Verfahren zur Sicherung eines Datenspeichers

12-04-2001 дата публикации
Номер:
DE0019947574A1
Принадлежит: Giesecke and Devrient GmbH
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Номер заявки: 74-75-1994
Дата заявки: 01-10-1999

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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Sicherung eines Sicher-heitsdatenspeichers sowie einen Sicherheitsprozessor mit einem solchen Sicher-heitsdatenspeicher. Hierbei ist unter dem Begriff "Sicherheitsdatenspeicher" jeder Datenspeicher zu verstehen, der sicherheitsrelevante Daten enthält, die vor einem unbefugten Zugriff geschützt werden müssen.
Derartige Sicherheitsprozessoren mit Sicherheitsdatenspeichern befinden sich insbesondere in Chipkarten und Chipkarten-Terminals, die dazu dienen, eine datentechnische Verbindung zu einer Chipkarte herzustellen. Da auf den Chipkarten die sicherheitsrelevanten Daten codiert abgespeichert sind, muß der Sicherheitsprozessor im Besitz der richtigen Schlüssel sein, um die Daten der Chipkarte verarbeiten zu können. Diese Schlüssel sind in einem Sicherheitsdatenspeicher abgelegt. Um zu verhindern, daß Unbefugte in den Besitz dieser Schlüsseldaten gelangen und damit Mißbrauch betreiben kön-nen, sind spezielle Maßnahmen erforderlich.
Aus der Praxis ist bereits das EFTPOS-Terminal der Anmelderin bekannt. Bei diesem Terminal wird das gesamte Sicherheitsmodul mit dem Sicherheits-prozessor einschließlich Display, Tastatur und Meßköpfen als eine Einheit vergossen. Innerhalb der Vergußmasse befindet sich ein Lichtsensor. Sobald von diesem Lichtsensor ein Lichteinfall detektiert wird, werden automatisch vom Sicherheitsprozessor die im Sicherheitsdatenspeicher gespeicherten si-cherheitsrelevanten Daten gelöscht. Ein unautorisierter Eingriff von außen würde das Terminal zwar funktionsuntüchtig machen, jedoch wäre ein Aus-lesen der sicherheitsrelevanten Daten nicht mehr möglich.
In der EP 0 408 456 B2 wird eine Chipkarte beschrieben, deren Mikroschal-tung gegen Eingriffe durch mehrere Sensoren geschützt ist, welche einen so-genannten Vorzwangszustand aufweisen. Diese Sensoren reagieren auf me-

chanische Verformungen. Es sind mehrere Sensoren innerhalb der Chipkarte verteilt, um die gesamte Chipkarte auf Angriffe hin zu überwachen.
Diese bisher bekannten Sicherheitsmaßnahmen sind zwar zuverlässig, jedoch ist es bisher nicht möglich, nach dem Ansprechen eines Sensors, d. h. nach ei-nem erfolgten Angriff, Informationen darüber zu erhalten, wie der Angriff erfolgt ist.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Sicherung ei-nes Sicherheitsdatenspeichers bzw. einen Sicherheitsprozessor mit einem Si-cherheitsdatenspeicher anzugeben, bei dem nach einem erfolgten Angriff In-formationen über die Art und den Ort des Angriffs gewonnen werden kön-nen.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 bzw. durch ei-nen Sicherheitsprozessor gemäß Anspruch 10 gelöst.
Durch die permanente Überwachung der Sensoren, wobei ständig die Zu-standsdaten der Sensoren abgespeichert werden, wird ein Protokoll aufge-zeichnet, anhand dessen nach einem Angriff nachvollzogen werden kann, wie sich die Zustände der einzelnen Sensoren vor dem signalisierten Angriff verändert haben.
Bei den Sensoren kann es sich hierbei um beliebige Sensoren handeln, die an den verschiedensten Orten unterschiedliche Parameter wie Temperatur, Druck, Licht, Radioaktivität, Röntgenstrahlen, Elektronenstrahlen oder der-gleichen registrieren. Anhand dieses Protokolls können dann Aufschlüsse darüber gewonnen werden, auf welche Weise und in welchem räumlichen Bereich ein Angriff erfolgt ist. Diese Daten können zum einen dabei helfen,

die Ursache des Angriffs zu klären. Zum anderen können sie bei der Fort-entwicklung der Sicherheitstechnik nützlich sein.
Vorzugsweise werden die Zustandsdaten der Sensoren von der Datenauf-zeichnungseinrichtung zyklisch in einem überschreibbaren Speicher abge-legt, das heißt, es wird nur jeweils eine bestimmte Anzahl von zeitlich zu-rückliegenden Datensätzen gespeichert.
Im Prinzip können die Zustandsdaten hierbei direkt in einen nichtflüchtigen Speicher abgelegt werden. Ebenso können die Zustandsdaten prinzipiell auch in einem flüchtigen Speicher abgelegt werden, dessen permanente Spannungsversorgung in jeder Situation sichergestellt ist.
Vorzugsweise erfolgt die zyklisch Abspeicherung der Zustandsdaten zu-nächst in einen flüchtigen Zwischenspeicher und die Daten werden dann bei Signalisieren eines Angriffs vom Zwischenspeicher in einen nichtflüchtigen Endspeicher übertragen. Zusätzlich werden vorteilhafterweise beim Signali-sieren eines Angriffs die Zustandsdaten der Sensoren bzw. zumindest des einen Sensors, der den Angriff signalisiert, direkt in den Endspeicher abge-legt.
Bei einem besonders zeitlich ökonomischen Ausführungsbeispiel mit gleich-zeitig geringem Speicherplatzbedarf werden die Zustandsdaten der Sensoren zur permanenten Protokollierung an einen Analog/Digital-Wandler weiter-geleitet, welcher die analogen Zustandsdaten zur Speicherung im flüchtigen Zwischenspeicher digital codiert. Erst beim Signalisieren eines Angriffs wer-den die Zustandsdaten der Sensoren bzw. des Sensors, der den Angriff si-gnalisiert hat, direkt in dem Endspeicher abgespeichert, ohne zuvor den Analog/Digital-Wandler und den Zwischenspeicher zu durchlaufen.




Da damit gerechnet werden muß, daß ein Angriff erst nach einem Unterbre-chen der Versorgungsspannung erfolgt, ist der Sicherheitsprozessor mit ei-nem Batteriepuffer versehen. Unter Batterie ist in diesem Sinne selbstver-ständlich auch ein wiederaufladbarer Akkumulator zu verstehen. Mit dieser Batterie wird die Spannungsversorgung der Sensoren bzw. des Sicherheits-datenspeichers bzw. der übrigen zur Durchführung des Verfahrens benötig-ten Bauteile, beispielsweise der Sensorauswerteeinrichtung und der Daten-aufzeichnungseinrichtung, zumindest solange aufrechterhalten, bis die si-cherheitsrelevanten Daten im Sicherheitsspeicher gelöscht sind und die Auf-zeichnung der Sensordaten bzw. die Übertragung der Sensordaten von dem Zwischenspeicher in den Endspeicher abgeschlossen ist.
Um sicherzustellen, daß zumindest die wichtigsten und kritischsten Funk-tionen auch dann durchgeführt werden, wenn aufgrund der ausbleibenden Versorgungsspannung und einer zu geringen Batteriespannung das vorge-sehene Verfahren nicht vollständig durchgeführt werden kann, wird nach einem erfolgten Angriff folgende Reihenfolge eingehalten:
Zunächst werden die sicherheitsrelevanten Daten im Sicherheitsspeicher ge-löscht. In einem zweiten Schritt werden dann die aktuellen Zustandsdaten, zumindest des Sensors, der den Angriff signalisiert hat, in dem Endspeicher direkt abgelegt. Anschließend werden die im Zwischenspeicher enthaltenen Zustandsdaten in den Endspeicher übertragen. Beim Übertragen der Zu-standsdaten vom Zwischenspeicher in den Endspeicher wird eine zeitlich rückwärtige Reihenfolge eingehalten, d. h., es werden zunächst die jüngsten Zustandsdaten in den Endspeicher übertragen und zum Schluß die ältesten Zustandsdaten, damit das Protokoll möglichst aktuell ist.




Wie bereits oben beschrieben, finden derartige Sicherheitsprozessoren einen Hauptanwendungsbereich innerhalb von Chipkarten-Terminals. Selbstver-ständlich ist die Erfindung aber nicht auf diesen Bereich beschränkt. Das er-findungsgemäße Verfahren bzw. ein entsprechender Sicherheitsprozessor kann überall eingesetzt werden, wo es darum geht, sicherheitsrelevante Da-ten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Die Erfindung wird im folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Zeich-nungen anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die dort darge-stellten Merkmale können nicht nur in den genannten Kombinationen, son-dern auch einzeln oder in anderen Kombinationen erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
Fig. 1 in schematisches Blockschaltbild der funktionellen Anordnung der Sensorauswerteeinrichtung und der Datenaufzeichnungseinrich-tung innerhalb des Sicherheitsprozessors,
Fig. 2 in schematisches Blockschaltbild der Sensorauswerteeinrichtung und der Datenaufzeichnungseinrichtung.
Der in den Figuren dargestellte erfindungsgemäße Sicherheitsprozessor weist mehrere Sicherheitssensoren 2 auf. Die verschiedenen Sensoren 2 sind in Fig. 1 als ein gemeinsamer Block dargestellt. Es kann sich hierbei um un-terschiedlichste Sensortypen handeln, beispielsweise um Lichtsensoren, Thermosensoren oder um Sensoren, die auf mechanische Verformungen oder Erschütterungen reagieren.
Die Signale dieser Sensoren 2 werden unverändert, das heißt, in analoger Form, einerseits über die Leitungen 9 an die Datenaufzeichnungseinrichtung

6 und andererseits über die Abzweigung 10 an die Sensorauswerteeinrich-tung 5 weitergeleitet.
Die Datenaufzeichnungseinrichtung bzw. -schaltung 6 weist an ihrem einen Eingang, auf den über die Leitung 9 die analogen Sensorsignale übermittelt werden, einen Analog/Digital-Wandler 7 auf, der die Sensorsignale digitali-siert. Diese digitalen Sensorsignale werden dann an einen oft überschreibba-ren, flüchtigen Zwischenspeicher 3 weitergeleitet und dort zyklisch abge-speichert. Das heißt, es wird zunächst der erste Sensordatensatz, dann der zweite Sensordatensatz usw. abgespeichert, bis der Zwischenspeicher 3 mit n Sensordatensätzen vollständig belegt ist. Mit dem n + 1 Datensatz wird dann wiederum der älteste Datensatz, das heißt, der Sensordatensatz 1 , über-schrieben. Auf diese Weise werden immer die letzten n Datensätze abgespei-chert, so daß zu jedem Zeitpunkt ein Protokoll über einen bestimmten, zeit-lich zurückliegenden Zeitraum vorliegt.
Gleichzeitig werden die Sensorsignale innerhalb der Sensorauswerteeinrich-tung bzw. -schaltung 5 dahingehend ausgewertet, ob eines der Sensorsignale einen vorgegebenen Schwellenwert unterschreitet oder überschreitet. Die Schwellenwerte können für die einzelnen Sensoren 2 frei eingestellt werden, um so die Empfindlichkeit der gesamten Sicherheitsschaltung zu verändern.
Wird die Überschreitung bzw. Unterschreitung eines Schwellenwerts signalisiert, so wird dieses als ein Angriff auf den Sicherheitsprozessor gese-hen. In diesem Fall wird von der Sensorauswerteeinrichtung 5 über die Re-set-Leitung 13 der relevante Bereich im Sicherheitsspeicher 1 aktiv gelöscht. Gleichzeitig wird an den Analog/Digital-Wandler 7 und an den Zwischen-speicher 3 über die Leitung 12 ein Stop-Befehl gegeben, mit dem die weitere Digitalisierung der Sensorsignale und deren Abspeicherung im Zwischen-

speicher gestoppt wird. Außerdem werden die Sensorsignale über die Lei-tung 11 zur Datenaufzeichnungseinrichtung 6 weitergeleitet und dort in ei-nen nichtflüchtigen Endspeicher 4 als Sensor-Schalt-Daten direkt einge-schrieben (Fig. 2).
Anschließend wird innerhalb der Datenaufzeichnungseinrichtung 6 automa-tisch der Inhalt des Zwischenspeichers 3 in den nichtflüchtigen Endspeicher 4 gespiegelt, d. h. kopiert. Dieser Kopiervorgang erfolgt bezüglich des Alters der Datensätze zeitlich rückwärts. Das heißt, es wird zuerst von allen Senso-ren 2 das letzte Byte, dann das vorletzte Byte usw. aufgezeichnet. Hierbei werden die Daten des Sensors zuerst übertragen, der den Angriff signalisiert hat.
Bei einer erneuten Inbetriebnahme des Sicherheitsprozessors nach einem Angriff kann dann die CPU des Sicherheitsprozessors über den internen Bus den Endspeicher 4 auslesen und so die gewünschte Information herausfil-tern.
Vor dem nächsten Einsatz, d. h. dem erneuten Scharfstellen der Sensoren 2 , wird dann nach dem Auslesen der Endspeicher 4 wieder gelöscht, damit im Falle eines neuen Angriffs nur die aktuellen Sensorzustände darin enthalten sind.
Um im Falle eines Angriffs bei unterbrochener Versorgungsspannung den Ablauf der Sicherheitsfunktionen zu gewährleisten, wird der Sicherheitspro-zessor neben der Versorgungsspannung VCC mit einer Batteriespannung VBAT versorgt. Hierzu wird sowohl die Versorgungsspannung VCC als auch die Batteriespannung VBAT an eine Spannungsauswahleinrichtung bzw. -schaltung 8 des Sicherheitsprozessors angelegt. Diese Spannungsaus-

wahleinrichtung 8 überwacht ständig die Versorgungsspannung VCC und sorgt dafür, daß beim Abfall der Versorgungsspannung VCC unter einen Minimalwert automatisch die maßgeblichen Bauelemente mit der Batterie-spannung VBAT weiter versorgt werden. Die Sensoren 2 können zum Teil auch direkt permanent mit Batteriespannung VBAT versorgt werden.
Durch die oben genannte spezielle Reihenfolge der einzelnen Funktions-schritte ist dafür gesorgt, daß auch bei einem Zusammenbruch der Batterie-spannung VBAT, d. h. wenn die Batteriespannung VBAT unter einen Mini-malwert abfällt, mit großer Wahrscheinlichkeit zumindest die Löschung der sicherheitsrelevanten Daten gewährleistet ist und außerdem die Informatio-nen entsprechend ihrer Wichtigkeit für die spätere Auswertung bevorzugt erhalten bleiben.

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Es wird ein Verfahren zur Sicherung eines Sicherheitsdatenspeichers beschrieben, bei dem eine äußere Einwirkung auf ein Bauteil, welches den Sicherheitsdatenspeicher enthält, von Sensoren detektiert wird. Durch Überschreiten eines Schwellenwerts an einem der Sensoren wird ein Angriff signalisiert, aufgrund dessen der Inhalt des Sicherheitsdatenspeichers zumindest teilweise gelöscht wird. Der Zustand der Sensoren wird permanent überwacht und die Zustandsdaten der Sensoren werden aufgezeichnet.








1. Verfahren zur Sicherung eines Sicherheitsdatenspeichers (1 ), bei dem eine äußere Einwirkung auf ein Bauteil, welches den Sicherheitsdatenspeicher (1 ) enthält, von Sensoren (2 ) detektiert wird, wobei durch Unter- oder Über-schreiten eines Schwellenwerts an einem der Sensoren (2 ) ein Angriff signa-lisiert wird, aufgrund dessen der Inhalt des Sicherheitsdatenspeichers (1 ) zumindest teilweise gelöscht wird, dadurch gekennzeichnet , daß der Zu-stand der Sensoren (2 ) permanent überwacht wird und die Zustandsdaten der Sensoren (2 ) aufgezeichnet werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zu-standsdaten der Sensoren (2 ) zyklisch in einem überschreibbaren Speicher (3 ) abgelegt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zu-standsdaten der Sensoren (2 ) in einem nichtflüchtigen Speicher (4 ) abgelegt werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zustandsdaten der Sensoren (2 ) in einem flüchtigen Zwischenspei-cher (3 ) abgelegt und bei Signalisieren eines Angriffs die im Zwischenspei-cher (3 ) enthaltenen Zustandsdaten in einen nichtflüchtigen Endspeicher (4 ) übertragen werden.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei Signalisie-ren eines Angriffs zumindest die Zustandsdaten des Sensors, der den Angriff signalisiert, direkt in dem Endspeicher (4 ) abgelegt werden.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Zu-standsdaten in dem Zwischenspeicher (3 ) digital codiert abgelegt werden

und die bei einem signalisierten Angriff erfolgende direkte Speicherung der Zustandsdaten in dem Endspeicher (4 ) analog erfolgt.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn-zeichnet, daß bei einem Zusammenbruch der Versorgungsspannung (VCC) die Spannungsversorgung der Sensoren (2 ) und/oder des Sicherheitsdaten-speichers (1 ) und/oder weiterer zur Durchführung des Verfahrens benötig-ter Bauelemente (3 , 4 , 5 , 6 , 7 ) eine bestimmte Zeitspanne mit einer Batterie aufrecht erhalten wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Signalisieren eines Angriffs zunächst der Inhalt des Sicher-heitsdatenspeichers (1 ) gelöscht wird, dann die aktuellen Zustandsdaten zumindest des Sensors, der den Angriff signalisiert, in dem Endspeicher (4 ) abgelegt werden und anschließend die im Zwischenspeicher (3 ) enthaltenen Zustandsdaten in den Endspeicher (4 ) übertragen werden.
9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekenn-zeichnet, daß die im Zwischenspeicher (3 ) abgelegten Zustandsdaten in um-gekehrter zeitlichen Reihenfolge bezüglich ihres Alters in den Endspeicher (4 ) übertragen werden, wobei zuerst die Zustandsdaten des Sensors, der den Angriff signalisiert, übertragen werden und dann die Zustandsdaten der übrigen Sensoren.
10. Sicherheitsprozessor mit einem Sicherheitsdatenspeicher (1 ) und mit Sen-soren (2 ) zur Detektion von äußeren Einwirkungen auf den Sicherheitspro-zessor und/oder den Sicherheitsdatenspeicher (1 ) und mit einer Sensoraus-werteeinrichtung (5 ), die bei Überschreiten eines Schwellenwerts an einem der Sensoren (2 ) den Inhalt des Sicherheitsdatenspeichers (1 ) zumindest teil-

weise löscht, gekennzeichnet durch eine Datenaufzeichnungseinrichtung (6 ) welche permanent die Zustandsdaten der Sensoren (2 ) in einem Speicher (3 ) aufzeichnet.
11. Sicherheitsprozessor nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch einen überschreibbaren Speicher (3 ), in dem die Datenaufzeichnungseinrichtung (6 ) die Zustandsdaten der Sensoren (2 ) zyklisch ablegbar sind.
12. Sicherheitsprozessor nach Anspruch 10 oder 11, gekennzeichnet durch einen nichtflüchtigen Speicher (4 ) für die Zustandsdaten.
13. Sicherheitsprozessor nach einem der Ansprüche 10 bis 12, gekennzeich-net durch einen flüchtigen Zwischenspeicher (3 ), in dem die Zustandsdaten der Sensoren (2 ) permanent abgelegt werden, und einen nichtflüchtigen Endspeicher (4 ), in den bei Signalisieren eines Angriffs die im Zwischenspei-cher (3 ) enthaltenen Zustandsdaten übertragen werden.
14. Sicherheitsprozessor nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch einen Analog/Digital-Wandler (7 ), welcher die analogen Zustandsdaten vor dem Speichern digital codiert.
15. Sicherheitsprozessor nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeich-net, daß die Sensorauswerteeinrichtung (5 ) mit dem Endspeicher (4 ) verbun-den ist und bei Signalisieren eines Angriffs zumindest die Zustandsdaten des Sensors, der den Angriff signalisiert, direkt in dem Endspeicher (4 ) ablegt.
16. Sicherheitsprozessor nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekenn-zeichnet durch eine Batterie, welche bei einem Zusammenbruch der Versor-gungsspannung (VCC) die Spannungsversorgung der Sensoren (2 ) und/oder

des Sicherheitsdatenspeichers (1 ) und/ oder der Sensorauswerteeinrichtung (5 ) und/oder der Datenaufzeichnungseinrichtung (6 ) und/oder der Speicher (3 , 4 ) für die Zustandsdaten der Sensoren (2 ) eine bestimmte Zeitspanne lang aufrecht erhält.
17. Chipkarten-Terminal mit einem Sicherheitsprozessor nach einem der An-sprüche 1 bis 16.