Permanent wound dressing with plasma electrode
Die Erfindung betrifft ein Behandlungsgerät für eine dielektrisch behinderte Plasmabehandlung einer Wund- oder Hautfläche, mit einer flexiblen flächigen Elektrodenanordnung mit wenigstens einer flächigen Elektrode und einer die wenigstens eine Elektrode zumindest teilweise einbettenden, Dielektrikumsschicht, die eine der Wund- oder Hautfläche zugewandte Auflageseite aufweist und die flächige Elektrode elektrisch von der Wund- oder Hautfläche so abschirmt, dass nur ein dielektrisch behinderter Stromfluss von der Elektrode zur Wund- oder Hautfläche möglich ist, und mit einem ein separates Gehäuse aufweisenden Steuergerät, über das die Elektrode mit einer Betriebsspannung verbindbar ist. Ein derartiges Behandlungsgerät ist durch Das bekannte Behandlungsgerät ist dafür geeignet, mit einer kurzzeitigen Plasmabehandlung die Wundfläche zu desinfizieren, sodass danach eine übliche Wundabdeckung, ggf. getränkt mit einem die Wundheilung fördernden Arzneimittel wieder für einige Stunden aufgelegt werden kann. Danach wird die Wundauflage wieder abgenommen und eine erneute Plasmabehandlung mit dem Behandlungsgerät durchgeführt, um eine Anreicherung von Mikroorganismen in der Wundfläche bzw. in dem Wundsekret zu vermeiden. Neben der Desinfektionswirkung wird durch die Plasmabehandlung die Mikrozirkulation in der Haut angeregt. Es ist daher auch bekannt, eine nicht durch eine Wunde gestörte Hautfläche einer Plasmabehandlung zu unterziehen, um neben der Desinfektionswirkung insbesondere eine heilende oder straffende Wirkung durch die erhöhte Mikrozirkulation zu erreichen. Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Behandlungsgerät der genannten Art so auszubilden, dass eine verbesserte Behandlung einer Wund- oder Hautfläche möglich ist. Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß ein Behandlungsgerät der eingangs erwähnten Art dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung aus Elektrode und Dielektrikumsschicht für eine ununterbrochene Auflage auf der Wund- oder Hautfläche ausgelegt ist und dass das Gehäuse des Steuergeräts mit einer Befestigungsvorrichtung an dem die Wund- oder Hautfläche aufweisenden Körper befestigbar ist. Das erfindungsgemäße Behandlungsgerät ist somit dafür ausgelegt, mit der Elektrodenanordnung aus Elektrode und Dielektrikumsschicht dauerhaft auf die Wund- oder Hautfläche aufgelegt zu werden, also nicht nur für die Zeit der Behandlung der Wund- oder Hautfläche mit einem Plasma zum Zwecke der Abtötung von Keimen und/oder Anregung der Mikrozirkulation im Gewebe. Es entfällt somit der bisher übliche Wechsel zwischen einer herkömmlichen Wundauflage und der Auflage einer Elektrodenanordnung zur Durchführung einer desinfizierenden Plasmabehandlung der Wundfläche. Damit die Anordnung aus Elektrode und Dielektrikumsschicht als in diesem Sinne ununterbrochene Auflage auf einer Wund- oder Hautfläche geeignet ist, ist die Anordnung so ausgebildet, dass eine Ansammlung von Wundsekret auf der Auflageseite durch die Durchgangsöffnungen abführbar ist. Dies wird dadurch unterstützt, dass auf der Oberseite der Dielektrikumsschicht, die der Auflageseite gegenüberliegt, aufsaugendes Material angeordnet wird, mit dem Wundsekret von der Auflageseite der Anordnung durch Durchgangsöffnungen transportiert wird, um an der Oberseite der Dielektrikumsschicht zu verbleiben. Bevorzugt ist vorgesehen, dass der Abtransport von Wundsekret von der Wundfläche durch eine Unterdruckausbildung mittels einer Saugpumpe in an sich bekannter Weise gefördert wird. Für die Behandlung einer nicht mit einer Wundfläche versehenen Hautfläche können die Durchgangsöffnungen ggf. zur Zuführung einer heilenden Substanz verwendet werden. Damit das erfindungsgemäße Behandlungsgerät für eine dauerhafte Wund- oder Hauptauflage geeignet ist, wird das Steuergerät vorzugsweise in unmittelbarer Nähe der als Wund- oder Hautauflage dienenden Anordnung aus Elektrode und Dielektrikumsschicht an dem die Wund- oder Hautfläche aufweisenden Körper des Lebewesens befestigt. Auf diese Weise ist es dem Träger des Behandlungsgeräts möglich, während der Wundheilung oder der Hautbehandlung mobil zu bleiben und die Bewegungsfreiheit wie mit einem herkömmlichen Wundverband, der die Möglichkeit einer Plasmabehandlung nicht bietet, zu haben. Dabei ist das Steuergerät klein und leicht ausgebildet und kann vorzugsweise direkt am Körper befestigt werden, beispielsweise durch eine Befestigungsschlaufe, die beispielsweise um den Hals gelegt wird und/oder mit Hilfe eines Saugnapfes, mit dem eine Fixierung auf der Haut nach Art von EKG-Elektroden möglich ist. Selbstverständlich ist es auch möglich, das Steuergerät auf die Haut mit üblichen Pflasterklebstoffen aufzukleben. Dabei kann die Klebverbindung allein oder in Verbindung mit einer mechanischen Befestigung vorgesehen werden. Welche Art der Befestigung im Einzelfall sinnvoll ist, entscheidet sich nach der Lage der Wund- oder Hautfläche und den in der Umgebung der Wund- oder Hautfläche bestehenden Befestigungsmöglichkeiten. Angestrebt wird dabei jeweils, eine kurze Strecke zwischen der Auflageanordnung aus Elektrode und Dielektrikumsschicht einerseits und dem Steuergerät andererseits, insbesondere wenn über diese Verbindung ein Hochspannungssignal (Spitzenspannung von einigen kV) übertragen wird. Zur Ermöglichung einer wirkungsvollen Absaugung ist in einer Ausführungsform des Behandlungsgeräts vorgesehen, dass die Dielektrikumsschicht mit Durchgangsöffnungen versehen ist und die Anordnung aus Elektrode und Dielektrikumsschicht im Bereich der Durchgangsöffnungen mit einer luftdichten Abdeckung gasdicht abgedichtet überdeckt ist und so einen mit den Durchgangslöchern kommunizierenden Fluidraum begrenzt, dass an die Abdeckung eine Leitung angeschlossen ist. Dabei kann das Steuergerät eine Pumpe enthalten, die über die Leitung mit dem Fluidraum verbindbar ist. In dieser Ausführungsform weist das Behandlungsgerät selbst die Pumpe auf, mit der beispielsweise eine Absaugung von Wundsekret, erfolgen kann, ohne dass dadurch die Handhabbarkeit des Behandlungsgeräts und die Beweglichkeit des Patienten beeinträchtigt werden. Die abgesaugte Flüssigkeit kann in dem Absaugraum oberhalb der Dielektrikumsschicht angesammelt werden, wenn der Absaugraum zumindest teilweise mit einem flüssigkeitsabsorbierenden Material gefüllt ist. In einer anderen Ausführungsform ist in dem Steuergerät der Pumpe im Strömungsweg ein Behälter zur Aufnahme von durch die Pumpe transportierten Fluid vorgeschaltet. Dadurch ist es möglich, auch Wundflächen zu behandeln, die große Mengen von Wundsekret absondern. Der Behälter ist vorzugsweise auswechselbar mit der Pumpe und/oder dem Gehäuse verbunden. Dabei ist es vorteilhaft, wenn sich in dem Behälter im Strömungsweg zur Pumpe ein gasdurchlässiger, flüssigkeitszurückhaltender Filter befindet. Dadurch wird sichergestellt, dass keine abgesaugte Flüssigkeit in die Pumpe gerät, sondern in dem Behälter zurückgehalten wird. Wenn der Behälter austauschbar befestigt ist, kann das Steuergerät unproblematisch für einen weiteren Einsatzfall verwendet werden. Da die Komponenten des Steuergeräts billige Massenkomponenten sind, kann es für bestimmte Anwendungsfälle zweckmäßig sein, von einer Sterilisierung des Steuergeräts nach einem Einsatz abzusehen und das Steuergerät zusammen mit dem durch Elektrode und Dielektrikumsschicht gebildeten Auflagestück zu entsorgen. Die beschriebene Anordnung mit den Durchgangsöffnungen und einer luftdichten Abdeckung eignet sich nicht nur zur Durchführung einer Absaugung, sondern auch zur Zuführung einer heilenden oder hautpflegenden Substanz in den Bereich der Hautfläche, in dem die Plasmabehandlung stattfindet. Hierdurch kann die Plasmabehandlung ggfs. wirkungsvoll unterstützt werden, weil durch die Plasmabehandlung die Aufnahmefähigkeit der Haut für zugeführte heilende oder pflegende Substanzen deutlich erhöht wird. Die Zuführung der Substanz kann dabei automatisiert erfolgen, wenn das Steuergerät hierfür eine Zuführpumpe aufweist, deren Ein- und Ausschaltung durch einen Mikrocontroller, vorzugsweise in Koordination mit Perioden der Plasmabehandlung, gesteuert wird. Für das Behandlungsgerät kann es vorteilhaft sein, wenn die Anordnung aus Elektrode und Dielektrikumsschicht ein zungenförmiges Anschlussstück ausbildet, das als schmaler Steg in einen Aufnahmeschlitz des Steuergeräts zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen der Betriebsspannung und der Elektrode einschiebbar und festlegbar ist. Auf diese Weise ist eine direkte Kontaktierung der Elektrode möglich, ohne dass hierfür ein Verbindungskabel benötigt wird. Die Verbindung zwischen der Anordnung und dem Steuergerät kann mittels einer Bedientaste lösbar ausgebildet sein. In einer Ausführungsform des Behandlungsgeräts sind die wenigstens eine Elektrode und die Dielektrikumsschicht in einem einstückigen Auflagestück enthalten. Das Auflagestück ist erfindungsgemäß als dauerhafte Wund- oder Hautauflage ausgebildet. In einer Ausführungsform des Steuergeräts ist die im Steuergerät der Elektrode zugeführte Betriebsspannung durch Hochspannungssignale gebildet, mit denen die dielektrisch behinderte Plasmaentladung auf der Anlageseite der Dielektrikumsschicht entsteht, wobei der Körper im Bereich der Wund- oder Hautfläche als Gegenelektrode fungiert In einer anderen Ausführungsform ist die im Steuergerät der Elektrode zugeführte Betriebsspannung eine Wechselspannung, die noch keine Hochspannung darstellt, sondern die über eine Hochspannungsstufe auf die Elektrode gelangt, wobei die Hochspannungsstufe auf dem Auflagestück angeordnet ist oder in das Auflagestück integriert ist. Ein Vorteil dieser Anordnung besteht darin, dass die Hochspannung unmittelbar an der Elektrode generiert werden kann und daher nicht über ein Verbindungsstück vom Steuergerät auf die Elektrode geleitet werden muss. Die Vorteile des erfindungsgemäßen Behandlungsgeräts werden noch dadurch verstärkt, dass das Steuergerät eine Batteriespannungsversorgung aufweist, deren Ausgangsgleichspannung in dem Steuergerät mit einer Wandlerstufe in Wechselspannungssignale gewandelt wird. Die Batteriespannungsversorgung kann dabei mit üblichen Einmalbatterien, aber auch mit wiederaufladbaren Batterien (Akkumulatoren) gebildet sein. Die Erfindung soll im Folgenden anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher beschrieben werden. Es zeigen:
Die in den Das Auflagestück 1 besteht aus einem rahmenförmigen Randstück 4, das an einer Unterseite mit einem Haftkleber versehen ist und zur haftenden Auflage auf der Haut eines Patienten, ggf. um eine Wundfläche herum, vorgesehen ist. Das Randstück 4 überragt allseitig eine Dielektrikumsschicht 5, die flächig und flexibel ausgebildet ist und eine flächige und flexible Elektrode 6 einbettet und allseitig gegen Berührung abschirmt. Die Dielektrikumsschicht 5 verhindert, dass von der Elektrode 6 zur als Gegenelektrode fungierenden Haut des Patienten ein direkter galvanischer Strom fließt, wenn die Dielektrikumsschicht mit ihrer Unterseite (Auflageseite 7) auf der Haut des Patienten im Bereich einer Wund- oder Hautfläche aufliegt. Auf der Oberseite der Dielektrikumsschicht 5, also auf der der Auflageseite gegenüberliegenden Seite ist die Dielektrikumsschicht 5 mit einer gasdichten Abdeckung 8 luftdicht abgedeckt. Die Abdeckung beeinträchtigt die Flexibilität des Auflagestücks 1 nicht und ist beispielsweise in Form einer Folie ausgebildet. Auf eine Öffnung der Abdeckung 8 ist ein Absaugnapf 9 angeordnet, an den eine Schlauchleitung 10 angeschlossen ist, die zu dem Steuergerät 2 führt. Die Elektrode 6 und die Dielektrikumsschicht 5 bilden gemeinsam einen zungenförmigen Ansatz 11 aus, mit dem sich die von der Dielektrikumsschicht 5 umhüllte Elektrode 6 in das Steuergerät 2 hineinerstrecken. Das Steuergerät 2 ist mit einer Taste 12 versehen, mit der die Verbindung des zungenförmigen Ansatzes 11 mit dem Steuergerät 2 lösbar ist. Figur 1 lässt ferner eine Ein-/Aus-Taste 13 sowie zwei Anzeigeleuchten 14 zur Anzeige von Betriebszuständen des Steuergeräts 2 erkennen. Ein zweiter Ausgang 22 der Wechselrichterstufe 17 speist eine Ansaugpumpe 23, die mit einem Schlauchstutzen 24 aus einem das Steuergerät 2 umgebenden Gehäuse 25 herausragt und die Verbindung mit der Schlauchleitung 10 ermöglicht. Die Einschaltung und Ausschaltung der Hochspannungsversorgung durch die Hochspannungsstufe 19 kann zweckmäßigerweise durch ein im Mikrocontroller 16 abgelegtes Programm gesteuert werden. Beispielsweise kann die Plasmabehandlung über eine Zeitdauer von 1 bis 2 Minuten erfolgen, woran sich jeweils eine Pause von mehreren Stunden anschließen kann. Ferner kann die Absaugung durch die Absaugpumpe 23 in geeigneter Weise periodisch gesteuert werden, beispielsweise jeweils für einige Sekunden in Zeitabständen zwischen 10 und 60 Minuten bei akut nässenden Wunden erfolgen. Bei der in den Die Die Schnittdarstellung der Figur 8 lässt erkennen, dass auch die Elektrode 6 Durchgangsöffnungen aufweist, die mit den Durchgangsöffnungen 32 fluchten, jedoch einen größeren Durchmesser aufweisen, sodass die Dielektrikumsschicht 5 durchgehend die Wandung der Durchgangsöffnungen 32 bildet, sodass ein direkter Kontakt von Flüssigkeit mit der die Hochspannung führenden Elektrode 6 nicht erfolgen kann. Die in den Durchgangsöffnungen 32 befindliche Stärke der Dielektrikumsschicht 5 ist so groß, dass Spannungsdurchschläge oder Mikroentladungen sicher vermieden werden. Die Der in Die Die Hochspannungsstufe 36 ist vorzugsweise in das Material der Dielektrikumsschicht 5 integriert, das hierzu an dem Rand, in dem sich die Hochspannungsstufe 36 befindet, mit einer vergrößerten Dicke ausgebildet sein kann, wie dies die Schnittdarstellung der Es ist ohne weiteres ersichtlich, dass auch die Wechselrichterstufe 17 in das Material der Dielektrikumsschicht 5 integriert sein kann, sodass das Steuergerät 2 in diesem Fall lediglich die Gleichspannungsversorgung zu liefern hätte. Es ist für den Fachmann ferner klar, dass nicht nur die Integration der Hochspannungsstufe 36 und ggf. der Wechselrichterstufe 17 in das Material der Dielektrikumsschicht 5 möglich ist, sondern auch die Anordnung der Hochspannungsstufe 36 und ggf. der Wechselrichterstufe 17 mit Mikrobauelementen auf der Dielektrikumsschicht 5 als Träger, wenn auf die Dielektrikumsschicht 5 in diesem Fall eine Abdeckung, vorzugsweise in flexibler Form, aufgebracht wird, um einen Berührungsschutz der Bauelemente zu gewährleisten. Bei der in den Die beiden Elektroden 6, 6' arbeiten vorzugsweise beide als Hochspannungselektroden und werden mit gegenpoligen Hochspannungsimpulsen angesteuert. Die Wirkung des Plasmafelds entsteht dadurch, dass beide Elektroden den Körper des Patienten als Gegenelektrode benutzen, dass jedoch zwischen den beiden Elektroden ein verstärktes elektrisches Feld vorhanden ist, dass die Plasmabildung verstärkt und begünstigt. Denkbar ist allerdings auch, die Elektroden 6, 6' so zu schalten, dass die Elektrode 6' als Gegenelektrode zur Elektrode 6 fungiert, sodass das Plasmafeld nur durch eine Oberflächenentladung zwischen den Elektroden 6, 6' entsteht. Für eine Wundbehandlung ist es allerdings in nahezu allen Fällen sinnvoll, die Haut mit der Wunde des Patienten als Gegenelektrode zu verwenden. Die in den Die beschriebenen Ausführungsformen begrenzen die möglichen Ausbildungen des erfindungsgemäßen Behandlungsgeräts nicht. Insbesondere ist es nicht erforderlich, das Auflagestück 1 unmittelbar über den zungenförmigen Ansatz 11 mit dem Steuergerät zu kontaktieren. Ferner ist es nicht erforderlich, eine lösbare Verbindung zwischen Auflagestück 1 und Steuergerät 2 herzustellen, wenn das Steuergerät 2 nach der Beendigung der Behandlung zusammen mit dem Auflagestück 1 entsorgt wird. In diesem Fall ist eine feste oder klemmende, nicht lösbare Verbindung zwischen Auflagestück 1 und Steuergerät 2 möglich und sinnvoll. Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Ein Behandlungsgerät für eine dielektrisch behinderte Plasmabehandlung einer Wund- oder Hautfläche, mit einer flexiblen flächigen Elektrodenanordnung mit wenigstens einer flächigen Elektrode (6, 6') und einer die wenigstens eine Elektrode (6, 6') zumindest teilweise einbettenden Dielektrikumsschicht (5), die eine der Wund- oder Hautfläche zugewandte Auflageseite (7) aufweist und die flächige Elektrode (6, 6') elektrisch von der Wund- oder Hautfläche so abschirmt, dass nur ein dielektrisch behinderter Stromfluss von der Elektrode (6, 6') zur Wund- oder Hautfläche möglich ist, und mit einem ein separates Gehäuse (25) aufweisenden Steuergerät (2), über das die Elektrode (6, 6') mit einer Betriebsspannung verbindbar ist, ermöglicht eine vereinfachte Wundbehandlung dadurch, dass die Anordnung aus Elektrode (6, 6') und Dielektrikumsschicht (5) für eine ununterbrochene Auflage auf der Wund- oder Hautfläche ausgelegt ist und dass das Gehäuse (25) des Steuergeräts (2) mit einer Befestigungsvorrichtung (3, 3') an dem die Wund- oder Hautfläche aufweisenden Körper befestigbar ist. Behandlungsgerät für eine dielektrisch behinderte Plasmabehandlung einer Wund- oder Hautfläche, mit einer flexiblen flächigen Elektrodenanordnung mit wenigstens einer flächigen Elektrode (6, 6') und einer die wenigstens eine Elektrode (6, 6') zumindest teilweise einbettenden Dielektrikumsschicht (5), die eine der Wund- oder Hautfläche zugewandte Auflageseite (7) aufweist und die flächige Elektrode (6, 6') elektrisch von der Wund- oder Hautfläche so abschirmt, dass nur ein dielektrisch behinderter Stromfluss von der Elektrode (6, 6') zur Wund- oder Hautfläche möglich ist, und mit einem ein separates Gehäuse (25) aufweisenden Steuergerät (2), über das die Elektrode (6, 6') mit einer Betriebsspannung verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung aus Elektrode (6, 6') und Dielektrikumsschicht (5) für eine ununterbrochene Auflage auf der Wund- oder Hautfläche ausgelegt ist und dass das Gehäuse (25) des Steuergeräts (2) mit einer Befestigungsvorrichtung (3, 3') an dem die Wund- oder Hautfläche aufweisenden Körper befestigbar ist. Behandlungsgerät nach Behandlungsgerät nach Behandlungsgerät nach einem der Behandlungsgerät nach Behandlungsgerät nach Behandlungsgerät nach Behandlungsgerät nach einem der Behandlungsgerät nach einem der Behandlungsgerät nach einem der Behandlungsgerät nach einem der Behandlungsgerät nach einem der Behandlungsgerät nach einem der ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
Zitierte Patentliteratur
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