Tintenpatrone mit Leiterplattenelement
Die
Erfindung betrifft eine Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme
eines Tintenstrahldruckers gemäß den Oberbegriffen
von Ansprüchen 1 und 27 sowie ein Herstellungsverfahren für
eine Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme eines
Tintenstrahldruckers entsprechend Anspruch 28. Tintenstrahldrucker
gehören heutzutage zu den meist verwendeten Druckertypen,
welche in vielen Heim- wie auch Büroanwendungen zum Einsatz kommen.
Da Tintenstrahldrucker in ihrem Einsatz mitunter extrem häufiger
Benutzung unterliegen, sind zahlreiche Bestandteile von einem starken
Verschleiß betroffen, und Verschleiß- wie Verbrauchsteile
müssen verhäuft ausgewechselt und ersetzt werden.
Zudem erfordert die häufige Benutzung, in regelmäßigen
Intervallen Wartungsarbeiten vorzunehmen. Um die Wartungsarbeiten
sowie den Austausch von einzelnen Bestandteilen eines Tintenstrahldruckers
zu erleichtern, werden Tintenstrahldrucker in modularer Bauweise
gefertigt, wobei viele modulare Bauteile mit Mitteln versehen sind,
welche den ordnungsgemäßen Austausch unterstützen
bzw. eine Überprüfung des selben vornehmen lassen. Tintenpatronen
sind typischerweise die mit Abstand am häufigsten ersetzten
Bestandteile bzw. Verbrauchsteile eines Tintenstrahldruckers. Zudem bedürfen
Tintenpatronen auch einer verhäuften Wartung, da sowohl
die Speicherung als auch die Zurverfügungstellung der im
Druckprozess verwendeten Tinte ein komplexer fluidtechnischer Vorgang
ist, welcher zahlreiche Fehlerquellen aufweisen kann. Die Fehlerquellen
können beispielsweise von blockierten Zufuhrkanälen
der Tintenpatrone bis zu fehlerhaft eingesetzten Tintenpatronen
reichen. Zudem erscheint es aufgrund der großen Vielzahl an
unterschiedlichen Tintenpatronen nicht abwegig, dass Benutzer beim
Ersetzen von verbrauchten Tintenpatronen ein Auswechseln mit einer
für das Einsetzen in eine vorgesehene Patronenaufnahme
des Tintenstrahldruckers nicht geeignete Tintenpatrone vorzunehmen
versuchen. Obwohl das Herausnehmen der Tintenpatrone aus der Patronenaufnahme
sowie das erneute Einsetzen derselben im Prinzip eine relativ einfache
Handlung darstellt, so zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass
diese Handlungen einem Benutzer mitunter große Probleme
bereiten können. Um
dem Benutzer also sowohl Wartungs- als auch Austauscharbeiten im
Hinblick auf die Tintenpatronen zu erleichtern, können
die Tintenpatronen bereits herstellerseits mit entsprechenden elektronischen
Schaltungsanordnungen versehen sein, welche nach richtigem Einsetzen
in die Patronenaufnahme eines Tintenstrahldruckers über
eine Steuervorrichtung des Tintenstrahldruckers angesprochen werden
kann und eine Überprüfung der Funktionstüchtigkeit
der Tintenpatrone vornimmt. Diese Überprüfung,
welche typischerweise als elektronische Verifikationsroutine in
entweder aktiver oder passiver Form abläuft, kann einem
Benutzer somit die Sicherheit geben, dass eine Patrone in richtiger
Art und Weise in die Patronenaufnahme des Tintenstrahldruckers eingesetzt
wurde. Die Kommunikation zwischen dem Benutzer und dem Tintenstrahldrucker
erfolgt dabei typischerweise über Leuchten bzw. über Mitteilungen
auf einem Display am Drucker selbst. Aufgrund der örtlichen
Trennung von eingesetzter Tintenpatrone und dem Wiedergabeort der
Information kann es erneut zu Fehlinterpretationen bzw. Missverständnissen
auf der Seite des Benutzers kommen. Aus diesem Grund haben Hersteller
von Tintenstrahldruckern und Tintenpatronen zu dem konstruktionstechnischen
Schritt gegriffen, die Information unmittelbar an der eingesetzten
Tintenpatrone selbst darzustellen. Dem Stande der Technik bekannte
Tintenpatronen, verwenden deshalb beispielsweise eigenständige
Leuchteinheiten, welche dem Benutzer bei Einsetzen der Tintenpatrone
in die Patronenaufnahme signalisieren, dass ein korrektes Einsetzen vorgenommen
wurde. Andererseits kann auch das Ausbleiben eines Leuchtsignals
an der Tintenpatrone anzeigen, dass entweder das Einsetzen in nicht
richtiger Weise vorgenommen wurde, bzw. eine weitere Störung
vorliegt. Gemäß der
konstruktiven Ausführung vieler Tintenpatronen von Tintenstrahldruckern
sind jedoch für den Benutzer bei eingesetztem Zustand der
Tintenpatrone nur ausgewählte Bereiche derselben sichtbar,
und folglich geeignet, derartige Signalgeber, wie beispielsweise
Leuchten oder Lampen, aufzunehmen und für den Benutzer
leicht sichtbare Signale darzustellen. Die meisten Bereiche der
Gehäuseeinheit einer Tintenpatrone in eingesetztem Zustand liegen
für den Benutzer jedoch verborgen. Da aber andererseits
konstruktionsbedingt die Schnittstelle der Tintenpatrone zu der
Gegenschnittstelle der Patronenaufnahme des Tintenstrahldruckers
für den Benutzer nicht einsehbar angeordnet ist, muss der optische
Signalgeber der Tintenpatrone über ein Leitungssystem,
ggf. über längere Distanzen, mit der Schnittstelle
verbunden werden. Eine solche Verbindung, vor allem wenn Sie optischer
Natur ist, kann einen konstruktionstechnischen und damit herstellungstechnischen
großen Aufwand mit sich bringen und lässt die
Tintenpatrone anfällig für zahlreiche Störeinflüsse
werden. Die Das
Vorsehen des Lichtleiters der Tintenpatrone gemäß der
Offenbarung der Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es nun, die dem Stande der Technik
bekannten Nachteile in einer erfindungsgemäßen
Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme eines Tintenstrahldruckers
zu vermeiden, und eine Tintenpatrone vorzuschlagen, welche erlaubt,
eine Signalweiterleitung, insbesondere Signale für ein
optisches Signal, aus einem für den Benutzer uneinsehbaren
Bereich der Tintenpatrone zu einem bei eingesetzter Tintenpatrone
für den Benutzer oder eine Photodetektor einsehbaren Bereich
zu ermöglichen, wobei die konstruktionsgemäße
Lösung einerseits unanfällig gegenüber äußeren
Störeinflüssen sein soll, und andererseits ebenso
weitgehend das Weiterleiten von Signalen entlang vieler Teilbereiche
der Kontur der Tintenpatrone ermöglichen soll. Diese
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung sowie ein Verfahren zur Herstellung
einer Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme eines Tintenstrahldruckers
gemäß den Patentansprüchen 1, 27 und
28 gelöst. Insbesondere
wird die Aufgabe durch eine Tintenpatrone zum Einsetzen in eine
Patronenaufnahme eines Tintenstrahldruckers gelöst, wobei
die Tintenpatrone ein eine Schaltungsanordnung umfassendes Leiterplattenelement
aufweist, welches einen ersten in einer Ebene A liegenden Teilbereich
und einen gegenüber dem ersten Teilbereich abgewinkelt ausgerichteten
zweiten Teilbereich aufweist. Weiterhin
wird die Aufgabe durch eine Tintenpatrone zum Einsetzen in eine
Patronenaufnahme eines Tintenstrahldruckers gelöst, welche
ein Leiterplattenelement mit einer Schaltungsanordnung umfasst,
wobei das Leiterplattenelement sich im Wesentlichen über
eine Seitenfläche der Tintenpatrone erstreckt und einen
der Unterseite der Tintenpatrone zugewandten zweiten Teilbereich
umfasst, auf welchem Kontaktelemente zur Kontaktierung mit externen
Gegenkontaktelementen angeordnet sind, und welches einen der Oberseite
der Tintenpatrone zugewandten ersten Teilbereich umfasst, auf welchem wenigstens
eine lichtemittierende Diode (LED) zur Signalabgabe angeordnet ist. Zudem
wird die Aufgabe durch ein Herstellungsverfahren gelöst,
welches sich auf eine Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme
eines Tintenstrahldruckers bezieht, wobei die Tintenpatrone ein
Leiterplattenelement mit einer Schaltungsanordnung aufweist, und
sowohl einen ersten in einer Ebene A liegenden Teilbereich und einen
gegenüber dem ersten Teilbereich abgewinkelt ausgerichteten
zweiten Teilbereich aufweist, und wobei das Verfahren folgende Schritte
beinhaltet: Bereitstellen der Tintenpatrone, Bereitstellen des Leiterplattenelements,
Anbringen des ersten Teilbereichs des Leiterplattenelements parallel
zu mindestens einer Seitenwand, vorzugsweise zu einer Vor- und/oder
Rückwand der Tintenpatrone und Anbringen des zweiten Teilbereichs
an der Tintenpatrone. Ein
wesentlicher Punkt der vorliegenden Erfindung liegt folglich darin,
dass eine Signalübermittlung mittels einer Schaltungsanordnung,
die von einem Leiterplattenelement umfasst wird, von einem Teilbereich
des Leiterplattenelements zu einem zweiten Teilbereich des Leiterplattenelements
erfolgen kann, wobei beide Teilbereiche abgewinkelt zueinander ausgerichtet
sind. Es ist somit vorgesehen, die Signalübermittlung einer
Schaltungsanordnung, wie sie etwa aus der elektronischen Schaltungstechnik aber
auch aus der optischen Schaltungstechnik bekannt ist, über
zwei Teilbereiche eines Leiterplattenelements vorzunehmen, wobei
die Schaltungsanordnung wenigstens einen nicht ebenen Teilabschnitt zum
Anordnen an einen ebenso nicht ebenen Abschnitt einer Tintenpatrone
umfasst. Die
dem Stande der Technik bekannten Tintenpatronen umfassen zwar auch
Schaltungsanordnungen auf elektronischen Platinen oder Leiterkarten.
Jedoch erlauben diese aufgrund ihrer hohen Steifigkeit nicht die
Signalweiterleitung bzw. Signalübermittlung über
nicht ebene oder abgewinkelte Abschnitte einer Tintenpatrone. Die
dem Stande der Technik bekannten Leiterkarten oder Platinen für
Tintenpatronen bestehen nämlich aus einem hoch-steifen
Material. Um jedoch elektrische oder auch optische Signale über
abgewinkelte Abschnitte einer Tintenpatrone von einem Teilbereich
der Gehäuseeinheit der Tintenpatrone zu einem anderen Teilbereich zu übermitteln,
bedarf es entsprechend dem Wissen des Standes der Technik stets
Schnittstellen. Derartige Schnittstellen bergen jedoch stets Fehlerquellen, welche
eine störungsfreie Übermittlung eines Signals unterbinden
oder jedoch merklich stören können. Entsprechend
denn Kerngedanken der vorliegenden Erfindung, werden derartige Schnittstellen
nun unnötig, da die Schaltungsanordnung als Ganzes, die Signalübermittlung über
unebene oder abgewinkelte Abschnitte einer Tintenpatrone zwischen
zwei zueinander abgewickelt ausgerichteten Teilbereichen eines Leiterplattenelements
ermöglicht. Ein
zweiter Kerngedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass
das Leiterplattenelement im Wesentlichen sich über eine
Seitenfläche der Tintenpatrone erstreckt und auf einem
der Unterseite der Tintenpatrone zugewandten zweiten Teilbereich
eine Schnittstelle zur Kontaktierung zum Empfangen wie zum Versenden
von Signalen bereitstellt, und auf einem der Oberseite der Tintenpatrone
zugewandten weiteren Teilbereich eine lichtemittierende Diode vorsieht,
welche eine optische Schnittstelle für einen Benutzer bzw.
für einen von dem Tintenstrahldrucker verwendeten Photodetektor
darstellt. Entsprechend der erfindungsgemäßen
Konstruktion können folglich alle für die Funktion
der Tintenpatrone notwendigen Schaltungsanordnungen auf einem einheitlichen
Leiterplattenelement untergebracht werden, welches äußerst
kostengünstig und in hohen Stückzahlen hergestellt
werden kann. Da jedoch keinerlei weitere Vorkehrungen für
einen Signalempfang oder eine Signalabgabe durch das Tintenpatronengehäuse
getroffen werden müssen, können diese Gehäuse
beispielsweise in einem sehr einfachen Spritzgussverfahren hergestellt
werden. Aufwendige Verfahrensschritte, wie beispielsweise die Integration von
optischen, elektronischen oder elektrischen Bestandteilen in die
Gehäuseeinheit der Tintenpatrone selbst können
folglich unterbleiben. In
einer bevorzugten Ausführungsform der Tintenpatrone zum
Einsetzen in eine Patronenaufnahme ist vorgesehen, dass zumindest
ein Teilbereich einer Außenkontur der Tintenpatrone folgend an
der Tintenpatrone befestigt ist. Dieser Teilbereich kann der in
einer Ebene A liegende erste Teilbereich sein, welcher beispielsweise
einer planen Außenkontur der Tintenpatrone, wie sie durch
Seitenwände in vielen handelsüblichen Tintenpatronen
dargestellt wird, folgt. Andererseits ist es auch denkbar, dass
der zweite, nicht notwendigerweise plan ausgeführte Teilbereich,
welcher zum ersten Teilbereich abgewinkelt ausgerichtet ist, einer
nicht planen Außenkontur der Tintenpatrone folgt, bzw.
hilft, zumindest teilweise eine nicht plane Außenkontur
der Tintenpatrone zu überbrücken. Die Befestigung
des Leiterplattenelements kann dabei über einen oder auch über
beide Teilbereiche an der Tintenpatrone erfolgen. In
einer weiterführenden Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Ebene A parallel zu mindestens
einer Seitenwand, vorzugsweise zu einer Vor- und/oder Rückwand,
ausgerichtet ist. So kann eine Aufbringung des Leiterplattenelements
auf viele handelübliche Tintenpatronen erfolgen, welche
plane Seitenwände aufweisen, die wenigstens teilweise für
einen Benutzer oder einen Photodetektor einsehbar angeordnet sind,
auch wenn die Tintenpatrone in die Patronenaufnahme eines Tintenstrahldruckers
bereits eingesetzt wurde. In
einer wiederum weiterführenden Ausführungsform
der vorliegenden Tintenpatrone ist der zweite Teilbereich plan ausgebildet
und liegt in einer zweiten von der Ebene A verschiedenen Ebene B. Folglich
können zwei plane und jeweils zu den Ebenen A und B parallele
Teilabschnitte der Tintenpatrone mit einem einheitlichen Leiterplattenelement
versehen werden, ohne dass beispielsweise Schnittstellen zwischen
den beiden plan ausgerichteten Teilbereichen des Leiterplattenelements
vorgesehen sein müssten. Vielmehr können Leiterplattenelemente
mit zwei gegeneinander abgewinkelt ausgerichteten planen Teilbereichen
passgenau vorgefertigt werden, so dass diese nur noch auf vorbestimmte
plane Teilabschnitte der Tintenpatrone aufgesetzt und an dieser befestigt
werden müssen. Überdies
kann sich die Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme
auch dadurch auszeichnen, dass die Ebene B parallel zu einem weiteren
Abschnitt der Außenbegrenzungsfläche der Tintenpatrone
ausgerichtet ist. Dies ermöglicht, dass zwei plan zueinander
angeordnete Teilbereiche des Leiterplattenelements in paralleler
Ausrichtung an der Außenbegrenzungsfläche der
Tintenpatrone aufgebracht werden, wobei lediglich ein zusammenhängendes
Leiterplattenelement zwei plane und gegeneinander abgewinkelt angeordnete,
benachbarte Teilabschnitte auf der Außenbegrenzungsfläche
der Tintenpatrone bedecken kann. In
einer erneut weiterführenden Ausführungsform der
Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme kann vorgesehen
sein, dass die Tintenpatrone Befestigungselemente aufweist, mittels
welcher das Leiterplattenelement an der Tintenpatrone befestigt
ist. Befestigungselemente im ausführungsgemäßen
Sinne sind dabei jedwede handwerksübliche mechanische sowie
auch auf Adhäsion beruhende Befestigungselemente. Durch
das Vorsehen der Befestigungselemente in der Konstruktion des Gehäuses
der Tintenpatrone kann ein Leiterplattenelement, welches zur Verbindung
mit der Tintenpatrone vorgesehen ist, selbst eine einfache, beispielsweise
rechteckige, Form aufweisen. Dieser Umstand unterstützt
wiederum die Herstellung von Leiterplattenelementen in großer
Stückzahl sowie mittels der industriebekannten Herstellungsverfahren.
Alternativ hierzu ist das Vorsehen von besonderen Verankerungsstrukturen
in dem Leiterplattenelement ebenso denkbar, doch verursacht dieses
in den meisten Herstellungsverfahren zur Produktion größerer
Mengen an Leiterplattenelementen weitere Verfahrensschritte und
damit Kosten. In
einer weiterführenden Ausführungsform der vorliegenden
Tintenpatrone kann sich diese durch eine Laufschiene auszeichnen,
insbesondere an der mindestens einen Seitenwand, zum Einführen wenigstens
eines Teiles des Leiterplattenelements. Laufschienen sind einfache
mechanische Konstruktionsmittel, durch welche in einem Verbindungsschritt, nämlich
dem Einschieben des Leiterplattenelements in die Laufschiene, eine
relativ feste und haltbare Verbindung zwischen Tintenpatrone und
Leiterplattenelement hergestellt werden kann. Die Laufschiene kann
konstruktionsgemäß bereits in der Gehäuseeinheit
der Tintenpatrone vorgesehen sein, oder aber erst nachträglich
in einem separaten Herstellungsschritt auf diese aufgebracht werden.
Laufschienen erlauben zudem eine Verbindung von Tintenpatrone und
Leiterplattenelement ohne, dass weitere Befestigungsmethoden notwendig
würden. Zudem kann die ausführungsgemäße
Laufschiene, welche alternativ auch durch eine Mehrzahl von Laufschienen
ersetzt sein kann, derart auf der Tintenpatrone angeordnet sein,
dass nach Einführen eines Teils des Leiterplattenelements
die Führungskräfte der Laufschiene auf das Leiterplattenelement
derart gerichtet sind, dass sie möglichen Beanspruchungen
des Leiterplattenelements durch die Benutzung oder Handhabung der Tintenpatrone
eine gute Haltekraft entgegensetzen. Weiterhin
kann vorgesehen sein, dass die Befestigungselemente einen elastisch
verformbaren Verriegelungshaken umfassen. Der Verriegelungshaken
kann alternativ oder auch zusätzlich zu weiteren Befestigungselementen
vorgesehen sein. Er kann wiederum fester Bestandteil der Tintenpatrone
bzw. der Gehäuseeinheit der Tintenpatrone sein, oder aber
erst nachträglich in einem separaten Herstellungsschritt
an dieser angebracht werden. Der Verriegelungshaken kann dabei derart
ausgeführt wie auch an der Tintenpatrone derart angebracht
sein, dass er in vorbestimmte Bereiche des Leiterplattenelements
eingreift, bzw. diese mit einer Verriegelungskraft beaufschlagt,
so dass das Leiterplattenelement mit der Tintenpatrone verbunden
wird. Ebenso ist es möglich, einen Verriegelungshaken in
Kombination mit einer Laufschiene zur Befestigung des Leiterplattenelements
an der Tintenpatrone vorzusehen. Hierzu wäre es denkbar,
dass das Leiterplattenelement zunächst wenigstens teilweise
in die Laufschiene eingeführt wird, wobei der Verriegelungshaken
nach erfolgter Einführung das Leiterplattenelements dieses
verriegelt und folglich an der Tintenpatrone befestigt. Der Verriegelungshaken
kann hierbei entweder eine der Seitenbegrenzungen des Leiterplattenelements
mit einer Haltekraft beaufschlagen oder aber in vorbestimmte Aussparungen
bzw. geeignete Formteilbereiche des Leiterplattenelements eingreifen
und diese mit einer entsprechenden Haltekraft beaufschlagen. Ebenso
wäre es denkbar, dass das Leiterplattenelement durch eine
Mehrzahl an Verriegelungshaken an der Tintenpatrone befestigt wird, welche
in einer aufeinander abgestimmten Weise so das Leiterplattenelement
mit Haltekräften beaufschlagen, dass eine ausreichende
Befestigung an der Tintenpatrone erfolgt. In
einer weiterführenden Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Leiterplattenelement an
der Tintenpatrone lösbar angebracht ist. Daraus resultiert
einerseits, dass bei Vorliegen eines fehlerhaften Leiterplattenelements
dieses lediglich in der Tintenpatrone ausgetauscht werden muss,
um eine möglicherweise weiterhin verwend- bzw. verkaufbare
Tintenpatrone zu erzeugen. Darüber hinaus erlaubt die lösbare
Anbringung des Leiterplattenelements an der Tintenpatrone die Herstellung
beider Bestandteile in jeweils separaten und deswegen möglicherweise
kostengünstigeren üblichen Herstellungsschritten.
Zudem eröffnet die lösbare Anbringung des Leiterplattenelements die
Möglichkeit, ein vereinfachtes Recycling der Tintenpatrone
zusammen mit dem Leiterplattenelement auszuführen, welches
gerade im Lichte der zukünftigen Verantwortung der Hersteller
von Tintenpatronen einen erfreulichen Umstand bedeutet. Denn anders als
bei Tintenpatronen die Leiterplattenelemente beispielsweise in integrierter
oder eingegossener Form aufweisen und damit im späteren
Recycling mitunter aufwendige Trennungsschritte erfordern, kann
gemäß der vorliegenden Ausführungsform
das Leiterplattenelement einfach von der Tintenpatrone gelöst und
separat entsorgt werden. In
einer weiterführenden Ausführungsform der Tintenpatrone
kann das Leiterplattenelement an der Tintenpatrone mittels Verklebung
oder Laminierung oder Einschmelzung angebracht sein. Diese industrieüblichen
Befestigungsverfahren, welche eine hohe Festigkeit der Verbindung
von Leiterplattenelement und Tintenpatrone gewährleisten,
können relativ unkompliziert vorgenommen werden. Zudem
kann eine dauerhafte und unter allen Betriebsbedingungen feste Anbringung
des Leiterplattenelements an der Tintenpatrone gewährleistet
werden. Durch diese feste, praktisch nicht reversible Verbindung
von Leiterplattenelement und Tintenpatrone wird zudem verhindert,
dass Unberechtigte das Leiterplattenelement leicht von der Tintenpatrone
entfernen und ungestört manipulieren. In Bezug auf eine
Verklebung des Leiterplattenelements mit der Tintenpatrone können
alle handels- und industrieüblichen Kleber Verwendung finden,
soweit diese geeignet sind, die zur Verbindung vorgesehenen Flächen
miteinander zu verkleben. In
einer weiterführenden Ausführungsform des Leiterplattenelements
mit Schaltungsanordnung zur Verbindung mit einer Tintenpatrone,
welche zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme eines Tintenstrahldruckers
vorgesehen ist, kann vorgesehen sein, dass das Leiterplattenelement
wenigstens einen in einer Ebene A liegenden ersten Teilbereich und
einen gegenüber dem ersten Teilbereich abgewinkelt ausgerichteten
zweiten Teilbereich aufweist. Folglich vermag das Leiterplattenelement
auch in Verbindung mit Tintenpatronen eingesetzt zu werden, deren
Außenkontur nicht lediglich einen planen Flächenabschnitt
aufweist. Entsprechend der vorliegenden Ausführungsform
kann das Leiterplattenelement vielmehr auf gekrümmte Flächenabschnitte oder
aber auch auf gegeneinander in einer Schrägung verlaufende
Flächenabschnitte angebracht werden. Eine Schrägung
im vorliegenden Sinne ist ein nichtplaner, zusammenhängender
Bereich, welcher zwei im Wesentlichen plane – zumindest
lokal plane – und aneinander grenzende Abschnitte oder Flächenabschnitte
aufweist deren gegenseitige Orientierung einen Grenzwinkel von ungleich
180° ausweisen. Der Grenzwinkel seinerseits ist definiert
als der Winkel zwischen den Abschnitt- oder Flächenabschnittnormalen. In
einer weiterführenden Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gegenstandes kann ebenso vorgesehen sein, dass zwischen dem zweiten
Teilbereich und dem ersten Teilbereich des Leiterplattenelements
ein Verbindungsabschnitt vorgesehen ist, welcher einen Biegebereich
des Leiterplattenelements definiert. Dieser Biegebereich, welcher
vorzugsweise flexibel ausgestaltet ist, erlaubt somit eine anpassbare
Anbringung des Leiterplattenelements an nicht planare Abschnitte
der Tintenpatrone, indem ein Teilbereich des Leiterplattenelements
zunächst an der Tintenpatrone angebracht wird und der weitere
Teilbereich nach einem Biegevorgang des Biegebereichs so an die
Außenkontur der Tintenpatrone hingeführt wird,
dass auch er an der Tintenpatrone bzw. parallel dazu befestigt werden
kann. Zudem erlaubt das Vorsehen eines Biegebereiches des Leiterplattenelementes
auch eine flexible Anpassung an unterschiedliche Teilbereiche voneinander
verschiedener Tintenpatronen. Demzufolge kann ein aus führungsgemäßes
Leiterplattenelement mitunter auch für eine Serie an unterschiedlichen
Tintenpatronen vorgesehen sein ohne eines in seiner Konstruktion abweichendes
Leiterplattenelements zu bedürfen. Die unmittelbare Folge
davon ist eine Einsgarnis von konstruktiven, herstellungstechnischen
sowie auch wirtschaftlichen Aufwendungen. Weiterhin
ist es möglich, dass das Leiterplattenelement zur Verbindung
mit einer Tintenpatrone so ausgeführt ist, dass der Verbindungsabschnitt
Leiterbahnen umfasst. Die Leiterbahnen als Bestandteil der Schaltungsanordnung,
welche von dem Leiterplattenelement umfasst wird, erlauben ausführungsgemäß eine
direkte Verbindung des ersten sowie des zweiten Teilbereiches des
Leiterplattenelements, ohne dass diese miteinander direkt aneinander
angrenzend verbunden sein müssen. Leiterbahnen, wie beispielsweise
in einem photolithographischen Verfahren mit einem nachfolgenden Ätzverfahren
hergestellt, zeichnen sich durch große Flexibilität
aus. Demnach ist es nicht ungewöhnlich, dass Leiterbahnen
auch auf flexiblem Substrat aufgebracht werden können,
ohne die Intaktheit der Schaltungsanordnung, von welcher die Leiterbahnen
umfasst werden, zu gefährden. Vorliegend ist somit auch
eine vorteilhafte Verbindungskonstruktion beider Teilbereiche unter
Ausnutzung aller Vorzüge der beschriebenen Leiterbahnen
möglich. Ausführungsgemäß sind
die Leiterbahnen zudem nicht auf ausschließlich elektrische
bzw. elektronische Leiterbahnen beschränkt. Vielmehr sind
ebenso flexible optische Leiterbahnen denkbar, wenn diese die Anforderungen
an Flexibilität des Verbindungsabschnittes erfüllen. In
einer erneut weiterführenden Ausführungsform des
vorliegenden Gegenstandes kann der zweite Teilbereich des Leiterplattenelements
Kontaktelemente aufweisen, welche bei in die Patronenaufnahme des
Tintenstrahldruckers eingesetzter Tintenpatrone mit entsprechenden
Gegenkontaktelementen der Patronenaufnahme des Tintenstrahldruckers einen
elektrischen Kontakt schließen können. Dementsprechend
stellen die Kontaktelemente die Schnittstelle zu der wenigstens
einen Schaltungsanordnung auf dem Leiterplattenelement dar. Die
Kontaktelemente sind vorzugsweise derart geformt, dass sie der Geometrie
der Gegenkontaktelemente spiegelbildlich entsprechen. Die Kontaktelemente
des zweiten Teilbereichs können als herkömmliche
elektrische Kontakte ausgebildet sein, oder aber als optische Kontaktelemente
zum Übermitteln von optischen Signalen. In
einer weiterführenden Ausführungsform des Leiterplattenelements
kann das Leiterplattenelement eine die Schaltungsanordnung umfassende erste
Schicht und eine dem Leiterplattenelement Festigkeit verleihende
zweite Schicht aufweisen. Alternativ kann das Leiterplattenelement
auch eine größere Anzahl an aufeinander folgende Schichten
umfassen. Die Schaltungsanordnung kann in einem solchen Fall dann
beliebig auf einer für sie geeigneten Schicht angeordnet
sein. Derartige Schichtreihenfolgen entstehen typischerweise bei
photolithographischen Verfahren zur Darstellung von Schaltungsanordnungen
mittels einer Reihe chemischer und physikalischer Schritte. Typischerweise
wird hierbei auf einer oberflächlichen Schicht eines Leiterplattenelementrohlings
eine Abbildung der Schaltungsanordnung mittels photographischer
Ablichtung aufgetragen und durch einen Ätzprozess entwickelt.
Die ausführungsgemäß dem Leiterplattenelement
Festigkeit verleihende zweite Schicht kann ein beliebiges Material
von entsprechender Steifigkeit und Festigkeit aufweisen. Typische
geeignete Materialien sind Kunststoffe oder Harze aller Art. Für
elektrische oder elektronische Schaltungsanordnungen ist es darüber
hinaus auch wichtig, dass die dem Leiterplattenelement Festigkeit
verleihende zweite Schicht auch isolierende Eigenschaften aufweist.
Im Falle des Vorsehens einer rein optischen Schaltungsanordnung
sind derartige Einschränkungen nicht zwingend notwendig. Entsprechend
einer weiteren Ausführungsform des Leiterplattenelements
zur Verbindung mit einer Tintenpatrone kann in dem Verbindungsabschnitt
die zweite Schicht wenigstens verdünnt sein. Demzufolge
weist der Verbindungsabschnitt nicht die durch die zweite Schicht
verliehene vollständige Festigkeit auf, und hat beispielsweise
im Vergleich zu den anderen Teilbereichen des Leiterplattenelements eine
höhere Flexibilität gegen Verbiegung. Durch das Verdünnen
der zweiten Schicht in dem Verbindungsabschnitt, kann somit durch
entsprechende Wahl der Schichtdicke die Flexibilität bzw.
die Biegesteifigkeit des Verbindungsabschnittes variabel gestaltet
werden. Zudem können durch eine entsprechende Ausgestaltung
der Verdünnung des Verbindungsabschnittes weitere Bereiche
des Leiterplattenelements geschaffen werden, in welche Befestigungselemente der
Tintenpatrone eingreifen können bzw. diese mit einer Haltekraft
beaufschlagen. Das
Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone kann
in einer weiteren Ausführungsform auch vorsehen, dass die
dem Leiterplattenelement Festigkeit verleihende zweite Schicht im Verbindungsabschnitt
entfernt ist. Dementsprechend wird der Verbindungsabschnitt lediglich
von der ersten Schicht gebildet, welche Teile der Schaltungsanordnung
umfassen kann. Durch Entfernen der zweiten Schicht wird die Stabilität
sowie Flexibilität des Verbindungsabschnittes vollständig
durch die erste Schicht bestimmt. Dieser Umstand mag bei unsachgemäßer
Handhabung des Leiterplattenelements zu einer unachtsamen Schädigung
des Leiterplattenelements beitragen, diese Nachteile werden jedoch
aufgewogen durch die herstellungstechnischen Vorteile, welche sich
durch ein einfaches Entfernen der zweiten Schicht im Verbindungsabschnitt
ergeben. In
einer weiteren Ausführungsform des Leiterplattenelements
zur Verbindung mit einer Tintenpatrone kann dieses weitere Kontaktpunkte
aufweisen, welche zur Kontaktierung mit einer externen elektrischen
Schnittstelle vorgesehen sind, über welche nach Herstellung
eines elektrischen Kontaktes Informationen oder Signale zu der auf
der ersten Schicht angeordneten Schaltungsanordnung gesendet oder
mit dieser ausgetauscht werden können. Über derartige
Kontaktpunkte können beispielsweise Betriebsparameter der
Schaltungsanordnung mit einem externen Lesegerät bei Bedarf
ausgelesen werden. Weitaus relevanter ist jedoch, über
die Kontaktpunkte programmierbare Schaltungselemente der Schaltungsanordnung
mit Information zu versorgen und diese entsprechend vorbestimmter
Informationen für die Bereitstellung einer spezifischen
Funktionalität der Leiterplatte und der Tintenpatrone zu
programmieren. So können beispielsweise die Tintenpatrone
charakterisierende physikalische oder logistische Parameter auf
das Leiterplattenelement eingelesen werden, welche zur Identifikation
der Tintenpatrone bzw. zu deren Status anderweitig ausgelesen bzw.
steuerungstechnisch verarbeitet werden können. Um möglicherweise
ein versehentliches Beschreiben bzw. Löschen von Informationen
zu verhindern, können Kontaktpunkte vorgesehen sein, über welche
lediglich ein Auslesen von Information möglich ist. Andere
Kontaktpunkte hingegen können beispielsweise spezifisch
für die Programmierung der Schaltungsanordnung des Leiterplattenelementes vorgesehen
sein. Das Vorsehen von weiteren Kontaktpunkten auf dem Leiterplattenelement
zum Senden oder Austauschen von Information oder Signalen mit der
Schaltungsanordnung erlaubt folglich ein breites Spektrum an Möglichkeiten
zur Individualisierung des Leiterplattenelements für eine
Tintenpatrone mit verbesserter Funktionalität. In
einer anderen Ausführungsform des vorliegenden Erfindungsgegenstandes
kann zudem vorgesehen sein, dass das Leiterplattenelement wenigstens
eine lichtemittierende Diode (LED) aufweist. Durch das Vorsehen
von wenigstens einer lichtemittierenden Diode als Schaltungselement
der Schaltungsanordnung wird die Funktionalität des die
lichtemittierende Diode umfassenden Leiterplattenelementes dahingehend
erhöht, dass nach entsprechenden Steuersignalen der Schaltungssteuerung Lichtsignale
nach außen zur Beobachtung durch einen Benutzer bzw. zur
Aufnahme durch einen Photodetektor abgegeben werden. Dementsprechend kann
sich ein Benutzer bzw. eine mit einem Photodetektor zusammenwirkende
Steuervorrichtung mittels wahrgenommener Lichtsignale vordefinierte
Schaltungszustände der Schaltungsanordnung auf dem Leiterplattenelement
wahrnehmen. Die durch vorbestimmte Steuersignale der Schaltungsanordnung veranlassten
Lichtsignale der lichtemittierenden Diode können bei geeigneter
Steuerung Auskunft über Funktionszustände der
Tintenpatrone, Störzustände oder auch für
die Wartung der Tintenpatrone relevante Lichtsignale abgeben. Demzufolge
wird die Wartungsfähigkeit erhöht sowie die direkte Überprüfbarkeit
des Funktionszustandes der Tintenpatrone ermöglicht. Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der vorliegenden Tintenpatrone
zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme kann vorgesehen sein, dass
die Kontaktelemente im Wesentlichen endständig auf dem
zweiten Teilbereich des Leiterplattenelements angeordnet sind. Die
endständige Anordnung erleichtert entsprechend die Kontaktherstellung
der Kontaktelemente mit in der Patronenaufnahme umfassten Gegenkontaktelementen.
Außerdem vermeidet eine endständige Anordnung
der Kontaktelemente das Vorsehen unnötiger Flächenabschnitte
des Leiterplattenelements. Das
Leiterplattenelement kann weiterhin vorsehen, dass wenigstens eine
lichtemittierende Diode (LED) auf dem ersten Teilbereich des Leiterplattenelements
angeordnet ist. Folglich kann die wenigstens eine lichtemittierende
Diode unabhängig von der Ausrichtung des zweiten Teilbereichs
des Leiterplattenelements Licht mit einer Vorzugsrichtung in Bezug auf
den ersten Teilbereich abstrahlen. Die Richtung der Lichtabstrahlung
ist damit unabhängig vom zweiten Teilbereichen des Leiterplattenelements
und dessen Orientierung. In
einer weiterführenden Ausführungsform des Leiterplattenelements
zur Verbindung mit einer Tintenpatrone kann vorgesehen sein, dass
wenigstens eine lichtemittierende Diode (LED) im Wesentlichen endständig
auf dem ersten Teilbereich des Leiterplattenelements angeordnet
ist. Für den Fall, dass das von der lichtemittierenden
Diode abgestrahlte Licht von einem Photodetektor abgegriffen wird
und einer weiteren Steuervorrichtung bzw. Registriervorrichtung
zugeführt wird, erlaubt die endständige Anordnung
der lichtemittierenden Diode einen relativ ungestörten
Abgriff. Zudem wird der Abgriff von einem größeren
Raumwinkelbereich aus ermöglicht. Letzteres ist auch für
einen Benutzer zutreffend, der das Licht der lichtemittierenden
Diode aus einen größeren Raumwinkelbereich im
Bezug auf den ersten Teilbereich beobachten kann. In
einer weiterführenden Ausführungsform des Leiterplattenelements
zur Verbindung mit einer Tintenpatrone ist vorgesehen, dass wenigstens
eine lichtemittierende Diode (LED) auf dem Leiterplattenelement
derart angeordnet ist, dass das von der lichtemittierenden Diode
(LED) bei Aktivierung abgestrahlte Licht ungehindert von der Tintenpatrone,
insbesondere senkrecht zu der Ebene A des Leiterplattenelements
abgestrahlt wird. Dementsprechend ist es möglich, mittels
weiterer technischer Vorkehrungen, wie beispielsweise einem Photodetektor,
das von der lichtemittierenden Diode abgestrahlte Licht in ungehinderter
Intensität zu detektieren und das detektierte Signal möglicherweise
in einem weiteren Steuerungsprozess zu verarbeiten. Darüber
hinaus erleichtert die ungehinderte Abstrahlung des Lichtes der
lichtemittierenden Diode die optische Wahrnehmung durch einen Benutzer,
der das Licht in seiner vollen Intensität wahrnehmen kann. Darüber
hinaus kann vorgesehen sein, dass die Schaltungsanordnung des Leiterplattenelements geeignet
ist, die von einer externen Steuerung des Tintenstrahldruckers über
die Kontaktelemente empfangenen Signale zu verarbeiten, und auf
entsprechende Aufforderung eine Verifikationsroutine auszuführen,
welche eine Verifikation der mit dem Leiterplattenelement verbundenen
Tintenpatrone erlaubt. Die Schaltungsanordnung ist folglich konstruiert,
um mittels einer Verifikationsroutine überprüfen
zu können, ob eine richtige Tintenpatrone in korrekter
Weise in die Patronenaufnahme des Tintenstrahldruckers eingesetzt
wurde und auch zum Drucken bereitsteht. Verifikationsroutinen dieser
Art können darüber hinaus noch weitere Testalgorithmen
umfassen, welche auch andere Aspekte der Funktionstätigkeit
der Tintenpatrone, wie beispielsweise den Füllstand, überprüfen. In
einer Weiterführung der Tintenpatrone kann zudem vorgesehen
sein, dass nach Durchlaufen der Verifikationsroutine die Schaltungsanordnung die
Abgabe eines Lichtsignals durch die lichtemittierende Diode (LED)
auf dem Leiterplattenelement erlaubt. Auf diese Weise kann beispielsweise
dem Benutzer zu erkennen gegeben werden, dass eine bestimmte Tintenpatrone
einen vorbestimmten Funktions- oder Testzustand erreicht hat. Je
nach Signalabgabe mit Signalen vorbestimmter Signalkennungen kann
dem Benutzer eine positive wie auch negative Rückmeldung
vermittelt werden. Zudem ist es auch denkbar, dass Signale bestimmter
Kennungen auch einen spezifischen Funktionszustand anzeigen, welcher
nicht lediglich nur die Druckbereitschaft der Tintenpatrone anzeigt.
Folglich können auch Signale im Hinblick auf aktuelle Füllstandszustände
der Tintenpatrone bzw. Funktionszustände des mit der Tintenpatrone
zusammenwirkenden Druckkopfes übermittelt werden. Alternativ
hierzu ist auch möglich, dass nach Durchlaufen der Verifikationsroutine,
die Schaltungsanordnung die Abgabe eines Lichtsignals durch die lichtemittierende
Diode (LED) auf dem Leiterplattenelement verhindert, falls das Ergebnis
der Verifikationsroutine negativ ausgefallen ist. Dementsprechend
beinhaltet auch ein Ausbleiben eines möglicherweise von
dem Benutzer erwarteten Lichtsignals Information über die
Funktionstätigkeit bzw. den Funktionszustand der Tintenpatrone.
Ein Benutzer erwartet nämlich beispielsweise nach erfolgreichem Einsetzen
einer Tintenpatrone in die Patronenaufnahme des Tintenstrahldruckers,
dass die Funktionstüchtigkeit der Tintenpatrone in all
ihren Funktionen klar durch ein oder mehrere Lichtsignale zu erkennen gegeben
wird. Fällt hingegen das Lichtsignal unerwarteterweise
aus, wird dem Benutzer zu erkennen geben, dass entweder die Funktionstüchtigkeit
der Tintenpatrone nicht gegeben ist oder aber ein weiteres Problem
im Hinblick auf eine ungestörte Funktionstüchtigkeit
der Tintenpatrone vorliegt. Weitere
Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben,
welche mittels der Abbildungen näher erläutert
werden. Hierbei
zeigen: In
der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche oder
gleichwirkende Teile dieselben Bezugszeichen verwendet. Ferner
umfasst die Tintenpatrone den Arretierverschluss 15, welcher
beim Einsetzen der Tintenpatrone 10 in eine nicht weiter
gezeigte Patronenaufnahme des Tintenstrahldruckers die Tintenpatrone
in der Patronenaufnahme fest verriegelt und somit ein unbeabsichtigtes
Lösen der Tintenpatrone 10 aus der Patronenaufnahme
verhindert. Weiterhin
umfasst die Tintenpatrone 10 an der Vorderwand 19 eine
Laufschiene 51, welche sich in der dargestellten Orientierung
der Tintenpatrone am rechten und linken Außenrand der Vorderwand 19 von
unten nach oben erstreckt. Dementsprechend wird die Laufschiene 51 durch
zwei in das Gehäuse der Tintenpatrone 10 integrierte
Nuten gebildet, welche sich an den rechten und linken Außenrändern der
Vorderwand 19 wie beschrieben erstrecken und erlauben,
ein Leiterplattenelement 40 von unten nach oben in die
Nuten einzuführen, um das Leiterplattenelement 40 an
der Tintenpatrone 10 zu befestigen. Das Leiterplattenelement 40 befindet
sich vorliegend über die ganze Länge der Laufschiene 51 in
diese eingeführt, wobei eine weitere Einführung
des Leiterplattenelements 40 nach oben durch ein Stoppelement,
wie beispielsweise einem Materialvorsprung aus der Vorderwand 19 oder
wie vorliegend durch einen Quersteg, welcher die beiden die Laufschiene 51 erzeugenden
Nuten nach oben zur Oberseite 18 hin verbindet, verhindert
ist. Das Leiterplattenelernent 40 ist vorliegend im Wesentlichen über
die gesamte Höhenerstreckung des ersten Teilbereiches 41 (gemäß der
vorliegend dargestellten Orientierungen) in die Laufschiene 51 eingeführt.
Der zweite Teilbereich 42 des Leiterplattenelements befindet
sich vorliegend an einem Abschnitt der Tintenpatrone 10 angeordnet, welcher
die im Wesentlichen im rechten Winkel zueinander liegende Vorderwand 19 und
Unterseite 17 schräg verbindet. Durch diesen Abschnitt
zusammen mit der Vorderwand 19 wird eine Schrägung 33 im weiter
oben definierten Sinne ausgebildet. Die
Schrägung, welche durch den bezeichneten Abschnitt zusammen
mit der Vorderwand 19 geformt wird, ist besonders gut in Der
zweite Teilbereich 42 ist konstruktionsgemäß mit
dem ersten Teilbereich 41 über den Verbindungsabschnitt 43 verbunden.
Der erste Teilbereich 41 befindet sich vollständig über
seine gesamte vorliegend dargestellte Höhenausdehnung in
die Laufschiene 51 eingeführt. Deutlich zu sehen
sind die an der Vorderwand 19 rechts und links jeweils
angebrachten Nuten der Laufschiene 51, welche die seitlichen
Abschlussränder des Leiterplattenelements 40 umfassen
und folglich das Leiterplattenelement 40 an der Vorderwand 19 fixieren. Das
Leiterplattenelement 40 wurde vorliegend in die Laufschiene 51 derart
eingeführt bzw. von dieser derart befestigt, dass eine
lichtemittierende Diode (LED) 80 am oberen Rand des Vorderwand 19 liegt.
Die lichtemittierende Diode 80 ist derart positioniert,
dass sie einerseits in Bezug auf eine auf die Vorderwand 19 senkrechte
Sichtlinie nicht von dem Arretierverschluss 15 überdeckt
wird, andererseits auch nicht von der die Vorderwand 19 nach
oben abschließende Quersteg, welcher die beiden rechts
und links an der Vorderwand 19 angeordneten Nuten der Laufschiene 51 verbindet. Die
vorliegende Schaltungsanordnung 55 sendet bzw. empfängt
Informationen und Signale über die Kontaktelemente 61,
welche die auf das Leiterplattenelement 40 bezogene elektrische
Schnittstelle darstellen. Die Kontaktelemente 61 können
mit vorliegend nicht weiter dargestellten Gegenkontaktelementen
einer Patronenaufnahme eines Tintenstrahldruckers kontaktiert werden,
und folglich von der Steuerungsvorrichtung des Tintenstrahldruckers angesprochen
werden bzw. Signale an diese versenden. Die Kontaktelemente 61 sind
vorliegend auf der dem Betrachter zugewandten Seite des zweiten
Teilbereiches 42 angeordnet, welcher, wie in den vorhergehenden
Figuren zu erkennen ist, nach entsprechender Befestigung des Leiterplattenelements 40 an
der Tintenpatrone 10 an dem Abschnitt der Tintenpatrone
angebracht ist, welcher die Vorderwand 19 mit der Unterseite 17 der
Tintenpatrone 10 über eine Schrägung 33 verbindet.
Die vorliegend in Weitere
Elemente der Schaltungsanordnung 55 sind die Kontaktpunkte 65,
welche auf dem ersten Teilbereich 41 des Leiterplattenelements 40 angeordnet
sind. Hierbei sind insgesamt sechs Kontaktpunkte 65 dargestellte,
welche in keinem unmittelbar erkennbaren geometrischen Verhältnis
zueinander stehen. Die Anordnung der Kontaktpunkte 65 erlaubt zum
einen aufgrund des Fehlens einer regelmäßigen Anordnung
die sichere Erkennung und Identifizierung eines vorbestimmten Kontaktpunktes 65.
Außerdem ist es möglich, dass die Anordnung der
Kontaktpunkte 65 so erfolgt, dass sie mit einer externen
Schnittstelle mit entsprechend angeordneten Gegenkontaktpunkten
bequem abgegriffen werden können. Weiterhin
umfasst das Leiterplattenelement 44 eine lichtemittierende
Diode 80, welche am oberen (entsprechend vorliegender Darstellung)
Abschlussrand des Leiterplattenelements 40 im ersten Teilbereich 41 angeordnet
ist. Entsprechend dieser Anordnung wird es der lichtemittierenden
Diode 80 ermöglicht, wie auch bereits unter An
dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass alle oben beschriebenen
Teile für sich alleine gesehen oder in jeder Kombination,
insbesondere die in den Zeichnungen dargestellten Details als erfindungswesentlich
beansprucht werden. Anderungen hiervon sind dem Fachmann geläufig. Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme eines Tintenstrahldruckers, wobei die Tintenpatrone (10) ein eine Schaltungsanordnung (55) umfassendes Leiterplattenelement (40) aufweist, welches einen ersten in einer Ebene A liegenden Teilbereich (41) und einen gegenüber dem ersten Teilbereich (41) abgewinkelt ausgerichteten zweiten Teilbereich (42) aufweist. Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme
eines Tintenstrahldruckers, wobei die Tintenpatrone (10)
ein eine Schaltungsanordnung (55) umfassendes Leiterplattenelement
(40) aufweist, welches einen ersten in einer Ebene A liegenden
Teilbereich (41) und einen gegenüber dem ersten
Teilbereich (41) abgewinkelt ausgerichteten zweiten Teilbereich
(42) aufweist. Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme
eines Tintenstrahldruckers nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest ein Teilbereich (41, 42) einer
Außenkontur der Tintenpatrone (10) folgend an
der Tintenpatrone befestigt ist. Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme
eines Tintenstrahldruckers nach eine der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Ebene A parallel zu mindestens
einer Seitenwand (12), vorzugsweise zu einer Vor- und/oder
Rückwand, ausgerichtet ist. Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme
eines Tintenstrahldruckers nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teilbereich (42)
plan ausgebildet ist und in einer zweiten von der Ebene A verschiedenen
Ebene B liegt. Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme
eines Tintenstrahldruckers nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Ebene B parallel zu einem weiteren Abschnitt (13)
der Außenbegrenzungsfläche der Tintenpatrone (10)
ausgerichtet ist. Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme
eines Tintenstrahldruckers nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Tintenpatrone (10) Befestigungselemente
(50) aufweist, mittels welcher das Leiterplattenelement
(40) an der Tintenpatrone (10) befestigt ist. Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme
eines Tintenstrahldruckers nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Befestigungselemente (50) eine Laufschiene (51),
insbesondere an der mindestens einen Seitenwand (12), zum
Einführen wenigstens eines Teiles des Leiterplattenelements
(40) umfassen. Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme
eines Tintenstrahldruckers nach ein der Ansprüche 6 oder
7, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (50)
einen elastisch verformbaren Verriegelungshacken (52) umfassen. Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme
eines Tintenstrahldruckers nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Leiterplattenelement (40)
an der Tintenpatrone (10) lösbar angebracht ist. Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme
eines Tintenstrahldruckers nach einem der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, dass das Leiterplattenelement (40)
an der Tintenpatrone (10) mittels Verklebung oder Laminierung
oder Einschmelzung angebracht ist. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone,
nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welche zum Einsetzen
in eine Patronenaufnahme eines Tintenstrahldruckers vorgesehen ist, welches
wenigstens eine Schaltungsanordnung (55) umfasst, dadurch
gekennzeichnet, dass das Leiterplattenelement (40) wenigstens
einen in einer Ebene A liegenden ersten Teilbereiche (41)
und einen gegenüber dem ersten Teilbereich (41)
abgewinkelt ausgerichteten zweiten Teilbereich (42) aufweist. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem zweiten
Teilbereich (42) und dem ersten Teilbereich (41)
des Leiterplattenelements (40) ein Verbindungsabschnitt
(43) vorgesehen ist, welcher einen Biegebereich des Leiterplattenelements
(40) definiert. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsabschnitt
(43) Leiterbahnen (53) umfasst. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass der zweite Teilbereich (42) des Leiterplattenelements
(40) Kontaktelemente (61) aufweist, welche bei
in die Patronenaufnahme des Tintenstrahldruckers eingesetzter Tintenpatrone
(10) mit entsprechenden Gegenkontaktelementen der Patronenaufnahme
des Tintenstrahldruckers einen Kontakt schließen können. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
dass das Leiterplattenelement (40) eine die Schaltungsanordnung
(55) umfassende erste Schicht (71) und eine dem
Leiterplattenelement (40) Festigkeit verleihende zweite Schicht
(72) aufweist. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Verbindungsabschnitt (43)
die zweite Schicht (72) wenigstens verdünnt ist. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die dem Leiterplattenelement (40) Festigkeit verleihende
zweite Schicht (72) im Verbindungsabschnitt (43)
entfernt ist. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
dass das Leiterplattenelement (40) weitere Kontaktpunkte
(65) aufweist, welche zur Kontaktierung mit einer externen
elektrischen Schnittstelle (66) vorgesehen sind, über
welche nach Herstellung eines elektrischen Kontaktes Informationen
oder Signale zu der auf der ersten Schicht (71) angeordneten
Schaltungsanordnung (55) gesendet oder mit dieser ausgetauscht
werden können. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
dass das Leiterplattenelement (40) wenigstens eine lichtemittierende
Diode (LED) (80) aufweist. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kontaktelemente (61) im Wesentlichen endständig
auf dem zweiten Teilbereich (42) des Leiterplattenelementes (40)
angeordnet sind. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach einem der Ansprüche 11 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
dass wenigstens eine lichtemittierende Diode (LED) (80)
auf dem ersten Teilbereich (41) des Leiterplattenelementes
(40) angeordnet ist. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach einem der Ansprüche 11 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
dass wenigstens eine lichtemittierende Diode (LED) (80)
im Wesentlichen endständig auf dem ersten Teilbereich (41)
des Leiterplattenelementes (40) angeordnet ist. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach einem der Ansprüche 11 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
dass wenigstens eine lichtemittierende Diode (LED) (80)
auf dem Leiterplattenelement (40) derart angeordnet ist,
dass das von der lichtemittierenden Diode (LED) (80) bei
Aktivierung abgestrahlte Licht ungehindert von der Tintenpatrone
(40), insbesondere senkrecht zu der Ebene A des Leiterplattenelementes
(40), abgestrahlt wird. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach einem der Ansprüche 11 bis 23, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schaltungsanordnung (60) des Leiterplattenelements
(40) geeignet ist, die von einer externen Steuerung des
Tintenstrahldruckers (10) über die Kontaktelemente
(61) empfangenen Signale zu verarbeiten, und auf entsprechende
Aufforderung eine Verifikationsroutine auszuführen, welche
eine Verifikation der mit dem Leiterplattenelement (40)
verbundenen Tintenpatrone (10) erlaubt. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass nach Durchlaufen
der Verifikationsroutine, die Schaltungsanordnung (60)
die Abgabe eines Lichtsignals durch die lichtemittierende Diode
(LED) (80) auf dem Leiterplattenelement (40) erlaubt. Leiterplattenelement zur Verbindung mit einer Tintenpatrone
nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass nach Durchlaufen
der Verifikationsroutine, die Schaltungsanordnung (60)
die Abgabe eines Lichtsignals durch die lichtemittierende Diode
(LED) (80) auf dem Leiterplattenelement (40) verhindert,
falls das Ergebnis der Verifikationsroutine negativ ausgefallen
ist. Tintenpatrone zum Einsetzen in eine Patronenaufnahme
eines Tintenstrahldruckers, insbesondere nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, umfassend ein Leiterplattenelement (40)
mit einer Schaltungsanordnung (60), welches sich im Wesentlichen über
eine Seitenfläche der Tintenpatrone (10) erstreckt,
und welches einen der Unterseite (17) der Tintenpatrone
(10) zugewandeten zweiten Teilbereich (42) umfasst,
auf welchem Kontaktelemente (61) zur Kontaktierung mit
externen Gegenkontaktelementen angeordnet sind, und welches einen
der Oberseite (18) der Tintenpatrone (10) zugewandten ersten
Teilbereich (41) umfasst, auf welchem wenigstens eine lichtemittierende
Diode (LED) (80) zur Signalabgabe angeordnet ist. Verfahren zur Herstellung einer Tintenpatrone zum
Einsetzen in eine Patronenaufnahme eines Tintenstrahldruckers, aufweisend
ein Leiterplattenelement (40) mit einer Schaltungsanordnung
(60), welches einen ersten, in einer Ebene A liegenden
Teilbereich (41) und einen gegenüber dem ersten
Teilbereich (41) abgewinkelt ausgerichteten zweiten Teilbereich
(42) aufweist, und folgende Schritte beinhaltet: ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
Zitierte Patentliteratur
– Bereitstellen
der Tintenpatrone (10)
– Bereitstellen des
Leiterplattenelements (40)
– Anbringen des
ersten Teilbereiches (41) des Leiterplattenelements (40)
parallel zu mindestens einer Seitenwand, vorzugsweise zu einer Vor-
und/oder Rückwand, der Tintenpatrone (10) und
Anbringen des zweiten Teilbereichs (42) an der Tintenpatrone (10).