T5/T8 LED-Energie- Spar- Umrüst- Set für T8 / G13 Leuchtstofflampen

31-03-2016 дата публикации
Номер:
DE102014013596A1
Принадлежит: Individual
Контакты:
Номер заявки: 01-14-10203596
Дата заявки: 13-09-2014

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Die vorgeschlagene Erfindung besteht aus einem T5 bzw. 16 mm Glas-Rohr in dem sich die LED-Aluminium-Platine, der Gleichrichter und die Strombegrenzung (Kondensator) befinden.

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An beiden Enden des Glasrohrs befinden sich G13 Lampensockel, die gesamte Anordnung hat die gleiche Länge wie eine T8 Leuchtstofflampe und passt in jede Standard-Leuchte mit magnetischem oder elektronischem Vorschaltgerät.

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Die Strombegrenzung sorgt in Verbindung mit dem magnetischen Vorschaltgerät der Leuchte für eine Begrenzung des Betriebsstroms der LED Platine und flimmerfreien Betrieb. Es ist kein Elko zur Siebung notwendig.

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Wenn die Lampe in einer Leuchte mit EVG betrieben wird ist die Strombegrenzung wirkungslos, der HF-Ausgangs-Strom des EVG fließt durch den Gleichrichter zur LED Platine, die Leistung wird durch die Betriebsspannung (ca. 90 V) der LED-Reihen-parallel Schaltung bestimmt.

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Wie in Zeichnung 1 dargestellt kann die Lampe intern entsprechend EU-Standard und US-Standard verschaltet werden.



T5/T8 LED-Energie-Spar-Umrüst-Set für T8-Leuchtstofflampqen-Leuchten dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung der genannten Anordnung komplett aus elektrisch isolierendem Material (beispielsweise Glas, Keramik oder Plastik) besteht



T5/T8 LED-Energie-Spar-Umrüst-Set für T8-Leuchtstofflampqen-Leuchten dadurch gekennzeichnet, dass ”die Umhüllung der genannten Anordnung komplett aus elektrisch isolierendem Material (beispielsweise Glas, Keramik oder Plastik) besteht”

Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ”die genannte (T5) Anordnung G13 Lampensockel hat und dadurch direkt in eine T8-Leuchte einsetzbar ist”

Anordnung nach Ansprüchen 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, dass ”sich die Stromversorgung und die LED Leuchteinheit innerhalb des T5 Lampenrohres befindet”

Anordnung nach Ansprüchen 1–3 dadurch gekennzeichnet, dass ”die genannte Anordnung mit magnetischem VG oder EVG betrieben werden kann”