Kunststoff-Kraftstoffbehälter für ein Kraftfahrzeug

12-12-1996 дата публикации
Номер:
DE0004023094C2
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Номер заявки: 4023094
Дата заявки: 20-07-1990

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Die Erfindung betrifft einen Kunststoff-Kraftstoffbehälter für ein Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bekanntlich bieten Kunststoff-Kraftstoffbehälter gegenüber aus Blech gefertigten Kraftstoffbehältern den wesentlichen Vorteil, daß die zu ihrer Herstellung verwendeten Blasverfahren Behälter mit komplizierten Formen herzustellen gestatten. Nicht zuletzt dadurch war es möglich, Kunststoff-Kraftstoffbehälter mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 zu schaffen, d. h. Kraftstoffbehälter, in deren Einfüllstutzen ein Ausdehnungsgefäß eingeformt ist (EP 0 206 874 B1; Kraftstoffbehälter für den VW-Fahr-zeugtyp Golf bereits vor 1985).
Seit langem - siehe beispielsweise die US-PS 2 138 104, ausgegeben 1938 - ist auch bekannt, eine Entlüftungsleitung nicht in stören-der Weise außerhalb des Tanks, sondern als separat gefertigte Leitung innerhalb des Einfüllstutzens verlaufen zu lassen. Damit wird zwar eine bei der Konstruktion nach der zitierten EP außerhalb von Hauptbehälter und Einfüllstutzen verlaufende und daher unge-schützt Liegende Leitung vermieden, jedoch handelt es sich nach wie vor um eine separat gefertigte Leitung, die nachträglich von Hand in den Einfüllstutzen eingelegt werden muß.
Desweiteren ist aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 36 16 291 A1 ein Kraftstoffbehäl-ter für Kraftfahrzeuge mit einem Einfüllstutzen und einer Entlüftungseinrichtung bekannt. Diese Entlüftungseinrichtung weist jedoch keine getrennten Entlüftungsleitungen für den Betrieb sowie für die Betankung auf. Weiterhin sind dort keine Angaben enthalten, wie zusätzliche Leitungen für die Entlüftungswege vermieden werden sollen bzw. wie die Ent-lüftungseinrichtung möglichst günstig zu dem Einfüllstutzen positioniert werden soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kunststoff-Kraft-stoffbehälter gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 zu schaffen, bei dem zur Gewinnung von Entlüftungswegen zusätzliche, separat gefertigte Leitungen vermieden sind.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht in den kenn-zeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs, vorteilhafte Ausbil-dungen der Erfindung beschreiben die Unteransprüche.




Bei der Erfindung werden also in vorteilhafter Weise bei der Herstellung des Einfüllstutzens (die in der Regel mit der Her-stellung des gesamten Kraftstofftanks einschließlich Hauptbe-hälter zusammenfällt) auch die Entlüftungsleitungen einstückig mit dem Einfüllstutzen durch entsprechende Formgebung desselben hergestellt. Durch die bevorzugt gewählte Lage der beiden Ent-lüftungsleitungen auf bezüglich des Einfüllkanals einander gegenüberliegenden Seiten sind Platzschwierigkeiten vermieden, die insbesondere im Bereich des freien Endes des Einfüllstutzens dadurch auftreten können, daß dort Zusatzeinrichtungen, wie Ventile und Flüssigkeitsabscheider, untergebracht werden müssen. Die Erfindung gibt ferner die vorteilhafte Möglichkeit, die Strömungsquerschnitte der Kanäle über ihre Länge zu variieren (Integration von Ausdehnungskammern).
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung erläutert, deren Fig. 1 perspektivisch die hier interessierenden Teile eines Kunststoff-Kraftstoffbehälters zeigt, während die Fig. 2 und 3 die in Fig. 1 bei A-A ange-deutete Schnittansicht für verschiedene Betriebszustände des Behälters wiedergeben.
Der Hauptbehälter 1 , der bei 2 einen eine Öffnung zum Einführen einer Kraftstoffpumpe verschließenden Deckel trägt, ist ein-stückig mit dem allgemein mit 3 bezeichneten Einfüllstutzen durch ein bekanntes und daher nicht zu beschreibendes Blasver-fahren hergestellt. Genau gesagt erstreckt sich die einteilige Herstellung auf einen ersten Stutzenteil 4 , während ein zweiter Stutzenteil 5 deckelartig längs der Trennebene 6 nachträglich mit dem ersten Stutzenteil 4 verbunden ist.
Betrachtet man zunächst den Stutzenteil 4 , so erkennt man bei 7 eine Art Ausbauchung um den Einfüllkanal 8 herum, die ein Aus-dehnungsgefäß für den im Hauptbehälter 1 befindlichen Kraftstoff bildet. Das Ausdehnungsgefäß 7 setzt sich in Fig. 1 nach oben fort in der ebenfalls in den Einfüllstutzen 3 bzw. den ersten Stutzenteil 4 eingeformten Betriebsentlüftungsleitung 9 . Wie

insbesondere aus Fig. 3 anhand der für den Fall der Betriebs-entlüftung, also bei auf den Einfüllstutzen aufgesetzter Ver-schlußkappe 10 , gezeichneten Strömungspfeile ersichtlich, er-streckt sich die Betriebsentlüftungsleitung 9 auch in den zweiten Stutzenteil 5 hinein, und zwar zunächst mit dem Querkanal 9 ', der durch längs der Trennebene 6 aufeinanderliegende Vertiefungen in den beiden Stutzenteilen 4 und 5 gebildet ist, sowie durch Kanäle 9 '', die die im Betrieb auftretenden Dämpfe und Gase über den Flüssigkeitsabscheider 12 zu einem an diesen ange-schlossenen Aktivkohlefilter führen.
Im Wege der Dämpfe und Gase während des Betriebs des Kraftstoff-behälters liegt ferner das in einer Ausnehmung des zweiten Stutzenteils 5 untergebrachte, vom Verschlußdeckel 10 im aufge-setzten Zustand mechanisch in Offenstellung gedrückte Ventil 13 , das also dafür sorgt, daß bei abgenommenem Verschlußdeckel 10 , d. h. während des Tankvorgangs, die Betriebsentlüftung abge-schaltet ist.
Der Betriebsentlüftungsleitung 9 oder genauer: dem in den Einfüll-stutzen 3 eingeformten Betriebsentlüftungskanal bezüglich des Einfüllkanals 8 gegenüberliegend ist in den Stutzen 3 die Be-tankungsentlüftungsleitung (genauer: der Betankungsentlüftungs-kanal) 14 eingeformt. Auch sie setzt sich, wie in Fig. 2 bei 14 ' gezeigt, in entsprechende Ausnehmungen im zweiten Stutzenteil 5 fort; der Kanal 9 '' bildet zugleich einen Bestandteil dieser Entlüftungsleitung. Wie bereits erwähnt, ist jetzt infolge Entfernung des in Fig. 3 mit 10 bezeichneten Verschlußdeckels das Ventil 13 im Zuge der Betriebsentlüftungsleitung 4 gesperrt (die in Fig. 3 gezeichnete eingeführte Tankpistole 15 kann das Ventil 13 nicht im Öffnungssinne betätigen), so daß gemäß den in Fig. 2 eingezeichneten Pfeilen die beim Betanken auftreten-den Gase und Dämpfe aus dem oberen freien Ende des zweiten Stutzenteils 5 austreten. Sie können dort mittels einer manschetten-artigen Einrichtung an der Tankstelle zwecks Vermeidung von Umweltbelästigungen aufgefangen werden.




Die Betriebsentlüftungsleitung 14 ist über die Leitung 16 , die ggf. durch in den Hauptbehälter 1 eingeformte Kanäle gebildet sein kann, zur Mitte der Oberwand des Behälters 1 geführt, so daß diese Entlüftungsleitung 14 eine etwa in Tankmitte liegende Einmündungsstelle hat. Wie bekannt, wird diese Einmündungsstelle vom Kraftstoffspiegel im Hauptbehälter 1 (bei praktisch gefülltem Hauptbehälter) bei einer Schräglage des Fahrzeugs von etwa 10º überdeckt und damit unwirksam gemacht. Daher ist es bekannt, eine zusätzliche Betriebsentlüftung vorzusehen, die auf der dem Einfüllstutzen abgekehrten Seite in die obere Wand des Hauptbehälters einmündet. In Fig. 1 ist nach Art einer Explo-sionsdarstellung diese zusätzliche Betriebsentlüftungsleitung bei 17 wiedergegeben. Hier ist angenommen, daß sie an ihrem unteren Ende mit der Leitung 16 ' und an ihrem oberen Ende mit einer Anschlußöffnung 18 am ersten Stutzenteil 4 verbunden ist; zur Befestigung an diesem dient die Schraubverbindung 19 im Verein mit der Halteklammer 20 . Durch dünne Linien ist in Fig. 1 an dieser weiteren Betriebsentlüftungsleitung 17 nochmals der die Entlüftungsleitung 14 bildende Bereich des Einfüll-stutzens 3 angedeutet. Diese getrennte Ausbildung der weiteren Betriebsentlüftungsleitung 17 kann zweckmäßig sein, wenn nur ein Teil der Fahrzeuge, beispielsweise für bestimmte Länder vorgesehene, mit einer zusätzlichen Betriebsentlüftung versehen sein muß. Grundsätzlich liegt aber die Integration auch dieser weiteren Betriebsentlüftung 17 in den Einfüllstutzen 3 ebenfalls im Rahmen der Erfindung.
Mit der Erfindung ist demgemäß ein gattungsgemäßer Kunststoff-Kraftstoffbehälter geschaffen, der hinsichtlich der Herstellung sowie hinsichtlich der Vermeidung frei verlaufender Leitungen optimiert ist.

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1. Kunststoff-Kraftstoffbehälter für ein Kraftfahrzeug mit einem Hauptbehälter, einem von diesem abgehenden, einen Einfüllkanal bildenden Einfüllstutzen, in den ein Ausdehnungs-gefäß den Einfüllkanal umschließend eingeformt ist, einer Betriebsentlüftungsleitung und einer mit einer Ausdehnungskammer versehenen Betankungsentlüftungsleitung, die beide in den Einfüllkanal nahe dem freien Ende des Einfüllstutzens einmünden, dadurch gekennzeichnet, daß die Betriebsentlüftungsleitung (7 ) und die Betankungsentlüftungsleitung (14 ) vorzugsweise auf sich bezüglich des Einfüllkanals (8 ) gegenüberliegenden Seiten des Einfüllstutzens (3 ) in diesen eingeformt sind.
2. Kraftstoffbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einfüllstutzen (3 ) einen mit dem Hauptbehälter (1 ) ein-teiligen ersten Stutzenteil (4 ) und einen auf diesen dicht aufgesetzten deckelartigen zweiten Stutzenteil (5 ) aufweist, der zum Verriegeln eines Verschlußdeckels (10 ) eingerichtet ist und in den auf seiner dem ersten Stutzenteil (4 ) zugekehr-ten Seite quer verlaufende Bereiche (9 ') zumindest einer der beiden Entlüftungsleitungen (4 , 14 ) zumindest teilweise eingeformt sind.
3. Kraftstoffbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die quer verlaufenden Bereiche (9 ') der Entlüftungsleitungen durch sich ergänzende Vertiefungen auf den einander zugekehrten Seiten beider Stutzenteile (4 , 5 ) gebildet sind.
4. Kraftstoffbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Stutzenteil (5 ) mit Hohlräumen zur Aufnahme von Zusatzeinrichtungen, wie Ventilen (13 ) und Flüssigkeitssperren (12 ), versehen ist.




5. Kraftstoffbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Stutzenteil (4 ) mit Mitteln (18 , 19 ) zum Anschluß einer weiteren Betriebsentlüftung (17 ) versehen ist.
6. Kraftstoffbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine weitere Betriebsentlüftungsleitung (17 ) in den Einfüllstutzen (3 ) eingeformt ist.