Filling fitting for filling a heating assembly
Die Erfindung betrifft eine Befüllarmatur zur Befüllung einer Heizungsanlage mit Prozesswasser, mit einer Anschlussarmatur, die einen Zulauf und einen Ablauf aufweist, wobei die Anschlussarmatur einen Patronenanschluss aufweist. Solche Befüllarmaturen werden in Kombination mit Wasserbehandlungs-Patronen zur Befüllung von Heizungsanlagen mit entmineralisiertem Wasser verwendet. Dabei wird die Befüllarmatur an einen Frischwasseranschluss angeschlossen. Das Frischwasser wird über die Befüllarmatur in einen Behandlungsraum einer Wasserbehandlungs-Patrone eingeleitet. Dort wird das Wasser entmineralisiert und ggf. in seinem PH-Wert stabilisiert. Anschließend fließt das behandelte Wasser durch einen Ablauf in die zu befüllende Heizungsanlage. Der Anschluss zur Heizungsanlage wird üblicherweise über eine Schlauchverbindung hergestellt. Die Befüllarmatur weist ein Gewinde auf, auf das ein Gegengewinde der Wasserbehandlungs-Patrone aufgeschraubt werden kann. Auf diese Weise wird eine feste und dichte Zuordnung der Wasserbehandlungs-Patrone zu der Befüllarmatur hergestellt. Üblicherweise wird dieses System zur Nachbefüllung von Heizungsanlagen verwendet, um den üblichen Wasserverlust auszugleichen. Weiterhin kann die Befüllarmatur auch zur Erstbefüllung von Heizungsanlagen verwendet werden. Dabei ist allerdings die Behandlungskapazität der Wasserbehandlungs-Patrone beschränkt, sodass insbesondere große Heizungsanlagen nicht alleine mit einer Wasserbehandlungs-Patrone befüllt werden können. Vielmehr ist ein Patronenwechsel erforderlich. Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Befüllarmatur der eingangs erwähnten Art bereitzustellen, mit der sich auf einfache Weise eine Nachbefüllung einer bestehenden Heizungsanlage sowie eine Erstbefüllung von kleinen und großen Heizungsanlagen einfach verwirklichen lässt. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass am Patronenanschluss wahlweise eine Wasserbehandlungs-Patrone oder ein Adapter ankoppelbar ist, wobei der Adapter zwei Anschlussleitungen aufweist, die in fluidleitender Verbindung mit dem Zulauf und dem Ablauf der Anschlussarmatur stehen, und dass die Anschlussleitungen eine Koppelstelle für einen Schlauchanschluss oder dergleichen aufweisen. Der Anwender hat nun die Möglichkeit, die bekannte Befüllarmatur wahlweise mit einer Wasserbehandlungs-Patrone oder mit dem Adapter auszurüsten. Wenn er den Adapter verwendet, so kann an den Schlauchanschlüssen oder dergleichen Leitungsanschlüsse eine externe Standpatrone angeschlossen werden. Somit kann die Heizungsanlage einfach und kostengünstig erstbefüllt werden. Anschließend kann die wesentlich kleinere Wasserbehandlungs-Patrone zur Nachspeisung angeschraubt werden. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsvariante der Erfindung kann es vorgesehen sein, dass der Patronenanschluss ein Gewinde aufweist, das sowohl zur Ankopplung eines Gegengewindes der Wasserbehandlungs-Patrone als auch des Adapters ausgeführt ist: Auf diese Weise wird eine einheitliche Schnittstelle zur Verfügung gestellt, die einen schnellen und zuverlässigen Systemwechsel ermöglicht. Um eine schnelle und einfach Ankopplung der Anschlussleitungen des Adapters an die korrespondierenden wasserführenden Bereiche der Anschlussarmatur gelingt auf einfache Weise dadurch, dass der Adapter an seinen Anschlussleitungen Stutzenansätze und/oder Steckaufnahmen aufweist und dass die Stutzenansätze in Steckaufnahmen und/oder die Steckaufnahmen auf Stutzenansätze des zugeordneten Leitungsbereichs der Anschlussarmatur abgedichtet ein- bzw. aufgesetzt sind. Die Stutzenansätze und die Steckaufnahmen können durch eine einfache Steckbewegung ineinandergefügt werden. Diese Steckbewegung kann bspw. dadurch realisiert werden, dass der Adapter auf die Anschlussarmatur aufgeschraubt wird. Eine einfache Konstruktion ergibt sich dann für den Adapter, wenn vorgesehen ist, dass die Anschlussleitungen Gewindeaufnahmen aufweisen, in die Schlauchanschluss-Nippel eingeschraubt sind. Derartige Schlauchanschluss-Nippel sind als Normteile kostengünstig beziehbar. Wenn vorgesehen ist, dass die Schlauchanschlüsse zueinander winklig versetzt angeordnet sind, dann sind sie zum Einen aufgrund ihres Versatzes gut zugänglich und die Schläuche können einfach angeschlossen werden. Zudem wird für den Benutzer optisch die Unterscheidung zwischen Zu- und Ablauf einfacher möglich. Besonders bevorzugt sind die Schlauchanschlüsse um 90° zueinander versetzt. Die Aufgabe der Erfindung wird auch gelöst mit einem Adapter für eine Befüllarmatur der an einem Patronenanschluss einer Anschlussarmatur ankoppelbar ist und der zwei Anschlussleitungen aufweist, die in fluidleitender Verbindung mit dem Zulauf und dem Ablauf der Anschlussarmatur bringbar sind, und die eine Koppelstelle für einen Schlauchanschluss oder dergleichen aufweisen. Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen: Wie Der Wie bereits vorstehend erwähnt wurde, kann in das Gewinde 22 die Anschlussarmatur 10 mit einem Außengewinde eingeschraubt werden. Die Anschlussarmatur 1i0 ist als Gussteil ausgebildet und weist einen rohrförmigen Zulauf 11 sowie einen rohrförmigen Ablauf 16 auf. Der Zulauf 11 geht über einen Umlenkbereich 12 in eine Anschlussleitung 13 über. Der Ablauf 16 steht mit einer Ringleitung 15 in fluidleitender Verbindung. Wenn die Wasserbehandlungs-Patrone 20 auf die Anschlussarmatur 10 aufgeschraubt wird, so schiebt sich das als Stutzenansatz ausgebildete Ende des Rohrs 24 in die korrespondierende Stutzenaufnahme der Anschlussleitung 13 ein. Weiterhin schiebt sich der die Ringleitung 15 umgebende an das Außengewinde anschließende Stutzenansatz der Anschlussarmatur 10 in die hohlzylindrische Aufnahme der Wasserbehandlungs-Patrone 20, die als Stutzenaufnahme ausgebildet ist, ein. Die Aufschraubbewegung der Anschlussarmatur 10 auf die Wasserbehandlungs-Patrone 20 wird mittels eines Anschlages 10.1 begrenzt. Dieser schlägt an der Oberseite des Anschlusskopfes 21 an. Im montierten Zustand wird im Bereich des Gewindes 22 eine Dichtung 18 wirksam, die den Behandlungsraum 23 gegenüber der Umgebung abdichtet. Weiterhin ist zwischen dem Rohr 24 und der Anschlussleitung 13 eine Dichtung angeordnet, die eine Vermischung von unbehandeltem und behandeltem Wasser verhindert. Die in der Hierbei wird ein Adapter 30 auf die Anschlussarmatur 10 aufgeschraubt. Der Adapter 30 weist dazu ein Innengewinde auf, mit dem er auf das Gewinde, das von dem Patronenanschluss 19 zur Verfügung gestellt wird, aufgeschraubt. Der Anschlussadapter 30 weist Anschlussleitungen 31, 34 auf, die endseitig mit Gewindeaufnahmen 33 ausgestattet sind. In diese Gewindeaufnahmen 33 sind Schlauchanschlüsse 32, die vorliegend als Gewindemittel ausgebildet sind, eingeschraubt. Die Schlauchanschlüsse 32 weisen einen zylindrischen Rohrstutzen auf, an dem ein Schlauch aufgeschoben und mit einer Schelle fixiert werden kann. Die Anschlussleitung 31 steht mit der Ringleitung 15 in fluidleitender Verbindung. Die Anschlussleitung 34 steht mit der Anschlussleitung 13 der Anschlussarmatur 10 in fluidleitender Verbindung. Ähnlich, wie bei der Wasserbehandlungs-Patrone 20, ragt ein Stutzenansatz der Anschlussleitung 34 in die Stutzenaufnahme der Anschlussleitung 13. Ein Stutzenansatz, der im Bereich der Durchtrittsöffnung 14 ringförmig umläuft, greift in eine Stutzenaufnahme des Adapters 30, die als hohlzylindrische Ausnehmung ausgebildet ist, ein. Über die beiden Schlauchanschlüsse 32 kann die externe Standpatrone unter Verwendung von Schläuchen angeschlossen werden. Für die Befüllung der Heizungsanlage wird er Zulauf 11 mit einem Frischwasseranschluss verbunden. Der Ablauf 16 wird mit der zu befüllenden Heizungsanlage verbunden. Das Frischwasser strömt durch den Zulauf 11 und über den Umlenkbereich 12 in den Bereich der Anschlussleitung 13. Von hier gelangt das Frischwasser durch die Anschlussleitung 34 und den Schlauchanschluss 32 sowie dem zugehörigen Schlauch in die externe Standpatrone. Das Frischwasser durchströmt die Standpatrone und wird darin entmineralisiert. Nach der erfolgten Behandlung verlässt das entmineralisierte Prozesswasser die externe Standpatrone und gelangt durch den Schlauch, den Schlauchanschluss 32 und die Anschlussleitung 31 in die Ringleitung 15. Anschließend strömt das Prozesswasser durch den Ablauf 16 in die Heizungsanlage. Vorteilhafterweise kann mit der Verwendung des Anschlussadapters 30 eine Mess- und Regelarmatur (z. Bsp. Wasserzähler, Druckminderer, Leitwertmesser und/oder Systemtrenner), die an die Anschlussarmatur 10 angekoppelt ist, für die externe Standpatrone nutzbar gemacht werden. Wenn die Heizungsanlage fertig befüllt ist, wird der Adapter 30 abgenommen und gegen eine für die Nachspeisung geeignete Wasserbehandlungs-Patrone 20 ausgetauscht. Die Erfindung betrifft eine Befüllarmatur zur Befüllung einer Heizungsanlage mit Prozesswasser, mit einer Anschlussarmatur, die einen Zulauf und einen Ablauf aufweist, wobei die Anschlussarmatur einen Patronenanschluss aufweist. Mit dieser Ausgestaltung lässt sich auf einfache Weise eine Nachbefüllung einer bestehenden Heizungsanlage sowie eine Erstbefüllung von kleinen und großen Heizungsanlagen einfach verwirklichen. Befüllarmatur zur Befüllung einer Heizungsanlage mit Prozesswasser, mit einer Anschlussarmatur (10), die einen Zulauf (11) und einen Ablauf (16) aufweist, wobei die Anschlussarmatur (10) einen Patronenanschluss (19) aufweist, Befüllarmatur nach Anspruch 1, Befüllarmatur nach Anspruch 1 oder 2, Befüllarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 3, Befüllarmatur nach einem der Ansprüche 1 bis 4, Adapter für eine Befüllarmatur, der an einen Patronenanschluss (19) einer Anschlussarmatur (10) ankoppelbar ist, und der zwei Anschlussleitungen (31, 34) aufweist, die in fluidleitender Verbindung mit dem Zulauf und dem Ablauf der Anschlussarmatur bringbar sind und die eine Koppelstelle für einen Schlauchanschluss (32) oder dergleichen aufweisen. Adapter gemäß Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass am Patronenanschluss (19) wahlweise eine Wasserbehandlungs-Patrone (20) oder ein Adapter (30) ankoppelbar ist, wobei der Adapter (30) zwei Anschlussleitungen (31, 34) aufweist, die in fluidleitender Verbindung mit dem Zulauf (11) und dem Ablauf (16) stehen, und
dass die Anschlussleitungen (31, 34) eine Koppelstelle für einen Schlauchanschluss (32) oder dergleichen aufweisen.
dadurch gekennzeichnet,
dass der Patronenanschluss (19) ein Gewinde (22) aufweist, das sowohl zur Ankopplung ein Gewinde (22) aufweist, das sowohl zur Ankopplung eines Gegengewindes der Wasserbehandlungs-Patrone (20) als auch des Adapters (30) ausgeführt ist.
dadurch gekennzeichnet,
dass der Adapter (30) an seinen Anschlussleitungen (31, 34) Stutzenansätze und/oder Steckaufnahmen aufweist, und dass die Stutzenansätze in Steckaufnahmen und/oder die Steckaufnahmen in Stutzenansätze des zugeordneten Leitungsbereichs der Anschlussarmatur (10) abgedichtet ein- bzw. aufgesetzt sind.
dadurch gekennzeichnet,
dass die Anschlussleitungen (31) Gewindeaufnahmen (33) aufweisen, in die Schlauchanschluss-Nippel (32) eingeschraubt sind.
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schlauchanschlüsse (32) zueinander winklig versetzt angeordnet sind.
gekennzeichnet durch einen der Ansprüche 1 bis 5.

