Handgeführter Zyklon-Staubsauger

11-02-2021 дата публикации
Номер:
DE102019121532A1
Принадлежит: Miele und Cie KG
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Дата заявки: 09-08-2019

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Die Erfindung betrifft einen handgeführten Zyklon-Staubsauger, der nachfolgend der Einfachheit halber als Staubsauger bezeichnet wird. Insbesondere betrifft die Erfindung einen Staubsauger, der einen Sauggutbehälter zur Aufnahme von Sauggut und einen Gerätekorpus aufweist, der mit dem Sauggutbehälter verbunden ist und ein Antriebsaggregat aufweist, das ausgebildet ist, einen Saugluftstrom zu erzeugen. Nachteilig an einem Staubsauger ist üblicherweise, dass sich ein Nutzer vor Kauf entscheiden muss, welche Art Staubsauger wie beispielsweise einen Hand- oder Stabstaubsauger er nutzen will. Diese Staubsauger unterscheiden sich in ihrer Bedien- und Führbarkeit. Je nach Einsatzort und von einem Untergrund wegzusaugendem Sauggut ist eine bestimmte Staubsaugerart besser geeignet als eine andere Staubsaugerart. Daher beststeht ein Bedarf an einem Staubsauger, der vielseitig und flexibel einsetzbar ist.

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Der Erfindung stellt sich somit das Problem, einen Staubsauger bereitzustellen, der vielseitig und flexibel einsetzbar ist.

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Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch einen handgeführten Zyklon-Staubsauger mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.

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Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen neben dem modularen Aufbau des Staubsaugers darin, dass aufgrund der Konstruktion der Verbindungsstellen die Kräfte bei Betrieb besser übertragen werden können und somit z.B. beim Saugrohr auf einen Einsatz von hochfesten sehr kostenintensiven Kunststoffen verzichtet werden kann. Dadurch wird weiterhin eine verbesserte Lebensdauer des Staubsaugers bereitgestellt.

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Die Erfindung betrifft einen handgeführten Zyklon-Staubsauger, der einen Sauggutbehälter und einen Gerätekorpus aufweist, die miteinander lösbar verbindbar sind. In dem Gehäusekorpus ist ein Antriebsaggregat angeordnet, das ausgebildet ist, einen Saugstrom zu erzeugen. Der Sauggutbehälter ist zur Aufnahme von Sauggut ausgebildet. Der Sauggutbehälter weist ein Sauggutbehälter-Halteelement auf. Ferner weist der Staubsauger einen Handgriff auf, der ein Handgriff-Halteelement aufweist, das derart ausgebildet ist, dass es mit dem Sauggutbehälter-Halteelement verhak- und/oder rastbar ist, so dass der Handgriff mit dem Sauggutbehälter lösbar verbindbar ist. Weiterhin weist der Staubsauger ein Saugrohr auf, das ein Saugrohr-Halteelement aufweist, das derart ausgebildet ist, dass es mit dem Sauggutbehälter-Halteelement verhak- und/oder rastbar ist, so dass das Saugrohr mit dem Sauggutbehälter lösbar verbindbar ist.

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Der Sauggutbehälter weist daher eine Schnittstelle auf, über die er mit dem Handgriff und dem Saugrohr verbindbar ist. Dadurch kann der Nutzer entscheiden, ob er den Handgriff oder das Saugrohr mit dem Sauggutbehälter verbindet, wenn er den Staubsauger nutzen will. Dadurch wird ihm die Möglichkeit gegeben, selber zu entscheiden, ob er den Einsatz eines Hand- oder Stabstaubsaugers für praktischer hält. Er benötigt aber dafür lediglich einen Staubsauger, den er aufgrund seines modularen Aufbaus auf verschiedene Weisen zusammensetzen kann.

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Bevorzugt sind das Handgriff-Halteelement und das Saugrohr-Halteelement identisch ausgebildet. Das Sauggutbehälter-Halteelement, Handgriff-Halteelement und/oder das Saugrohr-Halteelement sind bevorzugt als eine oder mehrere Haltenocken ausgebildet. Bevorzugter sind das Sauggutbehälter-Halteelement, Handgriff-Halteelement und/oder das Saugrohr-Halteelement jeweils als zwei Haltenocken ausgebildet.

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Unter dem Ausdruck „handgeführt“ ist zu verstehen, dass der Staubsauger per Hand von dem Nutzer bei Betrieb geführt wird.

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Unter dem Begriff „Zyklon-Staubsauger“ ist ein Staubsauger zu verstehen, der beutellos ist und in einem in den Staubsauger eintretenden Luftstrom Wirbel und etwaige Verwirbelungen erzeugt werden, wodurch das Sauggut wie z.B. Staubteilchen aufgrund von Fliehkraft in eine vorbestimmte Richtung gedrückt und abgeschieden werden. Unter dem Ausdruck „beutellos“ ist zu verstehen, dass das Sauggut in dem Staubsauger direkt im Sauggutbehälter gesammelt wird, ohne dass in diesem ein Beutel oder ein ähnliches Wechselfiltermedium zur Aufnahme von Sauggut angeordnet ist, so dass der Nutzer zur Entleerung des Saugguts aus dem Sauggutbehälter keinen Beutel oder dgl. aus dem Sauggutbehälter entnimmt. Der Staubsauger kann aber ein oder mehrere Filtermedien aufweisen, die verhindern, dass Sauggut in das in dem Gerätekorpus angeordneten Antriebsaggregat gelangt.

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Der Staubsauger ist bevorzugt ein Akkustaubsauger. D.h., der Staubsauger weist einen Akkumulator auf und ist ausgelegt, mittels des Akkumulators als Stromquelle betrieben zu werden. Der Akkumulator ist mit dem Sauggutbehälter und/oder dem Gerätekorpus bevorzugt dem Gerätekorpus verbindbar.

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Der Sauggutbehälter weist bevorzugt ein Gehäuse und einen Vorfilter mit einem hülsenartigen Teil auf, der in dem Gehäuse angeordnet ist. Der Gerätekorpus weist bevorzugt einen Antriebsaggregat-Stutzen und eine Basisplatte auf, von der sich der Antriebsaggregat-Stutzen weg erstreckt. Bevorzugt sind der Antriebsaggregat-Stutzen und der hülsenartige Teil des Vorfilters derart ausgebildet, dass sie eine lösbare Verbindung zwischen dem Sauggutbehälter und dem Gerätekorpus bereitstellen. Ein Rand der Basisplatte und das Gehäuse sind aufsetzbar ausgebildet, und der Antriebsaggregat-Stutzen ist in den hülsenartigen Teil des Vorfilters derart einführbar, dass eine lösbare Verbindung zwischen dem Sauggutbehälter und dem Gerätekorpus bereitgestellt wird. Der Antriebsaggregat-Stutzen und/oder der hülsenartige Teil des Vorfilters sind bevorzugt zumindest teilweise konisch ausgebildet.

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In einer betriebsgemäßen Arbeitsposition befindet sich der Sauggutbehälter an einer Rückseite bzw. hinterem Ende des Staubsaugers, d.h. er ist näher an der Hand des Nutzers und weiter von dem zu saugenden Untergrund entfernt als der Gerätekorpus.

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Bevorzugt weist der Sauggutbehälter einen Führungssteg auf, der angrenzend zum Sauggutbehälter-Halteelement ausgebildet ist und weisen der Handgriff und das Saugrohr jeweils eine Einführschiene angrenzend zum Handgriff- bzw. Saugrohr-Halteelement auf, die ausgebildet ist über den Führungssteg geführt zu werden. Dadurch können die Halteelemente zur Verhakung und Verrastung zueinander zugeführt werden. Bevorzugt ist das Sauggutbehälter-Halteelement an einem Ende des Führungsstegs angeordnet, das bei einem mit dem Gerätekorpus verbundenem Sauggutbehälter von dem Gerätekorpus weg weist. Bevorzugt sind das Handgriff- und das Saugrohr-Halteelement jeweils an einem Ende der Einführschiene angeordnet, das bei einem mit dem Gerätekorpus verbundenem Sauggutbehälter samt verbundenen Handgriff bzw. Saugrohr von dem Gerätekorpus weg weist. Der Führungssteg weist bevorzugt jeweils eine Fase an zwei gegenüberliegenden Enden auf. Wenn das Sauggutbehälter-Halteelement in Form von zwei Haltenocken ausgebildet ist, sind diese bevorzugt seitlich teilweise entlang einer Länge des Führungsstegs angeordnet.

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In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Gerätekorpus zwei Stutzen auf, die an gegenüberliegenden Enden des Gerätekorpus angeordnet sind und jeweils derart ausgebildet sind, dass sie mit einem Ende des Saugrohrs und/oder einer rohrförmigen Öffnung an einem Ende des Handgriffs steckbar sind. Dadurch sind der Handgriff und das Saugrohr mit dem Gerätekorpus lösbar verbindbar. Der Führungssteg und das Sauggutbehälter-Halteelement sind bevorzugt an einem Ende des Sauggutbehälters angeordnet, das von dem Gehäusekorpus weg weist, wenn der Sauggutbehälter mit dem Gerätekorpus verbunden ist. Mittels des einen Stutzens, des Führungsstegs und des Sauggutbehälter-Halteelements wird an dem Sauggutbehälter eine Schnittstelle für ein Haltesystem bereitgestellt, das wahlweise einen Zusammenhalt mit dem Saugrohr oder dem Handgriff über das Saugrohr-Halteelement oder das Handgriff-Halteelement bereitstellt. Dieses Haltesystem ist intuitiv bedienbar ausgebildet. Da der Handgriff bzw. das Saugrohr sowohl mit dem Gerätekorpus als auch mit dem Sauggutbehälter lösbar verbindbar ist, ist das Haltesystem relativ bruchsicher ausgebildet.

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Bevorzugt weist jeder Stutzen einen Verdrehschutz auf. Bevorzugt ist der Verdrehschutz als zwei aus dem Stutzen vorspringende rechtwinkelige Profile ausgebildet. Hieraus ergeben sich zwei Anlageflächen, so dass Freiheitsgrade beim Verdrehen oder Kippen des Handgriffs oder Saugrohrs vollständig eingeschränkt sind. Der Verdrehschutz ist daher ausgebildet, ein Kippen und Verdrehen des Handgriffs oder des Saugrohrs beim Aufschieben des Handgriffs oder Saugrohrs auf den Gerätekorpus oder bei aufgesetztem Handgriff oder Saugrohr zu verhindern. Bevorzugt verjüngt sich der Verdrehschutz in Richtung eines Endes des Stutzens, das von dem Gerätekorpus weg weist, d.h. dem Ende des Stutzens der beim Aufschieben dem Handgriff oder Saugrohr zugewandt ist. Dadurch wird ein leichteres Aufschieben des Handgriffs oder des Saugrohrs ermöglicht.

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In einer bevorzugten Ausführungsform sind der eine der Stutzen, der Führungssteg und der Verdrehschutz derart dimensioniert und ausgebildet, dass bei einem Aufschieben des Handgriffs oder des Saugrohrs auf den Sauggutbehälter zuerst der Handgriff oder das Saugrohr auf diesen Stutzen, dann auf den Führungssteg und dann auf den Verdrehschutz schiebbar ist. Ein Lösen des Handgriffs oder Saugrohrs von dem Sauggutbehälter und dem Gerätekorpus ist durch Schieben in die zum Aufschieben entgegengesetzte Richtung möglich. Der Stutzen ist bevorzugt derart ausgebildet, dass ein Drehen und Kippen des Handgriffs oder Saugrohrs während des Aufschiebens auf den Stutzen möglich ist, bevor der Verdrehschutz erreicht ist. Der Stutzen ist bevorzugt konisch ausgebildet. Der Führungssteg ist bevorzugt derart ausgebildet, dass in Drehen des Handgriffs oder Saugrohrs während des Aufschiebens auf den Führungssteg möglich ist, aber ein Kippen des Handgriffs oder Saugrohr verhindert ist. Der Verdrehschutz ist bevorzugt derart ausgebildet, dass ein Drehen und Kippen des Handgriffs oder Saugrohrs während des Aufschiebens auf den Verdrehschutz unmöglich ist. Dadurch wird sichergestellt, dass dann nur noch eine lineare Bewegung beim Aufschieben des Saugrohrs oder Handgriffs auf den Sauggutbehälter und den Gerätekorpus möglich ist, so dass das Saugutbehälter-Halteelement mit den Saugrohr- oder Handgriff-Halteelement verhak- oder rastbar ist.

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Bevorzugt ist eine Länge des Führungsstegs ohne das Sauggutbehälter-Halteelement größer als eine Länge des Verdrehschutzes. Eine Länge des Verdrehschutzes ist bevorzugt eine halbe Länge des Stutzens oder weniger. Die Länge des Stutzens, des Verdrehschutzes und des Führungsstegs erstrecken sich parallel zu der Erstreckungsrichtung des Stutzens, wenn der Sauggutbehälter und der Gerätekorpus miteinander verbunden sind. In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Stutzen eine Länge zwischen 40 und 80 Millimetern auf, dabei weist der Verdrehschutz eine Länge zwischen 20 und 50 Millimetern auf und der Führungssteg weist eine Länge zwischen 25 und 55 Millimetern auf. Der Verdrehschutz ist dabei so ausgelegt, dass seine Länge mindestens der halben Länge des Stutzens entspricht. Mittels dieser Längen wird weiterhin sichergestellt, dass das Saugutbehälter-Halteelement mit den Saugrohr- oder Handgriff-Halteelement verhak- oder rastbar ist. Bevorzugt ist eine Länge des Sauggutbehälter-Halteelements größer oder gleich als eine Länge des Handgriff-Halteelements oder Saugrohr-Halteelements, wobei die jeweiligen Längen parallel zu der Länge des Führungsstegs sind.

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In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Einführschiene des Handgriffs und/oder des Saugrohrs eine Breite auf, die gleich oder größer ist als eine Breite des Saugbehälter-Halteelements. Dadurch können die Einführschiene und das Sauggutbehälter-Halteelement einfach gegeneinander verschoben werden. Zudem wird mittels dieser Breiten weiterhin sichergestellt, dass das Saugutbehälter-Halteelement mit dem Saugrohr- oder Handgriff-Halteelement verhak- oder rastbar ist. Die Breite der Einführschiene erstreckt sich senkrecht zu der Länge des Stutzens, des Verdrehschutzes und des Führungsstegs, wenn der Handgriff oder das Saugrohr mit dem Sauggutbehälter und/oder dem Gerätekorpus verbunden ist. In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Einführschiene am Saugrohr eine Länge auf, welche mindestens der Länge aus Verdrehschutz und Stutzen entspricht. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die Einführschiene am Saugrohr dabei eine Länge zwischen 100 und 140 Millimetern auf. Bevorzugt weist die Einführschiene das Handgriff-Halteelement bzw. das Saugrohr-Halteelement auf. Bevorzugt ist das Handgriff-Halteelement bzw. das Saugrohr-Halteelement an einem Ende der Einführschiene angeordnet, das bei einem auf den Gerätekorpus ausgesetzten Handgriff oder Saugrohr von dem Gerätekorpus weg weist.

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Bevorzugt ist die Einführschiene des Handgriffs und/oder des Saugrohrs an einem Ende des Handgriffs und/oder des Saugrohrs geöffnet, das bei auf dem Sauggutbehälter und dem Gerätekorpus aufgesetzten Handgriff oder Saugrohr von dem Gerätekorpus weg weist. D.h., die Einführschiene weist an diesem Ende eine Öffnung auf. Dadurch ist ein Lösen der Verbindung des Sauggutbehälters und des Gerätekorpus auch bei aufgeschobenen Handgriff oder Saugrohr möglich, wobei der Handgriff oder das Saugrohr mit dem Gerätekorpus verbunden bleibt, wenn der Sauggutbehälter von dem Gerätekorpus gelöst wird oder ist. Das Handgriff-Halteelement bzw. das Saugrohr-Halteelement und das Sauggutbehälter-Halteelement sind bevorzugt derart ausgebildet, dass bei einem auf dem Sauggutbehälter vollständig aufgeschobenen Handgriff bzw. Saugrohr das Sauggutbehälter-Halteelement bei Draufsicht auf ein dem Gerätekorpus gegenüberliegenden Ende des Handgriffs bzw. Saugrohrs und Sauggutbehälter das Sauggutbehälter-Halteelement sichtbar ist, während das Handgriff- bzw. Saugrohr-Halteelement hinter dem Sauggutbehälter-Halteelement liegt, bezogen auf die vorstehend beschriebene Ansicht.

[20]

Bevorzugt ist eine Länge des Antriebsaggregat-Stutzens derart, dass über einen konisch ausgebildeten Bereich des hülsenartigen Teils eine Zentrierung erfolgt, bis das Sauggut-Halteelement beim Einschieben des Sauggutbehälters auf einen mit dem Handgriff oder dem Saugrohr verbundenen Gerätekorpus angrenzend zu dem Handgriff- oder Saugrohr-Halteelement angeordnet ist aber nicht mit ihm in Eingriff steht. Bevorzugt sind das Gehäuse des Sauggutbehälters und der Rand der Basisplatte weiterhin derart ausgebildet, dass bevor das Sauggut-Halteelement mit dem Handgriff- oder Saugrohr-Halteelement in Eingriff steht eine Verdrehsicherung des Sauggutbehälters über die Geometrie des Gehäuses mit dem Gerätekorpus erfolgt. Dadurch wird sichergestellt, dass Sauggut-Halteelement mit dem Handgriff- oder Saugrohr-Halteelement optimal in Eingriff steht.

[21]

In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Einführschiene des Handgriffs und/oder des Saugrohrs eine Länge auf, die gleich oder größer zu einer Länge des Stutzens plus einer Länge des Führungsstegs ohne das Sauggutbehälter-Halteelement ist. Mittels dieser Längen wird weiterhin sichergestellt, dass das Saugutbehälter-Halteelement mit den Saugrohr- oder Handgriff-Halteelement verhak- oder rastbar ist. Wenn das Handgriff-Halteelement bzw. Saugrohr-Haltelement in Form von zwei Haltenocken ausgebildet ist, sind diese bevorzugt seitlich teilweise entlang der Länge der Einführschiene angeordnet.

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Bevorzugt ist das Sauggutbehälter-Halteelement plattenförmig oder federnd ausgebildet. Wenn das Sauggut-Halteelement plattenförmig ausgebildet ist, kann verhindert werden, dass der Handgriff oder das Saugrohr schief auf den Sauggutbehälter aufgesetzt werden. Wenn das Sauggut-Halteelement federnd ausgebildet ist, ist es möglich, den Handgriff oder das Saugrohr schief auf den Sauggutbehälter aufzusetzen. Dadurch wird weiterhin ein Komfort des Haltesystems vergrößert. Das Sauggutbehälter-Halteelement ist in der federnden Variante derart ausgebildet, dass es bei einem schiefen Aufsetzen des Handgriffs oder Saugrohrs auf den Sauggutbehälter zusammenfedert und dann in Eingriff mit dem Handgriff- oder Saugrohr-Halteelement kommt. Dadurch wird eine Sicherheit vergrößert, dass die zu verhak- und/oder versrastenden Halteelemente tatsächlich verhaken und/oder verrasten. Bevorzugt sind Rastflächen des Sauggutbehälter-Halteelements derart abgeschrägt ausgebildet, dass es sich auf Zug in senkrechte Richtung am Sauggutbehälter gegen die Gegenrastfläche festzieht, d.h., es federt nicht ein. Dadurch ist ein Lösen des Sauggutbehälters von dem Handgriff oder Saugrohr oder umgekehrt nur Schieben in eine Richtung möglich, die von dem Stutzen oder Antriebsaggregat-Stutzen des Gerätekorpus wegführt.

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In einer bevorzugten Ausführungsform weisen der Sauggutbehälter und der Handgriff jeweils einen gegenpoligen Magneten auf, die derart angeordnet sind, dass sie eine Verhakung und/oder Rastung des Sauggut-Halteelements und der Handgriff-Halteelements bei dem auf dem Sauggutbehälter aufgesetzten Handgriff unterstützen. Die gegenpoligen Magnete unterstützen, dass sich das Sauggut-Halteelement und das Handgriff- oder Saugrohr-Halteelement optimal finden. Dadurch wird weiterhin ein Komfort sowie eine Sicherheit vergrößert, dass das Haltesystem bei auf den Sauggutbehälter aufgesetzten Handgriff oder Saugrohr verhakt und/oder verrastet ist. Die Bedienbarkeit wird zudem vereinfacht.

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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt schematisch und nicht maßstabsgerecht

  • 1 eine perspektivische Teil-Ansicht eines erfindungsgemäßen Staubsaugers;
  • 2 eine weitere perspektivische Teil-Ansicht des erfindungsgemäßen Staubsaugers;
  • 3 eine perspektivische Teil-Ansicht des in 1 bzw. 2 gezeigten Staubsaugers mit entferntem Handgriff bzw. Saugrohr;
  • 4 eine Draufsicht auf den in 3 gezeigten Sauggutbehälter;
  • 5 eine Teil-Draufsicht auf das in 2 gezeigte Saugrohr;
  • 6 eine Draufsicht auf den in 1 gezeigten Handgriff;
  • 7 eine perspektivische Teil-Ansicht des in 1 gezeigten Staubsaugers, bei der der Handgriff mit dem Sauggutbehälter teilweise verbunden und im Querschnitt gezeigt ist;
  • 8 eine weitere perspektivische Teil-Ansicht des in 1 gezeigten Staubsaugers, bei der der Handgriff mit dem Sauggutbehälter teilweise verbunden und im Querschnitt gezeigt ist;
  • 9 eine perspektivische Teil-Ansicht des in 1 gezeigten Staubsaugers, bei der der Handgriff mit dem Gerätekorpus nicht verbunden ist;
  • 10 eine perspektivische Teil-Ansicht des in 1 gezeigten Staubsaugers, bei der der Handgriff mit dem Sauggutbehälter teilweise verbunden ist;
  • 11 eine weitere perspektivische Teil-Ansicht des in 1 gezeigten Staubsaugers, bei der der Handgriff mit dem Sauggutbehälter teilweise verbunden ist;
  • 12 eine Teil-Draufsicht auf den in 9 gezeigten Staubsauger;
  • 13 eine perspektivische Teil-Ansicht des in 1 gezeigten Staubsaugers, bei der der Sauggutbehälter von dem Gerätekorpus gelöst ist;
  • 14 eine Teil-Querschnittsansicht des in 13 gezeigten Staubsaugers;
  • 15 eine Teil-Querschnittsansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Staubsaugers; und
  • 16 eine Teil-Querschnittsansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Staubsaugers.

[25]

1 zeigt eine perspektivische Teil-Ansicht eines erfindungsgemäßen Staubsaugers. Der Staubsauger weist einen Sauggutbehälter 1 zur Aufnahme von Sauggut, einen Gehäusekorpus 2, einen Handgriff 3 und ein Saugrohr 4 auf. In dem Gerätekorpus 2 ist ein Antriebsaggregat (nicht gezeigt) angeordnet, das ausgebildet ist, einen Saugstrom zu erzeugen. Der Sauggutbehälter 1 ist mit dem Gerätekorpus 2 lösbar verbunden. Der Handgriff 3 ist mit dem Sauggutbehälter 1 und dem Gerätekorpus 2 lösbar verbunden. Der Gerätekorpus 2 und das Saugrohr 4 sind lösbar verbunden. Der Handgriff 3 und das Saugrohr 4 sind mit gegenüberliegenden Enden des Gerätekorpus 2 verbunden. Der Staubsauger ist in seiner betriebsgemäßen Arbeitsposition gezeigt.

[26]

Bei Betrieb des in 1 gezeigten Staubsaugers hält der Nutzer den Staubsauger durch Greifen des Handgriffs 3, der in der Position auf dem Sauggutbehälter 1 aufliegt, während ein von dem Gerätekorpus 2 wegweisendes Ende (nicht gezeigt) des Saugrohrs 4 auf den zu saugenden Untergrund (nicht gezeigt) gerichtet ist, um von diesem Sauggut (nicht gezeigt) aufzusaugen. Bei Betrieb wird der Saugluftstrom erzeugt, der durch das Saugrohr 4, den Gerätekorpus 2 und den Sauggutbehälter 1 strömt.

[27]

2 zeigt eine weitere perspektivische Teil-Ansicht des erfindungsgemäßen Staubsaugers. Der Sauggutbehälter 1 ist mit dem Gerätekorpus 2 lösbar verbunden. Das Saugrohr 4 ist mit dem Sauggutbehälter 1 und dem Gerätekorpus 2 lösbar verbunden. Der Gerätekorpus 2 weist einen Stutzen 5 auf. Der Stutzen 5 ist ausgebildet, mit einer Bodendüse (nicht gezeigt) verbindbar zu sein.

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Bei Betrieb des in 2 gezeigten Staubsaugers hält der Nutzer den Staubsauger durch Greifen des Saugrohrs 4 oder des Handgriffs (nicht gezeigt), der mit einem Ende (nicht gezeigt) des Saugrohrs 4 lösbar verbunden ist, das dem Ende (nicht gezeigt) des Saugrohrs 4 gegenüberliegt, das mit dem Gerätekorpus 2 lösbar verbunden ist. Der Stutzen 5 ist auf den zu saugenden Untergrund (nicht gezeigt) gerichtet, um von diesem Sauggut (nicht gezeigt) aufzusaugen. Bei Betrieb wird der Saugluftstrom erzeugt, der durch den Gerätekorpus 2 und den Sauggutbehälter 1 strömt.

[29]

3 zeigt eine perspektivische Teil-Ansicht des in 1 bzw. 2 gezeigten Staubsaugers mit entferntem Handgriff bzw. Saugrohr. Der Sauggutbehälter 1 ist mit dem Gerätekorpus 2 lösbar verbunden. Der Gerätekorpus 2 weist einen Stutzen 5 mit einem Verdrehschutz 6 auf. Der Verdrehschutz 6 weist eine Länge auf, die die Hälfte oder weniger einer Länge des Stutzens 5 entspricht. Der Sauggutbehälter 1 weist einen Führungssteg 7 auf. Der Führungssteg 7 weist ein Sauggutbehälter-Halteelement 9 in Form von zwei plattenförmigen Nocken auf. Der Führungssteg 7 ist an einem Ende (nicht gezeigt) des Sauggutbehälters 1 angeordnet, das einem Ende (nicht gezeigt) des Sauggutbehälters 1 gegenüberliegt, das zu dem Gerätekorpus 2 gerichtet ist.

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4 zeigt eine Draufsicht auf den in 3 gezeigten Sauggutbehälter. Der Sauggutbehälter 1 weist den Führungssteg 7 auf. Eine Länge X des Führungsstegs 7 minus einer Länge des Sauggutbehälter-Halteelements 9 weist eine größere Länge auf als der in 3 gezeigte Verdrehschutz. Das Sauggutbehälter-Haltelement 9 ist als zwei Haltenocken ausgebildet, die seitlich teilweise entlang der Länge der Führungsstegs 7 angrenzend zu ihm angeordnet sind.

[31]

5 zeigt eine Teil-Draufsicht auf das in 2 gezeigte Saugrohr. Das Saugrohr 4 weist eine Gegengeometrie zu der in 3 und 4 gezeigten Geometrie des Sauggutbehälters in Form des Führungsstegs und Sauggutbehälter-Halteelement auf. Das Saugrohr 4 weist eine Einführschiene 8 auf, die ein Saugrohr-Halteelement 10 in Form von zwei Haltenocken aufweist, die seitlich teilweise entlang einer Länge der Einführschiene 8 angeordnet sind. Das Saugrohr-Halteelement 10 und das in 3 und 4 gezeigte Sauggutbehälter-Halteelement sind derart ausgebildet, dass sie verrastbar sind. Eine Breite B der Einführschiene 8 ist minimal so breit wie das in 3 und 4 gezeigte Sauggutbehälter-Halteelement, so dass beide gegeneinander verschiebbar sind.

[32]

6 zeigt eine Draufsicht auf den in 1 gezeigten Handgriff. Der Handgriff 3 weist eine Gegengeometrie zu der in 3 und 4 gezeigten Geometrie des Sauggutbehälters in Form des Führungsstegs und des Sauggutbehälter-Halteelements auf. Der Handgriff 3 weist eine Einführschiene 8 auf, die ein Saugrohr-Halteelement 10 in Form von zwei Nocken aufweist, die seitlich teilweise entlang einer Länge der Einführschiene 8 angeordnet sind. Das Handgriff-Halteelement 10 und das in 3 und 4 gezeigte Sauggutbehälter-Halteelement sind derart ausgebildet, dass sie verrastbar sind. Eine Länge Y der Einführschiene 8 auf entspricht mindestens einer Länge des in 3 gezeigten Stutzens des Gerätekorpus plus der in 4 gezeigten Länge X des Führungsstegs. Die Einführschiene 8 ist an einem Ende 15 des Handgriffs 3 geöffnet.

[33]

Die in 5 und 6 gezeigten Gegengeometrien entsprechen sich im Wesentlichen; die zu 5 gemachte Ausführungen gelten für den in 6 gezeigten Handgriff entsprechend und die zu 6 gemachte Ausführungen gelten für das in 3 gezeigte Saugrohr entsprechend.

[34]

7 zeigt eine perspektivische Teil-Ansicht des in 1 gezeigten Staubsaugers, bei der der Handgriff mit dem Sauggutbehälter teilweise verbunden und im Querschnitt gezeigt ist. Der Handgriff 3 ist während eines Aufschiebevorgangs auf den Sauggutbehälter 1 gezeigt, der mit dem Gerätekorpus 2 verbunden ist. Die Einführschiene (nicht gezeigt) des Handgriffs 3 wird während des Aufschiebevorgangs entlang des Führungsstegs 7 des Sauggutbehälters 1 in Richtung des Stutzens 5 des Gerätekorpus 2 geschoben. Eine Verdrehbewegung des Handgriffs 3 ist durch den Führungssteg 7 eingeschränkt.

[35]

8 zeigt eine weitere perspektivische Teil-Ansicht des in 1 gezeigten Staubsaugers, bei der der Handgriff mit dem Sauggutbehälter teilweise verbunden und im Querschnitt gezeigt ist. Der Handgriff 3 ist während eines weiteren Aufschiebevorgangs auf den Sauggutbehälter 1 gezeigt. Der Stutzen 5 ist in eine Öffnung (nicht gezeigt) des Handgriffs 3 teilweise eingeführt. Der Handgriff 3 ist so lange kippbar, bis er auf den Verdrehschutz 6 aufgeschoben ist. Wenn er auf den Verdrehschutz 6 aufgeschoben ist, ist eine Bewegung in diese Richtung gesperrt, so dass nur noch eine lineare Bewegung des Handgriff 3 möglich ist, so dass das in 3 und 4 gezeigte Saugbehälter-Halteelement (nicht gezeigt) über das in 6 gezeigte Handgriff-Halteelement (nicht gezeigt) geschoben wird.

[36]

9 zeigt eine perspektivische Teil-Ansicht des in 1 gezeigten Staubsaugers, bei der der Handgriff mit dem Gerätekorpus nicht verbunden ist. Der Sauggutbehälter 1 ist mit dem Gerätekorpus 2 verbunden. Der Gerätekorpus 2 weist den Stutzen 5 mit dem Verdrehschutz 6 auf. Der Verdrehschutz 6 ist derart ausgebildet, dass er zwei aus dem Stutzen 5 hervorspringende rechtwinkelige Profile aufweist. Hieraus ergeben sich zwei Anliegeflächen (nicht gezeigt) seitlich und oben in der gezeigten Ansicht, so dass Freiheitsgerade eines auf den Stutzen 5 aufgeschobenen Handgriff (nicht gezeigt) in Bezug auf Kippen und Drehen völlig eingeschränkt sind. Der Verdrehschutz 6 verjüngt sich in Richtung einer Erstreckungsrichtung des Stutzen 5, die sich vom Gerätekorpus 2 weg erstreckt.

[37]

10 zeigt eine perspektivische Teil-Ansicht des in 1 gezeigten Staubsaugers, bei der der Handgriff mit dem Sauggutbehälter teilweise verbunden ist. Der Handgriff 3 ist auf den Stutzen 5 des Gerätekorpus 2 teilweise aufgeschoben, aber nicht auf den Verdrehschutz 6 aufgeschoben. Er ist kippbar, aber nicht drehbar, weil die Einführschiene (nicht gezeigt) entlang des Führungsstegs (nicht gezeigt) angeordnet ist.

[38]

11 zeigt eine weitere perspektivische Teil-Ansicht des in 1 gezeigten Staubsaugers, bei der der Handgriff mit dem Sauggutbehälter teilweise verbunden ist. Der Handgriff 3 ist auf den Stutzen 5 des Gerätekorpus 2 und auf den Verdrehschutz 6 teilweise aufgeschoben. Er ist nicht kippbar und nicht drehbar.

[39]

12 zeigt eine Teil-Draufsicht auf den in 9 gezeigten Staubsauger. Gezeigt ist eine Teil-Draufsicht auf den Sauggutbehälter 1, der mit dem Gerätekorpus 2 verbunden ist, wobei der Handgriff 3 mit dem Sauggutbehälter 1 und dem Gerätekorpus 2 verbunden ist. Die Einführschiene 8 ist geöffnet, so dass die Verbindung des Sauggutbehälters 1 mit dem Gerätekorpus 2 und die Verbindung des Handgriffs 3 mit dem Sauggutbehälter 1 lösbar sind, während der Handgriff 3 mit dem Gerätekorpus 2 verbunden verbleibt, so dass eine Entnahme des Sauggutbehälters 1 auch bei einem mit dem Gerätekorpus 2 verbundenem Handgriff 3 möglich ist. Das Sauggutbehälter-Halteelement 9 liegt in dieser Ansicht vor dem Handgriff-Halteelement (nicht gezeigt).

[40]

13 zeigt eine perspektivische Teil-Ansicht des in 1 gezeigten Staubsaugers, bei der der Sauggutbehälter von dem Gerätekorpus gelöst ist. Der Staubsauger ist während eines Lösvorgangs des Sauggutbehälters 1 von dem Gerätekorpus 2 und verbundenem Handgriff 3 gezeigt. Der Sauggutbehälter 1 wird von dem Gerätekorpus 2 gelöst, während er an dem Handgriff 3 unterseitig entlang geführt wird. Das Halteelement 9 ist aus der Einführschiene (nicht gezeigt) und dem Handgriff 3 herausgeführt worden. In dem Gerätekorpus 2 ist ein Antriebsaggregat (nicht gezeigt) angeordnet, das bei Betrieb einen Saugluftstrom erzeugt, der durch einen Saugluftkanal 15 strömt. Ein Antriebsaggregat-Stutzen 11 des Gerätekorpus 2 ist sichtbar, der mit einem hülsenartigen Teil (nicht gezeigt) des Vorfilters (nicht gezeigt) verbindbar ist.

[41]

14 zeigt eine Teil-Querschnittsansicht des in 13 gezeigten Staubsaugers. Der Sauggutbehälter 1 weist einen Vorfilter 12 auf. Ein hülsenartiger Teil 13 des Vorfilters 12 ist auf den Antriebsaggregat-Stutzen 11 teilweise gesteckt. Bei Betrieb erzeugt das Antriebsaggregat (nicht gezeigt) einen Saugluftstrom, der durch den Saugluftkanal 15, den Vorfilter 12 und den Antriebsaggregat-Stutzen 11 strömt. Der Antriebsaggregat-Stutzen 11 des Gerätekorpus 2 ist in dieser Ansicht teilweise in den hülsenartigen Teil 13 eingeführt. Der hülsenartige Teil 13 weist eine komplementäre Geometrie zur Aufnahme des Antriebsaggregat-Stutzens 11 auf, um den Sauggutbehälter 1 mit dem Gerätekorpus 2 zu verbinden.

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15 zeigt eine Teil-Querschnittsansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Staubsaugers. Der in 15 gezeigte Staubsauger entspricht dem in 12 gezeigten Staubsauger mit dem Unterschied, dass das Sauggutbehälter-Halteelement 9 nicht als die festen plattenförmigen Nocken sondern als federnde Nocken ausgebildet ist. Dadurch kann der Handgriff 3 auf den Sauggutbehälter 1 schief aufgesetzt werden, weil diese ausgebildet sind, in diesem Fall bei einem Aufsetzen zusammen zu federn und dann mit dem Handgriff-Halteelement 10 zu verrasten. In dieser Ansicht ist der Handgriff 3 jedoch auf den Sauggutbehälter 1 gerade und nicht schief aufgesetzt gezeigt. Rastflächen (nicht gezeigt) des Sauggutbehälter-Halteelements 9 sind derart abgeschrägt, dass sie sich auf Zug in senkrechte Richtung an dem Sauggutbehälter 1 oder dem Handgriff 3 gegen die Rastfläche festziehen und nicht einfedern.

[43]

16 zeigt eine Teil-Querschnittsansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Staubsaugers. Der in 16 gezeigte Staubsauger entspricht dem in 12 gezeigten Staubsauger mit dem Unterschied, dass der Handgriff 3 und der Sauggutbehälter 1 jeweils einen gegenpoligen Magneten 14 aufweisen.

[44]

In den 7 bis 16 ist ein Staubsauger dargestellt, der mit dem Handgriff versehen ist. Das Saugrohr weist die gleichen Merkmale in Bezug auf die lösbare Verbindung mit dem Sauggutbehälter und den Gerätekorpus auf, so dass die in Bezug auf den Handgriff erläuterten Merkmale, die in diesen Figuren gezeigt sind, sinngemäß auf das Saugrohr übertragbar sind.

Bezugszeichenliste

[45]

B
Breite
X
Länge
Y
Länge
1
Sauggutbehälter
2
Gerätekorpus
3
Handgriff
4
Saugrohr
5
Stutzen
6
Verdrehschutz
7
Führungssteg
8
Einführschiene
9
Sauggutbehälter-Halteelement
10
Handgriff-/Saugrohr-Halteelement
11
Antriebsaggregat-Stutzen
12
Vorfilter
13
hülsenartiger Teil
14
Magnet
15
Saugluftkanal



Die Erfindung betrifft einen handgeführten Zyklon-Staubsauger, aufweisend einen Sauggutbehälter (1) zur Aufnahme von Sauggut, der ein Sauggutbehälter-Halteelement (9) aufweist, einen Gehäusekorpus (2), in dem ein Antriebsaggregat angeordnet ist, das ausgebildet ist, einen Saugstrom zu erzeugen, und der mit dem Sauggutbehälter (1) lösbar verbindbar ist, einen Handgriff (3), der ein Handgriff-Halteelement (10) aufweist, das derart ausgebildet ist, dass es mit dem Sauggutbehälter-Halteelement (9) verhak- und/oder rastbar ist, so dass der Handgriff (3) mit dem Sauggutbehälter (1) lösbar verbindbar ist, und ein Saugrohr (4), das ein Saugrohr-Halteelement (10) aufweist, das derart ausgebildet ist, dass es mit den Sauggutbehälter-Halteelement (9) verhak- und/oder rastbar ist, so dass das Saugrohr (4) mit dem Sauggutbehälter (1) lösbar verbindbar ist.



Handgeführter Zyklon-Staubsauger, aufweisend
- einen Sauggutbehälter (1) zur Aufnahme von Sauggut, der ein Sauggutbehälter-Halteelement (9) aufweist,
- einen Gehäusekorpus (2), in dem ein Antriebsaggregat angeordnet ist, das ausgebildet ist, einen Saugstrom zu erzeugen, und der mit dem Sauggutbehälter (1) lösbar verbindbar ist,
- einen Handgriff (3), der ein Handgriff-Halteelement (10) aufweist, das derart ausgebildet ist, dass es mit dem Sauggutbehälter-Halteelement (9) verhak- und/oder rastbar ist, so dass der Handgriff (3) mit dem Sauggutbehälter (1) lösbar verbindbar ist, und
- ein Saugrohr (4), das ein Saugrohr-Halteelement (10) aufweist, das derart ausgebildet ist, dass es mit den Sauggutbehälter-Halteelement (9) verhak- und/oder rastbar ist, so dass das Saugrohr (4) mit dem Sauggutbehälter (1) lösbar verbindbar ist.

Staubsauger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sauggutbehälter (1) einen Führungssteg (7) aufweist, der angrenzend zum Sauggutbehälter-Halteelement (9) ausgebildet ist und dass der Handgriff (3) und das Saugrohr (4) jeweils eine Einführschiene (8) angrenzend zum Handgriff- bzw. Saugrohr-Halteelement (10) aufweisen, die ausgebildet ist über den Führungssteg (7) geführt zu werden.

Staubsauger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Gerätekorpus (2) zwei Stutzen (5) aufweist, die an gegenüberliegenden Enden des Gerätekorpus (2) angeordnet sind und jeweils derart ausgebildet sind, dass sie mit einem Ende des Saugrohrs (4) und/oder einer rohrförmigen Öffnung an einem Ende des Handgriffs (3) steckbar sind, und dass der Führungssteg (7) und das Sauggutbehälter-Halteelement (9) an einem Ende des Sauggutbehälters (1) angeordnet sind, das von dem Gehäusekorpus (2) weg weist.

Staubsauger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Stutzen (5) einen Verdrehschutz (6) aufweist, der als zwei aus dem Stutzen (5) vorspringende rechtwinkelige Profile ausgebildet ist.

Staubsauger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der eine der Stutzen (5), der Führungsteg (7) und der Verdrehschutz (6) derart dimensioniert und ausgebildet sind, dass bei einem Aufsetzen des Handgriffs (3) oder des Saugrohrs (4) auf den Sauggutbehälter (1) zuerst der Handgriff (3) oder das Saugrohr (4) auf diesen Stutzen (5), dann auf den Führungssteg (7) und dann auf den Verdrehschutz (6) schiebbar ist.

Staubsauger nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Länge des Führungsstegs (7) größer ist als eine Länge des Verdrehschutzes (6) und dass die Einführschiene (8) des Handgriffs (3) und/oder des Saugrohrs (4) eine Länge aufweist, die gleich oder größer zu einer Länge des Stutzens (5) plus einer Länge des Führungsstegs (7) ist.

Staubsauger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführschiene (8) des Handgriffs (3) und/oder des Saugrohrs (4) eine Breite aufweist, die gleich oder größer ist als eine Breite des Saugbehälter-Halteelements (9).

Staubsauger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführschiene (8) des Handgriffs (3) und/oder des Saugrohrs (4) an einem Ende des Handgriffs (3) und/oder des Saugrohrs (4) geöffnet ist.

Staubsauger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sauggutbehälter-Halteelement (9) plattenförmig oder federnd ausgebildet sind.

Staubsauger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sauggutbehälter (1) und der Handgriff (3) jeweils einen gegenpoligen Magneten aufweisen, die derart angeordnet sind, dass sie eine Verhakung und/oder Rastung des Sauggut-Halteelements (9) und des Handgriff-Halteelements (10) bei auf dem Sauggutbehälter (1) aufgesetzten Handgriff (3) unterstützen.