Einpoliger Röntgenstrahler
Die Erfindung betrifft einen einpoligen Röntgenstrahler. Ein derartiger Röntgenstrahler ist beispielsweise aus der Patentanmeldung Im bekannten Fall sind die Lagerung, die Rotorwelle und die Drehanode radial übereinander angeordnet und geometrisch nicht voneinander getrennt. Die Rotorwelle ist als Hohlzylinder ausgeführt und umschließt einen feststehenden Teil einer Achse. Die Kathodenansteuerung (Hochspannung und Strom) ist achsparallel angeordnet. Die Drehanode ist hierbei relativ weit von der anodenseitigen Gehäusewand des Vakuumgehäuses entfernt, wodurch die Röntgenröhre und damit der Röntgenstrahler einen entsprechend großen Bauraum aufweisen. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen kompakten Röntgenstrahler mit verbesserten Abbildungseigenschaften zu schaffen. Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen einpoligen Röntgenstrahler gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind jeweils Gegenstand von weiteren Ansprüchen. Der einpolige Röntgenstrahler nach Anspruch 1 umfasst ein Strahlergehäuse, in dem eine Röntgenröhre mit einem Vakuumgehäuse und einem Antriebsmotor angeordnet ist, wobei im Vakuumgehäuse eine Kathode, die einen Elektronenstrahl erzeugt, und eine Drehanode, auf die der Elektronenstrahl in einer Brennbahn auftrifft, angeordnet sind, und wobei das Vakuumgehäuse eine antriebsseitige Gehäusewand und eine anodenseitige Gehäusewand aufweist und die Drehanode verdrehfest auf einem Anodenrohr gehalten ist, das drehbar auf einem stehenden Teil einer mit dem Antriebsmotor gekoppelten Rotorwelle gelagert ist. Erfindungsgemäß ist der stehende Teil der Rotorwelle über eine ringförmige Befestigung mit der anodenseitigen Gehäusewand des Vakuumgehäuses verbunden, wobei das Anodenrohr ein Temperaturkompensationselement enthält und die Lagerung eines rotierenden Teils der Rotorwelle innerhalb des Anodenrohrs angeordnet ist, und wobei das Vakuumgehäuse gegenüber dem Strahlergehäuse elektrisch isoliert angeordnet ist und die Brennbahn auf der Seite der Drehanode angeordnet ist, die der anodenseitigen Gehäusewand des Vakuumgehäuses abgewandt ist. Bei dem erfindungsgemäßen Röntgenstrahler handelt es sich um einen einpoligen Röntgenstrahler, d.h. das Vakuumgehäuse der Röntgenröhre und die Anode liegen auf gleichem Potenzial. Im Gegensatz dazu ist bei einem zweipoligen Aufbau das Vakuumgehäuse der Röntgenröhre gegenüber der Anode und der Kathode isoliert (Anode liegt z.B. auf einem höheren Potenzial als das auf erdnahem Potenzial liegende Vakuumgehäuse). Dadurch, dass bei der erfindungsgemäßen Lösung der stehende Teil der Rotorwelle über eine ringförmige Befestigung an der anodenseitigen Gehäusewand des Vakuumgehäuses verbunden ist, kann die Drehanode, die verdrehfest auf einem drehbar gelagertem Anodenrohr gehalten ist, nahe am Vakuumgehäuse angeordnet sein. Damit ergibt sich ein geringer Abstand zwischen dem Aufenthaltsbereich des Brennflecks, der eine Brennbahn auf der Drehanode bildet, und der Außenseite des Vakuumgehäuses. Darüber hinaus ist durch die ringförmige Befestigung des stehenden Teils der Rotorwelle mit der anodenseitigen Gehäusewand des Vakuumgehäuses die für die Einpoligkeit notwendige sichere Potentialverbindung zwischen der Drehanode und dem Vakuumgehäuse gewährleistet. Dadurch, dass bei dem Röntgenstrahler nach Anspruch 1 das Anodenrohr ein Temperaturkompensationselement enthält und die Rotorwelle mit der anodenseitigen Gehäusewand verbunden ist, werden thermisch bedingte Längenausdehnungen der Rotorwelle durch das Temperaturkompensationselement des Anodenrohrs kompensiert. Damit besitzt die Drehanode während des Betriebs eine nahezu konstante axiale Position und somit einen nahezu konstanten Abstand zur Kathode. Die unvermeidbare thermische Drift des Elektronenstrahls wird entsprechend stark reduziert, so dass eine nahezu konstante Position des Brennflecks sichergestellt ist. Aufgrund der nahezu konstanten Brennflecklage erhält man während der gesamten Betriebsdauer des Röntgenstrahlers gleichbleibend hochwertige Röntgenaufnahmen. Die elektrisch isolierte Anordnung des Vakuumgehäuses gegenüber dem Strahlergehäuse ist durch das im Strahlergehäuse zirkulierende Kühl-Isoliermedium (Isolieröl) sichergestellt. Der erfindungsgemäße Röntgenstrahler ist aufgrund seiner kompakten Bauweise optimal für eine Brust-CT-Anlage geeignet. Eine derartige Brust-CT-Anlage ist beispielsweise in der Veröffentlichung Eine besonders kompakte Ausführung des erfindungsgemäßen Röntgenstrahlers ist bei einer Ausgestaltung gemäß Anspruch 2 gegeben. Dadurch, dass auf einer Außenseite der anodenseitigen Gehäusewand eine Kühlstruktur angeordnet ist, kann der Abstand zwischen der anodenseitigen Gehäusewand des Vakuumgehäuses und der benachbarten Wand des Strahlergehäuses verringert werden, wodurch sich eine nochmals verringerte Baugröße des Röntgenstrahlers ergibt. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung des Röntgenstrahlers gemäß Anspruch 3 umfasst die Kathode eine erste Achse, die eine Emissionsrichtung der Elektronen definiert, und eine zweite Achse, die eine Hochspannungszuführung definiert, wobei die erste Achse und die zweite Achse senkrecht zueinander angeordnet sind. Man erhält dadurch eine kompakte Kathodenbaugruppe, die entsprechend wenig Bauvolumen beansprucht, so dass die Baugröße der Röntgenstrahler nochmals verringert werden kann. Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Röntgenstrahlers gemäß Anspruch 4 umfasst die Kathode eine erste Achse, die eine Emissionsrichtung der Elektronen definiert, und eine zweite Achse, die eine Hochspannungszuführung definiert, wobei die erste Achse und die zweite Achse windschief zueinander angeordnet sind. Die beiden Achsen schneiden sich also nicht und sind auch nicht zueinander parallel. Der minimale Abstand beider Achsen ist hierbei größer als die Summe der Radien des Anodenrohrs und des Fokuskopfes. Durch diese Maßnahme erhält man eine nochmals reduzierte Baugröße des Röntgenstrahlers. Die erfindungsgemäße Lösung ist für alle Arten von einpoligen Röntgenstrahlern geeignet, beispielsweise für einen Röntgenstrahler gemäß Anspruch 5 oder für einen Röntgenstrahler gemäß Anspruch 6. Bei einem Röntgenstrahler nach Anspruch 5 ist der Antriebsmotor im Strahlergehäuse angeordnet und weist eine außerhalb des Strahlergehäuses angeordnete Hochspannungs-Erzeugungseinheit auf. Bei einem Röntgenstrahler nach Anspruch 6 ist der Antriebsmotor zusammen mit einer Hochspannungs-Erzeugungseinheit im Strahlergehäuse angeordnet (sogenannter Eintank). Nachfolgend wird ein schematisch dargestelltes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein. Es zeigen: In Das Vakuumgehäuse 2 weist eine antriebsseitige Gehäusewand 21 und eine anodenseitige Gehäusewand 22 auf und ist erfindungsgemäß gegenüber dem Strahlergehäuse 1 elektrisch isoliert angeordnet. Der Antriebsmotor 3 umfasst einen Stator 31, der außerhalb des Vakuumgehäuses 2 und innerhalb des Strahlergehäuses 1 angeordnet ist, sowie einen innerhalb des Vakuumgehäuses 2 liegenden Rotor 32. Im Vakuumgehäuse 2 ist eine Kathode 4 angeordnet, die einen Fokuskopf 41 umfasst und aus dem ein Elektronenstrahl (in Die Kathode 4 ist als Kathodenbaugruppe ausgebildet und über einen Hochspannungsisolator 42 gegenüber dem Vakuumgehäuse 2 isoliert angeordnet. In den Weiterhin ist im Vakuumgehäuse 2 eine Drehanode 5 angeordnet, die einen Anodenkörper 51 sowie, eine auf den Anodenkörper 51 aufgebrachte Anodenschicht 52 umfasst. In der Anodenschicht 52 wird beim Auftreffen des Elektronenstrahls Röntgenstrahlung (in Der Elektronenstrahl trifft in einem Brennfleck auf die Anodenschicht 52 auf, wobei der Aufenthaltsbereich des Brennflecks eine Brennbahn auf der Anodenschicht 52 der Drehanode 5 bildet. Die Brennbahn ist hierbei erfindungsgemäß auf der Seite der Drehanode 5 angeordnet, die der anodenseitigen Gehäusewand 22 des Vakuumgehäuses 2 abgewandt ist. Die Drehanode 5 ist verdrehfest auf einem Anodenrohr 6 gehalten, das mit einem rotierenden Teil 82 einer Rotorwelle 8 starr verbunden ist. Der rotierende Teil 82 der Rotorwelle 8 ragt teilweise in einen stehenden Teil 81 der Rotorwelle 8 hinein und ist über eine Lagerung 7, vorzugsweise mittels Kugellager, drehbar auf dem stehenden Teil 81 gelagert. Damit ist das Anodenrohr 6 drehbar angeordnet. Die einseitig gelagerte Rotorwelle 8 ist über ein Kopplungselement 23 mit dem Rotor 32 des Antriebsmotors 3 gekoppelt. Erfindungsgemäß ist der stehende Teil 81 der Rotorwelle 8 über eine ringförmige Befestigung 9 mit der anodenseitigen Gehäusewand 22 des Vakuumgehäuses 2 verbunden, die im dargestellten Ausführungsbeispiel mittels einer Schweißung realisiert ist. Weiterhin enthält das Anodenrohr 6 ein Temperaturkompensationselement 10, das bei der in Dadurch, dass der stehende Teil 81 der Rotorwelle 8 über eine ringförmige Befestigung 9 mit der anodenseitigen Gehäusewand 22 des Vakuumgehäuses 2 verbunden ist, kann die Drehanode 5, die verdrehfest auf dem drehbar gelagertem Anodenrohr 6 gehalten ist, nahe am Vakuumgehäuse 2 angeordnet sein. Damit ergibt sich ein geringer Abstand zwischen dem Aufenthaltsbereich des Brennflecks, der eine Brennbahn auf der Drehanode 5 bildet, und der Außenseite des Vakuumgehäuses 2. Darüber hinaus ist durch die ringförmige Befestigung 9 des stehenden Teils 81 der Rotorwelle 8 an der anodenseitigen Gehäusewand 22 des Vakuumgehäuses 2 die für die Einpoligkeit notwendige Potentialverbindung zwischen der Drehanode 5 und dem Vakuumgehäuse 2 sichergestellt. Dadurch, dass das Anodenrohr 6 ein Temperaturkompensationselement 10 enthält und die Rotorwelle 8 mit der anodenseitigen Gehäusewand 22 verbunden ist, werden thermisch bedingte Längenausdehnungen der Rotorwelle 8 durch das Temperaturkompensationselement 10 des Anodenrohrs 6 kompensiert. Damit besitzt die Drehanode 5 während des Betriebs eine nahezu konstante axiale Position und somit einen nahezu konstanten Abstand zur Kathode 4. Die unvermeidbare thermische Drift des Auftreffpunktes des Elektronenstrahls auf der Anodenschicht 52 (Aufenthaltsbereich des Brennflecks) wird entsprechend stark reduziert, so dass eine nahezu konstante Position des Brennflecks sichergestellt ist. Aufgrund der nahezu konstanten Brennflecklage erhält man während der gesamten Betriebsdauer des Röntgenstrahlers gleichbleibend hochwertige Röntgenaufnahmen. Weiterhin ist bei dem in Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Bleiummantelung des Strahlergehäuses 1 sowie die Spannungsversorgung für den Antriebsmotor 3 und die Heizstromzuführung für Kathode 4 nicht dargestellt. In Der Fokuskopf 41 ist über eine Hochspannungszuführung 43 in einem Hochspannungsisolator 42 gehalten (siehe Im Fokuskopf 41 ist an einer Stirnseite ein Emitter 44 angeordnet, der bei der dargestellten Ausgestaltung als Flachemitter ausgeführt ist und auf dem gleichen Potenzial wie der Fokuskopf 41 liegt. Der Fokuskopf 41 weist zu beiden Seiten des Emitters 44 jeweils eine Ablenkelektrode 45 und 46 auf. Die zwei Ablenkelektroden 45 und 46, mit denen die vom Emitter 44 emittierten Elektronen abgelenkt und fokussiert werden, sind gegenüber dem Fokuskopf 41 elektrisch isoliert. Die in Aufgrund der Anordnung des Fokuskopfes 41 und der Hochspannungszuführung 43 sind die erste Achse A1 und die zweite Achse A2 senkrecht zueinander angeordnet. In Der Fokuskopf 41 ist über eine Hochspannungszuführung 47 in einem Hochspannungsisolator 42 gehalten (siehe Die in Aufgrund der Anordnung des Fokuskopfes 41 und der Hochspannungszuführung 47 sind die erste Achse A1 und die zweite Achse A2 windschief zueinander angeordnet. Der minimale Abstand der Achsen A1 und A2 ist hierbei größer als die Summe der Radien des Anodenrohrs 6 und des Fokuskopfes 41. Die in Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Die Erfindung betrifft einen einpoligen Röntgenstrahler mit einem Strahlergehäuse (1), in dem eine Röntgenröhre mit einem Vakuumgehäuse (2) und einem Antriebsmotor (3) angeordnet ist, wobei im Vakuumgehäuse (2) eine Kathode (4), die einen Elektronenstrahl erzeugt, und eine Drehanode (5), auf die der Elektronenstrahl in einer Brennbahn auftrifft, angeordnet sind, und wobei das Vakuumgehäuse (2) eine antriebsseitige Gehäusewand (21) und eine anodenseitige Gehäusewand (22) aufweist und die Drehanode (5) verdrehfest auf einem Anodenrohr (6) gehalten ist, das drehbar auf einem stehenden Teil (81) einer mit dem Antriebsmotor (3) gekoppelten Rotorwelle (8) gelagert ist, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: der stehende Teil (81) der Rotorwelle (8) ist über eine ringförmige Befestigung (9) mit der anodenseitigen Gehäusewand (22) des Vakuumgehäuses (2) verbunden, das Anodenrohr (6) enthält ein Temperaturkompensationselement (10), die Lagerung (7) eines rotierenden Teils (82) der Rotorwelle (8) ist innerhalb des Anodenrohrs (6) angeordnet, das Vakuumgehäuse (2) ist gegenüber dem Strahlergehäuse (1) elektrisch isoliert angeordnet, die Brennbahn ist auf der Seite der Drehanode (5) angeordnet, die der anodenseitigen Gehäusewand (22) des Vakuumgehäuses (2) abgewandt ist. Der erfindungsgemäße Röntgenstrahler ist kompakt aufgebaut und weist verbesserte Abbildungseigenschaften auf. Einpoliger Röntgenstrahler mit einem Strahlergehäuse (1), in dem eine Röntgenröhre mit einem Vakuumgehäuse (2) und einem Antriebsmotor (3) angeordnet ist, wobei im Vakuumgehäuse (2) eine Kathode (4), die einen Elektronenstrahl erzeugt, und eine Drehanode (5), auf die der Elektronenstrahl in einer Brennbahn auftrifft, angeordnet sind, und wobei das Vakuumgehäuse (2) eine antriebsseitige Gehäusewand (21) und eine anodenseitige Gehäusewand (22) aufweist und die Drehanode (5) verdrehfest auf einem Anodenrohr (6) gehalten ist, das drehbar auf einem stehenden Teil (81) einer mit dem Antriebsmotor (3) gekoppelten Rotorwelle (8) gelagert ist, Einpoliger Röntgenstrahler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf einer Außenseite der anodenseitigen Gehäusewand (22) eine Kühlstruktur (24) angeordnet ist. Einpoliger Röntgenstrahler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kathode (4) eine erste Achse (A1), die eine Emissionsrichtung der Elektronen definiert, und eine zweite Achse (A2), die eine Hochspannungszuführung definiert, umfasst, wobei die erste Achse (A1) und die zweite Achse (A2) senkrecht zueinander angeordnet sind. Einpoliger Röntgenstrahler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kathode (4) eine erste Achse (A1), die eine Emissionsrichtung der Elektronen definiert, und eine zweite Achse (A2), die eine Hochspannungszuführung definiert, umfasst, wobei die erste Achse (A1) und die zweite Achse (A2) windschief zueinander angeordnet sind. Einpoliger Röntgenstrahler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (3) im Strahlergehäuse (1) angeordnet ist und eine außerhalb des Strahlergehäuses (1) angeordnete Hochspannungs-Erzeugungseinheit aufweist. Einpoliger Röntgenstrahler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (3) zusammen mit einer Hochspannungs-Erzeugungseinheit im Strahlergehäuse (1) angeordnet ist. ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
Zitierte Patentliteratur
Zitierte Nicht-Patentliteratur
gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
– der stehende Teil (81) der Rotorwelle (8) ist über eine ringförmige Befestigung (9) mit der anodenseitigen Gehäusewand (22) des Vakuumgehäuses (2) verbunden,
– das Anodenrohr (6) enthält ein Temperaturkompensationselement (10),
– die Lagerung (7) eines rotierenden Teils (82) der Rotorwelle (8) ist innerhalb des Anodenrohrs (6) angeordnet,
– das Vakuumgehäuse (2) ist gegenüber dem Strahlergehäuse (1) elektrisch isoliert angeordnet,
– die Brennbahn ist auf der Seite der Drehanode (5) angeordnet, die der anodenseitigen Gehäusewand (22) des Vakuumgehäuses (2) abgewandt ist.