Ausstattungsteil mit einer Leuchtfläche
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Ausstattungsteil für den Innenraum eines Fahrzeuges mit einer Leuchtfläche, die aus einem Formkörper, an dem ein Lichtleiter angeordnet ist, der mit einer Deckschicht versehen ist, besteht. Derartige Ausstattungsteile sind beispielsweise aus der Es war deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein Ausstattungsteil zur Verfügung zu stellen, dass die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweist. Gelöst wird die Aufgabe mit einem Ausstattungsteil für den Innenraum eines Fahrzeugs mit einer Leuchtquelle, die aus einem Formkörper, an dem ein Lichtleiter angeordnet ist, der mit einer Deckschicht versehen ist, besteht. Der Formkörper ist in seinem Randbereich zumindest abschnittsweise mit einer Einbuchtung versehen, die eine Lichtquelle aufnimmt. Die vorliegende Erfindung betrifft ein Ausstattungsteil für den Innenraum eines Fahrzeuges. Bei einem derartigen Ausstattungsteil handelt es sich in der Regel um ein Verkleidungsteil oder um das Armaturenbrett. Beispielsweise ist das Ausstattungsteil eine Türverkleidung oder der Dachhimmel. In der Regel weisen diese Ausstattungsteile ein Trägermaterial auf, das zumindest mit einer Dekorschicht, oftmals jedoch auch mit einer Polsterschicht, versehen ist, die vorzugsweise zwischen der Dekorschicht und dem Trägermaterial angeordnet wird. Das Trägermaterial kann mehrschichtig aufgebaut sein. Erfindungsgemäß weist dieses Ausstattungsteil eine Leuchtfläche auf, insbesondere um gewisse Bereiche des Ausstattungsteils hervorzuheben und/oder um die Ausleuchtung des Innenraumes des Fahrzeuges zu ermöglichen oder zu verbessern. Diese Leuchtfläche besteht erfindungsgemäß aus einem Formkörper, der in der Regel als Trägerschicht dient. Dieser Formkörper wird oftmals durch Formen eines flächigen Materials und/oder durch Gießen bzw. Spritzgießen hergestellt. An diesem Formkörper ist ein Lichtleiter angeordnet. Vorzugsweise ist der Lichtleiter mit dem Formkörper stoffschlüssig verbunden, insbesondere mit diesem verklebt. Bei dem Lichtleiter handelt es sich erfindungsgemäß um einen flächigen, flexiblen Lichtleiter, so dass die Leuchtfläche vergleichsweise groß ausfallen kann und nicht eben sein muss, da sich der flexible Lichtleiter an die Kontur der Formplatte anpasst. Durch seine Flexibilität macht der Lichtleiter gewisse mechanische Beanspruchungen mit, ohne beschädigt zu werden. Bei einem Bruch, beispielsweise in einer Unfallsituation, entstehen aufgrund der Flexibilität keine scharfen Kanten. Zwischen dem Lichtleiter und dem Innenraum, d. h. auf der Sichtseite des Ausstattungsteils ist der Lichtleiter erfindungsgemäß vollflächig mit einer Deckschicht versehen, die vorzugsweise über den Rand des Lichtleiters hinaussteht. Bei dieser Deckschicht handelt es sich zumindest um eine Dekorschicht, beispielsweise ein Leder-, Stoff- oder Alcantarabezug, der besonders bevorzugt ein Softtouch aufweist, d. h. bei dem vorzugsweise zwischen der Dekorschicht und dem Leiter noch eine Polsterschicht vorgesehen ist. Das von dem Lichtleiter emitierte Licht durchstrahlt die Deckschicht und lichtet sodann den Innenraum des Fahrzeuges. Die Dekorschicht, die Polsterschicht und der Lichtleiter werden vorzugsweise stoffschlüssig, insbesondere durch Kleben, miteinander verbunden. Erfindungsgemäß ist nun der Formkörper in seinem Randbereich zumindest abschnittsweise mit einer Einbuchtung versehen, die die Lichtquelle aufnimmt. Diese Einbuchtung hat zum einen den Vorteil, dass sie dem Formkörper Stabilität verleiht, zum anderen aber auch den Übergang zwischen dem Formkörper und daran anschließenden Bauteilen verbessert, so dass dieser Übergang optisch ansprechend aber nicht scharfkantig ist. Dadurch dass, die Lichtquelle in der Einbuchtung vorgesehen wird, ist das erfindungsgemäße Ausstattungsteil sehr platzsparend gestaltet und die Lichtquelle ist geschützt. Vorzugsweise ist die Einbuchtung als Nut, ganz besonders bevorzugt als durchgehende sich um den gesamten Randbereich des Formkörpers erstreckende Nut, gestaltet. Die Lichtquelle kann die gesamte Länge oder eine Teillänge der Nut aufweisen. Es können mehrere Lichtquellen in der Nut angeordnet werden, die gemeinsam oder getrennt voneinander betreibbar sind. Die einzelnen Lichtquellen können Licht mit unterschiedlichen Wellenlängen und/oder mit unterschiedlicher Intensität ausstrahlen. Bei der Lichtquelle kann es sich beispielsweise um eine LED, OLED und/oder um eine Glühbirne handeln. Jede Lichtquelle kann an einen oder mehrere Stromkreise angeschlossen werden. Mehrere Lichtquellen können an einen gemeinsamen oder getrennte Stromkreis EUR angeschlossen werden. Vorzugsweise weist die Einbuchtung mindestens eine Ausnehmung zur Einkopplung des Lichtes von der Lichtquelle in den Lichtleiter auf. Beispielsweise handelt es sich bei der Ausnehmung um einen Schlitz. Vorzugsweise ist die Lichtquelle in einem Gehäuse vorgesehen, das in der Einbuchtung angeordnet und vorzugsweise stoffschlüssig mit dieser Verbunden, insbesondere in diese eingeklebt wird. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform wird die Lichtquelle direkt an der Randung der Einbuchtung angeordnet, vorzugsweise formschlüssig, insbesondere durch Kleben mit dieser verbunden. Vorzugsweise ist die Lichtquelle jedoch so vorgesehen, dass sie einfach austauschbar ist. Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Weiterhin ist in der Darstellung gemäß Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Die vorliegende Erfindung betrifft ein Ausstattungsteil für den Innenraum eines Fahrzeuges mit einer Leuchtfläche, die aus einem Formkörper, an dem ein Lichtleiter angeordnet ist, der mit einer Deckschicht versehen ist, besteht. Ausstattungsteil (1) für den Innenraum eines Fahrzeuges mit einer Leuchtfläche (11, 13, 15), die aus einem Formköper (5), an dem ein Lichtleiter (7) angeordnet ist, der mit einem Deckschicht (6) versehen ist, besteht, dadurch gekennzeichnet, dass der Formköper in seinem Randbereich (9) zumindest abschnittsweise eine Einbuchtung (5.1) aufweist, die die Lichtquelle (4) aufnimmt. Ausstattungsteil (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einbuchtung als Nut ausgeführt ist. Ausstattungsteil (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einbuchtung (5.1) eine Ausnehmung zur Einkopplung des Lichtes von der Lichtquelle (4) in den Lichtleiter. Ausstattungsteil (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (4) in einem Gehäuse (8) vorgesehen ist, das in der Einbuchtung (5.1) angeordnet ist. Ausstattungsteil (1) nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle direkt an der Einbuchtung angeordnet, vorzugsweise formschlüssig mit dieser verbunden, ist. Ausstattungsteil (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschicht (6) eine Dekor- (6.1) und eine Polsterschicht (6.2) aufweist. Ausstattungsteil (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschicht über den Rand (9) des Lichtliters hinaussteht. Ausstattungsteil (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich an die Leuchtfläche (11, 13, 15) weitere Flächen anschließen, die den Rand bereich der Leuchtfläche (11, 13, 15) überdecken.Bezugszeichenliste
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
Zitierte Patentliteratur