Means for use in fructose intolerance
Gegenstand
der Erfindung ist ein Mittel zur Anwendung bei Fructoseintoleranz,
welches eine Verbindung enthält, die die Umwandlung von
Fructose zu Glucose bewirkt. Dabei wird im Sinne dieser Patentanmeldung
unter Fructoseintoleranz nicht nur die medizinisch definierte Fructoseintoleranz
und Fructosestoffwechselstörung (dazu unter mehr), sondern
jede Form von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Beschwerden
verstanden, die infolge der Zufuhr von Fructose oder fructosehaltiger
Lebensmittel oder durch Freisetzung von Fructose im Verdauungstrakt
eines Menschen oder Tieres aus anderen Stoffe wie z. B. Saccharose
entstehen. Fructose
ist bekanntlich eine Ketohexose und stellt einen wichtigen Energie
liefernden Nahrungsbestandteil dar. Sie kommt als Bestandteil von Di-
und Oligosacchariden, aber auch als freie Fructose in zahlreichen
Nahrungsmitteln vor. Fructose ist in der Nahrung in z. B. Früchten
und Fruchtsäften in großer Menge enthalten, besonders
aber auch in Saccharose, welche im Organismus in Fructose und Glucose
gespalten wird. Unter fructosehaltig sollen im Folgenden alle Stoffe
und Nahrungsmittel verstanden werden, welche entweder Fructose in
Reinform enthalten oder aus denen Fructose im Verdauungstrakt freigesetzt
werden kann. Anders
als bei der Glucose wird Fructose durch erleichterte Carrier-vermittelte
Diffusion in die Mukosazellen des Dünndarms aufgenommen.
Der enzymatische Abbau beginnt in der Leber durch die Einwirkung
der Adenosintriphosphat-(ATP)-abhängigen Fructokinase,
wobei Fructose zu Fructose-1-phosphat umgesetzt wird. In der Leber
und in den Nieren wird Fructose-1-phosphat durch die Aldolase B
in Glyzerinaldehyd und Dihydroxyacetonphosphat gespalten: Die
hereditäre Fructoseintoleranz (HFI) entsteht durch einen
Mangel an Aldolase B, einem Enzym, das in der Darmschleimhaut, in
der Leber, in Lymphozyten und in den Nieren vorkommt. Dieses Enzym
baut normalerweise über Zwischenstufen Fructose-1-phosphat
zu Fructose-1,6-biphosphat ab. Beim Vorliegen eines Mangels an Aldolase
B kommt es zu einer Anhäufung von Fructose-1-phosphat und über
eine Hemmung des Glykogen-Abbaus und der Glukoneogenese zu schweren
Hypoglykämien mit Schweißausbrüchen,
Tremor, Erbrechen und Krämpfen nach Fructoseaufnahme. Unerkannt
können Azidose, Nierenschäden und Aminoazidurie
entstehen. Im Säuglingsalter besteht die Gefahr von Hämorrhagien
bis zum plötzlichen Kindstod. Anders
sind die Symptome bei der weit verbreiteten intestinalen Fructoseintoleranz,
deren Vorkommen, insbesondere in den westlichen Industrienationen
eine steigende Tendenz aufweist. Sie wird hervorgerufen durch eine
Störung der Fructoseresorption infolge der Beeinträchtigung
der Transportvorgänge in der Dünndarmschleimhaut.
Bei dem Betroffenen kommt es zu unklaren abdominellen Beschwerden
und als Folge des bakteriellen Abbaus der ins Kolon übertretenden
Kohlenhydrate zu vermehrter intestinaler Gasproduktion. Die Beschwerden
umfassen z. B. Völlegefühl, Blähungen,
kollikartige Bauchschmerzen, wässrige Durchfälle
und Darmgeräusche. Häufig wird die Fehldiagnose
irritables Kolon gestellt. Beim
Fructose-1,6-Diphosphatasemangel handelt es sich um einen Defekt
dieses Schlüsselenzyms der Gluconeogenese. Dieser verursacht
einen Anstieg des Lactatspiegels im Blut nach Fructosebelastung
und Nüchternhypoglykämien mit Lactazidose, Krämpfen,
muskulärer Hypotonie und Koma. Durch eine Leberverfettung
kommt es auch zur Hepatomegalie. Nicht
jede Störung des Fructose-Stoffwechsels führt
notwendigerweise gleich zu einer schweren Fructoseintoleranz. Jedoch
sind auch bei leichten Störungen des Fructose-Stoffwechsels
häufig gesundheitliche Beeinträchtigungen zu beobachten,
die bisher nur durch eine Umstellung bei der Nahrungsaufnahme beeinflusst
werden konnten. Auch ein übermäßiger
Verzehr von fructosehaltiger Nahrung kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen
führen. Die
oben genannten Symptome und Beschwerden konnten bisher nur durch
das Einhalten einer fructose-, saccharose- und sorbitfreien Diät
vermieden werden. Das Einhalten einer derartigen Diät ist
für die Betroffenen jedoch sehr schwierig, da Fructose
in allen Früchten und vielen Gemüsen enthalten ist
und in großem Umfang von der Lebenmittelindustrie als Süßstoff
eingesetzt wird. Auch alle Nahrungsmittel die z. B. Saccharose (Haushaltszucker)
enthalten, müssen gemieden werden. Eine entsprechende Diät,
im Falle der hereditären Fructoseintoleranz sogar sehr
strenge Diät, ist nicht nur schwer einzuhalten, sie ist
auch ernährungsphysiologisch außerordentlich ungünstig
und beeinträchtigt die Lebensqualität der Betroffenen
erheblich. Sowohl die Betroffenen als auch die z. B. aus Ärzten,
Fachärzten, Ernährungswissenschaftlern, Ernährungsberatern,
Fachjournalisten, etc. bestehende Fachwelt geht seit Jahrzehnten
unverändert davon aus, daß es keine Alternative
zum Einhalten der oben beschriebenen Diät gibt. Auf eine
Alternative zur Diät hin gerichtetete Forschungen blieben
bisher ohne Erfolg. Ein Mittel, welches es ermöglichen
würde, auf das Einhalten einer entsprechenden Diät
zu verzichten und den Verzehr fructosehaltiger Nahrung ermöglichen
würde, würde also für die vielen Betroffenen
ein seit Jahrzehnten bestehendes dringendes Bedürfniss
befriedigen, die Überwindung eines in der Fachwelt und
bei den Betroffenen gefestigten Vorurteils und eine ganz erhebliche
Verbesserung und sprunghafte Weiterentwicklung der Therapie- und
Ernährungsmöglichkeiten bei Fructoseintoleranz
bedeuten, da es bisher, außer der Diät, schlichtweg
keine Therapie gibt. Auch würde ein solches Mittel den
bisher erfolglosen Bemühungen der Fachwelt, es den Betroffenen
zu ermöglichen sich normal zu ernähren und ohne
Beschwerden fructosehaltige Mahlzeiten zu verzehren, ein Ende setzen.
Sehr deutlich wird die Bedeutung eines solchen Mittels wenn man auch
bedenkt, daß den von der hereditären Fructoseintoleranz
Betroffenen schwerste und gefährliche Folgen für
die Gesundheit drohen, wenn diese z. B. unwissentlich, versehentlich
oder unbeabsichtigt Fructose verzehren. All dies würde
umsomehr für ein Mittel gelten, welches außerdem
keine negativen gesundheitlichen Nebenwirkungen hätte. Somit
ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein wirksames Mittel
zur Anwendung sowohl bei leichteren Beeinträchtigungen
des Fructose-Stoffwechsels als auch bei der hereditären
und bei der intestinalen Fructoseintoleranz und bei dem Fructose-1,6-Diphosphatasemangel
zur Verfügung zu stellen, insbesondere um die Einnahme üblicherweise
fructosehaltiger Lebensmittel auch bei Fructoseintoleranz zu ermöglichen.
Ferner ist es eine Aufgabe der Erfindung Fructoseintoleranz-Betroffenen Lebensmittel
zugänglich zu machen, die ihnen bisher aufgrund ihres Fructosegehaltes
zu verzehren verwehrt waren. Des Weiteren soll ein Mittel bereit
gestellt werden, welches nach Einnahme von Fructose das Auftreten
von Fructoseintoleranz-Symptomen verringern oder beseitigen kann. Gegenstand
der Erfindung ist deshalb ein Mittel, welches alle vorstehend beschriebenen
Probleme lösen kann. Das Mittel enthält Glucoseisomerase.
Eine Glucoseisomerase im Sinne dieser Erfindung ist ein Enzym, das
in der Lage ist, Fructose in Glucose zu überführen.
Diese Umwandlung kann auch durch eine Xylose Isomerase erfolgen.
Im Sinne dieser Erfindung ist somit auch eine Xylose Isomerase eine
Glucoseisomerase. Eine mögliche Methode zu Herstellung
einer Xylose Isomerase wird in Yamanaka, Das
erfindungsgemäße Mittel kann bewirken, das Fructose
in der Nahrung bzw. im Nahrungsbrei in Glucose umgewandelt wird.
Dadurch steht die Fructose für den durch Vergärung
gekennzeichneten bakteriellen Stoffwechsel im Darm nicht mehr zur Verfügung
und es kann in der Leber oder anderswo nicht mehr zu einer Anhäufung
von Fructose-1-phosphat kommen. Auch auch eine Erhöhung
des Lactatspiegels im Blut kann dadurch vermieden werden. Gegenstand
der Erfindung ist deshalb ein Mittel, welches mit Hilfe von Glucoseisomerase
die Bioverfügbarkeit von Fructose im menschlichen oder tierischen
Organismus reduziert. Gegenstand
der Erfindung ist auch ein Mittel, welches mit Hilfe von Glucoseisomerase
die für den menschlichen oder tierischen Organismus oder
für in selbigen siedelnden Darmbakterien zur Verfügung stehenden
Fructosemenge vermindert. Gegenstand
der Erfindung ist ferner ein Mittel zur Anwendung bei Fructoseintoleranz,
das Glucoseisomerase enthält. Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung von Glucoseisomerase
bei Fructoseintoleranz. Die
zu der Gruppe der Isomerasen gehörende Glucoseisomerase
ist ein Enzym, das die Eigenschaft besitzt, D-Fructose in D-Glucose
und umgekehrt zu überführen. Hierbei stellt sich – je
nach vorliegender Temperatur – ein Gleichgewicht mit etwa 50%
Glucose und 50% Fructose ein. Während Fructose nur langsam
aus dem Dünndarm resorbiert wird, handelt es sich bei der
Glucose um einen Zucker, welcher leicht verdaulich ist und schnell
resorbiert wird. Die
Erfindung beruht somit darauf, dass verzehrte Fructose durch die
gleichzeitig oder zumindest zeitnah eingenommene Glucoseisomerase
in vivo in Glucose überführt wird. Das Enzym wird
dann das oben beschriebene Gleichgewicht anstreben, in dem es Fructose
in Glucose überführt. Glucose wird jedoch sehr
schnell resorbiert, so dass sich das Gleichgewicht nicht einstellen
kann. Das Enzym wird also so lange noch die im Nahrungsbrei vorhandene Fructose
in Glucose überführen, bis keine Fructose mehr übrig
ist. Dabei wird die Dosierung der Glucoseisomerase so gewählt,
dass auch bei Zufuhr größerer Mengen an Fructose
die Reaktion schnell genug ablaufen kann, so dass keine Fructose
aufgenommen wird oder zumindest die Menge an Fructose, die in der
Zwischenzeit aufgenommen wurde, zu klein ist, um die bekannten,
gastrointestinalen Beschwerden bei leichteren Fructosestoffwechselstörungen
und bei der intestinalen Fructoseintoleranz und die bekannten systemischen
Beschwerden bei der hereditären Fructoseintoleranz und
dem Fructose-1,6-Diphosphatasemangel auszulösen. Das
Enzym 5-D-Fructose-Dehydrogenase (syn. Fructose 5-Dehydrogenase)
kann bewirken, dass die Fructose in der Nahrung durch Dehydrierung
zu 5-Keto-D-Fructose umgewandelt wird. Dadurch wird sie so verändert,
dass sie weder für den durch Vergärung gekennzeichneten
bakteriellen Stoffwechsel im Darm zur Verfügung steht,
noch kann es in der Leber oder anderswo zu einer Anhäufung
von Fructose-1-phosphat kommen. Eine 5-D-Fructose-Dehydrogenase
im Sinne dieser Erfindung ist ein Enzym, das eine Dehydrierung von
Fructose zu 5-Keto-D-Fructose bewirken kann. Besonders günstige
Effekte lassen daher dann erreichen, wenn die Glucoseisomerase und
die 5-D-Fructose-Dehydrogenase in Kombination angewendet werden. Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist deshalb ein Mittel,
das neben Glucoseisomerase zusätzlich 5-D-Fructose-Dehydrogenase enthält
Ein derartiges Kombinationsmittel, kann such in Form von zwei getrennten
Dosiseinheiten, z. B. in zwei getrennten Tabletten, eingesetzt werden,
von denen die eine Glucoseisomerase und die andere 5-D-Fructose-Dehydrogenase
enthält. Erfindungsgemäß kann
eine Glucoseisomerase alleine oder in Kombination mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase
auch zum Verringern des Gehaltes von Fructose in einem Lebensmittel
verwendet werden. Zu
den Lebensmitteln im Sinne dieser Erfindung zählen unter
anderem auch diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel,
bilanzierte Diäten und Lebensmittelzusätze. Kein
Lebensmittel im Sinne der Erfindung sind jedoch isolierte Glucoseisomerase,
Mikroorganismen, die dieses Enzym herstellen und Glucoseisomerase-haltige
mikrobiologische Medien für derartige Mikroorganismen. Die
Erfindung erlaubt es auf besonders einfache Weise Fructose in einem
Lebensmittel in eine Form zu überführen, die die
mit Fructoseintoleranz einhergehende Probleme vermeidet. Die Erfindung ermöglicht
somit auch solche Lebensmittel dem Verzehr durch Fructoseintoleranz-Betroffene
zugänglich zu machen, die wegen ihres Fructose-Gehaltes
bisher von den Betroffenen gemieden werden mussten. Erfindungsgemäß wird
ferner Glucoseisomerase – alleine oder in Kombination mit
5-D-Fructose-Dehydrogenase – zur Verwendung in der Medizin, beispielsweise
als Arzneimittel, angegeben. Gegenstand der Erfindung ist dementsprechend
auch ein Erzeugnis, das aus Glucoseisomerase – alleine
oder in Kombination mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase – besteht
oder diese – alleine oder in Kombination mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase – neben
einem oder mehreren anderen Wirkstoffen enthält, zur Anwendung
in einem medizinischen Verfahren, insbesondere einem Verfahren zur
therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers.
Im Sinne dieser Erfindung ist ein Arzneimittel ein Erzeugnis, insbesondere
ein Stoff oder Stoffgemisch, zur Anwendung in einem Verfahren zur
chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen
Körpers und Diagnostizierverfahren, die am menschlichen
oder tierischen Körper vorgenommen werden. Zu den Arzneimitteln
im Sinne der Erfindung zählen damit auch Erzeugnisse, insbesondere
Stoffe oder Stoffgemische, die dazu bestimmt oder geeignet sind,
Fructoseintoleranz zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder
zu erkennen. Gemäß einem
weiteren Aspekt wird erfindungsgemäß ein Lebensmittel
bereitgestellt, das Glucoseisomerase – alleine oder in
Kombination mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase – enthält.
Ferner wird erfindungsgemäß ein Lebensmittel bereitgestellt, dass
Glucoseisomerase – alleine oder in Kombination mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase – in
einer zum Überführen von Fructose zu Glucose wirksamen Menge
enthält. Ein solches Lebensmittel kann vorteilhaft durch
ein Verfahren zum Behandeln eines Lebensmittels hergestellt werden,
bei dem das Lebensmittel mit einer Glucoseisomerase – bzw.
mit einer Glucoseisomerase in Kombination mit einer 5-D-Fructose-Dehydrogenase – unter
solchen Bedingungen in Kontakt gebracht wird, unter denen die Glucoseisomerase – alleine
oder in Kombination mit der 5-D-Fructose-Dehydrogenase – Fructose
zu Glucose umwandeln kann. Ein solches Lebensmittel besitzt einen
gegenüber ansonsten unbehandelten Lebensmitteln verringerten
Gehalt an Fructose und eignet sich deshalb erstmals zum Verzehr
bei Fructoseintoleranz. Besonders vorteilhaft kann ein Lebensmittel
durch ein Verfahren hergestellt werden, bei dem das Lebensmittel
mit einer Glucoseisomerase – alleine oder in Kombination
mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase – auf eine Weise versetzt
wird, bei welcher die Wirkung der Glucoseisomerase – alleine
oder in Kombination mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase – erst
nach dem Verzehr des Lebensmittels einsetzt. Ein solches Glucoseisomerase
bzw. Glucoseisomerase und 5-D-Fructose-Deyhdrogenase enthaltendes
Lebensmittel besitzt den gleichen Geschmack wie ein unbehandeltes
Lebensmittel und ist aufgrund des sich nach dem Verzehr einstellenden reduzierten
Fructosegehalts erstmals zum Verzehr bei Fructoseintoleranz geeignet. Gemäß einem
weiteren Aspekt wird erfindungsgemäß ein Medizinprodukt
bereitgestellt, das Glucoseisomerase – alleine oder in
Kombination mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase – enthält.
Gegenstand der Erfindung ist dementsprechend auch ein Medizinprodukt,
das aus Glucoseisomerase – alleine oder in Kombination
mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase – besteht oder diese neben
einem oder mehreren anderen Wirkstoffen – alleine oder
in Kombination mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase – enthält. Die
Erfindung wird nachfolgend in ihren verschiedenen Aspekten weiter
beschrieben. Soweit nachfolgend von einem Mittel gesprochen wird,
ist dabei immer auch ein Lebensmittel, Medizinprodukt oder Arzneimittel
gemeint. Die
5-D-Fructose-Dehydrogenase ist eine seit fast 40 Jahren bekannte
Verbindung, die jedoch bisher nur für analytische Zwecke
Anwendung gefunden hat. Die Glucose-Isomerase ist eine seit über
40 Jahren bekannte Verbindung, die bisher ausschließlich
in der Stärkeverzuckerung eingesetzt wird. Industriell
wird sie sowohl zur Umwandlung von Glucose in Fructose als auch
für die Umwandlung von Fructose in Glucose verwendet. Die
Glucose-Isomerase wurde bisher noch nicht und insbesondere nicht
in Kombination mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase im medizinisch-pharmazeutischen
Bereich, insbesondere bei Fructoseintoleranz bei Menschen oder Tieren,
angewendet. Folglich handelt es sich bei der hier vorgestellten
Erfindung um die erste medizinische Indikation für die Glucoseisomerase
und um die erste medizinische Indikation für die Kombination
aus beiden Enzymen. Beide Enzyme wurden bisher noch nicht für
die therapeutische Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers
oder für diagnostische Zwecke am menschlichen oder tierischen
Körper eingesetzt. Die
erfindungsgemäßen Mittel können peroral
vor den Mahlzeiten, zu den Mahlzeiten oder unmittelbar danach eingenommen
werden, damit sie im Nahrungsbrei ihre umwandelnde bzw. auch dehydrierende
Wirkung auf die Fructose entfalten können. Vorzugsweise
werden die erfindungsgemäßen Mittel unmittelbar
vor den Mahlzeiten während den Mahlzeiten oder unmittelbar
nach den Mahlzeiten eingenommen. Die erfindungsgemäßen
Mittel können das Enzym ohne weitere Zusatzstoffe enthalten.
Es ist jedoch bevorzugt, daß die erfindungsgemäßen
Mittel weiterhin pharmazeutisch verträgliche und/oder lebensmittelunbedenkliche
Zusatzstoffe enthalten, wie beispielsweise Streckmittel, Bindemittel,
Stabilisatoren, Konservierungsmittel, Geschmacksstoffe etc. Solche
Zusatzstoffe sind für die Zubereitung von Arzneimitteln,
Medizinprodukten, Lebensmitteln, diätetischen Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, bilanzierten
Diäten und Lebensmittelzusätzen üblich und
gut bekannt, und der Fachmann auf dem Gebiet weiß, welche
Zusatzstoffe in welchen Mengen für bestimmte Darreichungsformen
geeignet sind. Besonders bevorzugt enthalten die erfindungsgemäßen Mittel
als Zusatzstoffe Di-Calcium-Phosphat, Lactose, modifizierte Stärke,
mikrokristalline Cellulose, Maltodextrin und/oder Fibersol. Die
erfindungsgemäßen Mittel können einem Lebensmittel
auch vor dem Verzehr zugesetzt werden. Sie können dem Lebensmittel
sogar schon bei der Herstellung mit dem Ziel zugesetzt werden, ihre Wirkung
erst nach dem Verzehr des Lebensmittels zu entfalten. Dies könnte
gegebenenfalls z. B. durch eine Mikroverkapselung erreicht werden.
Dadurch würde der verwertbare Fructosegehalt des Lebensmittels
auf besonders vorteilhafte Weise ohne Nachteile für dessen
Geschmack reduziert werden. Bevorzugt sind deshalb Zubereitungen
enthaltend Glucoseisomerase – allein oder in Kombination
mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase –, die dieses Enzym bzw.
diese Enzyme erst im Verdauungstrakt eines Menschen oder Tieres
freisetzen oder anderweitig wirksam werden lassen, insbesondere
im Magen oder Dünndarm. Die Erfindung könnte daher
zum Beispiel bei der Herstellung von Süßspeisen,
Fruchtzubereitungen (z. B. Apfelmus), Marmelade, Honig, Schokolade
und Schokoladenerzeugnissen, Backwaren (z. B. Kekse und Kuchen),
Brotwaren, Teigwaren, Gemüsespeisen, Kartoffelspeisen,
Eiskrem, Cerealien, Milchspeisen (z. B. Fruchtjoghurt und Pudding),
fructosehaltigen Getränken, fructosehaltigen Saucen (z.
B. Tomatenketchup) und fructosehaltigen Süßstoffen
verwendet werden. Bei Speisen, die gekocht oder gebacken werden,
könnten die erfindungsgemäßen Mittel
nach dem Abkühlen z. B. untergemischt oder aufgestreut
werden. Da
in speziell für Diabetiker hergestellten Lebensmitteln
Fructose in großem Umfang als Süssstoff eingesetzt
wird, ist der Zusatz der erfindungsgemäßen Mittel
zu Diabetikernahrung vor dem Verzehr oder der Zusatz der erfindungsgemäßen
Mittel bei der Herstellung von Diabetikernahrung besonders vorteilhaft,
um fructoseintoleranten Diabetikern den Verzehr von Diabetikernahrung,
wie z. B. den oben genannten Lebensmitteln in ihrer jeweiligen Ausführung
als Diabetikernahrung, zu ermöglichen. Die
erfindungsgemäßen Mittel können auch einem
Lebensmittel zugesetzt werden, um ihre Wirkung nach dem Verzehr
an der aus einem anderen Lebensmittel stammenden Fructose zu entfalten.
Ein Beispiel hierfür wäre der Zusatz der erfindungsgemäßen
Mittel zu einem Brotaufstrich, so daß die Reduzierung der
im Brot enthaltenen verwertbaren Fructose nach dem Verzehr des Brotes
eintritt, ohne den Geschmack des Brotes zu beeinträchtigen.
Ein anderes Beispiel wären Gewürzmischungen. Erfindungsgegenstand
sind auch Mittel, die neben anderen Wirkstoffen zusätzlich
auch noch Glucoseisomerase, entweder allein oder in Kombination
mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase, enthalten. Die
Erfindung kann in jeder für den beabsichtigten Verabreichungsweg
geeigneten Form formuliert sein. Für die orale Verabreichung
sind die erfindungsgemäßen Mittel vorzugsweise
in der Form von Kapseln (überzogen oder nicht überzogen),
Tabletten (überzogen oder nicht überzogen), Kapseln,
die überzogene oder nicht überzogene Pellets,
Granulat oder Mikro bzw. Minitabletten enthalten, Tabletten, die
aus überzogenen oder nicht überzogenen Pellets,
Dragees oder Mikro- bzw. Minitabletten gepreßt sind, Gelkappen
oder in flüssiger Form als Lösung, Tropfen, Suspension
oder Gel formuliert. Die Erfindung kann auch als getrocknete orale
Ergänzung oder feuchte orale Ergänzung vorliegen.
Die Formulierung der erfindungsgemäßen Mittel
als Pulver eignet sich besonders zur Beimischung zu einem Lebensmittel.
Das Pulver kann auf eine Mahlzeit aufgestreut werden, oder es kann
einem Brei oder einem Getränk untergemischt werden. Besonders
zweckmäßig ist es, wenn das als loses Pulver angebotene Mittel
in einzelnen Dosierungsmengen abgepackt wird, wie beispielsweise
in einzelnen Beuteln oder Kapseln, oder wenn es in einem Dosierspender
bereitgestellt wird. Ganz besonders bevorzugt werden die erfindungsgemäßen
Mittel als Pulver oder Granulat in Kapseln oder als Tablette formuliert,
die oral verabreicht werden. Zur
oralen Verabreichung kann der Wirkstoff Glucoseisomerase allein
oder in Kombination mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase in verträglichen
Exzipienten und/oder Trägern enthalten sein. Der Ausdruck „verträglicher
Träger" bezieht sich auf einen Träger, zur pharmazeutischen
Verwendung, welcher den Wirkstoff zu seiner Wirkungsstelle liefert
und dem Empfänger Mensch oder Tier keinen erheblichen Schaden
zufügen wird. Die konkrete Form des Trägers ist
jedoch nicht entscheidend. Die
Gesamtmenge des Trägers und/oder Exzipienten an einem Glucoseisomerase
bzw. Glucoseisomerase und 5-D-Fructose-Dehydrogenase enthaltenden
Mittel beträgt bevorzugt zwischen 5 und 99,9 Gew.-%, stärker
bevorzugt zwischen 10 und 95 Gew.-% und noch stärker bevorzugt
zwischen 25 und 90 Gew.-% der Zusammensetzung. Geeignete
Exzipienten und/oder Träger schließen Maltodextrin,
Calciumcarbonat, Di-Calcium-Phosphat, Tricalciumphosphat, mikrokristalline Cellulose,
Dextrose, Reismehl, Magnesiumstearat, Stearinsäure, Croscarmellose-Natrium,
Natriumstärkeglycolat, Crospovidon, Saccharose, pflanzliche Gummis,
Lactose, Methylcellulose, Povidon, Carboxymethylcellulose, Maisstärke,
modifizierte Stärke, Fibersol, Gelatine, Hydroxypropylmethylcellulose und
dergleichen (einschließlich Gemischen davon) ein. Bevorzugte
Träger schließen Calciumcarbonat, Magnesiumstearat,
Maltodextrin, Di-Calcium-Phosphat, modifizierte Stärke,
mikrokristalline Cellulose, Fibersol, Gelatine, Hydroxypropylmethycellulose
und Gemische davon ein. Die unterschiedlichen Bestandteile und der
Exzipient und/oder Träger werden vermischt und unter Verwendung
herkömmlicher Verfahren in die gewünschte Form
geformt. Die erfindungsgemäße zur oralen Verabreichung
bestimmte Darreichungsform, wie z. B. Tablette oder Kapsel, kann
mit einem gegen niedrige pH-Werte resistenten Überzug, überzogen
sein. So ist auch eine Freisetzung des bzw. der Enzyme erst im Dünndarm
möglich. Es kann auch ein Überzug zur Anwendung
kommen, welcher zwar nicht gegen niedrige pH-Werte resistent ist,
jedoch die Freisetzung des jeweiligen Enzyms bei niedrigen pH-Werten
verzögert. Es ist auch möglich das erfindungsgemäße Mittel
als überzogene (siehe oben) Pellets, Granulat oder Mikro-
bzw. Minitabletten herzustellen, welche in nicht überzogene
Kapseln gefüllt oder in nicht überzogene Tabletten gepreßt
werden können. Geeignete Überzüge sind beispielsweise
Celluloseacetatphthalat, Cellulosederivate, Schellack, Polyvinylpyrrolidon-Derivate, Acrylsäure,
Polyacrylsäurederivate und Polymethylmethacrylate (PMMA),
wie z. B. Eudragit (der Röhm GmbH, Darmstadt), insbesondere
Eudragit FS30D (setzt den Wirkstoff bzw. die Wirkstoffe ab einem pH-Wert
von ca. 6,8 frei) und Eudragit L30D-55 (setzt den Wirkstoff bzw.
die Wirkstoffe ab einem pH-Wert von ca. 5,5 frei). Durch den Zusatz
von z. B. Natronlauge zum Überzugsmittel Eudragit, kann
die pH-Wert Resistenz dieses Überzugsmittels zusätzlich
beeinflußt werden. Weitere Details über Verfahren
der Formulierung und Verabreichung können in der Andere
geeignete pharmazeutisch verträgliche Träger bzw.
Hilfsstoffe zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung schließen
ein, sind aber nicht beschränkt auf, Wasser, Mineralöl,
Ethylenglycol, Propylenglycol, Lanolin, Glycerylstearat, Sorbitanstearat,
Isopropylmyristat, Isopropylpalmitat, Aceton, Glycerin, Phosphatidylcholin,
Natriumcholat oder Ethanol. Die
Zusammensetzungen zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung können
außerdem mindestens einen Coemulgator umfassen, welcher einschließt,
aber nicht beschränkt ist auf, oxyethyleniertes Sorbitanmonostearat,
Fettalkohole, wie Stearylalkohol oder Cetylalkohol, oder Ester von
Fettsäuren und Polyolen, wie Glycerylstearat. Vorzugsweise
werden die in der vorliegenden Erfindung zu verwendenden Mittel
in einer stabilisierten Form zur Verfügung gestellt. Im
Allgemeinen schließen Stabilisierungsmethoden und -verfahren, die
gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden
können, jegliche und alle auf dem Fachgebiet bekannten
Verfahren zur Stabilisierung von chemischem oder biologischem Material
ein, umfassend z. B. den Zusatz von chemischen Mitteln, Methoden
auf Basis von Temperaturmodulation; Methoden auf Basis von Bestrahlung
oder Kombinationen davon. Chemische Mittel, die gemäß der
vorliegenden Erfindung verwendet werden können, schließen
unter anderem Konservierungsmittel; Säuren, Basen; Salze; Antioxidanzien;
Viskositätsverbesserer; Emulgatoren; Geliermittel; und
Gemische davon ein. Die
industrielle Gewinnung von Enzymen erfolgt herkömmlicherweise
auf fermentationstechnischem Wege unter Einsatz geeigneter Mikroorganismen
(Bakterien, Schimmelpilze, Hefen). Die Stämme werden nach
einem speziellen Screening-Programm aus natürlichen Ökosystemen
entnommen, als Reinkulturen isoliert sowie in ihren Eigenschaften
hinsichtlich Enzymspektrum und Biosyntheseleistung (Raum/Zeit-Ausbeute)
verbessert. Die Produktion der Enzyme kann auch mittels Methoden
erfolgen die künftig entwickelt werden. Die
Glucoseisomerase ist kommerziell erhältlich (z. B. Novozymes
A/S, Dänemark und Danisco, Dänemark) und wird üblicherweise
mit Hilfe des Mikroorganismus Streptomyces murinus mikrobiologisch
hergestellt. Die 5-D-Fructose-Dehydrogenase ist ebenfalls kommerziell
erhältlich (z. B. Sigma-Aldrich und Toyobo, Japan) und
wird üblicherweise mit Hilfe des Mikroorganismus Gluconobacter
industrius mikrobiologisch hergestellt. Die Erfindung ist jedoch nicht
auf die derzeit kommerziell erhältlichen Enzyme beschränkt,
sondern betrifft ganz allgemein Enzyme, die die Umsetzung von Fructose – spezifisch
oder unspezifisch – zu Glucose bzw. zu 5-Keto-D-Fructose bewirken
können. Geeignete weitere Enzyme kann der Fachmann mit üblichen
Verfahren herstellen, beispielsweise durch Mutagenese des in Streptomyces murinus
vorhandenen Gens für Glucoseisomerase bzw. durch Mutagenese
des in Gluconobacter industrius vorhandenen Gens für 5-D-Fructose-Dehydrogenase.
Die Enzyme lassen sich auch mit Hilfe anderer Mikroorganismen, wie
z. B. Pilzen, in ausreichenden Mengen und den erforderlichen Reinheiten,
auch unter Anwendung der heute üblichen gentechnischen
Verfahren, herstellen. Sollte es z. B. gewünscht sein,
die Enzyme mit anderen Mikroorganismen zu produzieren, so könnten
die genetischen Informationen eines zunächst durch ein
umfangreiches Screening gefundenen Mikroorganismus, welcher sich
ebenfalls als geeignete Quelle für das Enzym mit den gewünschten
Eigenschaften herausgestellt hat, auf einen der üblicherweise
für die Enzymherstellung verwendeten Mikroorganismus übertragen
werden. Auch die Veränderung des bzw. der Enzyme selbst und
Produktion des bzw. der Enzyme unter Anwendung der heute in der
industriellen Enzymentwicklung und Enzymherstellung üblichen
Methoden, wie z. B. der Gentechnik, ist möglich. Der Einsatz
und die Art der Durchführung aller dieser Verfahren zwecks Entwicklung
und Produktion des bzw. der Enzyme in den gewünschten Reinheiten
und Aktivitäten und mit den gewünschten Eigenschaften
sind dem Fachmann auf diesem Gebiet gut bekannt. Die Ausführungen
in Kapitel 2 (Seite 82–Seite 130) des Lehrbuches Die
Aktivität der Glucoseisomerase wird erfindungsgemäß in
Einheiten definiert, wobei eine Einheit diejenige Menge Glucoseisomerase
ist, die bei einem pH-Wert von 7,5 und einer Temperatur von 37°C
aus einer anfänglich 10 gewichtsprozentigen Lösung
(d. h. 10 g Fructose + 90 g Wasser) in 5 Minuten 1 g Fructose in
Glucose umwandelt. Bei
einer nach dieser Definition bestimmten Enyzmaktivität
sollte das erfindungsgemäße Mittel Glucoseisomerase
in einer Menge bzw. Aktivität von 0,01 bis 100.000 GIU
(=Glucoseisomerase Units), vorzugsweise 0,05 bis 10.000 GIU und
besonders bevorzugt 0,1 bis 1.000 GIU je Dosiseinheit enthalten. Enthält
das erfindungsgemäße Mittel auch noch das Enzym
5-D-Fructose-Dehydrogenase, dann sollte dieses Enzym in einer Menge
bzw. Aktivität von 10 bis 5 Mio. Einheiten, vorzugsweise
25 bis 2,5 Mio. Einheiten und besonders bevorzugt 50 bis 1 Mio.
Einheiten je Dosiseinheit vorliegen. Eine Einheit dieses Enzyms
ist als diejenige Menge definiert, die 1 Mikromol D-Fructose in
5-Keto-D-Fructose/min. bei pH 4,5 und 37°C umwandelt. Die
große Bandbreite der vorstehend genannten Dosierungen erklärt
sich dadurch, dass das erfindungsgemäße bzw. die
erfindungsgemäßen Mittel bei drei ganz verschiedenen
Arten von Fructoseintoleranz, nämlich bei der hereditären
Fructoseintoleranz, der intestinalen Fructoseintoleranz und dem Fructose-1,6-Diphosphatasemangel,
in ihren verschiedensten Schweregraden und auch bei leichteren Fructosestoffwechselstörungen
angewendet werden. Außerdem ergeben sich die unterschiedlichen
Dosierungen auch dadurch, dass dem Organismus in Abhängigkeit
von der jeweiligen Nahrung stark variierende Mengen von Fructose
zugeführt werden. Das bzw. die Enzyme sollen in einer ausreichenden
Menge verwendet werden, damit es bzw. sie eine für den
vorgesehenen Zweck genügend hohe Enzymaktivität
entwickeln, also genügend Glucoseinsomerase um eine mit
einer normalen Mahlzeit verzehrte Menge an Fructose (z. B. 10 g) – in
freier oder gebunderen Form – in Glucose überführen
zu können. Besonders
vorteilhaft ist es im Falle der hereditären Fructoseintoleranz,
wenn den erfindungsgemäßen Mitteln neben Glucoseisomerase
und möglicherweise auch noch 5-D-Fructose-Dehydrogenase außerdem
noch Folsäure, und zwar in einer Menge von 1 mg bis 100
mg, vorzugsweise 2 mg bis 50 mg und besonders bevorzugt 3 mg bis
10 mg je Dosiseinheit zugesetzt wird, da Folsäure die Aldolase B-Aktivität
erhöht. Es
kann vorteilhaft sein, dem erfindungsgemäßen Mittel
einen Akzeptor beizufügen, und zwar z. B. in einem Verhältnis
(Akzeptor:Substrat) von 1:1 bis 1:1.000, vorzugsweise in einem Verhältnis
von 1:2 bis 1:200 und besonders bevorzugt in einem Verhältnis
von 1:10 bis 1:50. Beispiele für geeignete Akzeptoren schließen
ein, sind aber nicht beschränkt auf, NAD+, NADP+, FAD+,
Vitamine, wie z. B. Vitamin C, Vitamin E oder Vitamin A, Eisencyanid,
Ketone, Aldehyde, 2,6-Dichlorophenolindophenol, Phenazine Methosulfat,
Nitroblau tetrazolium (einschließlich Gemischen davon). Es
kann auch vorteilhaft sein, dem erfindungsgemäßen
Mittel Metal Ionen beizufügen, und zwar insbesondere Kationen,
wie z. B. Mn2+, Mg2+, Ca2+, Zn2+, Fe2+, Co2+ oder Cu2+ einschließlich Gemischen davon,
vorzugsweise in einem Molaren Verhältnis von 10–6 bis 10–2.
Für die oben erwähnte von Yamanaka beschriebene
(Xylose) Glucoseisomerase ist insbesondere Mn2+ eine
geeignetes Kation. Wenn
das erfindungsgemäße Mittel einem Lebensmittel
vor dem Verzehr oder bei der Herstellung zugesetzt wird, so sollte
die Aktivität der Glucoseisomerase zwischen 0,01 und 20.000
Einheiten, bevorzugt zwischen 0,05 und 10.000 Einheiten und besonders
bevorzugt zwischen 0,1 und 1000 Einheiten je Gramm Fructose in dem
Lebensmittel liegen. Wenn
das erfindungsgemäße Mittel auch die 5-D-Fructose-Dehydrogenase
enthält und einem Lebensmittel vor dem Verzehr oder bei
der Herstellung zugesetzt wird, so sollte die Aktivität
der 5-D-Fructose-Dehydrogenase zwischen 10 und 100.000 Einheiten,
bevorzugt zwischen 25 und 60.000 Einheiten und besonders bevorzugt
zwischen 50 und 25.000 Einheiten je Gramm Fructose in dem Lebensmittel liegen. Die
nachfolgend erwähnten Kapselgrößen beziehen
sich auf die von Capsugel Belgien BVBA, Bornem, Belgien definierten
Größen. Die
Größe der Kapsel sollte entsprechend der spezifischen
Formulierung des erfindungsgemäßen Mittel gewählt
werden. Ein
erfindungsgemäßes Mittel in Kapseln (z. B. der
Größe 3) könnte pro Kapsel z. B. 15 mg
Glucoseisomerase (Aktivität der Glucoseisomerase 1 GIU/mg)
und 135 mg Dicalciumphosphat enthalten. Werden
Kapseln z. B. der Größe 1 eingesetzt, dann können
diese pro Kapsel 50 mg Glucoseisomerase (Aktivität der
Glucoseisomerase 1 GIU/mg), 5 mg Folsäure und 150 mg Maltodextrin enthalten. Ein
weiteres Zusammensetzungsbeispiel für die Herstellung von
Kapseln besteht aus Kapseln der Größe 3, die pro
Kapsel 15 mg Glucoseisomerase (Aktivität der Glucoseisomerase
1 GIU/mg), 75 mg 5-D-Fructose-Dehydrogenase (Aktivität
der 5-D-Fructose-Dehydrogenase 90 Einheiten/mg) und 60 mg Dicalciumphosphat
enthalten. Ein
weiteres Zusammensetzungsbeispiel für die Herstellung von
Kapseln besteht aus Kapseln der Größe 00, die
pro Kapsel 300 mg Glucoseisomerase (Aktivität der Glucoseisomerase
1 GIU/mg) und 170 mg Dicalciumphosphat enthalten. Die
Erfindung kann pro Dosiseinheit beispielsweise zwischen 0,01 und
100.000 GIU (=Glucoseisomerase Units) und zwischen 1 mg und 100 mg
Folsäure enthalten. Außerdem können geeignete Zusatzstoffe
in erforderlicher Menge eingesetzt werden. Die Erfindung kann pro
Dosiseinheit zusätzlich noch zwischen 10 und 5 Mio. Einheiten
5-D-Fructose-Dehydrogenase enthalten. Die
Erfindung kann für medizinische Zwecke und nichtmedizinische
Zwecke z. B. als Arzneimittel, Medizinprodukt, Lebensmittel, diätetisches
Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, bilanzierte Diät oder
Lebensmittelzusatz bereitgestellt werden. Mit
den erfindungsgemäßen Mitteln können die
Beschwerden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei
Fructoseintoleranz erheblich gemildert oder beseitigt werden. Die
hier vorgestellte Erfindung ist zur Anwendung bei Fructoseintoleranz
und zur therapeutischen Behandlung der Fructoseintoleranz geeignet. Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. Es wird ein Mittel beschrieben, das mit Hilfe von Glucose-Isomerase Fructose in Glucose umwandelt und so allein oder in Kombination mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase die Bioverfügbarkeit von Fructose im menschlichen oder tierischen Organismus reduziert. Dieses Mittel kann insbesondere in der Therapie der Fructoseintoleranz eingesetzt werden. Glucoseisomerase zur Verwendung in der Medizin. Glucoseisomerase als Arzneimittel. Arzneimittel enthaltend eine Glucoseisomerase. Glucoseisomerase in Kombination mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase
zur Verwendung in der Medizin. Glucoseisomerase in Kombination mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase
als Arzneimittel. Arzneimittel enthaltend Glucoseisomerase in Kombination
mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase. Arzneimittel nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 6, dazu geeignet oder bestimmt peroral angewendet zu werden. Arzneimittel nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 7, dazu geeignet oder bestimmt der Nahrung vor dem Verzehr
oder bereits bei der Herstellung zugesetzt zu werden. Glucoseisomerase als Medizinprodukt. Glucoseisomerase in Kombination mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase
als Medizinprodukt. Medizinprodukt, enthaltend eine Glucoseisomerase. Medizinprodukt, enthaltend eine Glucoseisomerase
und eine 5-D-Fructose-Dehydrogenase. Lebensmittel, enthaltend eine Glucoseisomerase Lebensmittel, enthaltend eine Glucoseisomerase und
eine 5-D-Fructose-Dehydrogenase. Lebensmittel nach Anspruch 13, enthaltend die Glucoseisomerase
in einer zum Umsetzen von Fructose zu Glucose wirksamen Menge. Lebensmittel nach Anspruch 14, enthaltend die Glucoseisomerase
in einer zum Umsetzen von Fructose zu Glucose wirksamen Menge und
die 5-D-Fructose-Dehydrogenase in einer zum Umsetzen von Fructose
zu 5-Keto-D-Fructose wirksamen Menge. Verwendung von Glucoseisomerase zur Herstellung
eines Arzneimittels, eines Medizinproduktes, eines Lebensmittels,
eines diätetischen Lebensmittels, eines Nahrungsergänzungsmittels,
eines Lebensmittelzusatzes oder einer bilanzierten Diät. Verwendung von Glucoseisomerase in Kombination mit
5-D-Fructose-Dehydrogenase zur Herstellung eines Arzneimittels,
eines Medizinproduktes, eines Lebensmittels, eines diätetischen
Lebensmittels, eines Nahrungsergänzungsmittels, eines Lebensmittelzusatzes
oder einer bilanzierten Diät. Verwendung von Glucoseisomerase in der Therapie
der Fructoseintoleranz. Verwendung von Glucoseisomerase in Kombination mit
5-D-Fructose-Dehydrogenase in der Therapie der Fructoseintoleranz. Verwendung von Glucoseisomerase zur Herstellung
eines Erzeugnisses zur Anwendung in der Therapie oder Diagnose von
Fructoseintoleranz. Verwendung von Glucoseisomerase in Kombination mit
5-D-Fructose-Dehydrogenase zur Herstellung eines Erzeugnisses zur
Anwendung in der Therapie oder Diagnose von Fructoseintoleranz. Verwendung von Glucoseisomerase allein oder in Kombination
mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase zur Verminderung der Bioverfügbarkeit
von Fructose im menschlichen oder tierischen Organismus. Verwendung von Glucoseisomerase allein oder in Kombination
mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase zur Verminderung der für
den menschlichen oder tierischen Organismus oder für in
selbigen siedelnden Darmbakterien zur Verfügung stehenden
Fructosemenge. Verwendung von Glucoseisomerase allein oder in Kombination
mit 5-D-Fructose-Dehydrogenase zum Verringern des Gehalts von Fructose
in einem Lebensmittel. Verwendung nach einem oder mehreren der Ansprüche
19 bis 25 als Arzneimittel, Medizinprodukt, Lebensmittel, diätetisches
Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittelzusatz
oder als bilanzierte Diät. Verwendung nach einem oder mehreren der Ansprüche
19 bis 25, wobei das bzw. die Enzyme in der Form eines Erzeugnisses
vorliegen und dieses Erzeugnis ein Arzneimittel, Medizinprodukt,
Lebensmittel, diätetisches Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel,
Lebensmittelzusatz oder eine bilanzierte Diät ist. Verwendung nach einem oder mehreren der Ansprüche
17 bis 27, wobei das Mittel dazu geeignet oder bestimmt ist, peroral
angewendet zu werden. Verwendung nach einem oder mehreren der Ansprüche
17 bis 28, wobei das Mittel dazu geeignet oder bestimmt ist, der
Nahrung vor dem Verzehr oder bereits bei der Herstellung zugesetzt
zu werden Verfahren zum Behandeln eines Lebensmittels, gekennzeichnet
durch das Versetzen eines Lebensmittels mit einer Glucoseisomerase
auf eine Art und Weise, bei welcher die Wirkung des Enzyms erst nach
dem Verzehr des Lebensmittels einsetzt. Verfahren zum Behandeln eines Lebensmittels, gekennzeichnet
durch das Versetzen eines Lebensmittels mit einer Glucoseisomerase
und einer 5-D-Fructose-Dehydrogenase auf eine Art und Weise, bei
welcher die Wirkung der Enzyme erst nach dem Verzehr des Lebensmittels
einsetzt.
Beim
Menschen sind drei unterschiedliche Fructosestoffwechselstörungen
bekannt, nämlich die hereditäre Fructoseintoleranz,
die intestinale Fructoseintoleranz und der Fructose-1,6-Diphosphatasemangel. Außerdem
gibt es noch die Fructosurie, welche nach derzeitigem Kenntnisstand
in der Regel nicht behandlungsbedürftig ist.ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
Zitierte Nicht-Patentliteratur
CPC - классификация
AA2A23A23LA23L2A23L29A23L29/A23L29/0A23L29/06A23L3A23L33A23L33/A23L33/1A23L33/10A23L33/18A23L33/2A23L33/20A23VA23V2A23V20A23V200A23V2002A23V2002/A23V2002/0A23V2002/00A6A61A61KA61K2A61K23A61K230A61K2300A61K2300/A61K2300/0A61K2300/00A61K3A61K38A61K38/A61K38/4A61K38/44A61K38/5A61K38/52A61K38/54A61K9A61K9/A61K9/4A61K9/48A61K9/485A61K9/4858A61PA61P1A61P1/A61P1/0A61P1/00CC1C12C12YC12Y1C12Y10C12Y101C12Y101/C12Y101/9C12Y101/99C12Y101/990C12Y101/9901C12Y101/99011C12Y3C12Y30C12Y302C12Y302/C12Y302/0C12Y302/01C12Y302/010C12Y302/0102C12Y302/01026C12Y5C12Y50C12Y503C12Y503/C12Y503/0C12Y503/01C12Y503/010C12Y503/0100C12Y503/01005IPC - классификация
AA2A23A23LA23L1A23L1/A23L1/3A23L1/30A23L2A23L29A23L29/A23L29/0A23L29/00A23L3A23L33A23L33/A23L33/1A23L33/18A6A61A61KA61K3A61K38A61K38/A61K38/4A61K38/44A61K38/5A61K38/52A61PA61P1A61P1/A61P1/0A61P1/00A61P1/1A61P1/14A61P4A61P43A61P43/A61P43/0A61P43/00Цитирование НПИ
"D-Xylose Isomerase from Lactobacillus brevis""Lebensmittel-Biotechnologie und Ernährung" von Heinz Ruttloff, Jürgen Proll und Andreas Leuchtenberger, erschienen im Springer Verlag 1997 (ISBN 3-540-61135-5)
21. Auflage von "Remington: The Science & Practice of Pharmacy", erschienen 2005 im Verlag Lippincott, Williams & Wilkins, Baltimore, USA und in Prof. Bauer "Lehrbuch der Pharmazeutischen Technologie", 18. Auflage erschienen in 2006 im Verlag Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft (ISBN 3804-72222-9)
Biochimica et Biophysika Acta, Ausgabe 151 (3), 1968, 670-680, "Purification, Crystallization and Properties of the D-Xylose-Isomerase from Lactobacillus brevis"