichtung der Bearbeitungsstation
einen Anschlag bzw. ein Stoppblech vor dem Arbeitsbereich S, welcher eine
in Zufuhrrichtung des Werkstücks vorderste Position des
Werkstücks definiert. Ausgehend von dieser Position kann
das Werkstück beispielsweise mittels der Hubeinrichtung
in die zweite Ebene angehoben werden und kann dort geklemmt und
bearbeitet werden. Nachfolgend
wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
unter Bezugnahme auf die begleitende Zeichnung im Detail beschrieben.
In der Zeichnung ist: Nachfolgend
wird unter Bezugnahme auf die Wie
aus Die
Zufuhreinrichtung 3 umfasst eine Vielzahl von Rollen 30,
welche jeweils einzeln angetrieben sind oder alternativ auch gemeinsam über
eine Königswelle mit Gummiriemen über einen Antriebsmotor
antreibbar sind. Es sei angemerkt, dass hierbei nicht zwingend alle
Rollen antreibbar ausgelegt sein müssen, sondern dass auch
dazwischen liegende Rollen ohne Antrieb vorgesehen sein können.
Die Zufuhreinrichtung 3 umfasst ferner eine Hubeinrichtung 33.
Die Hubeinrichtung 33 umfasst dabei eine Vielzahl von Hubelementen 34,
wobei jeweils ein Hubelement 34 zwischen zwei einander
benachbart angeordneten Rollen 30 angeordnet ist. Alternativ
können auch zwei oder mehrere Rollen 30 zwischen
den Hubelementen 34 sein. Wie aus den Figuren ersichtlich
ist, sind hierbei mehrere Hubelemente 34 jeweils zu Hubblockeinheiten
zusammengefasst. Hierbei bezeichnet das Bezugszeichen 31 eine
erste Hubblockeinheit und das Bezugszeichen 32 eine zweite Hubblockeinheit.
Die beiden Hubblockeinheiten 31, 32 sind dabei
mittels eines Verbindungselements 7 miteinander koppelbar
bzw. lösbar. Dadurch können die beiden Hubblockeinheiten 31, 32 gemeinsam oder
separat angesteuert werden. Eine
erste Ebene E1 ist hierbei am oberen Ende der Zufuhreinrichtung 3 bzw.
der Abtransporteinrichtung 4 definiert. Die Werkstücke
werden hierbei in der ersten Ebene E1 zugeführt und abgeführt. Die
Zufuhreinrichtung 3 umfasst ferner eine Fixiereinrichtung 5,
welche ein erstes Klemmelement 5a und ein zweites Klemmelement 5b umfasst.
Die beiden Klemmelemente 5a, 5b sind in horizontaler Richtung
ausgerichtet und können ein Werkstück 6 zwischen
sich klemmen. Hierbei ist seitlich an der aus den Rollen 30 bestehenden
Rollenbahn der Zufuhreinrichtung 3 eine Gegenklemmeinrichtung 11 vorgesehen
(vgl. Die
zweite Ebene E2 ist dabei parallel zur ersten Ebene 1 und
in einem vorbestimmten Abstand über der ersten Ebene E1
angeordnet (vgl. Wie
in Die
Funktion der erfindungsgemäßen Bearbeitungsstation 1 ist
dabei wie folgt. Ein erstes Werkstück 6 wird über
die Zufuhreinrichtung 3 zugeführt und mittels
der Messvorrichtung vermessen. Auf den Schritt des Vermessens kann
verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, welches Werkstück
gerade zugeführt wird oder wenn eine Vermessung z. B. schon
in einer vorherigen Maschine durchgeführt wurde. Im nächsten
Schritt wird das Werkstück dann mittels der ersten Hubblockeinheit 31 angehoben. Dies
ist in Da,
wie aus Nach
einer erfolgten Bearbeitung wird die Fixiereinrichtung 5 über
die Abtransporteinrichtung 4 verfahren, wo das bearbeitete
Werkstück auf eine weitere Hubeinrichtung 35 abgelegt
bzw. geschoben wird und auf die Ebene E1 der Abtransporteinrichtung
auf die Rollen 40 gelegt bzw. abgesenkt wird. Die
Abtransporteinrichtung 4 umfasst eine zweite Hubeinrichtung 35,
welche ebenfalls eine Vielzahl von Hubelementen 34 umfasst.
In ähnlicher Weise, wie die Hubeinrichtung 33 der
Zufuhreinrichtung umfasst die zweite Hubeinrichtung 35 eine
erste Hubblockeinheit 36 und eine zweite Hubblockeinheit 37,
welche jeweils separat voneinander ansteuerbar sind. In Abhängigkeit
von einer Länge des aufzunehmenden Werkstücks
wird dabei die erste Hubblockeinheit 36 oder zusätzlich
noch die zweite Hubblockeinheit 37 betätigt. Auch
diese beiden Hubblockeinheiten 36, 37 sind mittels
eines Verbindungselements 38 koppelbar bzw. voneinander
lösbar. Während
das erste Werkstück 6 bearbeitet wird, kommt,
wie in Es
sei angemerkt, dass die erste Hubeinrichtung 33 und die
zweite Hubeinrichtung 35 hierbei abhängig von
einer Länge eines Werkstücks jeweils eine oder
mehrere Hubblockeinheiten betätigen. Da das Nachführen
von nachfolgend zu bearbeitenden Werkstücken 6 bzw. 6'' in
eine erste Ebene E1 unterhalb einer Bearbeitungsebene E2 verlegt
wird, kann auch ein niedrigerer Aufbau der Fixiereinrichtung 5 erreicht
werden. Insbesondere kann auf ein Anheben bzw. Absenken der Fixiereinrichtung 5 verzichtet werden,
da erfindungsgemäß die Werkstücke angehoben
bzw. abgesenkt werden. Dadurch kann die Fixiereinrichtung 5 besser
in den Arbeitsbereich S der Bearbeitungsstation fahren, ohne dass
es zu Kollisionsproblemen mit Bauteilen der Bearbeitungseinheit 2 kommt.
Während der Bearbeitung des Werkstücks durch die
Bearbeitungseinheit 2 bleibt die erste Hubeinrichtung 31 vorzugsweise
so lange in ihrem angehobenen Zustand, bis ein Herunterhängen
des Werkstücks an der Zufuhrseite nicht mehr möglich
ist. Hierdurch kann insbesondere bei langen Werkstücken
ein Durchbiegen nach unten des Werkstücks während
einer Bearbeitung vermieden werden. Ebenfalls ist vorzugsweise die
zweite Hubeinrichtung 35 nach oben verfahren, um bei der
Bearbeitung des Werkstücks eine Abstützung herzustellen
und ein Durchhängen des Werkstücks zu vermeiden. Mittels
der erfindungsgemäßen Messvorrichtung 8 kann
dabei auch eine Überprüfung der Abmessungen der
Werkstücke in einer Steuerung vorgenommen werden, indem
die gemessenen Werte des Werkstücks mit gespeicherten Werten
eines Werkstücks verglichen werden. Hierbei kann in der Steuerung
auch ein vorbestimmter Produktionszyklus gespeichert sein, in welchem
die Abmessungen von unterschiedlich großen Werkstücken
in ihrer vorbestimmten Reihenfolge abgelegt ist. Sollte ein Werkstück
Abweichungen von dem gespeicherten Produktionszyklus aufweisen,
kann ein Warnsignal o. ä. ausgegeben werden und die Bearbeitungsstation angehalten
werden. Die
erfindungsgemäße Bearbeitungsstation 1 wird
insbesondere zur Bearbeitung von plattenförmigen Werkstücken
für Möbelkorpusse wie Schrankwände, Böden,
Zwischenkorpuswände usw., verwendet. Hierbei weist die
erfindungsgemäße Bearbeitungsstation den großen
Vorteil auf, dass Nebenzeiten der Werkstücke bei der Bearbeitung
durch die Bearbeitungsstation signifikant reduziert werden können. Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. A processing station comprises a processing unit (2) and a transportation device which carries workpieces through the processing station, where the transportation device comprises a feed device (3) and a fixing device (5) for clamping and fixing the workpieces and for carrying the workpieces into a processing zone (S). The feed device (3) has a number of rollers (30) and a lifting device (33) and above the feed device (3) is defined a first level (E1) and processing of the workpieces takes place in a second level (E2) parallel to and spaced from the first level (E1). Bearbeitungsstation zum Bearbeiten von plattenförmigen
Werkstücken (6, 6', 6''), umfassend
eine Bearbeitungseinheit (2) und eine Transporteinrichtung,
welche Werkstücke durch die Bearbeitungsstation hindurchtransportiert,
wobei die Transporteinrichtung eine Zufuhreinrichtung (3)
umfasst und eine Fixiereinrichtung (5) zum Klemmen und
Fixieren der Werkstücke und zum Verfahren der Werkstücke
in einen Bearbeitungsbereich (S) umfasst, wobei die Zufuhreinrichtung
(3) eine Vielzahl von Rollen (30) und eine Hubeinrichtung
(33) umfasst, wobei oberhalb der Zufuhreinrichtung (3)
eine erste Ebene (E1) definiert ist, und wobei die Bearbeitung des
Werkstücks (6) in einer zweiten Ebene (E2), welche
parallel und mit einem vorbestimmten Abstand zur ersten Ebene (E1)
angeordnet ist, erfolgt. Bearbeitungsstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die erste Ebene (E1) unterhalb der zweiten Ebene (E2) angeordnet
ist. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubeinrichtung
(33) eine Vielzahl von Hubelementen (34) umfasst,
wobei jeweils ein Hubelement (34) zwischen zwei oder mehreren
einander benachbarten Rollen (30) angeordnet ist, und wobei
die Fixiereinheit (3) in der zweiten Ebene (E2) angeordnet ist. Bearbeitungsstation nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Hubelemente (34) Stangen umfassen, welche zwischen
den Rollen (30) parallel zu den Rollen (30) angeordnet
sind. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubeinrichtung (33)
wenigstens eine erste Hubblockeinheit (31) und eine zweite
Hubblockeinheit (32) umfasst, welche unabhängig
voneinander steuerbar sind und wobei jede der Hubblockeinheiten (31, 32)
jeweils mehrere Hubelemente (34) umfassen. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, ferner umfassend eine Messvorrichtung, welche
an der Zufuhreinrichtung (3) angeordnet ist, wobei die
Messvorrichtung (8) eine Länge und/oder Breite
des Werkstücks misst. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, ferner umfassend eine Steuerung, welche die
von der Messvorrichtung (8) gemessene Länge und/oder
Breite eines Werkstücks mit einem abgelegten Wert für
eine Länge und/oder Breite eines Werkstücks eines
vorbestimmten Produktionszyklus vergleicht. Bearbeitungsstation nach Anspruch 6 oder 7, ferner
umfassend einen anhebbaren und absenkbaren Anschlag (9),
welcher eine Messposition des Werkstücks (6) zur
Messung mit der Messvorrichtung (8) definiert. Bearbeitungsstation nach einem der Ansprüche
5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Hubblockeinheit
(31) und die zweite Hubblockeinheit (32) mittels
eines Verbindungselements (7) voneinander lösbar
oder miteinander verbindbar sind, um separat oder gemeinsam angehoben
bzw. abgesenkt zu werden. Bearbeitungsstation nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, ferner umfassend eine Abtransporteinrichtung
(4), welche einen Abtransport des Werkstücks in
der ersten Ebene (E1) übernimmt und welche eine zweite
Hubeinrichtung (35) umfasst, um ein bearbeitetes Werkstück
nach der Bearbeitung aufzunehmen und abzusenken.ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
Zitierte Patentliteratur


