Verfahren und Vorrichtung zur Schlupfregelung eines Fahrzeugrades
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Schlupfregelung eines über einen elektrischen Antrieb angetriebenen Fahrzeugrades. Elektrisch angetriebene Fahrzeuge mit einem direkt auf die einzelnen Räder wirkenden elektrischen Antrieb ermöglichen eine individuelle Ansteuerung der einzelnen Fahrzeugräder, der auch als Wheel-Drive bezeichnet wird. Über den elektrischen Antrieb kann eine Radbremsung mit Rekuperation bzw. Rückgewinnung der kinetischen Energie als elektrische Energie erfolgen. Der elektrische Antrieb kann hierbei unmittelbar oder durch ein Getriebe auf das Rad wirken. Weiterhin ist im Allgemeinen eine Reibbremse vorgesehen, die bei Nutzfahrzeugen als pneumatische Bremse ausgebildet ist. Instabilitäten können insbesondere auftreten, wenn in einer Fahrsituation größere Längs- und Querkräfte übertragen werden sollen, als es der Reibwert zwischen Reifen und Straße zulässt. Bei einer Bremsung wird im Allgemeinen ein ABS-Eingriff an dem Rad durchgeführt, bei dem eine Blockierneigung erkannt wird, so dass durch geeignete Ansteuerung der Reibbremse unter Berücksichtigung eines maximal zulässigen Schlupfwertes ein Blockieren des Rades verhindert wird. Somit kann die radindividuelle Bremskraft angepasst und der Radschlupf auf einen geeigneten Schlupfwert geregelt werden, bei eine maximale Kraft zwischen Rad und Straße übertragen werden kann. Durch ein derartiges Verfahren wird somit die Lenkfähigkeit, d. h. Übertragung einer Querkraft, aufrechterhalten. Bei Systemen mit radindividuell wirkenden elektrischen Antrieben und ergänzenden Reibbremsen ergeben sich jedoch Probleme. So kann das generatorische Bremsmoment des elektrischen Antriebs, d. h. die Rekuperation, zu einer Blockierneigung des Rades führen. Bei Feststellen einer derartigen Blockierneigung wird im Allgemeinen die Energierückgewinnung abgeschaltet und der allein über die Reibbremse wirkende ABS-Regelmechanismus durchgeführt, um die Fahrstabilität zu sichern. Ein derartiges Umschalten zwischen Systemen ist im Allgemeinen aufwendig und weiterhin energetisch nicht optimal. Bei dem ABS-Regelverfahren werden dann die Möglichkeiten der elektrischen Antriebe zur schnellen Ausbildung von positiven und negativen Drehmomenten nicht genutzt. Die Die In der Die In der Die In der Die Derartige Verfahren und Systeme ermöglichen zunächst im Allgemeinen eine Längsregelung des Radschlupfes; hierbei wird jedoch die Seitenführung im Allgemeinen nicht oder nur wenig berücksichtigt. Auch sind die Verfahren zum Teil recht aufwendig oder erfordern zusätzliche Sensoren, die nicht in jedem Fahrzeug zur Verfügung stehen. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Schlupfregelung eines über einen elektrischen Antrieb angetriebenen Fahrzeugrades zu schaffen, die eine sichere Stabilisierung des Fahrzeugs bei guter Steuerbarkeit des Fahrzeugs ermöglichen. Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren und eine Vorrichtung nach den unabhängigen Ansprüchen gelöst. Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen. Weiterhin ist ein Fahrzeug mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Schlupfregelung dient insbesondere zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens; das erfindungsgemäße Verfahren zur Schlupfregelung kann insbesondere mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung durchgeführt werden. Erfindungsgemäß wird somit über einen auf das jeweilige Fahrzeugrad wirkenden elektrischen Antrieb in einem Moment-Steuerungsschritt eine Moment-Steuerung durchgeführt und es werden Ist-Antriebsmomente bzw. Kräfte eingesteuert, die sowohl beschleunigend als auch bremsend wirken können. Hierbei wird ein Radschlupf des jeweiligen Fahrzeugrades ermittelt und überprüft, ob eine Instabilität vorliegt. Bei Feststellen einer Instabilität des Fahrzeugrades wird vorteilhafterweise eine Schlupfregelung des Radschlupfs auf einen Soll-Schlupf des Fahrzeugrades durchgeführt, bzw. es wird eine Drehzahlregelung des elektrischen Antriebs auf diesen Soll-Schlupf durchgeführt, da eine derartige Schlupfregelung bzw. Drehzahlregelung insbesondere zum einen eine hohe Übertragung der Längskräfte, insbesondere der zur Abbremsung führenden Längskräfte, ermöglicht und weiterhin eine geeignete Querkraftübertragung sicherstellt. Hierbei wird das von dem elektrischen Antrieb auf das Fahrzeugrad übertragene Ist-Antriebsmoment, das beschleunigend oder bremsend sein kann, ermittelt und mit einem End-Kriterium bewertet. Wenn das End-Kriterium bzw. Beendigungs-Kriterium erfüllt ist, wird die überlagerte Drehzahlregelung bzw. Schlupfregelung des elektrischen Antriebs beendet. Somit wird vorteilhafterweise eine Regelung ohne Einsatz der Reibbremse angestrebt; somit kann insbesondere auch einer Energierekuperation Vorrang eingeräumt werden. Der elektrische Antrieb kann somit bei Ausübung eines negativen Ist-Antriebsmomentes direkt elektrische Energie erzeugen und dem Fahrzeug bzw. einem Speicher wieder zuführen. Vor dem Moment-Steuerungsschritt kann ein Soll-Antriebsmoment-Ermittlungsschritt vorgesehen sein, in dem ein Soll-Antriebsmoment ermittelt wird, insbesondere in Abhängigkeit einer Fahrer-Eingabe, und in dem Moment-Steuerungsschritt kann bei der Ansteuerung des elektrischen Antriebs des Fahrzeugrades das ausgeübte Ist-Antriebs-Moment gemessen und auf das Soll-Antriebsmoment eingestellt und/oder eingeregelt wird. Dies ermöglicht somit eine geeignete Ermittlung und Einstellung des Ist-Soll-Antriebsmomentes. Erfindungsgemäß können trotz der bei der Bremsung bzw. Nutz-Bremsung ermöglichten Rekuperation Instabilitäten sicher erkannt werden. Hierbei kann als Instabilitäts-Kriterium insbesondere ein ermittelter Radschlupf des jeweiligen Fahrzeugrades mit einem Grenzschlupf bzw. einer Schlupfschwelle, z. B. 7 %, verglichen werden. Die Ermittlung des Radschlupfes erfolgt z.B. in üblicher Weise mittels Drehzahlsensoren zur Ermittlung der aktuellen Drehzahl unter Vergleich mit einer Referenzgeschwindigkeit des Rades, die als lokale Geschwindigkeit der Radnabe über dem Grund direkt ermittelt bzw. aus einem ergänzend vorgesehenen ABS oder ESC-System als Referenzgeschwindigkeit oder ABS- bzw.- ESC-Referenzgeschwindigkeit entnommen werden kann. Bei Erfüllen des Instabilitäts-Kriteriums wird somit die überlagerte Drehzahlregelung des elektrischen Antriebs begonnen und die Drehzahl des elektrischen Antriebs somit auf einen Soll-Schlupf, z. B. 15 %, eingeregelt. Die Auswahl des Soll-Schlupfes kann aufgrund eines Auswahl-Kriteriums oder mehrerer Auswahl-Kriterien erfolgen; vorteilhafterweise wird die maximale oder hohe Übertragung der Längskräfte und eine geeignete Übertragung von Querkräften ermittelt. Hierbei können ergänzende Kriterien berücksichtigt werden. Eine Ermittlung kann insbesondere aus zur Verfügung stehenden Modellen zur Längskraft- und Querkraft-Übertragung eines Rades in Abhängigkeit des Radschlupfes, gegebenenfalls unter Berücksichtigung weiterer Parameter wie Schräglaufwinkel usw., herangezogen werden. Somit wird bereits der erfindungsgemäße Vorteil erreicht, während der Instabilitäts-Regelung eine geeignete Querkraft-Übertragung zu ermöglichen. Somit wird insbesondere die Seitenführung des Fahrzeugs sichergestellt, sodass auch Kurvenführungen weiter ermöglicht sind. Anders als bei den eingangs genannten Systemen hat somit vorzugsweise der Erhalt der Lenkbarkeit Vorrang vor der Verkürzung des Bremswegs;
Indem das Beendigung-Kriterium zur Beendigung der überlagerten Drehzahlregelung in Abhängigkeit des ermittelten übertragenen Ist-Antriebsmomentes ausgebildet ist, kann somit bei der Beendigung der Regelung kein instabiler Zustand auftreten. Da bei der Instabilitäts-Regelung eine Drehzahl-Regelung bzw. Schlupfregelung des Antriebs erfolgt, kann somit der aktuelle Radschlupf nicht als Beendigungs-Kriterium herangezogen werden, da er durch die Regelung eingestellt wird. Daher wird das Beendigungs-Kriterium vorzugsweise in Abhängigkeit des übertragenen Ist-Antriebsmomentes ausgewählt. Hierbei wird erkannt, dass durch den Vergleich des Ist-Antriebs- Momentes mit einem Soll-Antriebsmoment sichergestellt werden kann, dass bei der Beendigung der überlagerten Drehzahl-Regelung kein instabiler Umstand vorliegt, sondern der gerade aktuelle Schlupfwert eine hinreichende Stabilität gewährleistet. Somit wird erfindungsgemäß der Längsschlupf auf einen Maximalwert begrenzt und der Querkraft und Lenkfähigkeit gegenüber der Bremskraft zumindest in den Fällen Vorrang einräumt, in denen dieses vorteilhaft ist. Der Grenzschlupf zur Bewertung der Instabilität ist vorteilhafterweise geringer als der einzuregelnde Soll-Schlupf, sodass die überlagerte Drehzahl-Regelung rechtzeitig begonnen wird. Erfindungsgemäß können somit Ist-Antriebsmomente in beide Richtungen eingeregelt werden. Somit ist zum einen eine Blockier-Regelung während eines Bremsvorgangs, und weiterhin eine Antriebsschlupf-Regelung möglich. Die Vergleiche der Schlupfwerte und des Ist-Antriebsmomentes mit dem jeweiligen Grenzwerten oder Vergleichswerten wird somit insbesondere auf Grundlage des Betrags der Werte, d. h. ohne Vorzeichen, durchgeführt. Gemäß einer Ausbildung kann mehr als ein Grenzschlupf vorgesehen sein. So kann bei Erkennung einer Instabilität zunächst bei Überschreiten eines unteren Grenzschlupfs des Radschlupfes ein Übergang auf eine Drehzahlregelung des Fahrzeugrades erfolgen und bei Überschreiten eines oberen Grenzschlupfs ein Übergang auf die Schlupfregelung des Fahrzeugrades erfolgen, bei der der Radschlupf auf den Soll-Schlupf geregelt wird, d.h. insbesondere als überlagerter Schlupfregel-Schritt. Hierdurch wird ein verbesserter Übergang von der Moment-Steuerung oder Moment-Regelung des Antriebsmomentes auf die Schlupfregelung ermöglicht, d.h. insbesondere auch mit dazwischen vorgesehener Drehzahlregelung des Fahrzeugrades, wobei die Drehzahlregelung somit auch eine Radgeschwindigkeitsregelung des Fahrzeugrades darstellt. Bei Erfüllen des Beendigungs-Kriteriums kann das Verfahren insbesondere zurückgesetzt werden, d. h. es wird wiederum der Schritt der Ansteuerung des elektrischen Antriebs des Fahrzeugrades gemäß der Ist-Antriebsmoment-Steuerung oder der unterlagerten Ist-Antriebsmoment-Regelung durchgeführt. Das aktuell übertragene oder eingegebene Ist-Antriebsmoment kann insbesondere durch Messung des von einer Ansteuerschaltung eingespeisten Motorstroms erfolgen; hierbei kann im Allgemeinen vorteilhafterweise angesetzt werden, dass der - z. B. von Gleichrichtern - zur Verfügung gestellte Motorstrom proportional dem eingespeisten oder übertragenen Ist-Antriebsmoment ist. Somit ist mit geringem Aufwand eine Ermittlung des übertragenen Ist-Antriebsmomentes möglich, wobei die hierfür erforderlichen Werte dem System im Allgemeinen bereits zur Verfügung stehen. Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung liegt darin, dass somit eine Sicherstellung eine Querkraftführung auch ohne ergänzende Sensoren wie z. B. Gierratensensor oder Querbeschleunigungssensor möglich ist. Es kann auf Grundlage z. B. eines Modells zur Längskraftführung und Seitenkraftführung ein geeigneter Soll-Schlupf für die überlagerte Drehzahl-Regelung angesetzt werden, der mit hoher Genauigkeit die geeignete Längskraftführung und Querkraftführung ermöglicht. Der Einsatz einer Reibungsbremse kann sekundär vorgesehen sein, wobei diese z. B. lediglich bei Erkennen eines erforderlichen Eingriffs, z. B. für die Ausführung eines entsprechen hohen Brems-Momentes vorgesehen ist. Ansonsten kann eine Blockierschutz-Regelung oder ABS-Regelung primär durch das erfindungsgemäße Verfahren unter Ansteuerung des elektrischen Antriebs erfolgen. Der elektrische Antrieb kann insbesondere ein Radnabenmotor sein, der somit radindividuell die Einsteuerung eines geeigneten Ist-Antriebsmomentes ermöglicht. Der elektrische Antrieb kann grundsätzlich mit oder ohne Getriebe vorgesehen sein. Anstelle von Raddrehzahlsensoren des ABS kann auch die Drehzahl der elektrischen Maschine, d. h. ein zur Verfügung gestelltes Gebersignal, verwendet werden. Wenn die Elektromaschine über ein Getriebe auf das Rad einwirkt, kann die jeweilige Getriebeübersetzung zur Berechnung der Raddrehzahl herangezogen werden. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung kann nach der initialen Einstellung des Soll-Schlupfes bei der Drehzahl-Regelung der Soll-Schlupf-Wert um diesen Zielwert herum in z. B. inkrementellen Schritten variiert werden. Somit kann die durch der Drehzahl-Regelung des elektrischen Antriebs unterlagerte Drehmoment-Regelung oder Drehmoment-Einstellung die daraus folgende Drehmoment-Änderung des elektrischen Antriebs messen. So kann z. B. der zunächst vorgesehene und als optimal bewertete Soll-Schlupf von z. B. 15 % additiv in Richtung z. B. höherer übertragener Drehmomente bzw. Radkräfte verändert werden. Hierbei kann vorteilhafterweise eine obere Schlupfgrenze zur Begrenzung dieser Variation vorgesehen sein, die nicht überschritten werden darf, z. B. mit einem oberen Grenzschlupf (Radschlupf-Grenzwert) von 22 %. Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnungen an einigen Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigen:
Ein Fahrzeug 1 weist gemäß Die Ansteuereinrichtung 3a des Radnabenmotors 3 ermittelt das tatsächlich ausgegebene Ist-Antriebsmoment M2; so kann z. B. angesetzt werden, dass die dem Radnabenmotor 3 zugeführte Stromstärke I3 dem ausgeübten Ist-Antriebsmoment M2 proportional ist. Somit gibt jede Ansteuereinrichtung 3a Informationssignale S2 über das auf das jeweilige Fahrzeugrad 2 ausgeübte Ist-Antriebsmoment M2 an die zentrale Antriebs-Steuereinrichtung 6. Das Ist-Antriebsmoment M2 ist hierbei positiv, wenn es zur Beschleunigung des Fahrzeugrades 2 dient, und negativ, wenn es zum Bremsen des Fahrzeugrades 2, insbesondere mittels Rekuperation, dient. Die von einem Fahrzeugrad 2 in Längsrichtung des Fahrzeugs übertragene Reifenlängskraft FL und die in Querrichtung des Reifens 2 übertragene Reifenquerkraft FQ hängen von dem jeweiligen Radschlupf s ab, sowie z. B. einem Schräglaufwinkel α. Der Radschlupf s hängt wiederum insbesondere von dem Reibwert µ der Straße bzw. des Untergrundes ab. Hierbei kann der Radschlupf s als Verhältnis der Radgeschwindigkeit, d. h. Radumfangsgeschwindigkeit v2 gegenüber der Fahrzeuggeschwindigkeit v1 ermittelt werden, da bei reiner Haftreibung ohne Radschlupf die Radgeschwindigkeit (Radumfangsgeschwindigkeit) v2 mit der Fahrzeuggeschwindigkeit v1 bei Geradeausfahrten übereinstimmt. Gemäß Die oben genannten Überlegungen sind grundsätzlich sowohl bei einem Bremsvorgang als auch Beschleunigungsvorgang anzusetzen, wobei beim Bremsvorgang ein Blockieren der gebremsten Räder auftreten kann, und beim Antriebsvorgang ein Durchdrehen der Räder. Erfindungsgemäß wird angestrebt, das Fahrzeugrad 2 über die Antriebseinrichtung, d. h. hier den Radnabenmotor 3, in einem Bereich einzuregeln, bei dem sowohl eine Reifenlängskraft FL als auch eine hinreichende Reifenquerkraft FQ ausgeübt werden kann, um somit eine geeignete Kurvenführung bzw. Querführung des Fahrzeuges 1 zu erreichen. Während der Fahrt überprüft die Antriebs-Steuereinrichtung 6 den Radschlupf s der einzelnen Fahrzeugräder 2 auf Grundlage der jeweiligen Raddrehzahlsignale n sowie einer Referenzgeschwindigkeit v1-ref des Fahrzeugs 1 oder einer Referenzgeschwindigkeit des Fahrzeugrades v2ref, die grundsätzlich aus einer Modellbildung berechnet werden können, wie es bei Antiblockiersystemen (ABS) üblich ist. Eine Instabilität kann z. B. durch Vergleich des Radschlupfes s mit mindestens einer Schlupfschwelle s-thr erfolgen, d. h. mit dem Instabilitäts-Kriterium k1: s > s-thr, z. B. mit s-thr = 7 % bzw. s-thr = 0,07. Bei Erkennen einer Instabilität gemäß dem Instabilitäts-Kriterium k1 erfolgt eine Drehzahlregelung des Radnabenmotors 3 auf einen Soll-Schlupfwert s-soll, z. B. s-soll = 0,15 (15 %), wobei hier vorteilhafterweise ein Übergang zwischen dem Startwert der Schlupfregelung, d.h. z.B. mit dem erkannten Wert der Schlupfschwelle von z.B. s-thr = 7 %, und dem einzuregelnden Sollwert von z. B. s-soll = 0,15 (15 %) vorgesehen sein kann. Der genaue Wert des Schlupf-Sollwertes s-soll kann hierbei gemäß Somit erfolgt durch Ansteuerung des Radnabenmotors 3 eine Drehzahlregelung des Reifenschlupfes s auf den Soll-Schlupf s-soll, indem somit der Radnabenmotor zum Beschleunigen oder Abbremsen des Fahrzeugrades 2 angesteuert wird. Durch Messung des Antriebsstroms (Ansteuerstroms) I3 wird entsprechend das eingesteuerte Ist-Antriebsmoment M2 aktuell ermittelt. Gemäß Somit kann in die Regelung auch entsprechend die Brems-Steuereinrichtung 10 eingebunden werden, wenn z. B. eine stärkere Abbremsung der Fahrzeugräder 2 mittels der als Reibbremsen ausgebildeten Radbremsen 9 erforderlich ist. Vorteilhafterweise erfolgt ansonsten die erfindungsgemäße Regelung allein durch Ansteuerung der Antriebseinrichtung, d. h. hier der Radnabenmotoren 3. Gemäß dem Flussdiagramm der Während und/oder nach dem Schritt St1 ist weiterhin gemäß Schritt St2 vorgesehen, die Raddrehzahlen n, den Radschlupf s und eine Referenzgeschwindigkeit v2ref zu bestimmen, sowie den Soll-Schlupf s-soll festzulegen oder abzurufen. Gemäß Schritt St3 wird fortlaufend überprüft, ob das Instabilitäts-Kriterium K1 erfüllt ist. Bei Vorliegen einer entsprechenden Instabilität wird gemäß Verzweigung y1 in Schritt St4 die Drehzahlregelung durchgeführt, um den Radschlupf s auf den Soll-Schlupf s-soll einzuregeln. Hierbei wird gemäß Schritt St4 fortlaufend überprüft, ob das übertragene Ist-Antriebsmoment M2 bzw. die übertragenen Kräfte ein Endkriterium K3 zur Beendigung des Schlupf-Regelverfahrens erfüllen. Als Endkriterium K3 kann entsprechend nicht mehr gemäß dem Kriterium k1 der Radschlupf bewertet werden, da dieser gerade als Regelgröße auf den Soll-Schlupfwert s-soll eingeregelt wird. Daher erfolgt die Bewertung des Endkriteriums k3 mittels des übertragenen Ist-Antriebsmomentes M2. Das Endkriterium k3 ist vorteilhafterweise von der unterlagerten Antriebsmoment-Regelung oder -Steuerung abhängig, um somit zu bewerten, ob eine stabile Situation vorliegt und die überlagerte Schlupfregelung bereits keine relevanten Änderungen verursacht. So kann das Endkriterium insbesondere bewerten, ob das angeforderte Sollmoment unterhalb des übertragenen Ist-Antriebsmomentes M2 liegt, d.h.
Falls dies der Fall ist, wird somit auf eine stabile Situation erkannt, und es wird gemäß Verzweigung y2 die Schlupfregelung beendet, d. h. gemäß der Darstellung der Gemäß weiteren bevorzugten Ausbildungen kann bei der Schlupf-Regelung in Schritt St4 der Radschlupf s in einem Schritt St4a um den Zielwert, d. h. den Schlupf-Sollwert s-soll, herum in inkrementellen Schritten variiert werden. Die durch die der Drehzahlregelung des Radnabenmotors 3 unterlagerte Drehmomentregelung kann in Schritt St4b die daraus folgende Drehmomentänderung des Radnabenmotors 3 messen. Der optimale Schlupfpunkt von z. B. 15 % wird dann in Schritt St4c adaptiv in Richtung höherer übertragener Drehmomente M2 bzw. Radkräfte verändert. Hierbei kann vorgesehen sein, eine obere Schlupfgrenze s-up nicht zu überschreiten, z.B. mit s-up = 22 %, sodass der Radschlupf s auf 22 % limitiert wird, was somit ein Adaptions-Endkriteriums k5 darstellt. Bei der Ausbildung nach Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann eine optimale Schlupfgeschwindigkeit über einen Konstantanteil der Gleitgeschwindigkeit ermittelt werden. Der Soll-Schlupf s-soll kann von einem Fahrdynamik-System vorgegeben werden. So kann der Soll-Schlupf s-soll in Abhängigkeit des Querkraftbedarfs modifiziert und dann stärker limitiert werden, wenn entsprechende Seitenführungskräfte erforderlich sind. Diese können aus einem ESC-Fahrzeugbewegungsmodel entnommen werden. Weiterhin kann gemäß einer Ausführungsform anstatt der gezeigten Raddrehzahlsensoren 4 die Drehzahl des Radnabenmotors 3, d.h. z.B. das Gebersignal verwendet werden. Wird der elektrische Antrieb 3 über ein Getriebe auf das Fahrzeugrad 2 eingegeben, so wird die jeweilige Getriebebesetzung zur Berechnung der Raddrehzahl n herangezogen. Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Schlupfregelung eines über einen elektrischen Antrieb angetriebenen Fahrzeugrades, mit mindestens folgenden Schritten:- Ansteuerung des elektrischen Antriebs des Fahrzeugrades mit einem Ist-Antriebsmoment (M2) in einer Moment-Steuerung in einem Moment-Steuerungsschritt (St1),- Ermittlung einer Raddrehzahl (n) und eines Radschlupfes (s) des Fahrzeugrades und Bewertung des Radschlupfes (s) durch ein Instabilitätskriterium (K1), ob eine Instabilität vorliegt (St3),- bei Erkennung einer Instabilität direkter oder indirekter Übergang in eine Schlupfregelung des Radschlupfes (s) auf einen Soll-Schlupf (s-soll) durch Ansteuerung des elektrischen Antriebs (St4, überlagerter Schlupfregel-Schritt),- Ermittlung, ob ein Endkriterium (K3) zur Beendigung der Schlupfregelung erfüllt ist (St5),- falls das Endkriterium (K3) erfüllt ist, Rückführung zu der Moment-Steuerung in dem Moment-Steuerungsschritt (St1) Verfahren zur Schlupfregelung eines über einen elektrischen Antrieb (3) angetriebenen Fahrzeugrades (2), mit mindestens folgenden Schritten:
Verfahren nach Verfahren nach Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass während der Schlupfregelung (SLC) zumindest zeitweise ein Abbremsen eines Fahrzeugrades (2) durch den elektrischen Antrieb (3) unter Rekuperation vorgesehen ist. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das von dem elektrischen Antrieb (3) auf das Fahrzeugrad (2) ausgeübte Ist-Antriebsmoment (M2) durch Messung eines in den elektrischen Antrieb (3) eingegebenen Motorstroms (13) ermittelt wird. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als elektrischer Antrieb (3) ein Radnabenmotor (3) vorgesehen ist, der das Fahrzeugrad (2) beschleunigt und/oder das Fahrzeugrad (2) unter Rekuperation abbremst. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Fahrzeugräder (2) jeweils über einen elektrischen Antrieb (3) schlupfgeregelt werden, wobei die elektrischen Antriebe (3) über eine zentrale Antriebs- Steuereinrichtung (6) angesteuert werden, die Antriebs-Steuersignale (S1) zur Einstellung von Soll-Antriebsmomenten (M2-soll) ausgibt und Motormoment-Informationssignale (S2) über die auf die Fahrzeugräder (2) eingesteuerten Ist-Antriebsmomente (M2) aufnimmt. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Radschlupf (s) des Fahrzeugrades (2) ermittelt wird aus
Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Soll-Schlupf (s-soll) auf Grundlage eines Kraft-Schlupfmodells ( Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Soll-Schlupf (s-soll) der Schlupfregelung ermittelt wird auf Grundlage eines Auswahlkriteriums (K2), insbesondere unter Heranziehung von aktuellen oder beabsichtigten Querkräften (FQ) des Fahrzeugrades (2) und/oder eines Schräglaufwinkels (α). Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Soll-Schlupf (s-soll) von einer Fahrdynamik-Regelung (VLC), ermittelt und vorgegeben wird. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei dem Instabilitäts-Kriterium (k1) der Radschlupf (s) des Fahrzeugrades (2) verglichen wird mit mindestens einem Grenz-Schlupf (s-thr) und bei Überschreiten des Grenz-Schlupfes (s-thr) eine Instabilität erkannt wird. Verfahren nach Verfahren nach Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Endkriterium (K3) das während der Schlupfregelung (SLC) übertragene Ist-Antriebsmoment (M2) bewertet wird. Verfahren nach Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Schlupfregelung (St4) eine Anpassung des Soll-Schlupfes (s-soll) erfolgt, indem
Verfahren nach Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin gleichzeitig ein Einsatz von Radbremsen, insbesondere Reibbremsen (9) vorgesehen ist. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Raddrehzahlsignale (n) ermittelt werden durch Raddrehzahlsensoren (4) und/oder Ermittlung einer Motor-Drehzahl (n3) der elektrischen Maschine, z.B. Radzahlmotors (3). Vorrichtung (12) zur Schlupfregelung eines Fahrzeugrades (2), die aufweist:
Fahrzeug mit einer Vorrichtung (12) nach
hierbei kann insbesondere auch einer Längsregelung ohne Berücksichtigung der Querkraft-Übertragung kein Vorrang eingeräumt werden
M2 < x* M-soll. wobei insbesondere auch x=1 angesetzt werden kann,
d.h. M2 < M-soll.Bezugszeichenliste
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
Zitierte Patentliteratur
- Ansteuerung des elektrischen Antriebs (3) des Fahrzeugrades (2) mit einem Ist-Antriebsmoment (M2) in einer Moment-Steuerung (TC) in einem Moment-Steuerungsschritt (St1),
- Ermittlung einer Raddrehzahl (n) und eines Radschlupfes (s) des Fahrzeugrades (2) und Bewertung des Radschlupfes (s) durch ein Instabilitätskriterium (K1), ob eine Instabilität vorliegt (St3),
- bei Erkennung einer Instabilität direkter oder indirekter Übergang in eine Schlupfregelung (SLC) des Radschlupfes (s) auf einen Soll-Schlupf (s-soll) durch Ansteuerung des elektrischen Antriebs (3) (St4, überlagerter Schlupfregel-Schritt),
- Ermittlung, ob ein Endkriterium (K3) zur Beendigung der Schlupfregelung erfüllt ist (St5),
- falls das Endkriterium (K3) erfüllt ist, Rückführung zu der Moment-Steuerung (TC) in dem Moment-Steuerungsschritt (St1).
- vor dem Moment-Steuerungsschritt (St1) ein Soll-Antriebsmoment-Ermittlungsschritt (St0-1) vorgesehen ist, in dem ein Soll-Antriebsmoment (M-soll) ermittelt wird, insbesondere in Abhängigkeit einer Fahrer-Eingabe, und
- in dem Moment-Steuerungsschritt (St1) bei der Ansteuerung des elektrischen Antriebs (3) des Fahrzeugrades (2) das ausgeübte Ist-Antriebsmoment (M2) gemessen und auf das Soll-Antriebsmoment (M-soll) eingestellt und/oder eingeregelt wird.
einerseits der ermittelten Raddrehzahl (n) oder einer AntriebsDrehzahl (n3) des Radnabenmotors (3) und
andererseits einer Rad-Referenzgeschwindigkeit (v2ref) oder einer Fahrzeug-Referenzgeschwindigkeit (v1-ref).
zunächst bei Überschreiten eines unteren Grenzschlupfs (s-thr-lo) des Radschlupfes (s) ein Übergang auf eine Drehzahlregelung (nLC) des Fahrzeugrades (2) erfolgt und
bei Überschreiten eines oberen Grenzschlupfs (s-thr-lo) ein Übergang auf die Schlupfregelung (SLC) des Fahrzeugrades (2) erfolgt, bei der der Radschlupf (s) auf den Soll-Schlupf (s-soll) geregelt wird (St4, überlagerter Schlupfregel-Schritt).
- nach initialer Einstellung des Soll-Schlupfes (s-soll) nachfolgend ein aktueller Soll-Schlupf (s-soll-ink) durch Abweichung in inkrementellen Schritten (Δs) festgelegt wird und
- die hierbei erzeugte Änderung des von dem elektrischen Antrieb (3) übertragenen Antrieb-Momentes (M2) ermittelt wird,
- wobei bei Feststellen einer Erhöhung des übertragenen Antrieb-Momentes (M2) der aktuelle Soll-Schlupf (s-soll-ink) als neuer Soll-Schlupf (s-soll) festgelegt wird.
einen elektrischen Antrieb (3) zur Übertragung von beschleunigenden und abbremsenden Ist-Antriebsmomenten (M2) auf das Fahrzeugrad (2),
eine als Teil des elektrischen Antriebs (3) oder zusätzlich vorgesehene Ansteuereinrichtung (3a) zur Bestromung des elektrischen Antriebs (3),
eine zentrale Antriebs-Steuereinrichtung (6) zur Ansteuerung der Ansteuereinrichtung (3a) über Antriebs-Steuersignale (S1) und zur Aufnahme von Motormoment-Informationssignalen (S2) über das von der Ansteuereinrichtung (3a) aktuell eingesteuerte Ist-Antriebsmoment (M2),
wobei die zentrale Antriebs-Steuereinrichtung (6) ausgelegt oder eingerichtet ist, ein Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche durchzuführen.



