Electric power distributor for an electric or hybrid vehicle and distributor housing for such a power distributor

22-01-2015 дата публикации
Номер:
DE102013011874A1
Принадлежит: Leoni Bordnetz Systeme GmbH
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Номер заявки: 01-13-10201874
Дата заявки: 17-07-2013

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Die Erfindung betrifft einen elektrischen Leistungsverteiler für ein Elektro- oder Hybridfahrzeug sowie ein Verteilergehäuse für einen derartigen Leistungsverteiler.

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Bei Elektro- oder Hybridfahrzeugen mit elektromotorischem Fahrantrieb werden mehrere Komponenten, darunter auch der Fahrmotor, mit einer Hochvolt-Spannung versorgt. Unter Hochvolt-Spannung werden hierbei Spannungswerte von einigen 100 V, typischerweise beispielsweise im Bereich von 300 V bis 600 V verstanden.

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In einem derartigen Kraftfahrzeug müssen daher mehrere verschiedene Hochvolt-Verbraucher über entsprechende Hochvolt-Versorgungsleitungen an die fahrzeugeigene Strom- bzw. Spannungsversorgung, üblicherweise ein Akkumulator, oder auch ein Generator, angeschlossen werden. Sind die anzuschließenden Komponenten weit von der Strom- bzw. Spannungsquelle entfernt, so sind lange Wege für die Versorgungsleitungen erforderlich. Diese sind aufgrund der hohen Spannungen und der entsprechend hohen Leistungen, die über sie übertragen werden, vergleichsweise kostenintensiv, schwer und benötigen zudem einen nicht unerheblichen Einbauraum.

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Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, in einem solchen Elektro- oder Hybridfahrzeug den Verkabelungsaufwand von derartigen Hochvolt-Versorgungsleitungen möglichst gering zu halten.

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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch einen elektrischen Hochvolt-Leistungsverteiler, welcher bestimmungsgemäß bevorzugt in einem Elektro- oder Hybridfahrzeug mit einem elektromotorischen Fahrantrieb eingebaut ist. Der Leistungsverteiler weist dabei ein Verteilergehäuse mit einem Anschlussraum auf, in dem zumindest eine eingehende Versorgungsleitung an zumindest zwei abgehenden Versorgungsleitungen angeschlossen ist. Die Versorgungsleitungen sind dabei jeweils durch eine Gehäusedurchführung in den Anschlussraum eingeführt.

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Im einfachsten Fall ist der Leistungsverteiler daher beispielsweise nach Art eines Y- oder auch T-Verteilers ausgebildet, welcher eine eingehende Versorgungsleitung an zwei ausgehenden Versorgungsleitungen anschließt. Alternative Ausgestaltungen mit mehr ein- und ausgehenden Versorgungsleitungen sind ebenfalls möglich. Grundsätzlich braucht nur ein Potential bzw. eine Ader, beispielsweise das positive Bezugspotential des Akkumulators, in den Leistungsverteiler eingeführt und auf die abgehenden Versorgungsleitungen aufgeteilt werden. Insbesondere im Kraftfahrzeugen wird ein Anschluss an das negative Bezugspotential häufig über eine anderweitige Masseanbindung erreicht. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, dass in dem Leistungsverteiler zwei eingehende, isolierte Hochvolt-Adern beispielsweise für das positive sowie für das negative Bezugspotential jeweils auf die ausgehenden Versorgungsleitungen aufgeteilt werden.

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Durch diesen insbesondere nach Art eines Y-Verteilers ausgebildeten Leistungsverteiler besteht daher die Möglichkeit, dezentral eine Hochvolt-Leitung aufzuteilen und damit unterschiedliche Komponenten zu versorgen. Hierdurch braucht beispielsweise von einem Heckbereich des Fahrzeugs nur eine Hochvolt-Versorgungsleitung in den Frontbereich geführt zu werden, bevor dort über den Leistungsverteiler die Versorgungsleitung auf zwei weitere Versorgungsleitungen aufgeteilt wird, um verschiedene Komponenten anzuschließen. Dadurch entfällt daher die doppelte Leitungsführung über das gesamte Kraftfahrzeug hinweg.

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Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Leistungsverteiler zur Aufteilung auf mehr als zwei Versorgungsleitungen ausgebildet ist. Das Grundprinzip bleibt das gleiche.

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Aufgrund der hohen Spannungen sind die Hochvolt-Versorgungsleitungen mit einer Abschirmung versehen, um Störeinflüsse auf die Bordnetz-Elektronik zu vermeiden. Um eine konstruktiv einfache und zugleich robuste Abschirmung auch im Verbindungsbereich der eingehenden und abgehenden Versorgungsleitungen zu gewährleisten, ist erfindungsgemäß weiterhin das Verteilergehäuse zweiteilig aufgebaut und umfasst ein den Anschlussraum umgebendes Innengehäuse aus einem elektrisch leitfähigem Material, so dass die Verbindungsstelle zwischen der eingehenden Versorgungsleitung und der abgehenden Versorgungsleitung EMV-dicht ausgebildet ist. Weiterhin weist das Verteilergehäuse ein Außengehäuse aus einem elektrisch isolierenden Material auf. Dieses ist insbesondere zur Umwelt hin abgedichtet ausgebildet, so dass also keine Feuchtigkeit in den Anschlussraum eindringen kann, in dem die Aderenden der einzelnen Versorgungsleitungen zur wechselseitigen Verbindung freigelegt sind.

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Eine jeweilige Abschirmung der Versorgungsleitungen ist zudem jeweils elektrisch leitend mit dem Innengehäuse verbunden. Über das Innengehäuse werden daher die Abschirmungen durchgehend ohne Unterbrechung miteinander verbunden. Über das elektrisch leitfähige Innengehäuse wird der Verbindungsbereich der Versorgungsleitungen zuverlässig elektrisch abgeschirmt. Durch die zweiteilige Ausgestaltung des Verteilergehäuses wird der besondere Vorteil erzielt, dass die zwei Funktionen der elektrischen Abschirmung sowie der Abdichtung zur Umwelt voneinander entkoppelt sind, so dass die beiden Gehäuse jeweils speziell im Hinblick auf ihre jeweilige Funktion ausgelegt werden können. Unter Innengehäuse wird hierbei jegliche Einhausung und Begrenzung des Anschlussraums verstanden, welche eine vollständige elektromagnetische Abschirmung des Anschlussraums bewirkt.

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Im Hinblick auf eine möglichst robuste und einfache Ausgestaltung ist das Innengehäuse als ein massives, mit durchgehenden Wandungen versehenes Gehäuse, insbesondere ein Blechgehäuse. Das Innengehäuse ist dabei vorzugsweise insbesondere selbsttragend und sorgt daher für die mechanische Stabilität des Verteilergehäuses insgesamt, oder trägt zumindest maßgeblich dazu bei. Vorzugsweise ist das Innengehäuse dabei als ein Blechbiege- und insbesondere als ein Blechstanzbiegeteil ausgebildet, so dass auch eine einfache und kostengünstige Herstellung gewährleistet ist. Alternativ zu der massiven Ausgestaltung ist das Innengehäuse zur Gewichtsreduktion mit Druchbrüchen versehen oder insgesamt nach Art eines Gitters, jedoch vorzugsweise eigensteif und selbsttragend ausgebildet.

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Bis auf die Gehäusedurchführungen in den Anschlussraum ist das Innengehäuse dabei zweckdienlicherweise vollständig geschlossen. Hierdurch ist eine gute EMV-Abschirmung erzielt.

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Zweckdienlicherweise liegen weiterhin das Außengehäuse und das Innengehäuse schalenartig ineinander, das Außengehäuse nimmt daher das Innengehäuse in sich auf, wobei die Konturen und Auswölbungen der beiden Gehäuse aneinander angepasst sind. Das Außengehäuse schmiegt sich daher vorzugsweise am Innengehäuse an und umschließt dieses vollumfänglich. Hierdurch wird eine zuverlässige Abdichtung gegenüber der Umwelt erzielt.

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Gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsvariante ist das Außengehäuse durch einen Umspritzvorgang ausgebildet. Unter Umspritzen wird dabei jegliches Einbetten des Innengehäuses in eine zunächst zumindest zähflüssige, formbare Masse verstanden, die aushärtet. „Umspritzen” umfasst daher insbesondere auch ein Umgießen. Das Innengehäuse ist daher in einem Spritz- oder Gussteil eingebettet, welches das Außengehäuse definert. Das Innengehäuse bildet daher quasi die Negativform für das Außengehäuse.

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Gemäß einer Alternativen Ausgestaltung ist das Außengehäuse als ein separates, eigenständiges Bauteil ausgebildet, welches um das Innengehäuse gelegt ist. Im Hinblick auf eine einfache konstruktive Montage bestehen das Außengehäuse und das Innengehäuse dabei vorzugsweise jeweils aus zwei Halbschalen, die also eine gewölbte Struktur bilden und die zwischen sich den Anschlussraum einschließen. Auch bei der umspritzten Variante besteht das Innengehäsue aus zwei Halbschalen. Zweckdienlicherweise sind die Halbschalen dabei mit einem umlaufenden Rand ausgebildet, wobei der Rand des Innengehäuses vorzugsweise zwischen den Halbschalen des Außengehäuses und insbesondere zwischen den jeweiligen Rändern des Außengehäuses einliegen bzw. vom Spritzmaterial bei der umspritzten Variante eingefasst sind. Dadurch wird eine einfache Montage sowie eine zuverlässige Fixierung des Innengehäuses erzielt. Bei dem Außengehäuse handelt es sich vorzugsweise um ein eigensteifes Kunststoff-Gehäuse, welches ebenfalls selbsttragend ist.

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Um eine dichte Einführung der einzelnen Versorgungsleitungen in den Anschlussraum zu gewährleisten, werden diese vorzugsweise abgedichtet durch die jeweilige Gehäusedurchführung hindurch geführt. Zweckdienlicherweise ist hierzu ein Dichtelement in die Gehäusedurchführung, insbesondere zwischen den Halbschalen des Verteilergehäuses eingelegt.

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Alternativ zu einer unmittelbaren Abdichtung ist ist in einer bevorzugten Weiterbildung eine mittelbare Abdichtung ausgebildet, bei der eine Dichtungshülse mit darin einliegendem Dichtelement vorgesehen ist. Die Versorgungsleitung ist dabei durch das Dichtelement abgedichtet hindurch geführt. Die Dichtungshülse sorgt weiterhin für die Abdichtung zu der Innenwandung der Gehäusedurchführung. Hierdurch ist daher eine entkoppelte Abdichtung einerseits zu dem Außenumfang der jeweiligen Versorgungsleitung und andererseits zu der Innenwandung der jeweiligen Gehäusedurchführung durch die zwei separaten Teile Dichtungshülse und Dichtelement verwirklicht. Die Materialwahl, Dimensionierung etc. kann daher optimal auf die jeweiligen Werkstoffe, insbesondere den Kabelmantel der Versorgungsleitung einerseits und andererseits dem Metall der Gehäusedurchführungen abgestimmt werden. Dichtungshülse und Dichtelement sind daher vorzugsweise auch aus unterschiedlichen Materialien ausgebildet.

[18]

Zweckdienlicherweise ist die Dichtungshülse insgesamt in etwa topfförmig mit einem ringförmigen Hülsenboden und einem Hülsenmantel ausgebildet. In den durch den Hülsenmantel aufgespannten Raum liegt dabei das Dichtelement ein. An den ringförmigen Hülsenboden schließt sich vorzugsweise weiterhin ein Ringmantel an, welcher sich umfangsseitig dichtend an den Kabelmantel anlegt. Über die im Querschnitt betrachtete stufenförmige Ausgestaltung ist daher bereits durch die Dichtungshülse selbst eine Abdichtung sowohl zur Versorgungsleitung als auch zur Gehäusedurchführung erzielt. Gleichzeitig ist hierdurch ein Aufnahmeraum für das Dichtelement geschaffen.

[19]

Im Hinblick auf eine zuverlässige elektrische Kontaktierung der Abschirmung mit dem Innengehäuse ist die Abschirmung zunächst mit einer Schirmhülsen-Baugruppe kontaktiert, welche ihrerseits wiederum mit dem Innengehäuse elektrisch verbunden ist. Über die Schirmhülsen-Baugruppe ist daher auf der einen Seite eine sichere und zuverlässige elektrische Verbindung zur Abschirmung der jeweiligen Versorgungsleitung sichergestellt und andererseits gleichzeitig eine zuverlässige elektrische Verbindung zu dem Innengehäuse, um die gewünschte durchgehende Abschirmung zu gewährleisten.

[20]

Zweckdienlicherweise ist dabei die Schirmhülsen-Braugruppe in einer jeweiligen Gehäusedurchführung angeordnet, insbesondere eingeklemmt. Die Schirmhülsen-Baugruppe ist dabei insbesondere auf der zum Anschlussraum gewandten Seite des Dichtelements ausgebildet. Durch die Klemmung zwischen den Gehäuseschalen des Innengehäuses wird eine zuverlässige elektrische Verbindung gewährleistet. Vorzugsweise weist die Schirmhülsen-Baugruppe hierzu Kontaktfedern auf, die federnd gegen das Innengehäuse gepresst werden.

[21]

Zweckdienlicherweise umfasst dabei die Schirmhülsen-Baugruppe eine Unterziehhülse sowie ein insbesondere als Crimpelement ausgebildetes Klemmelement, wobei die Abschirmung zwischen Unterziehhülse und Klemmelement eingeklemmt ist. Die Unterziehhülse ist dabei vorzugsweise zwischen dem Mantel und einem umgeschlagenen Teilbereich der Abschirmung angeordnet. Die Abschirmung selbst ist dann unmittelbar zwischen der Unterziehhülse und dem Klemmelement eingeklemmt.

[22]

Alternativ hierzu besteht auch die Möglichkeit, dass die Unterziehhülse zur Kontaktierung der Abschirmung stirnseitig in die Versorgungsleitung unter die Abschirmung eingeschoben wird und das Klemmelement außen auf den Mantel aufgeklemmt wird. Die Unterziehhülse bildet allgemein ein Gegenlager für das Klemmelement.

[23]

Weiterhin umfasst die Schirmhülsen-Baugruppe vorzugsweise einen umlaufenden, ringförmigen Radialsteg, welcher das Dichtelement in Richtung zu einem Hülsenboden der Dichtungshülse einschließt. Dieser Radialsteg presst dabei beispielsweise das Dichtelement gegen den ringförmigen Hülsenboden, so dass eine zuverlässige Abdichtung über das Dichtelement erreicht ist.

[24]

Vorzugsweise ist dabei der Radialsteg Teil der Unterziehhülse, an den sich ein Hülsenschaft anschließt, mit dem die Unterziehhülse zwischen dem Kabelmantel der Versorgungsleitung und dem Klemmelement einliegt. Hierdurch ist eine besonders zuverlässig und effektive Schirmkontaktierung erzielt.

[25]

Zweckdienlicherweise ist die Schrimhülsen-Baugruppe in der jeweiligen Gehäusedurchführung axial unverschieblich und vorzugsweise formschlüssig gehalten. Unter axialer Richtung wird hierbei die Einführrichtung, also die Längsrichtung der Gehäusedurchführung verstanden. Die formschlüssige Fixierung erfolgt dabei zwischen dem Innengehäuse und zumindest einer der beiden Hülsen, vorzugsweise die Crimphülse. Hierzu ist die Hülse vorzugsweise zumindest an einem Ende für einen in eine Richtung wirkenden Formschluss, vorzugsweise an beiden Enden für einen in beide Richtungen wirkenden Formschluss radial aufgeweitet oder aufgebördelt. Die aufgebördelten Ränder stehen dabei in Axialrichtung über einen äußeren sowie über einen inneren Stirnrand der stutzenförmigen Gehäusedurchführung zur Ausbildung eines in beide Richtungen wirkenden Formschlusses über.

[26]

Die Aufgabe wird erfindungsgemäß weiterhin gelöst durch ein Verteilergehäuse für einen derartigen Leistungsverteiler mit den Merkmalen des Anspruchs 13. Die im Hinblick auf den Leistungsverteiler angeführten Vorteil und bevorzugten Ausführungsform sind sinngemäß auch auf das Verteilergehäuse als solches zu übertragen.

[27]

Ein Ausführungsbeispiel wird nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert. Darin zeigen:

[28]

1 eine perspektivische Ansicht auf einen Hochvolt-Leistungsverteiler, der in Querrichtung geschnitten ist,

[29]

2 eine Aufsicht auf den Leistungsverteiler gemäß 1, bei dem die oberen Gehäuseschalen abgenommen sind,

[30]

3 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Außengehäuses des Verteilergehäuses des Leistungsverteilers,

[31]

4 eine ausschnittsweise vergrößerte Schnittdarstellung im Bereich einer Gehäusedurchführung mit darin einliegender Versorgungsleitung sowie

[32]

5 eine ausschnittsweise Schnittansicht einer Versorgungsleitung mit einer endseitig daran angebrachten Schirmhülsen-Baugruppe.

[33]

In den Figuren sind gleichwirkende Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.

[34]

Der in den 1 und 2 dargestellte Hochvolt-Leistungsverteiler 2 umfasst ein Verteilergehäuse 4, welches ein Innengehäuse 6 sowie ein dieses schalenartig umgebendes Außengehäuse 8 aufweist. Die beiden Gehäuse 6, 8 selbst sind wiederum jeweils durch zwei Halbschalen gebildet, nämlich jeweils eine Oberschale 6A, 8A sowie eine Unterschale 6B, 8B. Die beiden Halbschalen 6A, 6B des Innengehäuses 6 sind als gebogene Blechteile ausgebildet und bilden zusammen ein vollständig geschlossenes metallisches Innengehäuse 6, welches lediglich an Gehäusedurchführungen 10A, 10B offen ist. Das Innengehäuse 6 wird von dem Außengehäuse 8 vollständig umschlossen, wobei das Außengehäuse 8 die Kontur des Innengehäuses 6 nachbildet, sich daher im Wesentlichen an das Innengehäuse 6 anschmiegt. Das Außengehäuse 8 ist aus einem nicht leitfähigen Material, insbesondere aus Kunststoff ausgebildet. Die Halbschalen 8A, 8B sind dabei insbesondere als Spritzguss-Teile ausgebildet. Durch die isolierende Eigenschaft des Außengehäuses ist auch eine elektrische Isolierung des Innengehäuses 6 gegenüber der Umgebung gewährleistet, so dass auch entsprechende sicherheitstechnische Anforderungen im Hinblick beispielsweise auf einen Berührschutz eingehalten sind.

[35]

Der Leistungsverteiler 2 ist insgesamt im Ausführungsbeispiel nach Art eines Y-Verteilers ausgebildet. Grundsätzlich sind auch andere Verteilerformen, beispielsweise eine T-förmige oder eine Kammförmige Ausgestaltungen möglich. Der Leistungsverteiler 2 weist an seiner einen Stirnseite eine eingangsseitige Gehäusedurchführung 10A sowie an der gegenüberliegenden Stirnseite zwei ausgangsseitige Gehäusedurchführungen 10B auf. Im Bereich der Gehäusedurchführungen 10A. 10B bildet zumindest das Außengehäuse 8 Durchführstutzen aus.

[36]

Die Halbschalen 6A, 6B sowie 8A, 8B weisen jeweils einen umlaufenden, sich in einer Horizontal- und Trennungsebene erstreckenden Rand 14 auf. Die Oberschale 6A liegt mit ihrem Rand 14 flächig auf dem entsprechenden Rand 14 der Unterschale 6B des Innengehäuses 6 auf. Die Ränder 14 des Außengehäuses 8 klemmen quasi diesen Randbereich des Innengehäuses 6 zwischen sich ein. Die Gehäuseschalen 6A, 6B, 8A, 8B werden durch geeignete Befestigungsmittel aneinander befestigt. Im Ausführungsbeispiel erfolgt dies über Schraubbefestigungen. Hierzu weist das Außengehäuse 8 Schraubdome 16 auf, in die Befestigungsschrauben im montierten Zustand eingeführt sind.

[37]

Wie insbesondere aus der 1 zu entnehmen ist, weist der Rand 14 umfangsseitig einen Dichtrand 15 auf, der den Rand 14 des Innengehäuses 6 übersteht, so dass das Innengehäuse 6 vollumfänglich eingeschlossen ist. Die beiden Halbschalen 8A, 8B des Außengehäuses 8 liegen mit ihrem Dichtrand 15 aufeinander dichtend auf. Bei Bedarf kann zwischen den Dichträndern 15 noch ein zusätzliches Dichtelement eingebracht sein.

[38]

Das Innengehäuse 6 definiert innerhalb der gebogenen Halbschalen 6A, 6B einen Anschlussraum 18, in den Leitungsadern 20 von Versorgungsleitungen 22A, 22B eingeführt und miteinander über ein Verbindungselement 24 elektrisch verbunden sind. Im Ausführungsbeispiel wird eine eingangsseitige Versorgungsleitung 22A an zwei ausgangseitige Versorgungsleitungen 22B angeschlossen. Im Beispiel ist jeweils eine zweiadrige Versorgungsleitung 22A, 22B mit zwei Leitungsadern 20 dargestellt, wobei jede Leitungsader 20 der eingehenden Versorgungsleitung 22A mit jeweils einer Leitungsader 20 einer jeweiligen ausgehenden Versorgungsleitung 22B verbunden ist. Das Verbindungselement 24 ist beispielsweise als ein Crimpelement oder auch ein Schweißkontaktelement ausgebildet.

[39]

Die Versorgungsleitungen 22A, B weisen neben der Leitungsader 20 jeweils eine diese umgebende Innenisolierung 26, eine diese wiederum umgebende Abschirmung 28 sowie schließlich einen außenseitigen Kabelmantel 30 auf. Die Abschirmung 28 ist insbesondere als ein metallisches Abschirmgeflecht ausgebildet.

[40]

Zur abgedichteten Einführung der Versorgungsleitungen 22A, 22B in den Anschlussraum 18 ist eine zweiteilige Dichtungsanordnung in eine jeweilige Gehäusedurchführung 10A, 10B eingelegt. Und zwar besteht diese im Ausführungsbeispiel aus einer Dichtungshülse 32, die ein Dichtelement 34 aufnimmt, wie dies insbesondere anhand der 4 zu entnehmen ist.

[41]

Die Dichtungshülse 32 definiert hierbei eine topfförmige Aufnahme, in der das Dichtelement 34 einliegt. Sie weist einen sich in Kabellängsrichtung erstreckenden zylindrischen Hohlschaft 36 auf, welcher an seiner dem Anschlussraum 18 abgewandten Seite an einen ringförmigen Hülsenboden 38 anschließt. An diesem schließt sich wiederum ein hülsenförmiger Ringsteg 40 an. Insgesamt ist daher die Dichtungshülse 32 im Querschnitt betrachtet stufenförmig ausgebildet, wobei sich der Hohlschaft 36 und der Ringsteg 40 in Kabellängsrichtung und der Hülsenboden 38 in einer hierzu senkrechten Querrichtung erstreckt. Der Ringsteg 40 Liegt dabei dichtend am Kabelmantel 30 an. Gleichzeitig liegt der Hohlschaft 36 mit seiner Außenseite an der Innenseite der jeweiligen Gehäusedurchführung 10A, 10B am Außengehäuse 8 an.

[42]

Das Dichtelement 34 ist wiederum zwischen der Innenseite des Hülsenschafts 36 und dem Kabelmantel 30 eingeklemmt, so dass eine zuverlässige Abdichtung erzielt ist. Wie aus 4 zu entnehmen ist, ist das Dichtelement 34 insgesamt als ein Dichtring ausgebildet, welcher sowohl an seiner Innenseite als auch an seiner Außenseite wellenartig mit einzelnen Erhebungen und Senkungen ausgebildet ist, so dass einzelne Dichtstege gebildet sind. Das Dichtelement 34 besteht aus einem geeigneten Dichtmaterial, beispielsweise Silikon. Das Material der Dichthülse 32 ist vorzugsweise hierzu verschieden und insbesondere auf eine zuverlässige Abdichtung zum Außengehäuse 8 abgestimmt.

[43]

Alternativ zu der dargestellten Dichtungsanordnung ist das Dichtelement unmittelbar zwischen dem Kabelmantel 30 und der Innenwandung der jeweiligen Gehäusedurchführung 10A, 10B also zwischen dem Kabelmantel 30 und dem Verteilergehäuse 4, insbesondere dem Außenghäuse 8, angeordnet.

[44]

Inbesondere bei dieser Ausgestaltung ist über die jeweilige einen Einführstutzen bildende Gehäusedurchführung 10A, 10B eine Verschlusskappe aus Isoliermaterial gestülpt, die am Verteilergehäuse 4 beispielsweise druch eine Verrastung gesichert ist und die weiterhin vorzugsweise rückseitig am Kabelmantel 30 insbesondere zur Gewährleistung einer Zugentlastung fixiert ist. Zur Fixierung weist beispielsweise die Verschlusskappe rückseitig einen Halte- und Fixiersteg auf, welcher sich in Axialrichtung erstreckt und nur teilweise um den Kabelmantel 30 umläuft. Um diesen Haltesteg ist ein Fixierelement, wie beispielsweise ein Kabelbinder geführt.

[45]

Das metallische Innengehäuse 6 dient insgesamt zur EMV-Abschirmung des Verbindungsbereichs im Anschlussraum 18. Um eine durchgehende Abschirmung zu erzielen ist eine sichere elektrische Kontaktierung des Innengehäuses 6 mit der jeweiligen Abschirmung 28 der Versorgungsleitungen 22A, B erforderlich. Um diese zu gewährleisten ist eine Schirmhülsen-Baugruppe 42 an einer jeweiligen Versorgungsleitung 22A, B befestigt, wie insbesondere aus 5 oder aus 4 zu entnehmen ist.

[46]

Die Schirmhülsen-Baugruppe 42 umfasst eine Unterziehhülse 44, welche einen sich in Querrichtung erstreckenden Radialsteg 46 sowie einen sich in Kabellängsrichtung erstreckenden Hülsenschaft 48 aufweist. Die Unterziehhülse 44 liegt mit dem Hülsenschaft 48 am Kabelmantel 30 an. Der Radialsteg 46 steht in radialer Richtung ab und schließt im montierten Zustand zum Hülsenboden 38 einen Aufnahmeraum ein, in dem das Dichtelement 34 einliegt.

[47]

Weiterhin umfasst die Schirmhülsen-Baugruppe 42 eine Crimphülse 50, welche von außen unter Zwischenlage der Abschirmung 28 mit dem Hülsenschaft 48 vercrimpt, also auf diesem aufgeklemmt ist. Dadurch wird eine sichere und zuverlässige Kontaktierung zwischen der Abschirmung 28 zur Crimphülse 50 erreicht. Die Crimphülse 50 ist schließlich mit dem Innengehäuse 6 elektrisch leitend verbunden. Hierzu weist die Crimphülse 50 an ihren Stirnseiten beispielsweise jeweils abgebogene Federzungen auf, mit denen die Crimphülse 50 gegen den Rand 40 der jeweiligen Halbschale 6A, 6B des Innengehäuses 6 gepresst ist. Insgesamt wird bei der Montage beim Verspannen der beiden Schalen 8A, 8B des Außengehäuses 8 die beiden Halbschalen 6A, 6B des Innengehäuses 6 gegen die Crimphülse 50 verspannt, um eine zuverlässige elektrische Kontaktierung zu gewährleisten.

[48]

Wie insbesondere aus 4 sowie 5 zu erkennen ist, weist die Crimphülse beidendseitig einen aufgebördelten umlaufenden Rand 52 auf. Die Halbschalen 6A, 6B bilden als Gehäusedurchführung 10A, 10B einen Einführstutzen aus, der sich in Einführ- oder Axialrichtung erstreckt. Dieser wird nach Außen durch einen äußeren Stirnrand und nach innen durch einen innere Gehäuseaufweitung begrenzt ist. Die Crimphülse 50 ist in ihrem Mittenbereich zwischen den beiden Rändern 52 von diesem Einführstutzen, also von den beiden Halbschalen 6A, 6B geklemmt. Die Ränder 52 umgreifen dabei jeweils formschlüssig den Einführstutzen an seinen beiden Enden und liegen an diesen unmittelbar an. Dadurch ist die Schirmhülsen-Baugruppe 42 unverschiebbar in der jeweiligen Gehäusedurchführung 10A, 10B gehalten.

[49]

Weiterhin dient die Schirmhülsen-Baugruppe 42 durch ihre Ausbildung auch zur Zugentlastung der jeweiligen Versorgungsleitung 22A, 22B. Eine wirksame Zugentlastung ist hierbei insbesondere durch die axiale Fixierung der Schirmhülsen-Baugruppe 42 am Innengehäuse 6 einerseits und ihre kraft- und vorzugsweise auch formschlüssige Verbindung mit dem Kabelmantel 30 erzielt. Infolge des Crimpens wird der Kabelmantel 30 vorzugsweise verformt, so dass ein in axialer Richtung wirkender Formschluss mit dem Kabelmantel 30 ausgebildet ist.

[50]

Bei der Montage wird wie folgt vorgegangen: Die jeweiligen miteinander zu verbindenden Versorgungsleitungen 22A, 22B werden stirnendseitig abisoliert. Hierbei wird die jeweilige Leitungsader 20 freigelegt. Der Kabelmantel 30 wird in einem Teilbereich entfernt, ohne dass die Abschirmung 28 durchtrennt wird. Anschließend wird die Unterziehhülse 44 über den Kabelmantel 30 geschoben, bevor die Abschirmung 28 um etwa 180° umgeschlagen wird, so dass sie auf der Umfangsseite des Hülsenschafts 48 um Aufliegen kommt. Anschließend wird die Crimphülse 50 über den Hülsenschaft 48 gestülpt und anschließend mit diesem durch einen Crimpprozess verklemmt.

[51]

Insgesamt ist durch den hier beschriebenen Leistungsverteiler 2 eine Leistungsverteilung von einer eingehenden Versorgungsleitung 22A auf mehrere ausgehende Versorgungsleitungen 22B erzielt, wobei zuverlässig eine elektrische EMV-Abschirmung sowie eine Abdichtung gegenüber der Umwelt erreicht ist. Der Leistungsverteiler 2 zeichnet sich dabei durch einen einfachen und robusten Aufbau mit dem Verteilergehäuse 4 aus.

[52]

Der Leistungsverteiler 2 ist im endmontierten Zustand in einem Fahrzeug angeordnet, welches insbesondere als Elektro- oder Hybridfahrzeug mit einem elektromotorischen Fahrmotor ausgestattet ist.

Bezugszeichenliste

[53]

2
Leistungsverteiler
4
Verteilergehäuse
6
Innengehäuse
8
Außengehäuse
6A, 8A
Oberschale
6B, 8B
Unterschale
10A
eingangsseitige Gehäusedurchführung
10B
ausgangsseitige Gehäusedurchführung
14
Rand
15
Dichtrand
16
Schraubdom
18
Anschlussraum
20
Leitungsader
22A
eingehende Versorgungsleitung
22B
ausgehende Versorgungsleitung
24
Verbindungselement
26
Innenisolierung
28
Abschirmung
30
Kabelmantel
32
Dichtungshülse
34
Dichtelement
36
Hohlschaft
38
Hülsenboden
40
Ringsteg
42
Schirmhülsen-Baugruppe
44
Unterziehhülse
46
Radialsteg
48
Hülsenschaft
50
Crimphülse
52
Rand



Um für ein Elektro- oder Hybridfahrzeug mit elektromotorischem Fahrmotor den Bedarf an Hochvolt-Versorgungsleitungen (22A, 22B) möglichst gering zu halten, ist ein Hochvolt-Leistungsverteiler (2) ausgebildet, welcher ein Verteilergehäuse (4) mit einem Anschlussraum (18) umfasst. In den Anschlussraum (18) sind zumindest eine eingehende Versorgungsleitung (22A) sowie zwei abgehende Versorgungsleitungen (22B) eingeführt, die miteinander verbunden sind. Das Verteilergehäuse (4) weist einen zweiteiligen Aufbau mit einem leitfähigen Innengehäuse (6) und einem isolierenden Außengehäuse (8) auf. Eine jeweilige Abschirmung (28) einer jeweiligen Versorgungsleitung (22A, 22B) ist jeweils elektrisch leitend mit dem Innengehäuse (6) verbunden. Hierdurch ist eine mechanisch robuste Ausgestaltung bei gleichzeitig guter EMV-Abschirmung im Verbindungsbereich der Versorgungsleitungen (22A, 22B) und darüber hinaus eine sichere Abdichtung gegenüber der Umwelt ermöglicht.



Elektrischer Leistungsverteiler (2) für ein Elektro- oder Hybridfahrzeug mit elektromotorischem Fahrantrieb, umfassend ein Verteilergehäuse (4) mit einem Anschlussraum (18), in dem zumindest eine eingehende Versorgungsleitung (22A) an zumindest zwei abgehende Versorgungsleitungen (22B) angeschlossen ist, wobei die Versorgungsleitungen (22A, 22B) jeweils durch eine Gehäusedurchführung (10A, 10B) in den Anschlussraum (18) eingeführt sind und wobei das Verteilergehäuse (4) einen zweiteiligen Aufbau aufweist mit einem den Anschlussraum (18) umgebenden Innengehäuse (6) aus einem elektrisch leitfähigen Material und mit einem Außengehäuse (8) aus einem elektrisch isolierenden Material, wobei eine jeweilige Abschirmung der Versorgungsleitungen (22A, 22B) jeweils elektrisch leitend mit dem Innengehäuse (6) verbunden ist.

Leistungsverteiler (2) nach Anspruch 1, bei dem das Innengehäuse (6) ein Blechgehäuse ist.

Leistungsverteiler (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Innengehäuse (6) bis auf die Gehäusedurchführungen (10A, 10B) vollständig geschlossen ausgebildet ist.

Leistungsverteiler (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Außengehäuse (8) und das Innengehäuse (6) schalenartig ineinanderliegen.

Leistungsverteiler (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Außengehäuse (8) durch Umspritzen des Innengehäuses (6) ausgebildet ist.

Leistungsverteiler (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Außengehäuse (8) und das Innengehäuse (6) jeweils aus zwei Halbschalen mit einem umlaufenden Rand (14) gebildet sind, wobei vorzugsweise der Rand des Innengehäuses (6) zwischen den Halbschalen des Außengehäuses (8) einliegt.

Leistungsverteiler (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem eine jeweilige Versorgungsleitung (22A, 22B) jeweils durch ein in einer Dichtungshülse (32) einliegendes Dichtelement (34) durch die jeweilige Gehäusedurchführung (10A, 10B) geführt ist.

Leistungsverteiler (2) nach Anspruch 7, bei dem die Dichtungshülse (32) topfförmig ausgebildet ist.

Leistungsverteiler (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Abschirmung (28) elektrisch mit einer Schirmhülsen-Baugruppe (42) kontaktiert ist, welche mit dem Innengehäuse (6) elektrisch verbunden ist.

Leistungsverteiler (2) nach Anspruch 8, bei dem die Schirmhülsen-Baugruppe (42) in der jeweiligen Gehäusedurchführung (10A, 10B) eingeklemmt ist.

Leistungsverteiler (2) nach Anspruch 9 oder 10, bei dem die Schirmhülsen-Baugruppe (42) eine Unterziehhülse (44) sowie ein insbesondere als Crimphülse (50) ausgebildetes Klemmelement aufweist und die Abschirmung (28) zwischen der Unterziehhülse (44) und dem Klemmelement eingeklemmt ist.

Leistungsverteiler (2) nach einem der Ansprüche 9 bis 11, bei dem die Schirmhülsen-Baugruppe (42) einen Radialsteg (46) aufweist, welcher das Dichtelement (34) in Richtung zu einem Hülsenboden (38) der Dichtungshülse (32) einschließt.

Leistungsverteiler (2) nach Anspruch 11 und 12, bei dem die Unterziehhülse (44) den Radialsteg (46) sowie einen Hülsenschaft (48) aufweist, mit dem sie zwischen einem Mantel der Versorgungsleitung (22A, 22B) und dem Klemmelement einliegt.

Leistungsverteiler (2) nach einem der Ansprüche 11 bis 13, bei der die Schirmhülsen-Baugruppe (42) in der jeweiligen Gehäusedurchführung (10A, 10B) in axialer Richtung fixiert ist, indem zumindest eine der Hülsen (44, 50), einen in axialer Richtung wirkenden Formschluss mit dem Innengehäuse (6) ausbildet, insbesondere weist die Crimphülse (50) beidendseitig einen aufgeweiteten Rand auf, wobei zwischen diesen Rändern die jeweilige stutzenförmige Ghäusedurchführung (10A, 10B) anliegt.

Verteilergehäuse (4) für einen Hochvolt-Leistungsverteiler (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend ein Verteilergehäuse (4) mit einem Anschlussraum (18), in dem zumindest eine eingehende Versorgungsleitung (22A) an zumindest zwei abgehende Versorgungsleitungen (22B) anschließbar ist, wobei die Versorgungsleitungen (22A, 22B) jeweils durch eine Gehäusedurchführung (10A, 10B) in den Anschlussraum (18) einführbar sind und wobei das Gehäuse einen zweiteiligen Aufbau aufweist mit einem den Anschlussraum (18) umgebenden Innengehäuse (6) aus einem elektrisch leitfähigen Material und mit einem Außengehäuse (8) aus einem elektrisch isolierenden Material.