Gepäckwagen
Die Erfindung betrifft einen Gepäckwagen nach dem Oberbegriff von Anspruch 1. Gepäckwagen mit einer klappbaren Deichsel werden als Gepäckwagen, Postwagen und Frachtwagen auf Flughäfen und Bahnhöfen eingesetzt. Die Bremseinrichtung ist als Feststellbremse ausgebildet. In der hochgeklappten Abstellposition der Deichsel sind die Räder einer Achse des Gepäckwagens blockiert, so dass der Gepäckwagen nicht wegrollen kann. Wird die Deichsel dann heruntergeklappt, löst sich die Feststellbremse und der Anhänger kann entweder von Hand oder mit einem geeigneten Zugfahrzeug gezogen werden. Die als Feststellbremse ausgebildete Bremseinrichtung wird über ein Bremsseil aktiviert. Über Umlenkrollen und Hebel wird ein Bremsbalken gegen beide Hinterräder der Hinterachse gedrückt, wobei das Bremsseil über die Klappbewegung der Deichsel bewegt wird. Eine Rückzugsfeder sorgt bei entspanntem Bremsseil dafür, dass der Bremsbalken von den Hinterrädern abgehoben ist. Beim Hochklappen der Deichsel und speziell dann, wenn die hochgeklappte Deichsel in der hochgeklappten Stellung arretiert werden soll, wird das Bremsseil immer kurz überdehnt. Durch diese Überdehnung wird, speziell nach mehrfachem Hochklappen der Deichsel, das Bremsseil gelängt und eine Spannkraft des Bremsseils lässt nach. In der hochgeklappten Stellung der Deichsel ist das Bremsseil immer unter Spannung, um den Bremsbalken an den Hinterrädern zu halten. Reißt das Bremsseil, löst sich die Feststellbremse und der Gepäckwagen kann wegrollen. Ein solcher Gepäckwagen mit einer klappbaren Deichsel ist aus der Aus der Aus der Aus der Aus der gattungsbildenden Mit der Erfindung soll ein Gepäckwagen mit einer verbesserten Bremseinrichtung bereitgestellt werden. Erfindungsgemäß ist hierzu ein Gepäckwagen gemäß Anspruch 1 mit einer klappbaren Deichsel vorgesehen, wobei die Deichsel wenigstens eine hochgeklappte Abstellposition und eine heruntergeklappte Fahrposition einnehmen kann, mit einer Bremseinrichtung, wobei die Bremseinrichtung wenigstens eine Bremsstellung und eine Freigabestellung einnehmen kann, wobei die Bremseinrichtung mittels einer Klappbewegung der Deichsel von der Bremsstellung in die Freigabestellung und zurück bewegbar, ist und wobei der hochgeklappten Abstellposition der Deichsel die Bremsstellung der Bremseinrichtung und der heruntergeklappten Fahrposition der Deichsel die Freigabestellung der Bremseinrichtung zugeordnet ist, bei dem der Bremseinrichtung ein Federspeicher zugeordnet ist, der die Bremseinrichtung in Richtung auf die Bremsstellung vorspannt, bei dem der Federspeicher einen am Rahmen des Gepäckwagens angelenkten Übertragungshebel beaufschlagt, bei dem zwischen der Deichsel und dem Federspeicher Übertragungsmittel vorgesehen sind, wobei die Übertragungsmittel an dem Übertragungshebel angreifen, und bei dem die Bremseinrichtung mittels eines Seilzugs oder einer Übertragungsstange mit dem Übertragungshebel verbunden ist. Durch Vorsehen eines Federspeichers, der die Bremseinrichtung in Richtung auf die Bremsstellung vorspannt, kann sichergestellt werden, dass die von der Bremseinrichtung erzeugte Bremskraft unabhängig ist von einem Bremsseil oder ähnlichen Übertragungsmitteln zwischen der klappbaren Deichsel und der Bremseinrichtung. Vielmehr wird die Bremseinrichtung mittels des Federspeichers in Richtung auf die Bremsstellung vorgespannt. Selbst wenn also beispielsweise ein Bremsseil oder eine sonstige Übertragungseinrichtung zwischen Deichsel und Bremseinrichtung ausfällt, so hält der Federspeicher die Bremseinrichtung sicher in der Bremsstellung, sodass der Gepäckwagen blockiert bzw. gebremst ist. Auch dann, wenn beispielsweise im Fahrbetrieb ein Bremsseil oder ein sonstiges Übertragungsmittel zwischen der klappbaren Deichsel und der Bremseinrichtung reißt oder bricht, mit anderen Worten ausfällt, so sorgt der Federspeicher dann im Fahrbetrieb dafür, dass die Bremseinrichtung sich in die Bremsstellung bewegt und den Gepäckwagen dadurch abbremst. Der Ausfall einer Übertragungseinrichtung von der klappbaren Deichsel zur Bremseinrichtung kann dadurch nicht unbemerkt bleiben und es besteht nicht die Gefahr, dass ein defekter Gepäckwagen ungebremst abgestellt wird. Dadurch kann ein sogenannter „Fail-Safe-Betrieb” erreicht werden. Durch Vorsehen eines Übertragungshebels kann die auf die Bremseinrichtung ausgeübte Kraft und auch die zum Spannen des Federspeichers benötigte Kraft eingestellt werden. Durch geeignete Positionierung des Angriffspunkts der Übertragungsmittel an dem Übertragungshebel kann die zum Spannen des Federspeichers benötigte Kraft eingestellt werden. Durch Positionieren des Angriffspunkts des Seilzugs oder der Übertragungsstange an dem Übertragungshebel kann die durch den Federspeicher auf die Bremseinrichtung ausgeübte Bremskraft eingestellt werden. In Weiterbildung der Erfindung sind zwischen der Deichsel und dem Federspeicher Übertragungsmittel vorgesehen, so dass die Deichsel in der hochgeklappten Abstellposition den Federspeicher freigibt und in der heruntergeklappten Fahrposition den Federspeicher blockiert. In der hochgeklappten Abstellposition der Deichsel ist der Federspeicher freigegeben und bewegt die Bremseinrichtung in die Bremsstellung. In der heruntergeklappten Fahrposition der Deichsel ist der Federspeicher blockiert, so dass dadurch auch verhindert wird, dass die Bremseinrichtung in die Bremsstellung bewegt wird. Die Übertragungsmittel können beispielsweise einen Seilzug, einen an einem Rahmen des Gepäckwagens angelenkten Hebel oder Kombinationen aus Hebeln und Seilzügen aufweisen. Ebenfalls möglich ist der Einsatz von Hydraulikzylindern und Hydraulikleitungen als Übertragungsmittel. In Weiterbildung der Erfindung wird der Federspeicher mittels einer Klappbewegung der Deichsel von der hochgeklappten Abstellposition in die heruntergeklappte Fahrposition gespannt. Auch in der hochgeklappten Abstellposition ist der Federspeicher gespannt, da er in dieser Position ja die Bremseinrichtung in die Bremsstellung vorspannt. Der Federspeicher bringt somit die Vorspannkraft auf, die die Bremseinrichtung in der Bremsstellung hält. Wird die Deichsel dann von der hochgeklappten Abstellposition in die heruntergeklappte Fahrposition bewegt, wird der Federspeicher weiter gespannt und enthält somit ausreichend Federenergie, um die Bremseinrichtung wieder in die Bremsstellung zu bewegen. Wenn also in der heruntergeklappten Fahrposition die Übertragungsmittel zwischen der Deichsel und dem Federspeicher ausfallen, so wird die im Federspeicher gespeicherte Federenergie teilweise freigesetzt und bewegt die Bremseinrichtung in die Bremsstellung. In Weiterbildung der Erfindung weist die Bremseinrichtung einen am Rahmen des Gepäckwagens angelenkten Bremsbalken auf, der mittels des Federspeichers gegen zwei Räder einer Achse des Gepäckwagens gedrückt wird. Auf diese Weise können die Räder einer Achse, beispielsweise der Hinterachse, gleichzeitig gebremst bzw. arretiert werden. In Weiterbildung der Erfindung weist der Bremsbalken wenigstens einen für den Kontakt mit dem Rad vorgesehenen leistenartigen Vorsprung auf, der insbesondere aus gehärtetem Metall besteht. Ein solcher Vorsprung wird in das Reifenprofil der Räder des Gepäckwagens eingedrückt und arretiert die Räder dadurch in zuverlässiger Weise. Indem der Vorsprung aus gehärtetem Metall besteht, wird ein Abrieb an dem leistenartigen Vorsprung stark verringert, so dass ein Zeitraum zwischen Wartungsintervallen wesentlich erhöht werden kann. Aufgrund der bei Gepäckwagen verwendeten Reifen mit sehr dicken Profilschichten besteht nicht die Gefahr, dass der leistenartige Vorsprung das Reifenprofil beschädigt. In Weiterbildung der Erfindung weist der Federspeicher ein rohrähnliches Gehäuse auf, in dem wenigstens eine Schraubenfeder angeordnet ist. Durch Vorsehen eines rohrartigen Gehäuses ist die Schraubenfeder gegen eindringenden Schmutz geschützt und die Unfallgefahr ist wesentlich verringert. Speziell besteht nicht die Gefahr, dass Gegenstände oder die Gliedmaßen einer Person zwischen die Windungen der Schraubenfeder eingeklemmt werden. In Weiterbildung der Erfindung ist der Übertragungshebel als einseitiger Hebel ausgebildet. Eine solche Anordnung kann in sehr kompakter Weise unterhalb einer Ladefläche des Gepäckwagens angeordnet werden. In Weiterbildung der Erfindung weisen die Übertragungsmittel eine Kette auf, die an der Deichsel sowie an einem am Rahmen angelenkten Zwischenhebel befestigt ist. Durch Vorsehen eines solchen Zwischenhebels sowie einer Kette kann eine Umlenkung der Kraftrichtung innerhalb der Übertragungsmittel in sehr einfacher Weise erfolgen. Die Kette schmiegt sich beim Herunterklappen der Deichsel an eine geeignete Auflagefläche an der Deichsel an und sorgt dafür für eine zuverlässige und gleichmäßige Übertragung der durch die Deichsel ausgeübten Zugkraft. Die Zugrichtung der Kette erfolgt dadurch im Wesentlichen nach oben. Durch Vorsehen eines Zwischenhebels mit zwei Armen, die im Winkel zueinander angeordnet sind, kann diese Zugrichtung in eine Zugrichtung parallel zur Horizontalen umgelenkt werden. In Weiterbildung der Erfindung weisen die Übertragungsmittel einen Seilzug zwischen dem Zwischenhebel und dem Übertragungshebel auf. Mittels eines Seilzugs können Zugkräfte zuverlässig übertragen werden und es sind Umlenkungen der Zugkraft durch Rollen am Rahmen problemlos möglich. In den Zeichnungen zeigen: Die Darstellung der Der Gepäckwagen 10 weist eine ungebremste Vorderachse 20 sowie eine Hinterachse 22 mit zwei Rädern 24 auf, wobei eine Bremseinrichtung 26 die Räder 24 in einer Bremsstellung abbremst bzw. blockiert und in einer Freigabestellung freigibt. Die Bremseinrichtung 26 weist hierzu einen Bremsbalken 28 auf, der mittels eines oder mehrerer Hebel 30 schwenkbar am Rahmen 18 des Gepäckwagens 10 angelenkt ist. Wird der Bremsbalken 28 ausgehend von der in Die Bremseinrichtung 26 weist weiter einen Federspeicher 40 auf, der innerhalb eines rohrförmigen Gehäuses eine als Druckfeder ausgebildete Schraubenfeder aufweist. Das rohrförmige Gehäuse des Federspeichers 40 ist mittels einer Befestigungsstange 42 am Rahmen 18 des Gepäckwagens 10 befestigt. Eine Schubstange 44 ist einerseits mit einem Ende der Schraubenfeder und andererseits mit dem Übertragungshebel 36 verbunden. Die Druckfeder in dem Federspeicher 40 drückt den Übertragungshebel 36 in der Darstellung der Ebenfalls mit dem Übertragungshebel 36 verbunden ist ein Bremsseil 46, das unter der Ladefläche des Gepäckwagens 10 über zwei am Rahmen drehbar gelagerte Umlenkrollen 48 zu einem Zwischenhebel 50 geführt ist, der um eine Schwenkachse 52 schwenkbar am Rahmen 18 des Gepäckwagens 10 angelenkt ist. Der Zwischenhebel 50 ist V-förmig ausgebildet und weist einen ersten Arm 54 auf, der mit seinem einen Ende über die Schwenkachse 52 schwenkbar am Rahmen 18 angelenkt ist und an dem das Bremsseil 46 angreift, sowie einen zweiten Arm 56, der starr mit dem ersten Arm 56 verbunden und damit ebenfalls schwenkbar um die Achse 52 am Rahmen 18 angelenkt ist. An einem freien Ende des zweiten Arms 56 greift eine Zugkette 58 an, die wiederum mit der klappbaren Deichsel 12 an einem Angriffspunkt 60 verbunden ist, der in der In der in Wird nun die Deichsel 12 ausgehend von der in Die beiden Arme 54, 56 des Zwischenhebels 50 sind starr miteinander verbunden, beispielsweise verschweißt. Die Darstellung der Bei der erfindungsgemäßen Bremseinrichtung wird somit durch die Klappbewegung der Deichsel 12 von der hochgeklappten Abstellposition in die heruntergeklappte Fahrposition die Bremseinrichtung 26 von ihrer Bremsstellung in die Freigabestellung bewegt. Umgekehrt sorgt beim Hochklappen der Deichsel 12 von der heruntergeklappten Fahrposition in die hochgeklappte Abstellposition der Federspeicher 40 dafür, dass die Bremseinrichtung 26 von der Freigabestellung in die Bremsstellung bewegt wird. Bei dem erfindungsgemäßen Gepäckwagen ist die Bremswirkung bzw. die Bremskraft, die von dem Bremsbalken 28 auf die Räder 24 ausgeübt wird, somit unabhängig von einer Zugkraft im Bremsseil 46. Selbst wenn in der in Reißt das Bremsseil 46 oder die Kette 58 während sich die Deichsel 12 in der heruntergeklappten Fahrposition befindet, so bewegt der Federspeicher 40 augenblicklich die Bremseinrichtung 26 in die Bremsstellung. Die Hinterräder 24 werden dadurch stark abgebremst oder sogar blockiert. Der Fahrbetrieb kann dadurch nicht mehr fortgesetzt werden. Der Ausfall des Bremsseils 46, der Kette 58 oder eines sonstigen Bestandteils der Übertragungsmittel zwischen der klappbaren Deichsel 12 und dem Übertragungshebel 36 kann somit nicht unbemerkt bleiben. Die Darstellung der Die Darstellung der Die Erfindung betrifft einen Gepäckwagen mit einer klappbaren Deichsel, wobei die Deichsel wenigstens eine hochgeklappte Abstellposition und eine heruntergeklappte Fahrposition einnehmen kann, mit einer Bremseinrichtung, wobei die Bremseinrichtung wenigstens eine Bremsstellung und eine Freigabestellung einnehmen kann, wobei die Bremseinrichtung mittels einer Klappbewegung der Deichsel von der Bremsstellung in die Freigabestellung und zurück bewegbar ist und wobei der hochgeklappten Abstellposition der Deichsel die Bremsstellung der Bremseinrichtung und der heruntergeklappten Fahrposition der Deichsel die Freigabestellung der Bremseinrichtung zugeordnet ist, bei dem der Bremseinrichtung ein Federspeicher zugeordnet ist, der die Bremseinrichtung in Richtung auf die Bremsstellung vorspannt. Gepäckwagen mit einer klappbaren Deichsel (12), wobei die Deichsel (12) wenigstens eine hochgeklappte Abstellposition und eine heruntergeklappte Fahrposition einnehmen kann, mit einer Bremseinrichtung (26), wobei die Bremseinrichtung (26) wenigstens eine Bremsstellung und eine Freigabestellung einnehmen kann, wobei die Bremseinrichtung (26) mittels einer Klappbewegung der Deichsel (12) von der Bremsstellung in die Freigabestellung und zurück bewegbar ist, wobei der hochgeklappten Abstellposition der Deichsel (12) die Bremsstellung der Bremseinrichtung (26) und der heruntergeklappten Fahrposition der Deichsel (12) die Freigabestellung der Bremseinrichtung (26) zugeordnet ist und wobei der Bremseinrichtung (26) ein Federspeicher (40) zugeordnet ist, der die Bremseinrichtung (26) in Richtung auf die Bremsstellung vorspannt, wobei der Federspeicher (40) einen am Rahmen (18) des Gepäckwagens (10) angelenkten Übertragungshebel (36) beaufschlagt, wobei zwischen der Deichsel (12) und dem Federspeicher (40) Übertragungsmittel vorgesehen sind und wobei die Übertragungsmittel an dem Übertragungshebel (36) angreifen, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremseinrichtung (26) mittels eines Seilzugs oder einer Übertragungsstange (34) mit dem Übertragungshebel (36) verbunden ist. Gepäckwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Deichsel (12) und dem Federspeicher (40) Übertragungsmittel vorgesehen sind, so dass die Deichsel (12) in der hochgeklappten Abstellposition den Federspeicher (40) freigibt und in der heruntergeklappten Fahrposition den Federspeicher (40) blockiert. Gepäckwagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Federspeicher (40) mittels einer Klappbewegung der Deichsel (12) von der hochgeklappten Abstellposition in die heruntergeklappte Fahrposition gespannt wird. Gepäckwagen nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungsmittel wenigstens einen Seilzug (46), wenigstens einen an einem Rahmen (18) des Gepäckwagens (10) angelenkten Hebel (50) und/oder Hydraulikzylinder und Hydraulikleitungen aufweisen. Gepäckwagen nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremseinrichtung (26) einen am Rahmen des Gepäckwagens angelenkten Bremsbalken aufweist (28), der mittels des Federspeichers (40) gegen zwei Räder (24) einer Achse (22) des Gepäckwagens (10) gedrückt wird. Gepäckwagen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bremsbalken (28) einen für den Kontakt mit dem Rad (24) vorgesehenen leistenartigen Vorsprung (32) aufweist. Gepäckwagen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (32) aus gehärtetem Metall besteht. Gepäckwagen nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Federspeicher (40) ein rohrähnliches Gehäuse aufweist, in dem wenigstens eine Schraubenfeder angeordnet ist. Gepäckwagen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubenfeder als Druckfeder ausgebildet ist. Gepäckwagen nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Übertragungshebel (36) als einseitiger Hebel ausgebildet ist. Gepäckwagen nach wenigstens einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungsmittel eine Kette (58) aufweisen, die an der Deichsel (12) sowie an einem am Rahmen (18) angelenkten Zwischenhebel (50) befestigt ist. Gepäckwagen nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungsmittel einen Seilzug (46) zwischen dem Zwischenhebel (50) und dem Übertragungshebel (36) aufweisen.