Portable computer tomography device
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Computertomographievorrichtung und insbesondere eine tragbare Computertomographievorrichtung. Computertomographievorrichtungen ermöglichen eine Aufnahme vieler Röntgenbilder eines Objekts aus verschiedenen Richtungen, um basierend auf diesen Röntgenbildern eine dreidimensionale Darstellung des Objekts zu erzeugen. Bekannte Computertomographieanlagen sind zu groß, schwer und unhandlich, um von einer Person getragen werden zu können bzw. dürfen. Diesbezüglich begrenzt der Arbeitsschutz in Deutschland das maximale Gewicht tragbarer Gegenstände auf 25 kg. Es sind transportierbare Computertomographieanlagen bekannt, bei denen eine Transportmöglichkeit über Gestelle mit Rädern realisiert wird. Gewichte dieser Anlagen reichen von 80 kg bis 32 kg. Um die nötige Steifigkeit zu erhalten, wird Stahl als Grundelement verwendet. Bei solchen bekannten transportablen Systemen ist das gesamte Gehäuse von einer Abschirmung umgeben. Derartige transportable Systeme sind jedoch aufgrund ihres Gewichts und ihrer äußeren Abmaße nicht als tragbare Systeme geeignet. Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine tragbare Computertomographievorrichtung zu schaffen. Diese Aufgabe wird durch eine Computertomographievorrichtung nach Anspruch 1 gelöst. Die vorliegende Erfindung schafft eine Computertomographievorrichtung mit folgenden Merkmalen: Die vorliegende Erfindung basiert auf der Erkenntnis, dass es nicht notwendig ist, bei einer Computertomographievorrichtung sämtliche Komponenten innerhalb einer Abschirmung anzuordnen, sondern dass es ausreicht, die Komponenten, die der Röntgenstrahlung ausgesetzt sind, in dem abgeschirmten Raum anzuordnen. Durch eine solche Reduzierung des abgeschirmten Raumes kann das Abschirmmaterial reduziert werden, und folglich das Gewicht der Computertomographievorrichtung. Bei Ausführungsbeispielen der Erfindung werden nur eine Röntgenstrahlungsquelle, ein Objektraum und der Teil eines Röntgenstrahlungsdetektors, der Röntgenstrahlung ausgesetzt ist, mit einer Abschirmung versehen, während andere Komponenten, wie z. B. ein Hochspannungsgenerator oder Steuereinrichtungen für eine oder mehrere Positionierungseinrichtungen nicht mit einer Abschirmung versehen sind. Ausführungsbeispiele der Erfindung weisen eine Einrichtung zum Kühlen der Röntgenstrahlungsquelle auf, die teilweise oder ganz in dem abgeschirmten Raum angeordnet sein kann. Durch das Vorsehen einer Kühleinrichtung ist es möglich, die Abmessungen der Computertomographievorrichtung zu reduzieren, so dass diese in einem tragbaren Gehäuse implementiert werden kann. Bei Ausführungsbeispielen der Erfindung weist die Einrichtung zum Kühlen Wärmekoppelelemente, die an der Röntgenstrahlungsquelle angebracht sind, Wärmeleitungen zum Ableiten von Wärme von den Wärmekoppelelementen zu Kühllamellen und zumindest einen Lüfter, um Wärme von den Kühllamellen nach außen zu transportieren, auf. Eine solche Kühleinrichtung ermöglicht einen kompakten Aufbau der Computertomographievorrichtung. Ausführungsbeispiele der Erfindung umfassen ferner eine Positionierungseinrichtung zum Positionieren eines Objekts in dem Objektraum, wobei eine Rotationseinrichtung vorgesehen sein kann, um ein Objekt relativ zu der durch die Röntgenstrahlungsquelle erzeugten Strahlung zu drehen. Alternativ oder zusätzlich kann eine Verfahreinrichtung vorgesehen sein, die ausgelegt ist, um das Objekt relativ zu der Röntgenstrahlung zu verfahren, um verschiedene Abschnitte des Objekts der Röntgenstrahlung auszusetzen. Somit ermöglichen Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung die Erzeugung einer Schrauben-Computertomographie (Helix-Computertomographie). Bei Ausführungsbeispielen der Erfindung sind elektronische Bauteile der Computertomographievorrichtung außerhalb des abgeschirmten Raums angeordnet. Dadurch können die elektronischen Bauteile durch die Abschirmung vor der Röntgenstrahlung geschützt werden. Beispiele solcher elektronischen Bauteile sind ein oder mehrere Steuerungen für die Positionierungseinrichtung. Bei Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung weisen eine Röntgenstrahlungsquelle und ein Hochspannungsgenerator eine Längsachse auf, wobei die Röntgenstrahlungsquelle und der Hochspannungsgenerator derart angeordnet sind, dass die Längsachsen derselben senkrecht zueinander sind. Somit ist es möglich, diese Komponenten auf Platz sparende Weise anzuordnen. Ferner kann durch eine solche Vorgehensweise der Schwerpunkt der Computertomographievorrichtung mehr zur Mitte hin verschoben werden, was positiv hinsichtlich der Tragbarkeit der Computertomographievorrichtung ist. Bei Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung können Wände des tragbaren Gehäuses in Sandwich-Bauweise ausgeführt sein. Eine solche Bauweise eignet sich insbesondere für eine Bodenplatte des tragbaren Gehäuses, da dadurch eine hohe Festigkeit bei geringem Gewicht erreicht werden kann. Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung weisen ein Schienensystem auf, an dem Röntgenstrahlungsquelle, Positionierungseinrichtung und Röntgenstrahlendetektor befestigt sind. Dadurch kann eine hochgenaue Ausrichtung der genannten Komponenten zueinander erreicht werden, so dass die zur Erzeugung einer Computertomographie erforderlichen Signale auf vorteilhafte Weise erhalten werden können. Bei Ausführungsbeispielen der Erfindung umfasst die Computertomographievorrichtung einen USB-Anschluss, so dass ein kompliziertes Anschließen der Anlage an einen Computer entfallen kann. Über den USB-Anschluss können die erzeugten Signale an den Computer ausgegeben werden, der dann die zur Erzeugung der Computertomographie-Darstellung erforderlichen Berechnungen durchführen kann. Bei alternativen Ausführungsbeispielen kann die Computertomographievorrichtung auch Rechenmittel aufweisen, um die erforderlichen Berechnungen teilweise oder ganz durchzuführen. Bei wiederum alternativen Ausführungsbeispielen kann die Computertomographievorrichtung auch einen Bildschirm aufweisen, der eine Anzeige der aufgenommenen Bilder ermöglicht. Unter einem "tragbaren" Gehäuse wird hierin ein solches verstanden, das Abmessungen aufweist, die es einer Person ermöglichen, die Computertomographievorrichtung zu tragen. Unter einer "tragbaren" Computertomographievorrichtung wird dabei bei Ausführungsbeispielen der Erfindung eine Computertomographievorrichtung verstanden, deren Gesamtgewicht maximal 25 kg beträgt, d. h. das Gewicht, auf das das maximal tragbare Gewicht durch den Arbeitsschutz begrenzt ist. Alternative Ausführungsbeispiele der Erfindung können ein Gewicht von weniger als 20 kg aufweisen. Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Computertomographievorrichtungen können eine Länge von weniger als 500 mm, eine Breite von weniger als 500 mm und eine Höhe von weniger als 300 mm aufweisen. Ein von den Erfindern hergestellter Prototyp einer Computertomographievorrichtung wies ein Gewicht von 19 kg, eine Länge von 350 mm, eine Breite von 300 mm und eine Höhe von 230 mm auf. Ausführungsbeispiele der Erfindung schaffen somit einen tragbaren Computertomographen, der von einer Person tragbar ist, indem er kompakte Abmessungen aufweist, eine Helix-Computertomographie ermöglicht, eine innovative Kühlung für eine Röntgenstrahlungsquelle aufweist, eine gewichtsreduzierte Abschirmung besitzt und in Leichtbaukonstruktion ausgeführt ist. Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen: An der Rahmenstruktur 10 sind Abschirmungen 12 und 14 auf geeignete Weise befestigt, wie in den Erfindungsgemäß sind somit nur die Teile der Computertomographievorrichtung, in denen eine Röntgenstrahlung auftritt, mit einer Abschirmung versehen, d. h. nur Komponenten, die Röntgenstrahlung ausgesetzt sind, sind in einem abgeschirmten Raum angeordnet. Gemäß den In dem tragbaren Gehäuse 20 sind Komponenten der Computertomographievorrichtung angeordnet, die ausgebildet sind, um Signale zu erzeugen, die eine computertomographische Darstellung eines Objekts ermöglichen. Diese Komponenten umfassen eine Röntgenstrahlungsquelle 30, einen Röntgenstrahlungsdetektor 32, einen Objektraum 34, einen Hochspannungsgenerator 36, eine Rotationseinrichtung 38, eine Verfahreinrichtung 40, ein Steuergerät 42 für die Rotationseinrichtung 38 und ein Steuergerät 44 für die Verfahreinrichtung 40. Die Röntgenstrahlungsquelle 30 ist über ein Hochspannungskabel 46 mit dem Hochspannungsgenerator 36 verbunden. Die Rotationseinrichtung 38 ist auf einem Drehtisch 48 angeordnet. Justiervorrichtungen 50 zum manuellen Einstellen der Positionen des Röntgenstrahlendetektors 32 und des Drehtisches 48 können vorgesehen sein. Die Hochspannungsgenerator 36 kann ausgebildet sein, um eine übliche Netzspannung (beispielsweise 220 V) zu empfangen und diese in die für die Röntgenstrahlungsquelle 30 erforderliche Hochspannung umzuwandeln. Zu diesem Zweck kann in üblicher Weise ein Anschluss an ein externes Spannungsversorgungsnetz vorgesehen sein. Entsprechende Generatoren sind Fachleuten bekannt. Die Computertomographievorrichtung kann weiterhin entsprechende Netzteile (nicht gezeigt) aufweisen, um die für die übrigen Komponenten erforderlichen Versorgungsspannungen zu erzeugen. Neben dem Hochspannungskabel 46 erforderliche elektrische Verbindungen, beispielsweise zwischen den Steuereinrichtungen 42 und 44 und der Rotationseinrichtung 38 bzw. der Verfahreinrichtung 40 sind aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestellt. Die von dem Röntgenstrahlungsdetektor 32 erzeugten Signale können beispielsweise nach einer Vorverarbeitung derselben über eine USB-Schnittstelle an einen Computer ausgegeben werden, wobei eine solche USB-Schnittstelle schematisch bei 52 gezeigt ist. Bei Ausführungsbeispielen kann die Computertomographievorrichtung ausgebildet sein, um über den USB-Anschluss von extern durch einen Computer gesteuert zu werden. Dabei können sämtliche Komponenten der Computertomographievorrichtung, wie z.B. Hochspannungsgenerator, Verfahreinrichtung, Rotationseinrichtung und Detektor über die USB-Schnittstelle gesteuert werden. Ferner sind in Im Betrieb erzeugt der Generator 36 die für die Röntgenstrahlungsquelle 30 erforderliche Hochspannung, die über das Hochspannungskabel 46 zu der Röntgenstrahlungsquelle 30 übertragen wird. Die Röntgenstrahlungsquelle 30 erzeugt einen Röntgenstrahl 60, der auf eine Detektorfläche 62 des Röntgenstrahlungsdetektors 32 fällt. Ein Objekt wird auf der Rotationseinrichtung 38 platziert. Die Rotationseinrichtung 38 und somit das Objekt drehen sich unter Steuerung des Steuergeräts 42. Der zu untersuchende Bereich des Objekts (nicht dargestellt) befindet sich dabei in horizontaler Richtung vollständig in dem Röntgenstrahl 60. Der Röntgenstrahlungsdetektor erfasst die zur Erzeugung einer Computertomographie-Darstellung erforderlichen Signale und gibt diese über die USB-Schnittstelle 52 aus. Befindet sich das Objekt aufgrund der fächerförmigen Ausbildung des Röntgenstrahls auch in vertikaler Richtung vollständig im Röntgenstrahl, so reicht die Rotationseinrichtung aus, um eine vollständige computertomographische Darstellung zu erzeugen. Besitzt das Objekt in vertikaler Richtung eine größere Abmessung als die Erstreckung des Röntgenstrahls, so wird der Drehtisch 48 mit der darauf angeordneten Rotationseinrichtung 38 durch die Verfahreinrichtung 40, die durch die Verfahreinrichtungssteuerung 44 entsprechend gesteuert wird, in vertikaler Richtung bewegt, so dass eine vollständige computertomographische Aufnahme des Objekts erreicht werden kann. Durch die Verfahreinrichtung 40, die auch als Hubachse bezeichnet werden kann, und die Rotationseinrichtung 38, die auch als Rotationsachse bezeichnet werden kann, ist es somit möglich, eine Helix-Computertomographie durchzuführen und Objekte zu untersuchen, die größer sind als der Detektor. Erfindungsgemäße Ausführungsbeispiele umfassen somit eine Positionierungseinrichtung, die durch die Rotationseinrichtung 38 und/oder die Verfahreinrichtung 40 gebildet ist. In Wie in Bei Ausführungsbeispielen der Erfindung kann die Bodenplatte 82 in Sandwich-Bauweise ausgeführt sein, so dass die Steifigkeit der Bodenplatte weiter erhöht und gleichzeitig Gewicht gespart werden kann. Die in Sandwich-Bauweise ausgeführte Bodenplatte kann beispielsweise durch eine in Wabenstruktur aufgebaute Aluminium-Sandwich-Bodenplatte ausgebildet sein. Nachfolgend wird Bezug nehmend auf die In Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung umfassen somit ein ausgeklügeltes Kühlsystem für die Röntgenstrahlungsquelle, d. h. die Röhre, das eine kompakte Bauweise und eine Erhöhung der Lebensdauer ermöglicht. Wie Bezug nehmend auf Ausführungsbeispiele der Erfindung ermöglichen durch die Kombination einer kleinen Röntgenstrahlungsquelle, eines kompakten Detektors, kompakter Positionierungseinrichtungen, wie Rotationseinrichtung und Hubeinrichtung, und die Auswahl möglichst kleiner Steuergeräte eine vorteilhafte Anordnung aller Komponenten, die eine Minimierung des Volumens der Vorrichtung ermöglicht. Röntgenstrahlungsquelle und Hochspannungsgenerator dafür können in einem Winkel von 90° zueinander angeordnet sein. Die übrigen Komponenten können wie in Wie oben ausgeführt wurde, umfassen Ausführungsbeispiele der Erfindung sowohl eine Rotationseinrichtung als auch eine Verfahreinrichtung. Dadurch wird eine Helix-Computertomographie ermöglicht, so dass es möglich ist, Bauteile zu untersuchen, die größer sind als der Detektor selbst. Ferner kann durch eine solche Vorgehensweise die Qualität der Rekonstruktionen durch Vermeidung von Artefakten deutlich verbessert werden. Weiterhin ermöglicht eine Helix-Computertomographie ein Vermessen von Objekten. Bei Ausführungsbeispielen der Erfindung kann die Steuerung über einen einzigen USB-Anschluss erfolgen, so dass ein kompliziertes Anschließen der Anlage an einen PC entfallen kann. Ausführungsbeispiele der Erfindung weisen somit einen universellen Anschluss auf, der jeweils an den aktuellen Stand der Technik angepasst sein kann, um den Einsatz nahezu jedes PCs oder Notebooks zu ermöglichen, da dieselben entsprechende Anschlussmöglichkeiten aufweisen. Bei Ausführungsbeispielen der Erfindung können daher nur zwei externe Anschlüsse ausreichend sein, ein Anschluss an ein externes Spannungsversorgungsnetz und ein Anschluss zur Ausgabe der erzeugten Signale, der gleichzeitig als Steueranschluss dienen kann. Die vorliegende Erfindung ermöglicht somit die Implementierung einer tragbaren Computertomographievorrichtung, und insbesondere einer tragbaren Computertomographievorrichtung mit einem Gewicht von weniger als 25 kg oder sogar weniger als 20 kg. Somit darf die Vorrichtung von einer Person getragen werden und kann somit überall eingesetzt werden. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass das tragbare Gehäuse mit geeigneten Mitteln versehen sein kann, um die Tragbarkeit desselben zu unterstützen, wie z.B. Griffen, Grifföffnungen oder Griffeinbuchtungen. Ausführungsbeispiele der Erfindung schaffen eine Computertomographievorrichtung mit einem von einer Person tragbaren Gehäuse, einer Mehrzahl von in dem Gehäuse angeordneten Komponenten, die ausgebildet sind, um Signale zu erzeugen, die eine computertomographische Darstellung eines Objekts ermöglichen, und einer Abschirmungseinrichtung, die einen abgeschirmten Raum in dem tragbaren Gehäuse definiert, um die Umgebung vor in dem tragbaren Gehäuse erzeugter Röntgenstrahlung abzuschirmen, wobei die Komponenten, die Röntgenstrahlung ausgesetzt sind, in dem abgeschirmten Raum angeordnet sind, und wobei zumindest eine der Komponenten außerhalb des abgeschirmten Raums in dem Gehäuse angeordnet ist. Bei Ausführungsbeispielen können die Komponenten eine Röntgenstrahlungsquelle, einen Röntgenstrahlungsdetektor, einen Objektraum zwischen der Röntgenstrahlungsquelle und dem Röntgenstrahlungsdetektor und einen Hochspannungsgenerator aufweisen, wobei die Röntgenstrahlungsquelle, der Objektraum und zumindest teilweise der Röntgenstrahlungsdetektor in dem abgeschirmte Raum angeordnet sind, und der Hochspannungsgenerator außerhalb des abgeschirmten Raums angeordnet ist. Dabei können die Röntgenstrahlungsquelle und der Hochspannungsgenerator jeweils eine Längsachse aufweisen, wobei die Röntgenstrahlungsquelle und der Hochspannungsgenerator derart in dem Gehäuse angeordnet sind, dass die Längsachsen senkrecht zueinander sind. Eine Einrichtung zum Kühlen der Röntgenstrahlungsquelle kann bei Ausführungsbeispielen vorgesehen sein. Die Einrichtung zum Kühlen kann Wärmekoppelelemente, die an der Röntgenstrahlungsquelle angebracht sind, Wärmeleitungen zum Ableiten von Wärme von dem Wärmekoppelelement zu Kühllamellen und zumindest einen Lüfter, um Wärme von den Kühllamellen aus dem Gehäuse zu transportieren, aufweisen. Bei Ausführungsbeispielen können die Komponenten eine Positionierungseinrichtung zum Positionieren eines Objekts in dem Objektraum aufweisen. Die Positionierungseinrichtung kann eine Rotationseinrichtung aufweisen, die ausgelegt ist, um ein Objekt relativ zu der durch die Röntgenstrahlungsquelle erzeugten Strahlung zu drehen, und/oder eine Verfahreinrichtung aufweisen, die ausgelegt ist, um das Objekt relativ zu der Röntgenstrahlung zu verfahren, um verschiedene Abschnitte des Objekts der Röntgenstrahlung auszusetzen. Bei Ausführungsbeispielen können die Komponenten zumindest eine Steuereinrichtung für die Positionierungseinrichtung aufweisen, wobei die Steuereinrichtung außerhalb des abgeschirmten Raums in dem Gehäuse angeordnet ist. Bei Ausführungsbeispielen können die Komponenten elektronische Bauteile aufweisen, die außerhalb des abgeschirmten Raums in dem Gehäuse angeordnet sind. Bei Ausführungsbeispielen kann das Gehäuse kann eine Bodenplatte aufweisen, die in Sandwich-Bauweise ausgeführt ist. Bei Ausführungsbeispielen kann die Computertomographievorrichtung ein Schienensystem aufweisen, an dem zumindest einige der Komponenten befestigt sind. Bei Ausführungsbeispielen können die Röntgenstrahlungsquelle, die Positionierungseinrichtung und der Röntgenstrahlungsdetektor an dem Schienensystem befestigt sein. Bei Ausführungsbeispielen kann die Computertomographievorrichtung einen USB-Anschluss aufweisen. Bei Ausführungsbeispielen kann die Computertomographievorrichtung ein Gesamtgewicht von maximal 25 kg oder maximal 20 kg aufweisen und äußere Abmessungen von maximal 350 mm x 300 mm x 230 mm aufweisen. Eine Computertomographievorrichtung weist ein tragbares Gehäuse und eine Mehrzahl von in dem Gehäuse angeordneten Komponenten auf, die ausgebildet sind, um Signale zu erzeugen, die eine computertomographische Darstellung eines Objekts ermöglichen. Eine Abschirmungseinrichtung ist vorgesehen, die einen abgeschirmten Raum in dem tragbaren Gehäuse definiert, um die Umgebung vor in dem tragbaren Gehäuse erzeugter Röntgenstrahlung abzuschirmen. Die Komponenten, die Röntgenstrahlung ausgesetzt sind, sind in dem abgeschirmten Raum angeordnet. Zumindest eine der Komponenten ist außerhalb des abgeschirmten Raums in dem Gehäuse angeordnet. Computertomographievorrichtung mit folgenden Merkmalen: einem von einer Person tragbaren Gehäuse (20); einer Mehrzahl von in dem Gehäuse (20) angeordneten Komponenten (30-44), die ausgebildet sind, um Signale zu erzeugen, die eine computertomographische Darstellung eines Objekts ermöglichen; und eine Abschirmungseinrichtung (12, 14), die einen abgeschirmten Raum in dem tragbaren Gehäuse (20) definiert, um die Umgebung vor in dem tragbaren Gehäuse (20) erzeugter Röntgenstrahlung (60) abzuschirmen, wobei Komponenten (30, 32, 34) der Mehrzahl von in dem Gehäuse angeordneten Komponenten, die Röntgenstrahlung ausgesetzt sind, in dem abgeschirmten Raum angeordnet sind, und wobei zumindest eine der Komponenten (36, 42, 44) außerhalb des abgeschirmten Raums in dem Gehäuse (20) angeordnet ist, wobei die Komponenten eine Röntgenstrahlungsquelle (30), einen Röntgenstrahlungsdetektor (32), einen Objektraum (34) zwischen der Röntgenstrahlungsquelle (30) und dem Röntgenstrahlungsdetektor (32) und einen Hochspannungsgenerator (36) aufweisen, wobei die Röntgenstrahlungsquelle (30), der Objektraum (34) und zumindest teilweise der Röntgenstrahlungsdetektor (32) in dem abgeschirmte Raum angeordnet sind, und der Hochspannungsgenerator (36) außerhalb des abgeschirmten Raums angeordnet ist, und wobei die Komponenten eine Positionierungseinrichtung (38, 40) zum Positionieren eines Objekts in dem Objektraum (34) und zumindest eine Steuereinrichtung (42, 44) für die Positionierungseinrichtung aufweisen, wobei die Steuereinrichtung (42, 44) außerhalb des abgeschirmten Raums in dem Gehäuse (20) angeordnet ist. Computertomographievorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Röntgenstrahlungsquelle (30) und der Hochspannungsgenerator (36) jeweils eine Längsachse aufweisen, wobei die Röntgenstrahlungsquelle (30) und der Hochspannungsgenerator (36) derart in dem Gehäuse (20) angeordnet sind, dass die Längsachsen senkrecht zueinander sind. Computertomographievorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, die eine Einrichtung zum Kühlen der Röntgenstrahlungsquelle (30) aufweist. Computertomographievorrichtung nach Anspruch 3, bei der die Einrichtung zum Kühlen Wärmekoppelelemente (80, 82), die an der Röntgenstrahlungsquelle (30) angebracht sind, Wärmeleitungen (84) zum Ableiten von Wärme von dem Wärmekoppelelement (80, 82) zu Kühllamellen (86) und zumindest einen Lüfter (88), um Wärme von den Kühllamellen (86) aus dem Gehäuse (20) zu transportieren, aufweist. Computertomographievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die Positionierungseinrichtung (38, 40) eine Rotationseinrichtung (38) aufweist, die ausgelegt ist, um ein Objekt relativ zu der durch die Röntgenstrahlungsquelle (30) erzeugten Strahlung (60) zu drehen. Computertomographievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der die Positionierungseinrichtung eine Verfahreinrichtung (40) aufweist, die ausgelegt ist, um das Objekt relativ zu der Röntgenstrahlung (60) zu verfahren, um verschiedene Abschnitte des Objekts der Röntgenstrahlung auszusetzen. Computertomographievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der die Komponenten elektronische Bauteile aufweisen, die außerhalb des abgeschirmten Raums in dem Gehäuse (20) angeordnet sind. Computertomographievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei der das Gehäuse (20) eine Bodenplatte (82) aufweist, die in Sandwich-Bauweise ausgeführt ist. Computertomographievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, die ein Schienensystem (80) aufweist, an dem zumindest einige der Komponenten befestigt sind. Computertomographievorrichtung nach Anspruch 9, bei der die Röntgenstrahlungsquelle (30), die Positionierungseinrichtung (38, 40) und der Röntgenstrahlungsdetektor (32) an dem Schienensystem (80) befestigt sind. Computertomographievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, die einen USB-Anschluss (52) aufweist. Computertomographievorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, die ein Gesamtgewicht von maximal 25 kg oder maximal 20 kg aufweist und äußere Abmessungen von maximal 350 mm x 300 mm x 230 mm aufweist.
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