Handwerkzeugmaschine
Aus Die Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine, insbesondere von einem Bohr und/oder Meißelhammer, mit zumindest zwei Akkuschnittstellen, die jeweils zu einer Aufnahme zumindest eines Akkumulators vorgesehen sind. Es wird vorgeschlagen, dass zumindest eine der zumindest zwei Akkuschnittstellen eine über eine reine Energieübertragung und Befestigung hinausgehende Zusatzfunktion aufweist. Die Akkuschnittstellen können dabei jeweils sowohl zu einer festen, insbesondere integrierten, als auch zu einer lösbaren, insbesondere werkzeuglos lösbaren, Aufnahme zumindest eines Akkumulators vorgesehen sein. Dabei soll unter einer „festen Aufnahme“ in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass der fest aufgenommene Akkumulator insbesondere dazu vorgesehen ist lediglich zu einem Austausch aus der Akkuschnittstelle entfernt zu werden. Vorzugsweise soll darunter insbesondere verstanden werden, dass der fest aufgenommene Akkumulator in einem in oder an der Akkuschnittstelle aufgenommenen Zustand aufladbar ausgebildet ist. Vorzugsweise ist der fest aufgenommene Akkumulator dazu vorgesehen, in einem in oder an der Akkuschnittstelle aufgenommenen Zustand, aufgeladen zu werden. Bevorzugt ist der fest aufgenommene Akkumulator in einem Gehäuse der Handwerkzeugmaschine integriert ausgebildet. Vorzugsweise weisen die zumindest zwei Akkuschnittstellen gemeinsam, insbesondere in Kombination eine über eine reine Energieübertragung und Befestigung hinausgehende Zusatzfunktion auf. Unter einer „Handwerkzeugmaschine“ soll insbesondere eine werkstückbearbeitende Maschine, vorteilhaft jedoch eine Bohrmaschine, ein Bohr- und/oder Schlaghammer, eine Säge, ein Hobel, ein Schrauber, eine Fräse, ein Schleifer, ein Winkelschleifer, ein Gartengerät und/oder ein Multifunktionswerkzeug verstanden werden. Vorzugsweise soll darunter insbesondere ein Bohr- und/oder Meißelhammer, wie beispielsweise ein Abbruchhammer verstanden werden. Vorzugsweise kann die Handwerkzeugmaschine als ein Abbruchhammer ausgebildet sein. Insbesondere bei der Verwendung eines EC-Motors als Antriebseinheit kann vorteilhaft eine Ausbildung der Handwerkzeugmaschine als Abbruchhammer realisiert werden. Ferner soll in diesem Zusammenhang unter einem „Akkumulator“ insbesondere ein wiederaufladbarer Energiespeicher verstanden werden. Vorzugsweise soll darunter insbesondere ein auf elektrochemischer Basis arbeitender Stromspeicher verstanden werden. Es sind verschiedene, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Akkumulatoren denkbar, wie beispielsweise Nickel-Metallhydrid- und/oder besonders bevorzugt Lithium-Ionen-Akkumulatoren. Des Weiteren soll in diesem Zusammenhang unter einer „Akkuschnittstelle“ insbesondere eine Schnittstelle zu einer insbesondere mechanischen Aufnahme des Akkumulators verstanden werden. Vorzugsweise ist die Schnittstelle zu einer festen, insbesondere integrierten, oder zu einer lösbaren, insbesondere werkzeuglos lösbaren, Aufnahme des Akkumulators vorgesehen. Bevorzugt weist die Schnittstelle insbesondere einen elektrischen Kontakt zu einer elektrischen Kontaktierung mit dem Akkumulator auf. Besonders bevorzugt dient die Akkuschnittstelle zu einer mechanischen Fixierung des Akkumulators an und/oder in einem Gehäuse und/oder einem Handgriff der Handwerkzeugmaschine. Ferner dient die Akkuschnittstelle insbesondere zudem zu einer elektrischen Kontaktierung mit dem Akkumulator. Eine mechanische Fixierung des Akkumulators kann auf verschiedene, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Arten erfolgen. Eine mechanische Fixierung kann beispielsweise durch Verrastung des Akkumulators und/oder ein Aufschieben des Akkumulators in einer Führungsschiene erfolgen. Unter einer „Zusatzfunktion“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine von einer elektrischen Kontaktierung sowie einer Aufnahme eines Akkumulators differierende Funktion verstanden werden. Vorzugsweise soll darunter insbesondere eine unterstützende, insbesondere optionale Funktion verstanden werden. Bevorzugt soll darunter insbesondere eine Funktion verstanden werden, welche einen Betrieb der Handwerkzeugmaschine lediglich unterstützt jedoch nicht betriebsnotwendig ist. Eine Zusatzfunktion könnte beispielsweise der Ausgleich einer Unwucht, die Verlagerung eines Schwerpunktes, eine Schwingungstilgung, insbesondere durch das Bereitstellen einer Tilgermasse, die Bereitstellung einer Notstromversorgung, insbesondere zu einer Überbrückung einer Ladezeit, eine intelligente Energieentnahme, das Bereitstellen eines Eco-Modus, das Bereitstellen eines Power-Modus und/oder andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Funktionen sein. Ferner soll unter „vorgesehen“ insbesondere speziell programmiert, ausgelegt und/oder ausgestattet verstanden werden. Darunter, dass ein Objekt zu einer bestimmten Funktion vorgesehen ist, soll insbesondere verstanden werden, dass das Objekt diese bestimmte Funktion in zumindest einem Anwendungs- und/oder Betriebszustand erfüllt und/oder ausführt. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Handwerkzeugmaschine kann insbesondere eine hohe Flexibilität bereitgestellt werden. Insbesondere kann eine variable Nutzung der zumindest zwei Akkuschnittstellen erreicht werden. Ferner kann vorteilhaft eine Zusatzfunktion der Handwerkzeugmaschine bereitgestellt werden. Vorzugsweise weist die Handwerkzeugmaschine eine Schnellwechselwerkzeugaufnahme auf. Bevorzugt ist die Schnellwechselwerkzeugaufnahme als eine SDS-max-Werkzeugaufnahme und/oder als eine HEX-Werkzeugaufnahme ausgebildet. Unter einer „Schnellwechselwerkzeugaufnahme“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine Werkzeugaufnahme zum lösbaren Befestigen eines Einsatzwerkzeugs an der Handwerkzeugmaschine verstanden werden, die insbesondere werkzeuglos bedienbar ausgebildet sein kann. Die Schnellwechselwerkzeugaufnahme ist vorzugsweise zu einer Aufnahme von einem Einsatzwerkzeug mit einem zu einem Einstecksystem gehörenden Werkzeugschaft, insbesondere mit einem SDS®-Schaft, vorgesehen. Dabei soll unter einem „Werkzeugschaft“ in diesem Zusammenhang insbesondere ein Teilbereich des Einsatzwerkzeugs, insbesondere eines Schnellwechselwerkzeug verstanden werden, der zumindest im Wesentlichen, vorzugsweise vollständig, frei von einer Bearbeitungsgeometrie, insbesondere einer Schneidgeometrie, ausgebildet ist. Der Werkzeugschaft des Einsatzwerkzeugs ist vorzugsweise zu einer Kopplung des Einsatzwerkzeugs mit der Werkzeugaufnahme der Handwerkzeugmaschine vorgesehen. Unter einem „Schnellwechselwerkzeug“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Einsatzwerkzeug verstanden werden, das zu einer, insbesondere werkzeuglosen, Befestigung in und/oder an einer Schnellwechselwerkzeugaufnahme vorgesehen ist. Vorzugsweise ist die Schnellwechselwerkzeugaufnahme zu einer Aufnahme von Schnellwechselwerkzeugen mit einem Werkzeugschaft vorgesehen, welcher zumindest eine Nut und/oder zumindest eine Erhebung aufweist, die zu einer Übertragung eines Drehmoments und/oder zu einer Fixierung des Schnellwechselwerkzeugs in der Schnellwechselwerkzeugaufnahme vorgesehen ist/sind. Ferner wird vorgeschlagen, dass zumindest eine der zumindest zwei Akkuschnittstellen eine von einer Schwingungstilgung gebildete Zusatzfunktion aufweist. Vorzugsweise weist die zumindest eine der zumindest zwei Akkuschnittstellen hierfür insbesondere eine Tilgermasse auf und/oder ist mit zumindest einer Tilgermasse verbunden. Bevorzugt bildet ein Akkumulator, welcher in der zumindest einen Akkuschnittstelle aufgenommen ist, die eine von einer Schwingungstilgung gebildete Zusatzfunktion aufweist, zumindest einen Teil einer Tilgermasse für eine Schwingungstilgung. Unter einer „Schwingungstilgung“ soll insbesondere eine Funktion verstanden werden, bei welcher in zumindest einem Betriebszustand eine Kraft auf die Handwerkzeugmaschine, insbesondere auf ein Gehäuse und/oder einen Handgriff der Handwerkzeugmaschine, erzeugt wird, die einer Schwingung, insbesondere der Handwerkzeugmaschine, insbesondere eines Gehäuses und/oder eines Handgriffs der Handwerkzeugmaschine, entgegenwirkt. Die Schwingungstilgung dient insbesondere einem zumindest schwingungsarmen Betrieb der Handwerkzeugmaschine. Vorzugsweise arbeitet die Schwingungstilgung passiv, das heißt bis auf die Schwingungsenergie energiezuführungsfrei. Dadurch kann insbesondere vorteilhaft ein schwingungsarmer Betrieb der Handwerkzeugmaschine erreicht werden. Hierdurch kann ein hoher Bedienerkomfort erreicht werden. Ferner kann dadurch insbesondere eine Schwingungstilgung vorzugsweise ohne eine zusätzliche Tilgermasse erreicht werden. Es kann ein Gewicht der Handwerkzeugmaschine gering gehalten werden. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die zumindest eine Akkuschnittstelle, welche eine von einer Schwingungstilgung gebildete Zusatzfunktion aufweist, beweglich gelagert an oder in zumindest einem Gehäuse angeordnet ist. Vorzugsweise ist die zumindest eine Akkuschnittstelle, welche eine von einer Schwingungstilgung gebildete Zusatzfunktion aufweist, beweglich gelagert an oder in zumindest einem Gehäuse der Handwerkzeugmaschine angeordnet. Bevorzugt ist die zumindest eine Akkuschnittstelle in einem begrenzten Bereich beweglich gelagert an oder in dem zumindest einen Gehäuse angeordnet. Besonders bevorzugt ist die zumindest eine Akkuschnittstelle elastisch an dem zumindest einen Gehäuse gelagert. Grundsätzlich kann die zumindest eine Akkuschnittstelle auch beweglich an einem Handgriff der Handwerkzeugmaschine und/oder über den Handgriff der Handwerkzeugmaschine beweglich an dem Gehäuse gelagert sein. Dabei soll unter „beweglich gelagert“ in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass zwischen der zumindest einen Akkuschnittstelle und dem zumindest einen Gehäuse eine Relativbewegung, insbesondere eine von einer bauteiltoleranzbedingten oder von einer lagertoleranzbedingten Relativbewegung verschiedene Relativbewegung, vorgesehen ist. Die Relativbewegung kann dabei insbesondere sowohl durch eine elastische Verformung und/oder mittels mechanischer Führungen realisiert sein. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhafte Schwingungstilgung erreicht werden. Hierdurch kann ein hoher Bedienerkomfort erreicht werden. Es wird ferner vorgeschlagen, dass die Handwerkzeugmaschine zumindest ein Gehäuse und zumindest einen in oder an zumindest einer der zumindest zwei Akkuschnittstellen angeordneten Akkumulator aufweist, welcher vollständig in dem Gehäuse angeordnet ist. Vorzugsweise ist der zumindest eine in oder an zumindest einer der zumindest zwei Akkuschnittstellen angeordnete Akkumulator in dem Gehäuse integriert. Bevorzugt ist der Akkumulator von einem fest integrierten Akkumulator gebildet. Besonders bevorzugt weist die Handwerkzeugmaschine zudem einen weiteren Akkumulator auf, welcher lösbar an einer der zumindest zwei Akkuschnittstellen angeordnet ist. Dabei soll unter einem „integrierten Akkumulator“ in diesem Zusammenhang insbesondere ein Akkumulator verstanden werden, der fest in einer Akkuschnittstelle aufgenommen ist und insbesondere dazu vorgesehen ist lediglich zu einem Austausch, insbesondere bei einem Defekt, aus der Akkuschnittstelle entfernt zu werden. Vorzugsweise soll darunter insbesondere ein Akkumulator verstanden werden, der in einem in oder an der Akkuschnittstelle aufgenommenen Zustand aufladbar ausgebildet ist. Vorzugsweise ist der Akkumulator dazu vorgesehen, in einem in oder an der Akkuschnittstelle aufgenommenen Zustand, aufgeladen zu werden. Das Gehäuse ist vorzugsweise von einem Maschinengehäuse der Handwerkzeugmaschine gebildet. Das Gehäuse ist insbesondere zumindest zu einer Aufnahme einer Antriebseinheit der Handwerkzeugmaschine vorgesehen. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhafte Anordnung zumindest eines Akkumulators erreicht werden. Insbesondere kann dadurch eine vorteilhaft geschützte und ergonomische Anordnung des Akkumulators erreicht werden. Ferner kann dadurch insbesondere die Verwendung eines falschen Akkumulators vermieden werden. Insbesondere kann dabei bereits vorhandener Raum in dem Gehäuse zu einer Anordnung des Akkumulators genutzt werden. Es wird weiter vorgeschlagen, dass der zumindest eine Akkumulator zu einer Bereitstellung einer Notstromversorgung vorgesehen ist. Vorzugsweise ist der zumindest eine Akkumulator zu einer Überbrückung einer Ladezeit eines weiteren Akkumulators der Handwerkzeugmaschine vorgesehen. Insbesondere kann der zumindest eine Akkumulator dazu genutzt werden, eine Arbeit fortzusetzen wenn eine Ladung des weiteren Akkumulators, welcher insbesondere einen Hauptakkumulator bildet, bereits aufgebraucht ist. Denkbar wäre insbesondere, dass der Akkumulator nach einem Notbetrieb automatisch mittels dem weiteren Akkumulator wieder aufgeladen wird. Der zumindest eine Akkumulator, der zu einer Bereitstellung einer Notstromversorgung vorgesehen ist, weist insbesondere eine wesentlich geringere Ladekapazität als der weitere Akkumulator auf. Dabei soll unter „wesentlich geringer“ insbesondere verstanden werden, dass eine Ladekapazität des zumindest einen Akkumulators, der zu einer Bereitstellung einer Notstromversorgung vorgesehen ist, maximal 70%, vorzugsweise maximal 50% und besonders bevorzugt maximal 30% einer Ladekapazität des weiteren Akkumulators beträgt. Unter einer „Notstromversorgung“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine zumindest kurzzeitige Bereitstellung von Energie über eine reguläre Betriebsdauer, insbesondere über eine reguläre Betriebsdauer des weiteren Akkumulators, hinaus verstanden werden. Vorzugsweise soll darunter insbesondere eine zumindest kurzzeitige Bereitstellung von Energie, wenn eine Ladung des weiteren Akkumulators, welcher insbesondere einen Hauptakkumulator bildet, bereits aufgebraucht ist. Dadurch kann insbesondere ein vorteilhafter Bedienkomfort erreicht werden. Insbesondere kann dadurch eine Ladezeit überbrückt werden und/oder kleine Arbeiten auch über eine eigentliche Ladung des weiteren Akkumulators, welcher insbesondere einen Hauptakkumulator bildet, hinaus durchgeführt werden. Ferner kann die Handwerkzeugmaschine insbesondere bei Notfällen auch ohne den weiteren Akkumulator und/oder bei einem leeren weiteren Akkumulator verwendet werden. Insbesondere kann ein Notfallbetrieb ermöglicht werden. Ferner wird vorgeschlagen, dass die Handwerkzeugmaschine zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit aufweist, welche dazu vorgesehen ist, eine Energieübertragung durch die zumindest zwei Akkuschnittstellen abhängig von zumindest einem Betriebsparameter intelligent zu steuern und/oder zu regeln. Unter einer „Steuer- und/oder Regeleinheit“ soll insbesondere eine Einheit mit zumindest einer Steuerelektronik verstanden werden. Unter einer „Steuerelektronik“ soll insbesondere eine Einheit mit einer Prozessoreinheit und mit einer Speichereinheit sowie mit einem in der Speichereinheit gespeicherten Betriebsprogramm verstanden werden. Unter einer „intelligenten Steuerung und/oder Regelung“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere eine situationsabhängige Steuerung und/oder Regelung einer Energieentnahme durch die zumindest zwei Akkuschnittstellen verstanden werden. Vorzugsweise soll darunter insbesondere eine situationsabhängige Steuerung und/oder Regelung einer Nutzung der in oder an den Akkuschnittstellen aufgenommenen Akkumulatoren verstanden werden. Insbesondere wird dabei eine Energieentnahme aus den Akkumulatoren intelligent gesteuert, wie beispielsweise die Nutzung von nur einem Akkumulator, Nutzung der Akkumulatoren im Wechsel, Nutzung beider Akkumulatoren gleichzeitig und/oder andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ansteuerungen. Die Steuerung kann dabei beispielsweise intelligent abhängig von einem Ladezustand der zumindest zwei Akkumulatoren, abhängig von einer an einer Antriebseinheit anliegenden Last und/oder abhängig von einem Bedienerwunsch erfolgen. Dadurch kann insbesondere ein vorteilhafter Bedienkomfort erreicht werden. Ferner kann dadurch insbesondere eine intelligente Nutzung der Akkumulatoren erreicht werden. Insbesondere kann dadurch eine vorteilhaft hohe Effizienz erreicht werden. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Handwerkzeugmaschine zumindest zwei Akkumulatoren aufweist, welche dazu vorgesehen sind, in jeweils einer der zumindest zwei Akkuschnittstellen aufgenommen zu werden. Dadurch kann insbesondere eine hohe Flexibilität bereitgestellt werden. Es wird ferner vorgeschlagen, dass die Handwerkzeugmaschine eine Werkzeugaufnahme und einen Schwerpunkt aufweist, welcher, in einem in oder an den zumindest zwei Akkuschnittstellen aufgenommenen Zustand der zumindest zwei Akkumulatoren, in einem Nahbereich einer Drehachse der Werkzeugaufnahme liegt. Darunter, dass „der Schwerpunkt in einem Nahbereich einer Drehachse der Werkzeugaufnahme liegt“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass ein kleinster Abstand zwischen dem Schwerpunkt und der Drehachse maximal 8 cm, vorzugsweise maximal 6 cm, bevorzugt maximal 4 cm und besonders bevorzugt maximal 2 cm beträgt. Vorzugsweise liegt der Schwerpunkt der Handwerkzeugmaschine auf der Drehachse. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhafte Gewichtsverteilung der Handwerkzeugmaschine erreicht werden. Insbesondere kann dadurch eine vorteilhafte Lage des Schwerpunkts erreicht werden. Vorzugsweise kann so vorteilhaft eine Unwucht während eines Betriebs, insbesondere durch ein Absenken der Handwerkzeugmaschine durch einen Bediener, vermieden werden. Es kann eine komfortable Handhabung für einen Bediener bereitgestellt werden. Es wird weiter vorgeschlagen, dass zumindest einer der zumindest zwei Akkumulatoren eine Tilgermasse bildet. Vorzugsweise bilden die zumindest zwei Akkumulatoren eine Tilgermasse. Die Tilgermassen dienen insbesondere einer Schwingungstilgung. Unter einer „Tilgermasse“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Element verstanden werden, das zumindest innerhalb eines vorgesehenen Frequenzbereichs einer Ausgangsschwingung zu einer Gegenschwingung angeregt wird, die der Ausgangsschwingung zumindest teilweise entgegenwirkt und somit zu einer Reduzierung von Schwingungen beiträgt. Vorzugsweise soll darunter insbesondere ein Element verstanden werden, das dazu vorgesehen ist, durch eine Trägheit mittels einer Beschleunigungskraft und/oder einer Verzögerungskraft die Schwingung, insbesondere eines Gehäuses der Handwerkzeugmaschine, zu mindern, vorteilhaft indem sie um einen Phasenwinkel zu dem Gehäuse der Handwerkzeugmaschine verschoben schwingt. Dadurch kann insbesondere vorteilhaft ein schwingungsarmer Betrieb der Handwerkzeugmaschine erreicht werden. Hierdurch kann ein hoher Bedienerkomfort erreicht werden. Ferner kann dadurch insbesondere eine Schwingungstilgung vorzugsweise ohne eine zusätzliche Tilgermasse erreicht werden. Es kann ein Gewicht der Handwerkzeugmaschine gering gehalten werden. Ferner geht die Erfindung aus von einem Verfahren zu einem Betrieb der Handwerkzeugmaschine. Es wird vorgeschlagen, dass zumindest eine Steuerund/oder Regeleinheit der Handwerkzeugmaschine eine Energieentnahme des zumindest einen Akkumulators zumindest einer der zumindest zwei Akkuschnittstellen intelligent steuert und/oder regelt. Vorzugsweise steuert und/oder regelt die zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit situationsabhängig eine Energieentnahme durch die zumindest zwei Akkuschnittstellen. Bevorzugt steuert und/oder regelt die zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit situationsabhängig eine Nutzung der in oder an den Akkuschnittstellen aufgenommenen Akkumulatoren. Insbesondere wird dabei eine Energieentnahme aus den Akkumulatoren intelligent gesteuert, wie beispielsweise die Nutzung von nur einem Akkumulator, Nutzung der Akkumulatoren im Wechsel, Nutzung beider Akkumulatoren gleichzeitig und/oder andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ansteuerungen. Dadurch kann insbesondere ein vorteilhaft hoher Bedienkomfort erreicht werden. Ferner kann dadurch insbesondere eine intelligente Nutzung der Akkumulatoren erreicht werden. Insbesondere kann dadurch eine vorteilhaft hohe Effizienz erreicht werden. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit abhängig von einem Betriebsparameter der Handwerkzeugmaschine und/oder einem Ladezustand zumindest einer der Akkumulatoren eine Energieübertragung durch die zumindest zwei Akkuschnittstellen intelligent steuert und/oder regelt. Die Energieentnahme kann dabei insbesondere abhängig von verschiedenen, einem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Betriebsparametern der Handwerkzeugmaschine erfolgen, wie beispielsweise abhängig von einer an einer Antriebseinheit anliegenden Last und/oder abhängig von einem Bedienerwunsch. Dadurch kann insbesondere ein vorteilhaft hoher Bedienkomfort erreicht werden. Ferner kann dadurch insbesondere eine intelligente Nutzung der Akkumulatoren erreicht werden. Insbesondere kann dadurch eine vorteilhaft hohe Effizienz erreicht werden. Es wird ferner vorgeschlagen, dass die zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit bei einer Energieübertragung abhängig von einem Betriebsparameter der Handwerkzeugmaschine und/oder einem Ladezustand zumindest einer der Akkumulatoren intelligent zwischen den zumindest zwei Akkuschnittstellen umschaltet. Vorzugsweise überwacht die Steuer- und/oder Regeleinheit dazu einen Ladezustand des zumindest einen Akkumulators. Insbesondere wird dabei eine Energieentnahme aus den Akkumulatoren intelligent gesteuert, wie beispielsweise die Nutzung von nur einem Akkumulator, Nutzung der Akkumulatoren im Wechsel, Nutzung beider Akkumulatoren gleichzeitig und/oder andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ansteuerungen. Dadurch kann insbesondere eine vorteilhaft intelligente Steuerung erreicht werden. Die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine sowie das Verfahren sollen hierbei nicht auf die oben beschriebene Anwendung und Ausführungsform beschränkt sein. Insbesondere können die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine sowie das Verfahren zu einer Erfüllung einer hierin beschriebenen Funktionsweise, eine von einer hierin genannten Anzahl von einzelnen Elementen, Bauteilen und Einheiten abweichende Anzahl aufweisen. Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind drei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen. Es zeigen: Der Handgriff 30a ist auf einer einem Bearbeitungsbereich der Handwerkzeugmaschine 10a abgewandten Seite des Gehäuses 20a angeordnet. Der Handgriff 30a ist zu einer Führung der Handwerkzeugmaschine 10a und zu einer Übertragung einer Kraft von einem Bediener auf die Handwerkzeugmaschine 10a vorgesehen. Die Handwerkzeugmaschine 10a weist zusätzlich zu dem Handgriff 30a einen lösbaren Zusatzhandgriff 40a auf. Der Zusatzhandgriff 40a kann über eine Rastverbindung oder eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Verbindungen lösbar an dem Gehäuse 20a der Handwerkzeugmaschine 10a, insbesondere in einem Nahbereich der Werkzeugaufnahme 24a, befestigt sein. Die Antriebseinheit 34a der Handwerkzeugmaschine 10a ist zu einer Erzeugung eines Antriebsmoments und zu einer Erzeugung eines Schlagimpulses mittels der Schlagwerkvorrichtung 36avorgesehen. Die Antriebseinheit 34a ist als Elektromotor ausgebildet. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Antriebseinheit 34a eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausgestaltung aufweist, wie beispielsweise eine Ausgestaltung als Verbrennungsmotor, als Hybridmotor o. dgl. Über eine nicht weiter sichtbare Abtriebseinheit der Handwerkzeugmaschine 10a ist ein Antriebsmoment der Antriebseinheit 34a zumindest zur Erzeugung eines Schlagimpulses an die Schlagwerkvorrichtung 36a übertragbar. Es ist jedoch auch denkbar, dass die Antriebseinheit 34a zu einer Erzeugung eines Schlagimpulses im Wesentlichen direkt auf die Schlagwerkvorrichtung 36a einwirkt. Ein Schlagimpuls der Schlagwerkvorrichtung 36a ist auf eine, einem Fachmann bereits bekannte Art und Weise erzeugbar. Über die Abtriebseinheit ist das Antriebsmoment zu einer Erzeugung einer Rotationsbewegung des Schnellwechselwerkzeugs 38a über ein nicht weiter dargestelltes als Hammerrohr ausgebildetes Führungselement der Schlagwerkvorrichtung 36a und/oder über ein an der Werkzeugaufnahme 24a angeordnetes nicht weiter dargestelltes Drehmitnahmeelement der Schlagwerkvorrichtung 36a auf eine, einem Fachmann bereits bekannte Art und Weise auf die Werkzeugaufnahme 24a übertragbar. Ferner weist die Handwerkzeugmaschine 10a zwei Akkumulatoren 16a, 18a auf. Die Akkumulatoren 16a, 18a sind jeweils von einem Akkupack gebildet. Die Akkumulatoren 16a, 18a sind jeweils von einem Lithium-Ionen-Akkumulatoren gebildet. Die Akkumulatoren 16a, 18a umfassen jeweils vorzugsweise mehrere Akkuzellen. Des Weiteren weist die Handwerkzeugmaschine 10a zwei Akkuschnittstellen 12a, 14a auf. Eine erste Akkuschnittstelle 12a ist an einer Unterseite des Handgriffs 30a angeordnet. Eine zweite Akkuschnittstelle 14a ist an einer Unterseite des Gehäuses 20a der Handwerkzeugmaschine 10a angeordnet. Die Akkuschnittstellen 12a, 14a sind jeweils zu einer Aufnahme einer der Akkumulatoren 16a, 18a vorgesehen. Die Akkuschnittstellen 12a, 14a sind jeweils zu einer mechanischen Aufnahme einer der Akkumulatoren 16a, 18a vorgesehen. Die zwei Akkumulatoren 16a, 18a sind dazu vorgesehen, in jeweils einer der zumindest zwei Akkuschnittstellen 12a, 14a aufgenommen zu werden. Die Akkumulatoren 16a, 18a sind lösbar in den Akkuschnittstellen 12a, 14a aufgenommen. Die Akkuschnittstellen 12a, 14a weisen hierfür in dem dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils zwei nicht weiter sichtbare gegenüberliegende Führungsstege auf. Die Führungsstege verlaufen jeweils parallel zueinander. Die Führungsstege verlaufen jeweils parallel zu der Drehachse 28a der Werkzeugaufnahme 24a. Die Akkumulatoren 16a, 18a können über die Führungsstege jeweils in einem Aufnahmebereich der Akkuschnittstellen 12a, 14a fixiert werden. Ferner weisen die Akkuschnittstellen 12a, 14a jeweils eine elektrische Kontakteinheit zu einer elektrischen Kontaktierung mit dem daran aufgenommenen Akkumulator 16a, 18a auf. Die elektrische Kontakteinheit weist mehrere elektrische Kontakte auf. Die Akkumulatoren 16a, 18a weisen ebenfalls jeweils eine elektrische Kontakteinheit zu einer elektrischen Kontaktierung mit den Akkuschnittstellen 12a, 14a auf. Die elektrische Kontakteinheit der Akkumulatoren 16a, 18a weist ebenfalls mehrere elektrische Kontakte auf. Über die Kontakteinheiten kann eine Energie von den Akkumulatoren 16a, 18a auf die Akkuschnittstellen 12a, 14a übertragen werden. Grundsätzlich wäre auch denkbar, dass eine Energie kontaktlos, wie insbesondere mittels Induktion, von den Akkumulatoren 16a, 18a auf die Akkuschnittstellen 12a, 14a übertragen wird. Die Akkuschnittstellen 12a, 14a der Handwerkzeugmaschine 10a weisen eine über eine reine Energieübertragung und Befestigung hinausgehende Zusatzfunktion auf. Die Akkuschnittstellen 12a, 14a weisen eine von einer Schwingungstilgung gebildete Zusatzfunktion auf. Die Akkuschnittstellen 12a, 14a weisen hierfür jeweils eine Tilgermasse auf bzw. sind mit einer Tilgermasse verbunden. Die in den Akkuschnittstellen 12a, 14a aufgenommenen Akkumulatoren 16a, 18a bilden jeweils eine Tilgermasse. Die in den Akkuschnittstellen 12a, 14a aufgenommenen Akkumulatoren 16a, 18a bilden jeweils eine Tilgermasse für eine Schwingungstilgung der Akkuschnittstelle 12a, 14a in welchen die Akkumulatoren 16a, 18a aufgenommen sind. Die Akkuschnittstellen 12a, 14a weisen jeweils eine Anregungseinheit 42a, 44a auf. Die Anregungseinheiten 42a, 44a sind jeweils zu einer Anregung der als Tilgermassen ausgebildeten Akkumulatoren 16a, 18a vorgesehen. Die Anregungseinheiten 42a, 44a sind jeweils zu einer aktiven Anregung der als Tilgermassen ausgebildeten Akkumulatoren 16a, 18a vorgesehen. Die Anregungseinheiten 42a, 44a sind jeweils zu einer Anregung der Akkumulatoren 16a, 18a zu einer Gegenschwingung, die einer im Betrieb der Handwerkzeugmaschine 10a erzeugten Schwingung entgegenwirkt, vorgesehen. Dabei ist der erste Akkumulator 16a zu einer Gegenschwingung in axialer Richtung parallel zu der Drehachse 28a der Werkzeugaufnahme 24a vorgesehen. Hierzu ist die erste Akkuschnittstelle 12a, welche eine von einer Schwingungstilgung gebildete Zusatzfunktion aufweist, beweglich gelagert an dem Handgriff 30a angeordnet. Die erste Akkuschnittstelle 12a, welche eine von einer Schwingungstilgung gebildete Zusatzfunktion aufweist, ist über eine Elastomerschicht beweglich gelagert an dem Handgriff 30a angeordnet. Der zweite Akkumulator 18a ist zu einer Gegenschwingung in axialer Richtung senkrecht zu der Drehachse 28a der Werkzeugaufnahme 24a vorgesehen. Hierfür ist die zweite Akkuschnittstelle 14a, welche eine von einer Schwingungstilgung gebildete Zusatzfunktion aufweist, beweglich gelagert an dem Gehäuse 20a angeordnet. Die zweite Akkuschnittstelle 14a, welche eine von einer Schwingungstilgung gebildete Zusatzfunktion aufweist, ist über eine Elastomerschicht beweglich gelagert an dem Gehäuse 20a angeordnet. Die Anregungseinheiten 42a, 44a weisen zu einer Erfassung einer Schwingungskenngröße der Handwerkzeugmaschine 10a jeweils einen nicht weiter sichtbaren Sensor auf. Grundsätzlich wäre jedoch auch eine andere, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Art der Schwingungstilgung denkbar. Die erste Akkuschnittstelle 12a ist über ein Dämpfungsmittel 46a mit dem Handgriff 30a verbunden. Das Dämpfungsmittel 46a ist zu einer Dämpfung einer Gegenschwingung des ersten Akkumulators 16a vorgesehen. Ferner ist die zweite Akkuschnittstelle 14a über ein Dämpfungsmittel 48a mit dem Gehäuse 20a verbunden. Das Dämpfungsmittel 48a ist zu einer Dämpfung einer Gegenschwingung des zweiten Akkumulators 18a vorgesehen. Ferner weist die Handwerkzeugmaschine 10a eine Steuer- und Regeleinheit 22a auf. Die Steuer- und Regeleinheit 22a ist dazu vorgesehen, eine Energieübertragung durch die zwei Akkuschnittstellen 12a, 14a abhängig von zumindest einem Betriebsparameter intelligent zu steuern und/oder zu regeln. Die Steuer- und Regeleinheit 22a ist zu einer situationsabhängigen Steuerung einer Energieentnahme durch die zwei Akkuschnittstellen 12a, 14a vorgesehen. Die Steuer- und Regeleinheit 22a ist zu einer situationsabhängigen Steuerung einer Nutzung der an den Akkuschnittstellen 12a, 14a aufgenommenen Akkumulatoren 16a, 18a vorgesehen. Hierzu wird von der Steuer- und Regeleinheit 22a situationsabhängig zwischen drei Energieentnahmevarianten gewählt. In einer ersten Variante wird konstant lediglich einer der beiden Akkumulatoren 16a, 18a zu einer Energieentnahme genutzt. Die erste Energieentnahmevariante wird beispielsweise von der Steuer- und Regeleinheit 22a gewählt, wenn die Energie einer der beiden Akkumulatoren 16a, 18a aufgebraucht ist und/oder lediglich einer der Akkumulatoren 16a, 18a an den Akkuschnittstellen 12a, 14a angeordnet ist. In einer zweiten Variante werden die beiden Akkumulatoren 16a, 18a mit einer vorgegebenen Frequenz im Wechsel genutzt. Grundsätzlich wäre jedoch auch denkbar, dass eine Frequenz variabel ausgeführt und von der Steuer- und Regeleinheit 22a situationsabhängig verändert wird. Die zweite Energieentnahmevariante wird beispielsweise von der Steuer- und Regeleinheit 22a gewählt, wenn sich die Handwerkzeugmaschine 10a in einem regulären Betrieb befindet und keine Volllast anliegt. Die zweite Energieentnahmevariante bildet einen Eco-Modus der Handwerkzeugmaschine 10a bei dem eine Energie der Akkumulatoren 16a, 18a geschont wird und zudem die Energie der Akkumulatoren 16a, 18a gleichmäßig genutzt wird. Die Akkumulatoren 16a, 18a weisen dadurch vorzugsweise denselben Ladezustand auf. In einer dritten Variante werden die beiden Akkumulatoren 16a, 18a gleichzeitig genutzt. Die dritte Energieentnahmevariante wird beispielsweise von der Steuer- und Regeleinheit 22a gewählt, wenn sich die Handwerkzeugmaschine 10a in einem Volllast-Zustand befindet, um einem Bediener eine maximale Leistung der Handwerkzeugmaschine 10a bereitzustellen. Die dritte Energieentnahmevariante bildet einen Power-Modus der Handwerkzeugmaschine 10a. Zu einer Erfassung eines Lastzustand der Handwerkzeugmaschine 10a wird von der Steuer- und Regeleinheit 22a eine aktuelle Kennlinie der Antriebseinheit 34a überwacht. Grundsätzlich sind auch noch weitere und/oder alternative, einem Fachmann als sinnvoll erscheinende Energieentnahmevarianten denkbar. Eine Steuerung durch die Steuer- und Regeleinheit 22a erfolgt dabei intelligent abhängig von einem Ladezustand der zwei Akkumulatoren 16a, 18a und abhängig von einer an einer Antriebseinheit 34a anliegenden Last. Zudem kann eine Steuerung zudem abhängig von einem Bedienerwunsch erfolgen. Durch eine nicht weiter dargestellte Eingabeeinheit kann ein Bediener zwischen den Energieentnahmevarianten, insbesondere zwischen dem Eco-Modus und dem Power-Modus, wechseln. Die Steuer- und Regeleinheit 22a überwacht dazu in einem ersten Schritt 50a einen Ladezustand der zwei Akkumulatoren 16a, 18a sowie eine an einer Antriebseinheit 34a anliegende Last. Anschließend wird in einer darauffolgenden Verzweigung 52a von der Steuer- und Regeleinheit 22a intelligent eine Energieentnahmevariante gewählt. Ist die Energie einer der beiden Akkumulatoren 16a, 18a aufgebraucht oder lediglich einer der Akkumulatoren 16a, 18a an den Akkuschnittstellen 12a, 14a angeordnet, wird von der Steuer- und Regeleinheit 22a in einem weiteren Schritt 54a die erste Energieentnahmevariante gewählt. Befindet sich die Handwerkzeugmaschine 10a in einem regulären Betrieb und an der Antriebseinheit 34a liegt keine Volllast an, wird von der Steuer- und Regeleinheit 22a in einem weiteren Schritt 56a die zweite Energieentnahmevariante gewählt. Wird bei der Antriebseinheit 34a eine Volllast erkannt, wird von der Steuer- und Regeleinheit 22a in einem weiteren Schritt 58a die dritte Energieentnahmevariante gewählt. Nach einer Wahl der Energieentnahmevarianten wird der Schritt 50a wiederholt. Dieser Vorgang wird während eines Betriebs der Handwerkzeugmaschine 10a kontinuierlich wiederholt. In den Ferner weist die Handwerkzeugmaschine 10b zwei Akkumulatoren 16b, 18b auf. Des Weiteren weist die Handwerkzeugmaschine 10b zwei Akkuschnittstellen 12b, 14b auf. Die Akkuschnittstellen 12b, 14b sind an einer Oberseite des Gehäuses 20b der Handwerkzeugmaschine 10b angeordnet. Die Akkuschnittstellen 12b, 14b sind jeweils zu einer Aufnahme einer der Akkumulatoren 16b, 18b vorgesehen. Die Akkuschnittstellen 12b, 14b sind jeweils zu einer mechanischen Aufnahme einer der Akkumulatoren 16b, 18b vorgesehen. Die zwei Akkumulatoren 16b, 18b sind dazu vorgesehen, in jeweils einer der zumindest zwei Akkuschnittstellen 12b, 14b aufgenommen zu werden. Die Akkumulatoren 16b, 18b sind lösbar in den Akkuschnittstellen 12b, 14b aufgenommen. Die Akkuschnittstellen 12b, 14b der Handwerkzeugmaschine 10b weisen eine über eine reine Energieübertragung und Befestigung hinausgehende Zusatzfunktion auf. Die Akkuschnittstellen 12b, 14b weisen eine von einer Schwingungstilgung gebildete Zusatzfunktion auf. Die Akkuschnittstellen 12b, 14b weisen hierfür jeweils eine Tilgermasse auf bzw. sind mit einer Tilgermasse verbunden. Die in den Akkuschnittstellen 12b, 14b aufgenommenen Akkumulatoren 16b, 18b bilden jeweils eine Tilgermasse. Die in den Akkuschnittstellen 12b, 14b aufgenommenen Akkumulatoren 16b, 18b bilden jeweils eine Tilgermasse für eine Schwingungstilgung der Akkuschnittstelle 12b, 14b in welchen die Akkumulatoren 16b, 18b aufgenommen sind. Die Handwerkzeugmaschine 10b weist eine Werkzeugaufnahme 24b auf. Ferner weist die Handwerkzeugmaschine 10b einen Schwerpunkt 26b auf. Der Schwerpunkt 26b der Handwerkzeugmaschine 10b liegt in einem an den zwei Akkuschnittstellen 12b, 14b aufgenommenen Zustand der zwei Akkumulatoren 16b, 18b, in einem Nahbereich einer Drehachse 28b der Werkzeugaufnahme 24b. Der Schwerpunkt 26b der Handwerkzeugmaschine 10b liegt in einem an den zwei Akkuschnittstellen 12b, 14b aufgenommenen Zustand der zwei Akkumulatoren 16b, 18b, in der Drehachse 28b der Werkzeugaufnahme 24b. Dadurch kann eine vorteilhafte Gewichtsverteilung der Handwerkzeugmaschine 10b erreicht werden. Vorzugsweise kann so eine Unwucht während eines Betriebs der Handwerkzeugmaschine 10b, insbesondere durch ein Absenken der Handwerkzeugmaschine 10b durch einen Bediener, vermieden werden. Ferner weist die Handwerkzeugmaschine 10c zwei Akkumulatoren 16c, 18c auf. Des Weiteren weist die Handwerkzeugmaschine 10c zwei Akkuschnittstellen 12c, 14c auf. Die Akkuschnittstellen 12c, 14c sind jeweils zu einer Aufnahme einer der Akkumulatoren 16c, 18c vorgesehen. Die zwei Akkumulatoren 16c, 18c sind dazu vorgesehen, in jeweils einer der zumindest zwei Akkuschnittstellen 12c, 14c aufgenommen zu werden. Eine erste Akkuschnittstelle 12c ist an einer Unterseite des Handgriffs 30c angeordnet. Die erste Akkuschnittstelle 12c ist zu einer mechanischen Aufnahme des ersten Akkumulators 16c vorgesehen. Der Akkumulator 16c ist lösbar in der Akkuschnittstelle 12b aufgenommen. Eine zweite Akkuschnittstelle 14c ist in dem Gehäuse 20c der Handwerkzeugmaschine 10c angeordnet. Die zweite Akkuschnittstelle 14c ist zu einer mechanischen Aufnahme des zweiten Akkumulators 18c vorgesehen. Der Akkumulator 18c ist fest in der Akkuschnittstelle 12c aufgenommen. Der zweite Akkumulator 18c ist von einem integrierten Akkumulator gebildet. Der an der zweiten Akkuschnittstelle 14c angeordnete Akkumulator 18c ist vollständig in dem Gehäuse 20c angeordnet. Die Akkuschnittstellen 12b, 14b der Handwerkzeugmaschine 10b weisen eine über eine reine Energieübertragung und Befestigung hinausgehende Zusatzfunktion auf. Die erste Akkuschnittstelle 12c weist eine von einer Schwingungstilgung gebildete Zusatzfunktion auf. Die Akkuschnittstelle 12c weist hierfür eine Tilgermasse auf bzw. ist mit einer Tilgermasse verbunden. Der in der Akkuschnittstelle 12c aufgenommene Akkumulator 16c bildet eine Tilgermasse. Der in der Akkuschnittstelle 12c aufgenommene Akkumulator 16c bildet eine Tilgermasse für eine Schwingungstilgung der Akkuschnittstelle 12b. Ferner ist der zweite Akkumulator 18c zu einer Bereitstellung einer Notstromversorgung vorgesehen. Die zweite Akkuschnittstelle 12c und der zweite Akkumulator 18c sind zu einer Bereitstellung einer Notstromversorgung vorgesehen. Der zweite Akkumulator 18c ist zu einer Überbrückung einer Ladezeit des ersten Akkumulators 16c der Handwerkzeugmaschine 10c vorgesehen. Der zweite Akkumulator 18c kann dazu genutzt werden, eine Arbeit fortzusetzen wenn eine Ladung des ersten Akkumulators 16c, welcher insbesondere einen Hauptakkumulator bildet, bereits aufgebraucht ist. Der zweite Akkumulator 18c wird nach einem Notbetrieb automatisch mittels des ersten Akkumulators 16c wieder aufgeladen. Der zweite Akkumulator 18c weist eine wesentlich geringere Ladekapazität als der erste Akkumulator 16c auf. Eine Notstromversorgung wird von einer Steuerund Regeleinheit 22c der Handwerkzeugmaschine 10c gesteuert. Dadurch kann eine Ladezeit des ersten Akkumulators 16c überbrückt werden und/oder kleine Arbeiten auch über eine eigentliche Ladung des ersten Akkumulators 16c hinaus durchgeführt werden. Ferner kann die Handwerkzeugmaschine 10c bei Notfällen auch ohne den ersten Akkumulator 16c und/oder bei einem leeren ersten Akkumulator 16c verwendet werden. Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Die Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine, insbesondere von einem Bohr und/oder Meißelhammer, mit zumindest zwei Akkuschnittstellen (12a, 14a; 12b, 14b; 12c, 14c), die jeweils zu einer Aufnahme zumindest eines Akkumulators (16a, 18a; 16b, 18b; 16c, 18c) vorgesehen sind. Es wird vorgeschlagen, dass zumindest eine der zumindest zwei Akkuschnittstellen (12a, 14a; 12b, 14b; 12c, 14c) eine über eine reine Energieübertragung und Befestigung hinausgehende Zusatzfunktion aufweist. Handwerkzeugmaschine, insbesondere Bohr und/oder Meißelhammer, mit zumindest zwei Akkuschnittstellen (12a, 14a; 12b, 14b; 12c, 14c), die jeweils zu einer Aufnahme zumindest eines Akkumulators (16a, 18a; 16b, 18b; 16c, 18c) vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der zumindest zwei Akkuschnittstellen (12a, 14a; 12b, 14b; 12c, 14c) eine über eine reine Energieübertragung und Befestigung hinausgehende Zusatzfunktion aufweist. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der zumindest zwei Akkuschnittstellen (12a, 14a; 12b, 14b; 12c) eine von einer Schwingungstilgung gebildete Zusatzfunktion aufweist. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Akkuschnittstelle (14a; 12b, 14b), welche eine von einer Schwingungstilgung gebildete Zusatzfunktion aufweist, beweglich gelagert an oder in zumindest einem Gehäuse (20a; 20b) angeordnet ist. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest ein Gehäuse (20c) und zumindest einen in oder an zumindest einer der zumindest zwei Akkuschnittstellen (14c) angeordneten Akkumulator (18c), welcher vollständig in dem Gehäuse (20c) angeordnet ist. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Akkumulator (18c) zu einer Bereitstellung einer Notstromversorgung vorgesehen ist. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit (22a; 22b; 22c), welche dazu vorgesehen ist, eine Energieübertragung durch die zumindest zwei Akkuschnittstellen (12a, 14a; 12b, 14b; 12c, 14c) abhängig von zumindest einem Betriebsparameter intelligent zu steuern und/oder zu regeln. Handwerkzeugmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest zwei Akkumulatoren (16a, 18a; 16b, 18b; 16c, 18c), welche dazu vorgesehen sind, in jeweils einer der zumindest zwei Akkuschnittstellen (12a, 14a; 12b, 14b; 12c, 14c) aufgenommen zu werden. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch eine Werkzeugaufnahme (24b) und einen Schwerpunkt (26b), welcher, in einem in oder an den zumindest zwei Akkuschnittstellen (12b, 14b) aufgenommenen Zustand der zumindest zwei Akkumulatoren (16b, 18b), in einem Nahbereich einer Drehachse (28b) der Werkzeugaufnahme (24b) liegt. Handwerkzeugmaschine zumindest nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der zumindest zwei Akkumulatoren (16a, 18a; 16b, 18b; 16c) eine Tilgermasse bildet. Verfahren zu einem Betrieb einer Handwerkzeugmaschine (10a; 10b; 10c) nach einem der Ansprüche 1 bis 9. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit (22a; 22b; 22c) der Handwerkzeugmaschine (10a; 10b; 10c) eine Energieentnahme des zumindest einen Akkumulators (16a, 18a; 16b, 18b; 16c, 18c) zumindest einer der zumindest zwei Akkuschnittstellen (12a, 14a; 12b, 14b; 12c, 14c) intelligent steuert und/oder regelt. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit (22a; 22b; 22c) abhängig von einem Betriebsparameter der Handwerkzeugmaschine (10a; 10b; 10c) und/oder einem Ladezustand zumindest einer der Akkumulatoren (16a, 18a; 16b, 18b; 16c, 18c) eine Energieübertragung durch die zumindest zwei Akkuschnittstellen (12a, 14a; 12b, 14b; 12c, 14c) intelligent steuert und/oder regelt. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Steuer- und/oder Regeleinheit (22a; 22b; 22c) bei einer Energieübertragung abhängig von einem Betriebsparameter der Handwerkzeugmaschine (10a; 10b; 10c) und/oder einem Ladezustand zumindest einer der Akkumulatoren (16a, 18a; 16b, 18b; 16c, 18c) intelligent zwischen den zumindest zwei Akkuschnittstellen (12a, 14a; 12b, 14b; 12c, 14c) umschaltet.Stand der Technik
Offenbarung der Erfindung
Zeichnung
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
Zitierte Patentliteratur

