Process and plant for the treatment of ash from waste incineration plants
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Anlage zur Aufbereitung von Asche aus Müllverbrennungsanlagen. Bei der Asche handelt es sich insbesondere um Hausmüllverbrennungsasche (HMVA). Bei der Aufbereitung von Asche aus Müllverbrennungsanlagen wird das Ziel verfolgt, die Asche so zu trennen, dass mehrere unterschiedlich mit Schadstoffen belastete Anteile (Fraktionen) der Asche entstehen. Während stark schadstoffbelastete Anteile kostenaufwendig entsorgt werden müssen, können weniger stark belastete und ggf. unbelastete Anteile gewinnbringend wiederverwertet werden. Von besonderer Bedeutung bei der Aufbereitung von Asche ist die Gewinnung von Eisen- und Nichteisenmetallen aus der Asche, die besonders gewinnbringend sind. Die Aufbereitung von Hausmüllverbrennungsasche erfolgt in einem Nassklassierungsverfahren. Hierzu wird die Asche mit Flüssigkeit versetzt. Unter Klassierung versteht man eine Trennung eines aus Partikeln mit einer gegebenen Korngrößenverteilung bestehenden Ausgangsmaterials in mehrere Fraktionen unterschiedlicher Korngrößenverteilung. Die Klassierung dient beispielsweise dazu, die Asche in unterschiedlich stark mit Schadstoffen belastete Anteile zu trennen. Aus der Aus der Im Fokus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Aufbereitungsanlagen standen bisher die vorstehend angesprochene Gewinnung Metallen und die Abtrennung von stark schadstoffbelasteten Fraktionen, die teuer entsorgt werden müssen, von weniger schadstoffbelasteten Fraktionen, die verwertet werden können. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Aufbereitung von Asche aus Müllverbrennungsanlagen derart zu gestalten, dass die Aufbereitungsanlagen mit einer noch höheren wirtschaftlichen Effizienz betrieben werden können. Zur Lösung dieser Aufgabe ist das eingangs genannte Verfahren erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet,
In der ersten Klassierstufe wird die Asche in eine erste Grobfraktion und eine Feinfraktion klassiert. Die Klassierung erfolgt beispielsweise durch ein Klassiersieb. Für die Klassierung wird Wasser benötigt. Das Wasser stellt insbesondere die Treibkraft zur Verfügung, die erforderlich ist, um die Asche durch die erste Klassierstufe hindurchzutreiben. Die Feinfraktion wird vorzugsweise einer weiteren Aufbereitung zugeführt. Die erste Grobfraktion wird einer zweiten Klassierstufe zugeführt und dort einer Kontrollklassierung unterworfen. Auch diese Klassierung erfolgt unter Hinzugabe von Wasser, wobei auch hier das Wasser die erforderliche Treibkraft zur Verfügung stellt. Bei der Kontrollklassierung wird eine Restfraktion abgetrennt. Die Aufgabe der Kontrollklassierung besteht darin, sicherzustellen, dass die von der ersten Klassierstufe kommende erste Grobfraktion tatsächlich die gewünschte Korngrößenverteilung aufweist. In der Praxis tritt häufig der Fall auf, dass die erste Grobfraktion nach der ersten Klassierstufe noch einen (kleinen) Anteil einer kleineren Fraktion enthält. Dieser Anteil mit der kleineren Fraktion ist unerwünscht. Er kann dafür sorgen, dass die erste Grobfraktion schlechter verwertbar oder sogar unbrauchbar wird. Erfindungsgemäß werden das Wasser der ersten Klassierstufe in einem ersten Wasserkreislauf und das Wasser der Kontrollklassierung in einem zweiten Wasserkreislauf geführt. Der Erfindung geht von der folgenden Überlegung aus. Das Betreiben der ersten Klassierstufe in einem ersten Wasserkreislauf ist bekannt. Wenn die erste Grobfraktion in einer zweiten Klassierstufe einer Kontrollklassierung unterworfen und die Kontrollklassierung mit dem Wasser des ersten Wasserkreislaufes durchgeführt wird, reichert sich der erste Wasserkreislauf mit Salzen an. Diese Salzanreicherung ist unerwünscht. Mit zunehmendem Betrieb der Aufbereitungsanlage erreicht das Wasser, das in dem im Wesentlichen geschlossenen ersten Wasserkreislauf geführt wird, einen kritischen Grenzwert an Schadstoffen (Salzen). Beim Erreichen des Grenzwerts muss das gesamte Wasser ausgetauscht und entsorgt werden. Hierbei handelt es sich bei einer typischen Anlage um eine Größenordnung von 200 Kubikmeter. Hinzu kommt, dass die erste Grobfraktion ebenfalls mit Schadstoffen, insbesondere mit Salzen, angereichert wird. Dies führt zu einer Einschränkung der Verwertbarkeit der ersten Grobfraktion bis hin zu einer Nichtverwertbarkeit. Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die erste Grobfraktion nach der ersten Klassierstufe durch das Wasser von Chloriden und Sulfaten weitgehend gereinigt ist. Die bereits gereinigte erste Grobfraktion soll nicht - wie im Stand der Technik - durch erneuten Kontakt mit schadstoffbelastetem Wasser wieder verunreinigt werden. Erfindungsgemäß ist in Abkehr bekannter Technologien hierzu ein zweiter Wasserkreislauf vorgesehen, der unabhängig von dem ersten Wasserkreislauf ist. Dies hat zur Folge, dass der zweite Wasserkreislauf aufgrund der bereits gereinigten ersten Grobfraktion erst deutlich später ausgewechselt werden muss wie der erste Wasserkreislauf. Vorzugsweise wird der zweite Wasserkreislauf höchstens halb so häufig gewechselt wie der erste Wasserkreislauf. Erste Versuche haben ergeben, dass der zweite Wasserkreislauf deutlich länger ohne Wasseraustausch betrieben werden kann. Neben dem vorstehend geschilderten Vorteil des sich nicht oder nur kaum mit Schadstoffen anreichernden Wassers im zweiten Wasserkreislauf liegt ein weiterer Vorteil darin, dass die Qualität der verbleibenden (also um die Restfraktion reduzierten) ersten Grobfraktion hervorragend ist. Dies gilt für die Korngrößenverteilung und noch vielmehr für die geringe oder gar nicht vorhandene Schadstoffbelastung der verbleibenden ersten Grobfraktion. Es ist möglich, die verbleibende erste Grobfraktion ohne weiteres einer Verwertung zuzuführen. Hierzu wird sie verhaldet und später beispielsweise für den Bau von Dämmen oder im Straßenbau verwendet. Die Einsparungen durch das erfindungsgemäße Verfahren sind erheblich und dadurch begründet, dass weniger Wasser in größeren Zyklen ausgetauscht werden muss. Vorzugsweise sind in dem zweiten Wasserkreislauf zwischen 25% und 50% der gesamten Wassermenge des ersten und des zweiten Wasserkreislaufes enthalten. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass im ersten Wasserkreislauf zwischen 75% und 50% der gesamten Wassermenge des ersten und des zweiten Wasserkreislaufes enthalten sind. Da sich das Wasser des ersten Wasserkreislaufes schneller mit Schadstoffen anreichert, müssen gegenüber der Gesamtmenge des Wassers lediglich zwischen 75% und 50% bei Erreichen des Grenzwertes entsorgt werden. Hieraus ergibt sich eine erhebliche Einsparung. Das Wasser des zweiten Wasserkreislaufes kann länger gefahren und muss seltener ausgetauscht werden. Vorzugsweise verbleibt das Wasser des zweiten Wasserkreislaufes mindestens drei Mal, vorzugsweise mindestens vier Mal, so lang im Kreislauf wie das Wasser des ersten Wasserkreislaufes, bevor es ausgetauscht wird. Zu den wirtschaftlichen Faktoren gehört auch die Rückgewinnung von in der Asche enthaltenen Wertstoffen. Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn zwischen der ersten Klassierstufe und der zweiten Klassierstufe Metall abgeschieden wird. Die Abscheidung kann durch einen Überbandmagneten erfolgen. Sie ist an dieser Stelle insoweit besonders vorteilhaft, als die erste Grobfraktion in der ersten Klassierstufe gereinigt worden ist. Vorzugsweise wird das Wasser der zweiten Klassierstufe nach der Kontrollklassierung gesammelt und zumindest teilweise wieder der Kontrollklassierung zugeführt. Das Sammeln kann in einer Sammeleinrichtung wie zum Beispiel einer Wanne erfolgen. In der Wanne sammelt sich die Restfraktion, die mittels einer Pumpe abgepumpt wird. Hierbei hat die Restfraktion vorzugsweise eine Restfeuchte von ca. 6% bis 8%. Das übrige Wasser wird im zweiten Kreislauf gefahren. In wesentlicher Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass nach der zweiten Klassierstufe mittels eines Bogensiebes Leichtstoffe entfernt werden, bevor das Wasser zu der Kontrollklassierung zurückgeführt wird. Bei den Leichtstoffen kann es sich um unverbrannte organische Stoffe handeln, wie zum Beispiel Holz oder auch kleine Polystyrol-Teilchen. Derartige Stoffe sind leichter als Wasser und können zu einer unerwünschten Schaumbildung führen. Durch das Abführen der Leichtstoffe nach der zweiten Klassierstufe wird eine Schaumbildung unterbunden, so dass ein Führen des Wassers im zweiten Wasserkreislauf problemlos möglich ist. Vorteilhafterweise wird nach dem Bogensieb das Wasser gesammelt, bevor es zu der zweiten Klassierstufe zurückgepumpt wird. Hierbei kann ein Vorlagebehälter zum Einsatz kommen. In der zweiten Klassierstufe wird aus der ersten Grobfraktion die Restfraktion abgetrennt. Hierbei handelt es sich um einen Fehlkornanteil. Die verbleibende erste Grobfraktion kann unmittelbar in der passenden Korngröße (ohne Fehlkornanteil) der Verwertung zugeführt werden. Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass in der zweiten Klassierstufe aus der ersten Grobfraktion mindestens eine zweite Grobfraktion abgeschieden wird, die lediglich einen unteren Korngrößenbereich der ersten Grobfraktion umfasst. Es wird also aus der ersten Grobfraktion eine zweite Grobfraktion abgetrennt, die eine kleinere maximale Korngröße aufweist als die verbleibende erste Grobfraktion. Beispielsweise umfasst die Grobfraktion ein Korngrößenspektrum zwischen 4 mm und 60 mm. Dann kann die zweite Klassierstufe so eingestellt werden, dass das Korngrößenspektrum der verbleibenden ersten Grobfraktion beispielsweise 16 mm bis 60 mm beträgt und das der zweiten Grobfraktion 4 mm bis 16 mm. Die Abtrennung einer zweiten Grobfraktion, die kleiner ist als die verbleibende Grobfraktion, hat den Vorteil einer vielseitigeren Verwertung. So können die unterschiedlichen Fraktionen unterschiedlichen Anwendungen zukommen. In der zweiten Klassierstufe wird die Restfraktion abgetrennt, die auch als Fehlfraktion bezeichnet werden kann. Vorzugsweise wird die Restfraktion in einer Sammeleinrichtung gesammelt und anschließend einem Hydrozyklon zugeführt, wobei der Überlauf des Hydrozyklons zurück in die Sammeleinrichtung geleitet wird. Am Unterlauf des Hydrozyklons wird die Restfraktion abgelassen und aus dem Wasserkreislauf genommen. Der von der Restfraktion weitestgehend befreite Überlauf wird zurück in die Sammeleinrichtung geleitet. Auf diese Weise wird der zweite Wasserkreislauf vorteilhaft von der Restfraktion befreit. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es vorteilhaft, wenn der zweiten Klassierstufe eine Eisenabscheidungsstufe und/oder eine Nichteisenabscheidungsstufe nachgeschaltet sind/ist. Hierdurch können wirtschaftlich wertvolle Eisen- und Nichteisenmetalle gewonnen werden. Gleichzeitig wird die erste und ggf. die zweite Grobfraktion von den Eisen- und Nichteisenmetallen befreit, wodurch sie jeweils an Reinheit gewinnen. In der ersten Klassierstufe wird im Rahmen der Erfindung neben der ersten Grobfraktion auch eine Feinfraktion klassiert. Die Feinfraktion hat vorzugsweise eine kleinere durchschnittliche Korngröße als die erste Grobfraktion. Insbesondere kann die Feinfraktion so beschaffen sein, dass ihr maximaler Korndurchmesser kleiner ist der minimale Korndurchmesser der ersten Grobfraktion. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass bei einer Klassierung technologisch bedingt der Trennschnitt zwischen einer Feinfraktion und einer Grobfraktion nicht immer scharf ist, so dass es auch zu teilweisen Überschneidungen der Korngrößenspektren kommen kann. Vorteilhafterweise wird die Feinfraktion einem Hydrozyklon zugeführt, wobei in dem Hydrozyklon eine erste Feinstfraktion als Schlamm-Wassergemisch abgeschieden wird und wobei die erste Feinstfraktion nach Eindickung des Schlamm-Wassergemisches gehaldet wird. Die erste Feinstfraktion weist vorteilhaft ein Spektrum mit einer kleineren Korngröße auf als die Feinfraktion. Durch den Hydrozyklon wird besonders vorteilhaft unmittelbar nach der ersten Klassierstufe dem ersten Wasserkreislauf die besonders schadstoffbelastete erste Feinstfraktion entzogen. Vorzugsweise erfolgt die Eindickung in einem Eindicker, in dem sich der Schlamm absetzt, und das Wasser wird als Klarwasser der ersten Klassierstufe zugeführt. Hierdurch bleibt der erste Wasserkreislauf vorteilhaft geschlossen. Gegebenenfalls kann dem Klarwasser noch Ergänzungswasser beigefügt werden. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Erfindung (und auf dem Gebiet der Nassaufbereitung) auch solche Wasserkreisläufe als geschlossen angesehen werden, bei denen regelmäßig Wasser ergänzt werden muss. Das Ergänzungswasser gleicht denjenigen Wasserverlust aus, der beispielsweise bei der Entnahme von Feststoffen auftritt. So hat beispielsweise der Schlamm nach Eindickung des Schlamm-Wasser-Gemisches noch eine Restfeuchte von ca. 30%. Auch Verdunstungswasser muss ergänzt werden. Vorzugsweise ist dem Hydrozyklon ein Aufstromsortierer nachgeschaltet, in dem eine zweite Feinstfraktion abgeschieden wird. Auch die zweite Feinstfraktion wird aus dem ersten Wasserkreislauf herausgeführt und entsorgt. Die Feinstfraktion enthält vorzugsweise einen Feststoffgrößenanteil zwischen 0 mm und 0,25 mm. Auch diese Fraktion ist mit Schadstoffen belastet und muss entsorgt werden. Vorzugsweise wird das Klarwasser als Aufstromwasser in den Aufstromsortierer eingeleitet. Das Klarwasser erfüllt besonders vorteilhaft zwei Funktionen, nämlich zum einen die Bebrausung der Asche in der ersten Klassierstufe und zum anderen die Zurverfügungstellung des Aufstromwassers im Aufstromsortierer. Als verfahrenstechnisch vorteilhaft wird es angesehen, wenn die erste und die zweite Feinstfraktion vor der Verhaldung zusammengeführt werden. Sie können dann gemeinsam eingedickt und entwässert werden, bevor sie der Entsorgung zugeführt werden. Vor der Entsorgung werden sie vorzugsweise verhaldet. Eine vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, dass die um die erste Feinstfraktion und ggf. die zweite Feinstfraktion reduzierte Feinfraktion in mindestens einer Entwässerungsstufe entwässert und in einer Reinigungsstufe gereinigt wird. Danach kann sie auf die Deponie verbracht werden. Vorzugsweise ist der Reinigungsstufe mindestens ein Metallabscheider nachgeschaltet. Hierdurch erzielt man aufgrund der Reinheit der Metalle und Nichtmetalle einen hohen Wirkungsgrad, was ebenfalls unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorteilhaft ist. Bereits zuvor wurde der Hydrozyklon des zweiten Wasserkreislaufes angesprochen. Der Überlauf wird vorzugsweise zurück in die Sammeleinrichtung geführt. Als besonders vorteilhaft wird es angesehen, wenn der Unterlauf des Hydrozyklons der Entwässerungsstufe zugeführt wird. Die eingangs genannte Aufgabe wird ferner durch eine Anlage zur Aufbereitung von Asche aus Müllverbrennungsanlagen gelöst, mit
Durch die Bebrausung der Asche mit Wasser wird die Asche durch die jeweilige Klassierstufe getrieben. Die Vorteile des ersten und des zweiten Wasserkreislaufs wurden im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erörtert. Vorzugsweise ist die Anlage so ausgelegt, dass in dem zweiten Wasserkreislauf zwischen 25% und 50% der gesamten Wassermenge des ersten und des zweiten Wasserkreislaufes enthalten sind. Eine vorteilhafte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der ersten Klassierstufe und der zweiten Klassierstufe ein Metallabscheider angeordnet ist. Hierbei kann es sich um einen Überbandmagnetabscheider handeln. Als besonders vorteilhaft wird es angesehen, wenn der zweiten Klassierstufe ein Bogensieb nachgeschaltet ist. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Anlage ergeben sich aus den Unteransprüchen. Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels im Zusammenhang mit der anhängenden Zeichnung näher erläutert. Die Zeichnung zeigt ein Verfahrensschema einer erfindungsgemäßen Anlage zur Aufbereitung von Asche. Die Asche aus einer Müllverbrennungsanlagewird über ein Förderband 1 in einen Anmaischbehälter 2 gegeben, in dem die Asche mit Wasser zu einem Wasser-Asche-Gemisch gemischt wird. Die Korngröße der aufgegebenen Asche beträgt ungefähr 0 mm bis 60 mm. Die Asche wird als Asche-Wassergemisch einer ersten Klassierstufe 3 zugeführt. Über eine erste Brausevorrichtung 4 wird die Asche durch die Klassierstufe 3 hindurchgetrieben. Dabei entsteht eine erste Grobfraktion 5 und eine Feinfraktion 6, wie in der Zeichnung der jeweilige Strang gekennzeichnet ist. Die erste Grobfraktion 5 wird einer zweiten Klassierstufe 7 zugeführt. Zwischen der ersten Klassierstufe 3 und der zweiten Klassierstufe 7 ist ein Metallabscheider 8 angeordnet. Der Metallabscheider 8 ist als Überbandmagnet ausgebildet und über einem Förderband 9 angeordnet, das die erste Grobfraktion von der ersten Klassierstufe 3 zur zweiten Klassierstufe 7 fördert. Die zweite Klassierstufe 7 weist eine zweite Brausevorrichtung 10 auf. Das aus der Brausevorrichtung 10 stammende Wasser treibt die erste Grobfraktion 5 durch die Klassierstufe 7 hindurch. Technologisch bedingt ist es nicht auszuschließen, dass nicht doch die erste Grobfraktion 5 auch einen Fehlkornanteil mit einer kleineren Korngröße enthält, wenn sie aus der ersten Klassierstufe 3 kommt. Aus diesem Grund ist die zweite Klassierstufe 7 vorgesehen. Hier findet eine Kontrollklassierung statt, wodurch sichergestellt werden soll, dass die die zweite Klassierstufe 7 verlassende - bereinigte - erste Grobfraktion tatsächlich die gewünschte Korngrößenverteilung und nicht noch zusätzlich einen Unterkornanteil aufweist. In der zweiten Klassierstufe 7 wird von der ersten Grobfraktion 5 in der Kontrollklassierung eine Restfraktion 11 abgetrennt (siehe den mit 11 gekennzeichneten Strang in der Zeichnung). Bei der Kontrollklassierung wird die erste Grobfraktion 5 mit Wasser beaufschlagt, das auch als Treibkraft dient. Erfindungsgemäß wird das Wasser in einem zweiten Kreislauf geführt, der unabhängig von den ersten Kreislauf ist, in dem das Wasser der ersten Klassierstufe 3 geführt ist. Der zweite Kreislauf ist wie folgt: Das Wasser wird über die zweite Brausevorrichtung 10 zu der ersten Grobfraktion hinzugegeben. Von der zweiten Klassierstufe 7 kommend wird das Wasser in einer Sammeleinrichtung 12 gesammelt und gelangt von dort über ein optionales Bogensieb 13, in dem Leichtstoffe entfernt werden, in einen Vorlagebehälter 14, von dem aus das Wasser wieder über eine Pumpe 15 zur zweiten Brauseeinrichtung 10 gepumpt wird. Die Restfraktion 11 sammelt sich in der Sammeleinrichtung im unteren Abschnitt der Sammeleinrichtung und wird über eine Pumpe 16 zu einem Hydrozyklon 17 geleitet. Der Überlauf 18 wird vorteilhaft zurück zu der Sammeleinrichtung 12 geführt. Damit ist auch dieser Kreislauf geschlossen. Die zweite Klassierstufe 7 kann so ausgebildet sein, dass lediglich die erste Grobfraktion 5 von der Restfraktion 11 befreit wird. Alternativ ist die zweite Klassierstufe 7 zweistufig ausgebildet, wie es in der Zeichnung gezeigt ist. Hierzu wird in der zweiten Klassierstufe 7 aus der ersten Grobfraktion 5 mindestens eine zweite Grobfraktion 19 abgeschieden, die lediglich einen unteren Korngrößenbereich der ersten Grobfraktion aufweist. Mit dem Bezugszeichen 20 ist die um die zweite Grobfraktion 19 reduzierte verbleibende erste Grobfraktion gekennzeichnet. Beispielsweise weist die erste Grobfraktion 5 ein Korngrößenspektrum von 4 mm bis 60 mm auf (wobei berücksichtigt werden muss, dass die erste Grobfraktion auch einen Fehlkornanteil aufweist), und die zweite Grobfraktion weist einen Korngrößenanteil zwischen 4 mm und 16 mm auf. Dann beträgt der verbleibende Korngrößenanteil 20 der ersten Grobfraktion 16 mm bis 60 mm. Vorzugsweise der zweiten Klassierstufe 7 mindestens eine Metallabscheidungsstufe 21 (Eisenmetalle und/oder Nichteisenmetalle) nachgeschaltet. Dies ist insoweit vorteilhaft, als sowohl die zweite Grobfraktion 19 als auch die verbleibende erste Grobfraktion 20 einen hohen Reinheitsgrad aufweisen, was für den Wirkungsgrad der Metallabscheidung vorteilhaft ist. Neben der Grobfraktion 5 wird in der ersten Klassierstufe 3 wie eingangs angedeutet auch eine Feinfraktion 6 mit einem kleinerem Korngrößenspektrum abgeschieden. Die Feinfraktion 6 wird mittels einer Pumpe 22 zu einem Hydrozyklon 23 geleitet. Der Unterlauf 24 des Hydrozyklons gelangt in einen Aufstromsortierer 25. In dem Hydrozyklon 23 wird eine erste Feinstfraktion 26 als Schlamm-Wassergemisch abgeschieden, die einen Korngrößenanteil im untersten Spektrum der Feinfraktion 6 aufweist. Insbesondere kann die Korngröße zwischen 0 mm und maximal 0,1 mm, vorzugsweise zwischen 0 mm und maximal 0,07 mm, betragen. Der ersten Feinstfraktion 26 haftet ein Großteil von Schadstoffen an. Sie wird nachfolgend in einer Entwässerungsstufe 27 entwässert und in einem Eindicker 28 eingedickt, bevor sie verhaldet wird. In dem Aufstromsortierer 25 wird eine zweite Feinstfraktion 29 als Überlauf abgezogen und ebenfalls entwässert und eingedickt. Vorzugsweise werden die erste Feinstfraktion 26 und die zweite Feinstfraktion 29 zusammengeführt, bevor sie eingedickt und entwässert werden. Dies kann in einer Sammeleinrichtung 30 erfolgen. Die Eindickung der ersten Feinstfraktion 26 und vorteilhafterweise auch der zweiten Feinstfraktion erfolgt wie gesagt vorzugsweise in einem Eindicker 28. Hierbei kann es sich um einen Rundeindicker handeln. Derartige Rundeindicker können Durchmesser von 2 m bis 3 m und darüber hinaus aufweisen. In dem Rundeindicker setzten sich die Feinstfraktionen ab. Hierdurch entsteht Klarwasser 31, das vorzugsweise als Aufstromwasser 32 dem Aufstromsortierer 25 und/oder als Brausewasser 33 der Brausevorrichtung 4 zugeleitet wird. Über eine Leitung 34 kann Ergänzungswasser dem ersten Kreislauf zugeführt werden. Über eine Leitung 35 kann Ergänzungswasser dem zweiten Kreislauf zugeführt werden. Mit dem Bezugszeichen 36 ist eine Entwässerungsstufe gekennzeichnet. In die Entwässerungsstufe wird der Unterlauf 37 des Aufstromsortierers 25 geleitet. Der Hydrozyklon 17 weist einen Unterlauf 38 auf, der vorteilhaft ebenfalls der Entwässerungsstufe zugeleitet wird. Der Entwässerungsstufe 36 kann eine Nachreinigungsstufe 39 nachgeschaltet sein, in der auch entwässert wird. Vorteilhafterweise ist nach der Nachreinigungsstufe 39 mindestens ein Metallabscheider 40, insbesondere mindestens ein Eisenmetallabscheider und/oder ein Eisenmetallabscheider, angeordnet. Verfahren zur Aufbereitung von Asche aus Müllverbrennungsanlagen, wobei- die Asche zur Verfügung gestellt wird,- die Asche in einer ersten Klassierstufe in eine erste Grobfraktion und eine Feinfraktion unter Hinzugabe von Wasser klassiert wird, das in einem ersten Wasserkreislauf geführt wird,- die erste Grobfraktion in einer zweiten Klassierstufe einer Kontrollklassierung unterworfen und dabei eine Restfraktion abgetrennt wird, und wobei- die Kontrollklassierung unter Hinzugabe von Wasser erfolgt, das in einem zweiten Wasserkreislauf geführt wird, der unabhängig von dem ersten Wasserkreislauf ist. Verfahren zur Aufbereitung von Asche aus Müllverbrennungsanlagen, wobei
Verfahren nach Verfahren nach Verfahren nach einem der Verfahren nach einem der Verfahren nach Verfahren nach einem der Verfahren nach einem der Verfahren nach einem der Verfahren nach einem der Verfahren nach Verfahren nach Verfahren nach Verfahren nach einem der Verfahren nach Verfahren nach Anlage zur Aufbereitung von Asche aus Müllverbrennungsanlagen, mit
Anlage nach Anlage nach Anlage nach einem der Anlage nach einem der Anlage nach einem der Anlage nach einem der Anlage nach Anlage nach Anlage nach Anlage nach Bezugszeichenliste
- die Asche zur Verfügung gestellt wird,
- die Asche in einer ersten Klassierstufe in eine erste Grobfraktion und eine Feinfraktion unter Hinzugabe von Wasser klassiert wird, das in einem ersten Wasserkreislauf geführt wird,
- die erste Grobfraktion in einer zweiten Klassierstufe einer Kontrollklassierung unterworfen und dabei eine Restfraktion abgetrennt wird, und wobei
- die Kontrollklassierung unter Hinzugabe von Wasser erfolgt, das in einem zweiten Wasserkreislauf geführt wird, der unabhängig von dem ersten Wasserkreislauf ist.
- einer ersten Klassierstufe (3) zur Herstellung einer ersten Grobfraktion (5) und einer Feinfraktion (6),
- einer ersten Brausevorrichtung (4) zur Bebrausung der Asche in der ersten Klassierstufe mit Wasser, das in einem ersten Wasserkreislauf geführt ist,
- einer zweiten Klassierstufe (7) mit einer zweiten Brausevorrichtung (10) zur Bebrausung der ersten Grobfraktion (5) mit Wasser, das in einem zweiten Wasserkreislauf geführt ist,
- wobei der erste und der zweite Wasserkreislauf unabhängig voneinander sind.
