Panzerung für eine verschleißgefährdete Oberfläche
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Patentansprüche
1. Panzerung für eine verschleißgefährdete Oberfläche (O1-O4), ge-bildet durch eine strukturierte Oberfläche unter Ausbildung von Ta-schen (2 , 4 , 6 , 9-12 , 14-18 ) zur Aufnahme von auf die Panzerung (P1-P3) einwirkendem Material zur Ausbildung eines autogenen Verschleißschutzes, dadurch gekennzeichnet , daß die Panzerung aus einem zumindest abschnittsweise zusammenhängenden und bezüglich seiner mechanischen Belastungseigenschaften im we-sentlichen homogenen Körper (1 , 3 , 5 , 8 , 13 ) mit den darin zur Au-ßenseite hin offenen Taschen gebildet ist.
2. Panzerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (8 ) der äußere Abschnitt einer Panzerungsschicht ist, in dem die Taschen (9 , 10 , 11 , 12 ) eingebracht sind.
3. Panzerung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (1 , 3 , 5 , 13 ) nach Art eines Bleches ausgestaltet, an die Kontur des verschleißgefährteten Gegenstandes (O1-O3) ange-paßt und daran befestigt ist.
4. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn-zeichnet, daß die Taschen (9 , 10 ) des Körpers (8 ) zumindest im Bereich ihres Fußes zum Tiefsten hin verjüngt ausgebildet sind.
5. Panzerung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Taschen (4 , 13 ) den Körper (3 , 14-18 ) durchgreifen.
6. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn-zeichnet, daß eine oder mehrere Flanken einer Tasche (6 ) mit Harteinsätzen (7 ) gepanzert sind.
7. Panzerung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn-zeichnet, daß die Taschen des Körpers einen Anteil an der Ober-fläche der Panzerung von etwa 60 bis 85 Prozent einnehmen.