Verfahren und System zur Fernsteuerung einer Funktion eines Fahrzeuges
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Fernsteuerung zumindest einer Funktion eines Fahrzeuges mittels einer mobilen Einheit, welche mit dem Fahrzeug drahtlos kommuniziert. Zur Ermittlung eines relativen Abstands zwischen dem Fahrzeug und der mobilen Einheit wird eine initiale Position der mobilen Einheit und einer Bewegung der mobilen Einheit ermittelt. Bei dem Verfahren erfolgt die Ermittlung der Bewegung der mobilen Einheit durch eine Sensorik der mobilen Einheit. Die Fernsteuerung der Funktion wird nur freigegeben, wenn der ermittelte relative Abstand zwischen Fahrzeug und mobiler Einheit kleiner oder gleich einem Abstandsgrenzwert ist. Die Erfindung betrifft außerdem ein System zur Fernsteuerung zumindest einer Funktion eines Fahrzeuges mittels einer mobilen Einheit, bei dem die mobile Einheit in oder außerhalb des Fahrzeugs angeordnete mobile Einheit über eine Kommunikationsschnittstelle mit einer, die Funktion des Fahrzeugs steuernden Funktionseinheit kommuniziert. Das System weist eine erste Positionserfassungseinrichtung zur Bestimmung der Position der mobilen Einheit auf Basis einer Bestimmung einer initialen Position und einer Bewegung der mobilen Einheit, eine zweite Positionserfassungseinrichtung zur Bestimmung der Position des Fahrzeuges, eine Abstandsermittlungseinrichtung zur Bestimmung des relativen Abstandes zwischen Fahrzeug und mobiler Einheit, eine Überwachungseinrichtung zum Vergleich des von der Abstandsermittlungseinrichtung bestimmten relativen Abstandes mit einem Abstandsgrenzwert und eine Freigabeeinrichtung zur Freigabe der Funktion des Fahrzeuges für die Fernsteuerung durch die mobile Einheit auf, wenn der Abstandsgrenzwert größer oder gleich ist als der bestimmte relative Abstand. Aus dem Stand der Technik sind ferngesteuerte Fahrfunktionen eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise eine ferngesteuerte Parkfunktion, bekannt. Hierbei fährt der Benutzer (Fahrer) in die Nähe einer gewünschten Parklücke und steigt dort aus. Von außen kann er dann über eine auf seinem Smartphone installierte App eine Verbindung mit dem Fahrzeug aufbauen und eine autonome Parkfunktion des Fahrzeugs aktivieren. Das Fahrzeug wird bei aktivierter Parkfunktion autonom, d. h. längs- und quergeregelt, in die Parklücke geführt. Das Fahrzeug bleibt dennoch unter der Kontrolle des Benutzers: Die Parkfunktion wird nur gestartet, wenn sie vom Benutzer am Smartphone aktiviert wird, und sie bleibt nur so lange aktiv, solange der Benutzer am Smartphone eine bestimmte Aktion, beispielsweise eine kreisende Fingerbewegung auf dem Display, durchführt. Auf diese Weise wird eine Totmannfunktion realisiert. Wenn diese bestimmte Aktion nicht mehr durchgeführt wird, wird die Parkfunktion unterbrochen und das Fahrzeug in den Stillstand gebremst. Der Benutzer kann das Fahrzeug somit in Notsituationen jederzeit zum Stehen bringen. In gleicher Weise kann der Benutzer das Fahrzeug auch aus der Parklücke autonom herausfahren lassen. Derzeit muss allerdings bei ferngesteuerten Fahrfunktionen wie dem beschriebenen sogenannten Remote Parken ein Benutzer oder Bediener des Fahrzeuges in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug sein. Diese Anforderung wird beispielsweise dadurch umgesetzt, dass die Entfernung zwischen dem Fahrzeug und einem Funkschlüssel, den der Benutzer bei sich trägt, ermittelt wird. Aus Bei Verwendung von Beschleunigungs- und/oder Drehratensensoren eines Smartphones zur Ermittlung der Bewegung und damit des Abstandes der mobilen Einheit bzw. des Smartphones zum Fahrzeug kann jedoch die Lokalisierungsgenauigkeit des mobilen Bedienteils kontinuierlich abnehmen bzw. entsprechend ein Positionsfehler des mobilen Bedienteils zunehmen. Hierdurch kann ein ermittelter relativer Abstand ebenfalls einen größeren Fehler aufweisen. Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und ein System der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass der ermittelte relative Abstand zwischen mobiler Einheit und Fahrzeug einen geringeren Fehler aufweist. Die Aufgabe wird durch ein Verfahren bzw. ein System zur Fernsteuerung mittels einer mobilen Einheit mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche 1 und 8 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. Um ein Verfahren der im Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs 1 angegebenen Art derart weiterzubilden, dass der ermittelte relative Abstand zwischen mobiler Einheit und Fahrzeug einen geringeren Fehler aufweist, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, eine Bewegung eines Benutzers der mobilen Einheit mittels eines fahrzeugeigenen Sensorsystems zu ermitteln. Aus der Bewegung des Benutzers und der Bewegung der mobilen Einheit wird dann eine korrigierte Bewegung der mobilen Einheit ermittelt. Der relative Abstand des Fahrzeugs wird auf Basis der korrigierten Bewegung der mobilen Einheit ermittelt. Bevorzugt wird in dem Verfahren eine korrigierte Position der mobilen Einheit auf Basis der ermittelten Bewegung des Benutzers ermittelt. Vorzugsweise wird die Bewegung des Benutzers mittels eines Kamerasystems des Fahrzeugs ermittelt. Dieses kann eine oder mehrere Kameras umfassen. Im Falle von mehreren Kameras können diese derart angeordnet sein, dass diese jeweils nebeneinander angeordnete und/oder überlappende Raumbereiche erfassen. Besonders bevorzugt wird mit dem Kamerasystem wenigstens ein Bild des Benutzers erfasst, während sich der Benutzer in einer bekannten Position und/oder in einem bekannten, begrenzten Raumbereich innerhalb einer Fahrzeugumgebung befindet. Durch eine Verknüpfung der Kenntnis der Position oder des Raumbereichs, in der bzw. in dem sich der Benutzer befindet und beispielsweise der Kenntnis über die Szene, die mit dem Kamerasystem erfassbar ist, kann eine auf dem Bild zumindest teilweise erfasste Person als der Benutzer erkannt bzw. definiert werden. Basierend auf dieser Verknüpfung kann auch in wenigstens einem weiteren, nachfolgend aufgenommenen Bild, vorzugsweise in mehreren weiteren, nachfolgenden Bildern, des Kamerasystems der Benutzer identifiziert werden. Aus den Positionen des Benutzers in den Bildern kann unter Berücksichtigung einer eventuellen Fahrzeugbewegung, die beispielsweise durch Anwendung von Odometrie-Verfahren bekannt ist, und hieraus resultierenden unterschiedlichen Kamerawinkeln eine Bewegung des Benutzers ermittelt werden. Insbesondere kann der Benutzer auch nachverfolgt werden. Die Person muss nicht vollständig auf dem Bild abgebildet sein, solange ein ausreichend großer und in weiteren Bildern eindeutig identifizierbarer Teilbereich der Person erfasst wird. Besonders bevorzugt wird die bekannte Position oder der bekannte Raumbereich über die initiale Position der mobilen Einheit bestimmt. Besonders bevorzugt ist dabei ein Verfahren, bei dem zur Ermittlung der initialen Position der mobilen Einheit zwischen der mobilen Einheit und dem Fahrzeug eine drahtlose Nahfeldkommunikationsverbindung aufgebaut wird. In diesem Fall erfasst das Kamerasystem zur Erzeugung des wenigstens einen Bildes wenigstens die Fahrzeugumgebung in der Nähe einer fahrzeugseitigen Nahfeldkommunikationseinheit, in der der Benutzer bei bestehender Nahfeldkommunikationsverbindung erwartet wird. Zum Aufbau einer Nahfeldkommunikationsverbindung ist eine mit einer Nahfeldkommunikationseinrichtung ausgestattete mobile Einheit, beispielsweise ein NFC-(Near Field Communication)-fähiges Smartphone, erforderlich, das an eine entsprechende fahrzeugseitig angeordnete Nahfeldkommunikationseinrichtung bzw. an den sogenannten NFC-Kontakt bzw. NFC-Tag, angenähert wird. In einem weiteren bevorzugten Verfahren wird die Bewegung der mobilen Einheit mit einer Sensorik der mobilen Einheit, beispielsweise Beschleunigungssensoren, Drehratensensoren, Kompasssensoren oder GNSS zur Bestimmung der Position, Geschwindigkeit und/oder Ausrichtung der mobilen Einheit, erfasst. Besonders bevorzugt wird aus der ermittelten Bewegung des Benutzers wenigstens eine Orientierung der mobilen Einheit in der initialen Position ermittelt und die Orientierung der mobilen Einheit in der initialen Position der Ermittlung der korrigierten Bewegung der mobilen Einheit zugrunde gelegt. Auf diese Weise können beispielsweise Positionsfehler, die auf eine nicht eindeutige oder nur mit geringer Genauigkeit feststellbare Orientierung der mobilen Einheit an der Nahfeldkommunikationseinrichtung zurückgehen, vermieden werden. Die mit der Sensorik der mobilen Einheit erfasste Bewegung der mobilen Einheit kann auf diese Weise durch die erfasste Bewegung des Benutzers, insbesondere zu Beginn der Erfassung, korrigiert werden. Die Ermittlung der korrigierten Bewegung wird vorzugsweise durch wenigstens eine Auswerteeinheit in der mobilen Einheit und/oder im Fahrzeug durchgeführt. Die vorangehenden Ausführungen beziehen sich auf ein Kamerasystem zur Erfassung der Bewegung des Benutzers. Denkbar sind hierzu aber auch andere fahrzeugeigene Sensorsysteme, wie zum Beispiel Ultraschall-Sensorsysteme, Radar-Systeme und/oder Lidar-Systeme, mit denen zumindest 2D-Datensätze, wenigstens eines Bereichs der Fahrzeugumgebung, in dem sich der Benutzer aufhält und/oder bewegt, erzeugt werden können und anhand derer die Bewegung des Benutzers ermittelt werden können. In diesem Fall sind entsprechend geeignete Auswerteeinheiten vorzusehen, um das hier für ein Kamerasystem beschriebene bevorzugte Verfahren, analog umzusetzen. Ebenfalls ist eine kombinierte Nutzung der genannten Systeme mit dem Kamerasystem denkbar. Um ein System der im Oberbegriff des unabhängigen Patentanspruchs 8 angegebenen Art derart weiterzubilden, dass der ermittelte relative Abstand zwischen mobiler Einheit und Fahrzeug einen geringeren Fehler aufweist, ist erfindungsgemäß ein fahrzeugeigenes Sensorsystem zur Ermittlung einer Bewegung eines Benutzers der mobilen Einheit und eine Auswerteeinheit zur Ermittlung einer korrigierten Bewegung der mobilen Einheit aus der ermittelten Bewegung des Benutzers und der ermittelten Bewegung der mobilen Einheit vorgesehen. Die durch die Auswerteeinheit ermittelte korrigierte Bewegung ist dabei an die erste Positionserfassungseinrichtung als Grundlage für die Positionsbestimmung der mobilen Einheit übermittelbar. Der ersten Positionserfassungseinrichtung werden insbesondere die ermittelten Daten zur initialen Position, die Daten zur Bewegung der mobilen Einheit, die über die Sensorik der mobilen Einheit erfasst wurden, und die Daten zur Bewegung des Benutzers, die mit dem fahrzeugeigenen Sensorsystem ermittelt wurden, drahtgebunden oder drahtlos zugeführt, um durch eine entsprechende Verknüpfung der Daten die korrigierte Position der mobilen Einheit zu ermitteln. Die erste Positionserfassungseinrichtung kann in der mobilen Einheit oder im Fahrzeug angeordnet sein, oder einzelne Funktionsgruppen bzw. Baugruppen der ersten Positionserfassungseinrichtung können auf die mobile Einheit und das Fahrzeug verteilt angeordnet sein. Die Auswerteeinheit kann ebenfalls in der mobilen Einheit oder im Fahrzeug angeordnet sein. In Abhängigkeit der Anordnung bzw. Verteilung der einzelnen Einrichtungen bzw. ihrer Funktionsbaugruppen auf die mobile Einheit bzw. das Fahrzeug kann die Verbindung zwischen den Einrichtungen bzw. den Funktionsbaugruppen drahtgebunden oder drahtlos, beispielsweise über die Datenverbindung, erfolgen. Bevorzugt umfasst das fahrzeugeigene Sensorsystem ein Kamerasystem. Das Kamerasystem kann dabei eine oder mehrere verteilt am und/oder im Fahrzeug angeordnete Kameraeinheiten aufweisen. Insbesondere kann das Kamerasystem derart ausgelegt sein, dass die Fahrzeugumgebung rundum das Fahrzeug, d. h. in einem 360°-Winkel um eine Hochachse des Fahrzeugs, erfassbar ist. Besonders bevorzugt umfasst die Auswerteeinheit eine Bilddatenauswerteeinrichtung. Selbstverständlich können die erste und die zweite Positionserfassungseinrichtung sowie die Auswerteeinheit in bevorzugter Weise Prozessor- und/oder Speichereinheiten umfassen. Der Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens und des erfindungsgemäßen Systems besteht darin, dass die Positionserkennung der mobilen Einheit bzw. des Benutzers, der die mobile Einheit bedient, und damit die Entfernungsermittlung zwischen Benutzer und Fahrzeug im Vergleich zur ausschließlichen Nutzung einer in der mobilen Einheit integrierten Inertialsensorik durch die zusätzliche Ermittlung der Bewegung des Benutzers mit einem fahrzeugeigenen Sensorsystem verbessert wird. Insbesondere lassen sich bei der Nutzung von Beschleunigungs- und/oder Drehratensensoren auftretende, kontinuierlich ansteigende Positionsfehler erkennen und kompensieren. Durch das erfindungsgemäße Verfahren und das erfindungsgemäße System kann dabei eine verbesserte Positionserkennung und Abstandsmessung realisiert werden, die die Grundlage für die abstandsbasierte Freigabe der ferngesteuerten Fahrfunktion bildet. Auf diese Weise kann auf zusätzliche Hardware zur Entfernungsmessung, wie beispielsweise einen Funkschlüssel, verzichtet werden. Grundsätzlich könnte eine verbesserte Positionsbestimmung der mobilen Einheit zumindest im Außenbereich auch über GPS oder vergleichbaren Systemen erfolgen. Das erfindungsgemäße Verfahren und das erfindungsgemäße System ermöglichen dagegen jedoch eine verbesserte Ermittlung des relativen Abstands auch in Umgebungen, in denen kein GPS-Empfang möglich ist, wie beispielsweise in Tiefgaragen. Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Ramen der Erfindung zu verlassen. Gleiche, ähnliche und/oder funktionsgleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Es zeigen: In Bei der Aktivierung des Einparkvorganges kann sich der Fahrer des Fahrzeuges 3 außerhalb des Fahrzeuges 3 befinden. Als mobile Einheit 5 wird ein Mobiltelefon, beispielsweise ein sogenanntes Smartphone, verwendet, welches eine Sende-/Empfangseinheit 7 zum Aufbau einer kabellosen Datenverbindung 9 zum Fahrzeug 3 aufweist. Bei der Datenverbindung 9 handelt es sich insbesondere um eine Funkverbindung, wie beispielsweise eine Bluetooth- oder WLAN-Verbindung. Weiterhin weist die mobile Einheit 5 Sensoren, wie einen Kompasssensor 11, einen Beschleunigungssensor 13 und/oder einen Drehratensensor 15, auf. Während der Durchführung des Einparkvorganges wird eine geschlossene Kommunikationskette zwischen dem Fahrzeug 3 und der mobilen Einheit 5 aufgebaut. Das Fahrzeug 3 umfasst dabei eine Funktionseinheit 17 zur Ausführung der aktivierten Funktion, vorzugsweise einen Parkassistenten bzw. ein Parkassistenzsystem. Diese Funktionseinheit 17 ist mit einer Positionserfassungseinrichtung 20 zur Erfassung der Position des Fahrzeugs verbunden. Darüber hinaus umfasst die Funktionseinheit 17 eine Abstandsermittlungseinrichtung 21, eine Überwachungseinrichtung 23 und eine Freigabeeinrichtung 25, die miteinander kommunizieren. Über eine Kommunikationsschnittstelle 27 im Fahrzeug 3 und die Sende-/Empfangseinheit 7 in der mobilen Einheit 5 wird eine drahtlose Kommunikationsverbindung 9 zwischen dem Fahrzeug 3 und der mobilen Einheit 5 aufgebaut und die Funktionseinheit 17 tauscht Signale mit der Sende-/Empfangseinheit 7 der mobilen Einheit 5 aus. Erfindungsgemäß ist ein fahrzeugeigenes Sensorsystem 29, hier ein Kamerasystem, vorgesehen, mit dem der Benutzer 31 in der Fahrzeugumgebung abgebildet werden kann. So kann in einer bevorzugten Ausführungsform der Benutzer 31 mit dem Kamerasystem 29 abgebildet werden, wenn er zur Ermittlung der initialen Position des Smartphones 5 dieses an den NFC-Kontakt 28 des Fahrzeugs hält und eine Nahfeldkommunikationsverbindung 35 aufgebaut wird, besteht oder in einem vorgebbaren Zeitintervall bestanden hat. Zur Herstellung der Nahfeldkommunikationsverbindung muss das Smartphone in unmittelbare Nähe, d. h. in einem Abstand von kleiner als 5 cm, zum fahrzeugseitigen NFC-Kontakt gebracht werden. Auf Basis des oder der bei dieser Gelegenheit aufgenommenen Bildes bzw. Bilder, kann eine Person, vorzugsweise die Person, die in einer vorgebbaren Position und/oder Entfernung, beispielsweise am nächsten, zum NFC-Kontakt steht und/oder das Smartphone an den NFC-Kontakt hält, als der Benutzer 31 erkannt bzw. definiert werden, dessen Bewegung es zu erfassen gilt. Anschließend wird mit dem Kamerasystem 29 wenigstens ein Bild, vorzugsweise mehrere weitere Bilder erfasst, wobei der nun bekannte Benutzer 31 in diesen Bildern, sofern er dort abgebildet ist, identifizierbar ist. Aus Bildern, die in einem geeigneten zeitlichen Abstand zueinander aufgenommen wurden, lässt sich so – unter Berücksichtigung einer etwaigen Fahrzeugbewegung und sich entsprechend ändernder Kamerablickwinkel – beispielsweise eine Richtung erkennen, in der sich der Benutzer 31 relativ zum Fahrzeug 3 bewegt. Anhand der ermittelten Bewegung des Benutzers 31 kann beispielsweise eine zu Beginn der Erfassung, d. h. bei der Ermittlung der initialen Position des Smartphones 5, bestehende Uneindeutigkeit und/oder Ungenauigkeit der Orientierung des Smartphones 5 erkannt und/oder kompensiert werden, die ansonsten zu einem sich kontinuierlich vergrößernden Fehler in der Positionsbestimmung der mobilen Einheit 5 und damit in der relativen Abstandsermittlung führen könnte. Das Kamerasystem 29 kann eine Kamera bzw. Kameraeinheit 29a, 29b oder mehrere am Fahrzeug verteilt angeordnete Kameras bzw. Kameraeinheiten 29a, 29b umfassen. Besonders bevorzugt ist dabei ein Kamerasystem, das eine Erfassung in 360° um die Hochachse des Fahrzeugs herum ermöglicht. In Obwohl die Erfindung im Detail durch bevorzugte Ausführungsbeispiele näher illustriert und erläutert wurde, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen. Es ist daher klar, dass eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten existiert. Es ist ebenfalls klar, dass beispielhaft genannte Ausführungsformen wirklich nur Beispiele darstellen, die nicht in irgendeiner Weise als Begrenzung etwa des Schutzbereichs, der Anwendungsmöglichkeiten oder der Konfiguration der Erfindung aufzufassen sind. Vielmehr versetzen die vorhergehende Beschreibung und die Figurenbeschreibung den Fachmann in die Lage, die beispielhaften Ausführungsformen konkret umzusetzen, wobei der Fachmann in Kenntnis des offenbarten Erfindungsgedankens vielfältige Änderungen, beispielsweise hinsichtlich der Funktion oder der Anordnung einzelner, in einer beispielhaften Ausführungsform genannter Elemente, vornehmen kann, ohne den Schutzbereich zu verlassen, der durch die Ansprüche und deren rechtliche Entsprechungen, wie etwa weitergehenden Erläuterung in der Beschreibung, definiert wird. Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Die Erfindung betrifft ein Verfahren und ein System zur Fernsteuerung zumindest einer Funktion eines Fahrzeuges (3) mittels einer mobilen Einheit (5), welche mit dem Fahrzeug (3) drahtlos kommuniziert, bei dem zur Ermittlung eines relativen Abstands zwischen dem Fahrzeug (3) und der mobilen Einheit (5) eine initiale Position der mobilen Einheit (5) und eine Bewegung der mobilen Einheit (5) ermittelt wird, bei dem die Ermittlung der Bewegung der mobilen Einheit (5) durch eine Sensorik (11, 13, 15) der mobilen Einheit (5) erfolgt, und bei dem die Fernsteuerung der Funktion nur freigegeben wird, wenn der ermittelte relative Abstand zwischen Fahrzeug (3) und mobiler Einheit (5) kleiner oder gleich einem Abstandsgrenzwert ist. Bei dem Verfahren wird erfindungsgemäß eine Bewegung eines Benutzers (31) der mobilen Einheit (5) mittels eines fahrzeugeigenen Sensorsystems (29) ermittelt. Aus der Bewegung des Benutzers (31) und der Bewegung der mobilen Einheit (5) wird eine korrigierte Bewegung der mobilen Einheit (5) ermittelt. Der relative Abstand des Fahrzeugs (3) wird auf Basis der korrigierten Bewegung der mobilen Einheit (5) ermittelt. Verfahren zur Fernsteuerung zumindest einer Funktion eines Fahrzeuges (3) mittels einer mobilen Einheit (5), welche mit dem Fahrzeug (3) drahtlos kommuniziert, Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung des Benutzers (31) mittels eines Kamerasystems (29) des Fahrzeugs ermittelt wird. Verfahren nach Anspruch 2, Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die bekannte Position oder der bekannte Raumbereich (33) über die initiale Position der mobilen Einheit (5) bestimmt wird. Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 4, Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ermittlung der korrigierten Bewegung durch wenigstens eine Auswerteeinheit (43) in der mobilen Einheit (5) und/oder im Fahrzeug (3) durchgeführt wird. System zur Fernsteuerung zumindest einer Funktion eines Fahrzeuges (3) mittels einer mobilen Einheit (5), bei dem die mobile Einheit (5) in oder außerhalb des Fahrzeugs (3) angeordnete mobile Einheit (5) über eine Kommunikationsschnittstelle (27) mit einer, die Funktion des Fahrzeugs steuernden Funktionseinheit (17) kommuniziert, System nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das fahrzeugeigene Sensorsystem (29) ein Kamerasystem umfasst. System nach Anspruch 8 oder 9, gekennzeichnet dadurch, dass die Auswerteeinheit (43) eine Bilddatenauswerteeinrichtung (45) umfasst.Bezugszeichenliste
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
Zitierte Patentliteratur
bei dem zur Ermittlung eines relativen Abstands zwischen dem Fahrzeug (3) und der mobilen Einheit (5) eine initiale Position der mobilen Einheit (5) und eine Bewegung der mobilen Einheit (5) ermittelt wird,
bei dem die Ermittlung der Bewegung der mobilen Einheit (5) durch eine Sensorik (11, 13, 15) der mobilen Einheit (5) erfolgt, und
bei dem die Fernsteuerung der Funktion nur freigegeben wird, wenn der ermittelte relative Abstand zwischen Fahrzeug (3) und mobiler Einheit (5) kleiner oder gleich einem Abstandsgrenzwert ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Bewegung eines Benutzers (31) der mobilen Einheit (5) mittels eines fahrzeugeigenen Sensorsystems (29) ermittelt wird,
dass aus der Bewegung des Benutzers (31) und der Bewegung der mobilen Einheit (5) eine korrigierte Bewegung der mobilen Einheit (5) ermittelt wird, und
dass der relative Abstand des Fahrzeugs (3) auf Basis der korrigierten Bewegung der mobilen Einheit (5) ermittelt wird.
dadurch gekennzeichnet, dass
mit dem Kamerasystem (29) wenigstens ein Bild des Benutzers erfasst wird, während sich der Benutzer (31) in einer bekannten Position und/oder in einem bekannten, begrenzten Raumbereich (33) innerhalb einer Fahrzeugumgebung (41) befindet, und
dass das Kamerasystem (29) Bewegungen des erfassten Benutzers (31) ermittelt.
dadurch gekennzeichnet, dass
zur Ermittlung der initialen Position der mobilen Einheit (5) zwischen der mobilen Einheit (5) und dem Fahrzeug (3) eine drahtlose Nahfeldkommunikationsverbindung (35) aufgebaut wird, und
dass das wenigstens eine Bild die Fahrzeugumgebung (41) in der Nähe einer fahrzeugseitigen Nahfeldkommunikationseinheit (28) erfasst, in der der Benutzer bei bestehender Nahfeldkommunikationsverbindung (35) erwartet wird.
dadurch gekennzeichnet, dass
die Bewegung der mobilen Einheit (5) mit einer Sensorik (11, 13, 15) der mobilen Einheit (5) erfasst wird,
dass aus der ermittelten Bewegung des Benutzers (31) wenigstens eine Orientierung der mobilen Einheit (5) in der initialen Position ermittelt wird, und
dass die Orientierung der mobilen Einheit (5) in der initialen Position der Ermittlung der korrigierten Bewegung der mobilen Einheit (5) zugrunde gelegt wird.
mit einer ersten Positionserfassungseinrichtung (10) zur Bestimmung der Position der mobilen Einheit (5) auf Basis einer Bestimmung einer initialen Position und einer Bewegung der mobilen Einheit (5),
einer zweiten Positionserfassungseinrichtung (20) zur Bestimmung der Position des Fahrzeuges (3),
einer Abstandsermittlungseinrichtung (21) zur Bestimmung des relativen Abstandes zwischen Fahrzeug (3) und mobiler Einheit (5),
mit einer Überwachungseinrichtung (23) zum Vergleich des von der Abstandsermittlungseinrichtung (21) bestimmten relativen Abstandes mit einem Abstandsgrenzwert und einer Freigabeeinrichtung (25) zur Freigabe der Funktion des Fahrzeuges (3) für die Fernsteuerung durch die mobile Einheit (5), wenn der Abstandsgrenzwert größer oder gleich ist als der bestimmte relative Abstand,
gekennzeichnet durch
ein fahrzeugeigenes Sensorsystem (29) zur Ermittlung einer Bewegung eines Benutzers (31) der mobilen Einheit (5),
eine Auswerteeinheit (43) zur Ermittlung einer korrigierten Bewegung der mobilen Einheit aus der ermittelten Bewegung des Benutzers (31) und der ermittelten Bewegung der mobilen Einheit (5), die der ersten Positionserfassungseinrichtung (10) als Grundlage für die Positionsbestimmung der mobilen Einheit (5) übermittelbar ist.

