Fiber-tangled structure useful as cell settling material, wound covering, medical implant and carriers for pharmaceutical active substance and for producing depot medicament, comprises fibers made of partially interlaced gelatin material
Die
Erfindung betrifft ein Faser-Wirrgelege, insbesondere auch in Form
eines Flächenmaterials oder als Teil eines Flächenmaterials,
ein Verfahren zu dessen Herstellung sowie verschiedentliche Verwendungen
des Faser-Wirrgeleges. Die
Erfindung zielt insbesondere auf Faser-Wirrgelege wie sie als biologisch
abbaubares Material in der Medizintechnik, insbesondere als Implantate
oder Trägermaterialien für lebende Zellen (Tissue
Engineering), eingesetzt werden können, aber auch auf Faser-Wirrgelege,
wie sie in der Lebensmitteltechnologie in einer Vielzahl von Verwendungen,
insbesondere als Lebensmittel-Vorprodukt, zum Einsatz kommen können. Es
wird dazu ein neues, erfindungsgemäßes Faser-Wirrgelege
vorgeschlagen, welches Fasern aus einem Gelatinematerial umfasst,
welche eine Dicke von im Mittel 1 bis 500 μm aufweisen,
wobei das Wirrgelege eine Vielzahl von Bereichen aufweist, an denen
zwei oder mehr Fasern ohne Phasengrenze ineinander übergehen.
Die Besonderheit der erfindungsgemäßen Faser-Wirrgelege
besteht insbesondere darin, dass der Verbund der Fasern in dem Wirrgelege
auf die Bereiche zurückzuführen ist, an denen zwei
oder mehr Fasern eine Verbindungsstelle ausbilden, an der keine
Phasengrenzen erkennbar sind und somit an den Verbindungsstellen
durchgängig gleiche Materialverhältnisse beobachtbar
sind. Diese
Bereiche sind also nicht durch ein Verkleben oder Verschweißen
von aneinander anliegenden Faseroberflächen gebildet, sondern
die Besonderheit besteht darin, dass die Faseroberflächen
unter Ausbildung der Verbindungsstelle verschwinden. Insbesondere
für die Zwecke der medizinischen Anwendung, und dort insbesondere
für die Zwecke des Tissue Engineering, empfehlen sich mittlere
Faserdicken im Bereich von 3 bis 200 μm, insbesondere im
Bereich von 5 bis 100 μm. Die bevorzugten Faserdicken erlauben
insbesondere ein einfaches Besiedeln der Wirrgelege mit lebenden
Zellen zur Bildung von Implantaten. Die
erfindungsgemäßen Wirrgelege lassen sich einfach
mit der für die Zellbesiedlung erwünschten offenen
Porenstrukturen herstellen und bieten eine sehr große spezifische
Oberfläche hierfür an. Gleichzeitig
bilden die erfindungsgemäßen Wirrgelege makroskopisch
betrachtet ein Trägermaterial, das einer homogenen Zellverteilung
nach der Besiedlung förderlich ist. Besonders vorteilhaft
ist für das nachfolgende Zellwachstum die interkonnektierende
Porenstruktur der erfindungsgemäßen Wirrgelege,
die der von porösen Schwammstrukturen überlegen
ist. Auch
lassen sich die erfindungsgemäßen Wirrgelege mit
einer ausreichenden Formstabilität erzielen, die auch im
benetzten Zustand noch ausreichend erhalten bleibt. Dies lässt
sich insbesondere durch eine ausreichende Anzahl Einzelfasern mit großem
Durchmesser gewährleisten. Aufgrund
der biologischen Verträglichkeit des Gelatinematerials
ist auch die Resorption der Wirrgelegeträgerstruktur bei
Implantaten gewährleistet. Das
Gelatinematerial in den Fasern ist besonders einfach biologisch
abbaubar und zur Steuerung des Abbau-Verhaltens der Fasern des Wirrgeleges
ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass das Gelatinematerial der
Fasern mindestens partiell vernetzt ist. Über den Grad
der Vernetzung lässt sich das Abbauverhalten steuern und
auch die Festigkeit des Wirrgeleges in feuchtem bis vollständig
benetztem oder gequollenem Zustand beeinflussen. Bei
einer besonders bevorzugten Ausführung der vorliegenden
Erfindung liegt das Gelatinematerial der Fasern überwiegend
amorph vor. Dies hat den Vorteil, dass ein Gelatinematerial der
Fasern im amorphen Zustand einfach benetzbar ist. Dies ist insbesondere
dann der Fall, wenn das Gelatinematerial der Fasern zu 60 Gew.-%
oder mehr in amorphem Zustand vorliegt. Dies
lässt sich auch als Anfangsbenetzbarkeit gegenüber
reinem Wasser ausdrücken, die 1 Minute oder weniger betragen
sollte. Diese Zeitangabe bemisst sich nach der Zeit, die für
die Absorption eines 50 μl großen Tropfens durch
ein Wirrgelege mit der Flächendichte von 150 g/m2 benötigt wird. Die gute Anfangsbenetzbarkeit
drückt sich beispielsweise dadurch aus, dass eine auf eine
Wasseroberfläche aufgelegte Probe des Wirrgeleges quasi
momentan benetzt wird und unter Aufnahme von Wasser in das Wasser
einsinkt. Zur
Kennzeichnung der Struktur des Wirrgeleges, insbesondere dessen
Hohlraumstruktur, lässt sich der Kapillarsaugeffekt heranziehen.
Dieser sollte bei bevorzugten Wirrgelegen gegenüber reinem Wasser
eine Steighöhe des Wassers innerhalb von 120 Sekunden von
15 mm oder mehr erzeugen. Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist die maximale Wasseraufnahmefähigkeit des Wirrgeleges,
die insbesondere durch ein Quellen des, für die Fasern
verwendeten Gelatinematerials bedingt oder mit bedingt ist, mindestens
das Vierfache von dem Trockengewicht des Wirrgeleges beträgt,
d. h. bevorzugt 4 g oder mehr, insbesondere 10 g oder mehr pro Gramm
Wirrgelege. Erfindungsgemäße
Wirrgelege weisen bevorzugt eine Oberflächenenergie von
25 mN/m oder weniger auf, insbesondere 10 mN/m oder weniger. Dies
erleichtert die Anfangsbenetzung des Wirrgeleges. Von
besonderer Bedeutung der erfindungsgemäßen Wirrgelege
ist die Reißfestigkeit, die vorzugsweise bei einem spezifischen
Flächengewicht des Wirrgeleges im Bereich von 140 bis 180
g/m2 im trockenen Zustand 0,15 N/mm2 oder mehr beträgt, wobei des Weiteren
bevorzugt eine Reißdehnung im hydratisierten Zustand (Zustand
der maximalen Wasseraufnahme durch Quellung) des Wirrgeleges 150%,
insbesondere 200% oder mehr beträgt. Solche
Wirrgelege lassen sich insbesondere auch bei medizinischen Anwendungen
im trockenen Zustand hervorragend handhaben und bieten auch eine
ausreichende Festigkeit im hydratisierten, d. h. gequollenen, Zustand,
sodass sie sich bei der Verwendung als Implantat-Trägermaterialien
sehr einfach an die Gegebenheiten des Körpers an die Implantatstelle
anpassen lassen. Insbesondere wird damit auch eine zufriedenstellende
Nähfestigkeit zur Fixierung der Implantate erzielt. Bevorzugte
Wirrgelege der vorliegenden Erfindung weisen eine offene Porenstruktur
auf mit einer Luftdurchlässigkeit des Wirrgeleges von 0,5
l/min cm2 oder mehr, wobei die Bestimmung
dieses Parameters gemäß DIN 9237 erfolgt. Besonders
bevorzugt sind Wirrgelege, bei denen das Gelatinematerial der Fasern
in partiell vernetzter Gelform vorliegt, was bedeutet, dass selbst im
gequollenen Zustand aufgrund der Vernetzung auch bei Körpertemperatur
eines Patienten eine ausreichende Stabilität des Wirrgeleges
vorhanden ist, um es zu handhaben, ohne dass das Wirrgelege dabei
reißt oder anderweitig beschädigt wird. Dabei
sind insbesondere von Bedeutung solche Wirrgelege, die in hydratisiertem
Zustand eine geschlossen-porige fasrige Gelstruktur bilden. Dies bedeutet,
dass die Wirrgelege, die im trockenem Zustand durchaus eine offene
Porenstruktur aufweisen können und sollen, aufgrund der
starken Wasseraufnahme der Gelatine-Anteile und der daraus folgenden
Quellung die Offenporigkeit verlieren und dann eine geschlossen-porige
fasrige Gelstruktur bilden. Dies ist dann von besonderer Bedeutung,
wenn die mit einem Implantat abzudeckenden Gewebebereiche stark
bluten und das Implantat gleichzeitig zur Abdeckung von offenen
Wunden oder zur Stillung von Blutungen mit verwendet werden soll. Das
Wirrgelege der vorliegenden Erfindung weist insbesondere Fasern
aus Gelatinematerial auf, die mit einem Rotor-Spinnverfahren hergestellt
sind und mindestens ein Teil der Fasern eine verdrillte Struktur
aufweist. Bevorzugte
Gelatinematerialien als Ausgangsmaterial für die Herstellung
von Fasern für das erfindungsgemäße Wirrgelege
weisen eine Gelstärke von 200 Bloom oder mehr auf. Weitere
bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
betreffen Wirrgelege der vorstehend beschriebenen Art, bei denen
das Wirrgelege mindestens einen weiteren Typ Fasern umfasst, welche
aus einem von dem Gelatinematerial verschiedenen weiteren Material
gebildet sind. Solche
weiteren Materialien, aus denen der weitere Typ Fasern gebildet
sein kann, sind insbesondere Chitosan, Karrageenan, Alginat, Pektin, Stärke
und Stärkederivate, regenerierte Cellulose, oxidierte Cellulose
und Cellulose-Derivate, wie z. B. CMC, HPMC, HEC und MC. Des Weiteren
sind geeignet synthetische bioverträgliche Polymere, wie
z. B. Polymilchsäure und Polylactat-Copolymere, Polyweinsäure,
Polycaprolactone, Polyhydroxybuttersaure und Polyethylenterephthalat.
Darüber hinaus eignen sich Gelatine-Derivate, wie z. B.
Gelatineterephthalat, -carbamylat, -succinat, -dodecylsuccinat, -acrylat
(vgl. z. B. Die
Erfindung betrifft des Weiteren ein Flächenmaterial, umfassend
ein erfindungsgemäßes Wirrgelege, wie es im Vorstehenden
bereits im Einzelnen erläutert wurde. Solche Flächenmaterialien können
eine oder mehrere Lagen des erfindungsgemäßen
Wirrgeleges umfassen. Die
erfindungsgemäßen Flächenmaterialien umfassen
für bestimmte Anwendungszwecke eine sich parallel zu dem
Faser-Wirrgelege erstreckende Membran. Die
Membran kann dabei als Trägerschicht für das Wirrgelege
dienen, sodass insbesondere sehr geringe Flächengewichte
bei dem Wirrgelege realisiert werden können. Alternativ
oder ergänzend kann die Membran eine die Proliferation
von Zellen hemmende Sperrschicht bilden, sodass insbesondere bei
der Verwendung als Trägermaterial bei Tissue Engineering-Applikationen
ein ungestörtes Wachstum der erwünschten oder
in das Implantat eingebrachten Zellen möglich ist. In diesem
Zusammenhang ist es auch vorteilhaft, wenn die Membran für
Zellnährstoffe durchlässig ist. Die
Erfindung betrifft dann weiterhin ein Flächenmaterial der
vorstehend beschriebenen Art, wobei das Faser-Wirrgelege mit lebenden
Zellen, insbesondere Chondrozyten oder Fibroblasten besiedelt ist. Bei
diesen Applikationen werden insbesondere Faserndurchmesser von im
Mittel 3 μm oder mehr verwendet, sodass sich die Zellbesiedlung
einfach gestalten lässt. Bevorzugt sind hierbei Porengrößen
von im Mittel ca. 100 μm bis ca. 200 μm. Die
Erfindung betrifft des Weiteren die Verwendung des vorstehend beschriebenen
Wirrgeleges sowie des ebenfalls vorstehend beschriebenen Flächenmaterials
als Zellbesiedlungsmaterial. Die
Erfindung betrifft weiterhin die Verwendung des vorstehend beschriebenen
Wirrgeleges sowie des vorstehend beschriebenen Flächenmaterials als
medizinische Wundabdeckung. Die
Erfindung betrifft weiterhin die Verwendung des zuvor beschriebenen
Wirrgeleges bzw. des zuvor beschriebenen Flächenmaterials
als medizinisches Implantat. Die
Erfindung betrifft des Weiteren die Verwendung des zuvor beschriebenen
Wirrgeleges als Lebensmittel. Die
erfindungsgemäßen Wirrgelege bzw. die erfindungsgemäßen
Flächenmaterialien können auch bei der Herstellung
von Depot-Arzneimitteln Verwendung finden. Hierbei kann vorgesehen
sein, dass das Gelatinematerial der Fasern einen pharmazeutischen
Wirkstoff umfasst. Optional
ergänzend oder alternativ kann das erfindungsgemäße
Wirrgelege bzw. das erfindungsgemäße Flächenmaterial
als Träger für einen pharmazeutischen Wirkstoff
dienen. Ein
bevorzugter pharmazeutischer Wirkstoff, insbesondere bei der Verwendung
als Material zur Wundabdeckung ist der Wirkstoff Thrombin. Ergänzend
oder alternativ kann der pharmazeutische Wirkstoff Zellwachstumsfaktoren,
insbesondere ein Peptid-Pharmazeutikum, insbesondere Wachstumsmodulatoren,
wie z. B. BMP-2, -6, -7, TGF-β, IGF, PDGF, FGF, umfassen. Die
Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zur Herstellung von
Faser-Wirrgelegen der vorstehend beschriebenen Art, wobei das Verfahren die
Schritte umfasst: Das
erfindungsgemäße Verfahren arbeitet als Rotationsspinnverfahren,
bei dem die von dem Spinnrotor erzeugten Fasern oder Filamente auf
einer geeigneten Ablegevorrichtung als Wirrgelege aufgefangen werden. Als
Ablegevorrichtung eignet sich beispielsweise eine Zylinderwand,
die konzentrisch zum Spinnrotor angeordnet ist und die eventuell
ebenfalls zur Rotation antreibbar ist. Eine weitere Möglichkeit besteht
in der horizontalen Ablage der Filamente auf einer Unterlage, z.
B. einem Lochblech, das unterhalb des Spinnrotors angeordnet ist. Über
den Abstand zwischen den Austrittsöffnungen des Spinnrotors
und der Ablegevorrichtung kann die Flugzeit der Fasern bzw. Filamente
vorgegeben werden, die so ausgewählt wird, dass eine ausreichende
Verfestigung der in Faserform ausgetragenen Spinnlösung
zu ermöglichen, sodass die Faserform beim Auftreffen auf
die Ablegevorrichtung erhalten bleibt. Dies
wird zum einen durch das Abkühlen der Faser- bzw. Filamentmaterialien
während der Flugzeit unterstützt, zum anderen
durch die Gelbildung der Gelatine und des Weiteren durch ein Verdampfen von
Wasser, bzw. der Lösungsmittel. Die
von dem Spinnrotor erzeugten Fasern bzw. Filamente lassen sich einfach
in einem Zustand auffangen, indem sich in einer Vielzahl von Bereichen
des Wirrgeleges Verbindungsstellen zwischen zwei oder mehreren Fasern
bilden, an denen diese ohne Phasengrenze in einander übergehen. In
dem optionalen Nachbehandlungsschritt (d) lässt sich das
erfindungsgemäße Wirrgelege in einer Vielzahl
von Eigenschaften an spezifische Applikationen anpassen. Durch
Vernetzung des Gelatinematerials können die mechanischen
und insbesondere chemischen Eigenschaften modifiziert werden. Beispielsweise
lassen sich über den Vernetzungsgrad des Gelatinematerials
die Resorptionseigenschaften für medizinische Anwendungszwecke
vorgeben. Das
regelmäßig hochflexible Wirrgelege der vorliegenden
Erfindung lässt sich in Nachbehandlungsschritten versteifen,
beispielsweise um die Formstabilität zu verbessern und
das Einbringen in einen Zielbereich zu erleichtern. Die
erfindungsgemäßen Wirrgelege lassen sich in Nachbehandlungsschritten
mit flüssigen Medien tränken und/oder beschichten.
Dafür kommen insbesondere andere biologisch abbaubare Polymermaterialien
oder auch wachsartige Materialien in Frage. Mittels
des vorstehend beschriebenen erfindungsgemäßen
Verfahrens lassen sich insbesondere auf einfache Weise die Faser-Wirrgelege
der vorliegenden Erfindung erzeugen, bei denen eine Faserdicke im
Mittel von 1 bis 500 μm erzeugt wird, und wobei des Weiteren
die für die Erfindung charakteristischen Bereiche gebildet
werden, an denen zwei oder mehr Fasern ohne Phasengrenze miteinander verbunden
oder quasi verschmolzen sind. Bevorzugt wird bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren eine Spinnlösung verwendet, bei der der Anteil
an Gelatine im Bereich von ca. 10 bis ca. 40 Gew.-% beträgt. Die
Gelfestigkeit der Gelatine beträgt dabei bevorzugt ca.
120 bis ca. 300 Bloom. Die
Spinnlösung wird vorzugsweise auf eine Spinntemperatur
im Bereich von ca. 40°C oder mehr, insbesondere im Bereich
von ca. 60 bis ca. 97°C erwärmt. Diese Temperaturen
erlauben insbesondere ein einfaches Bilden der charakteristischen
Bereiche der Faser-Wirrgelege, an denen zwei oder mehr Fasern ohne
Phasengrenzen miteinander verbunden sind bzw. ineinander übergehen. Bevorzugt
wird die Spinnlösung vor der Verarbeitung in Schritt (c)
entgast, sodass lange Fasern mit einer sehr homogenen Faserdicke
in dem Wirrgelege erhalten wird. Das
Entgasen wird vorzugsweise mittels Ultraschall durchgeführt. Zur
Erzeugung von partiell vernetzten Gelatinematerialien in den Fasern
wird der Spinnlösung bevorzugt bereits ein Vernetzungsmittel
zugefügt. Eine Vernetzung lässt sich allerdings
auch und zusätzlich bei den bereits versponnenen Fasern
durch in Kontakt bringen mit einem Vernetzungsmittel, sei es gasförmig
oder in Lösung, bewirken. Eine
besonders zuverlässige Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird dann möglich, wenn der Rotor auf eine Temperatur
von ca. 100 bis ca. 140°C erwärmt wird. Diese
Temperatur ist besonders geeignet um die Gelatinematerialien umfassenden
wässrigen Spinnlösungen im Rotationsspinnverfahren
zu verarbeiten. Am
bereits fertig vorliegenden Wirrgelege wird vorzugsweise eine weitere
Vernetzung vorgenommen, die dann den endgültigen Vernetzungsgrad des
Gelatinematerials in den Wirrgelege bestimmt und damit dessen biologische
Abbaurate. Für
die Vernetzung stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung,
wobei enzymatische Verfahren, die Verwendung von Komplexbildnern
oder chemische Verfahren bevorzugt sind. Bei
der chemischen Vernetzung wird die Vernetzung mittels einem oder
mehreren Reaktanden durchgeführt, insbesondere mit Aldehyden,
ausgewählt aus Formaldehyd und Dialdehyden, Isocyanaten,
Diisocyanaten, Carbodiimiden, Alkyldihalogeniden, und hydrophilen
Di- und Trioxiranen wie z. B. 1,4 Butandioldiglycidether und Glycerin-triglycidether. Insbesondere
bei der medizinischen Anwendung empfiehlt es sich, nach dem Vernetzen überschüssiges
Vernetzungsmittel aus dem Wirrgelege bzw. dem Flächenmaterial
zu entfernen. Wie
zuvor beschrieben ist es bevorzugt, der Spinnlösung bereits
ein Vernetzungsmittel zuzugeben, und dann an dem fertigen Wirrgelege,
sozusagen in einer zweiten Stufe, eine weitere Vernetzung bis zum
gewünschten Vernetzungsgrad durchzuführen. Die
Wirrgelege der vorliegenden Erfindung können insbesondere
als extrem flexible Flächenmaterialien hergestellt werden,
sind dabei elastisch und sehr gut modellierbar. Darüber
hinaus können die Wirrgelege als völlig offene
Strukturen betrachtet werden gegenüber Schwammstrukturen,
die ebenfalls schon als Trägermaterial beim Tissue Engineering
verwendet worden sind und ebenfalls porös sind, jedoch
Zellwände aufweisen. Es
lassen sich dabei sehr kleine Filamentdicken, insbesondere mit dem
erfindungsgemäß vorgeschlagenen Spinnrotor-Spinnverfahren
herstellen, wobei die Gelatine während des gesamten Spinnvorganges
nur sehr kurzzeitig höheren Temperaturen ausgesetzt werden
muss, d. h. die Temperaturbelastung des Gelatinematerials kann zeitlich
sehr stark beschränkt werden und führt zu Fasern
aus Gelatinematerial, welches im Wesentlichen in seinem Molekulargewichtspektrum
dem Ausgangsgelatinematerial entspricht. Erfindungsgemäße
Wirrgelege können eine im Wesentlichen einheitliche mittlere
Faserdicke aufweisen. Alternativ
können im Rahmen der vorliegenden Erfindung Wirrgelege
einen Anteil an Fasern aufweisen, deren mittlere Faserdicke sie
von den anderen Fasern unterscheidet. Insbesondere können
sie eine größere mittlere Faserdicke aufweisen.
Durch die Verwendung von zwei oder mehr Faserfraktionen im Wirrgelege,
die sich durch ihre mittlere Faserdicke unterscheiden, können
gezielt dessen mechanische Festigkeitswerte beeinflusst werden. Wiederum
alternativ oder ergänzend können zwei oder mehr
Lagen an Wirrgelegen zu einem Flächenmaterial kombiniert
werden, wobei die einzelnen Lagen Fasern unterschiedlicher mittlerer
Faserdicke aufweisen können. Selbstverständlich
sind auch bei diesen Flächenmaterialien die Verwendung
von Wirrgelege-Lagen mit Fasern von im Wesentlichen einheitlicher
mittlerer Faserdicke neben Wirrgelege-Lagen mit mehreren Faserfraktionen
unterschiedlicher mittlerer Faserdicke möglich. Wirrgelege
mit Faserfraktionen unterschiedlicher mittlerer Faserdicke, z. B.
ca. 7 μm neben ca. 25 μm, lassen sich mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren dadurch realisieren,
dass man einen Spinnrotor verwendet, in dem Spinndüsen
mit unterschiedlich großen Düsenöffnungen
beim Spinnvorgang vorgesehen sind. Bei
einer Verwendung des erfindungsgemäßen Wirrgeleges
als Trägermaterial für lebende Zellen, weist das
Wirrgelege einen großen Vorteil gegenüber Schwammstrukturen
oder Gewebestrukturen dadurch auf, dass sehr unterschiedliche Hohlräume
für das Einlagern der Zellen angeboten werden, sodass die
Zellen die für sie idealen Einlagerungsstellen finden können.
Dies gilt bereits bei Wirrgelegen, die eine einheitliche mittlere
Faserdicke aufweisen. Diese
und weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Folgenden
anhand der Zeichnung sowie von Beispielen noch näher erläutert. Es
zeigen im Einzelnen: Es
wird eine 20%ige wässrige Lösung einer Schweineschwartengelatine
(300 Bloom) durch Mischen von 20 g Gelatine und 80 ml destilliertem
Wasser bei Raumtemperatur hergestellt. Nach einem Quellen der Gelatine
während ca. 60 Minuten wird die Lösung für
eine Stunde auf 60°C erhitzt und danach mit Ultraschall
entgast. Diese
Lösung wird dann mit einer Spinnvorrichtung 10 verarbeitet
wie sie schematisch in Die
Spinnvorrichtung 10 umfasst einen Spinnrotor 12,
der von einem Antriebsaggregat 14 um eine vertikale Drehachse 16 in
Rotation versetzt werden kann. Der
Spinnrotor 12 weist einen Behälter 18 zur
Aufnahme der wässrigen Gelatinespinnlösung auf,
die während des Spinnvorgangs kontinuierlich über
einen Trichter 20 von einem Zulaufkanal 22 aus befüllt
werden kann. Der
Behälter 18 weist an seinem äußeren Umfang
eine Mehrzahl an Öffnungen 24 auf, über
die durch Zentrifugalkraft die Spinnlösung in Filamentform
ausgetragen wird. In
einem vorgegebenen Abstand a zu den Öffnungen 24 ist
eine Ablegevorrichtung 26 in Form einer Zylinderwandung
vorgesehen, die die zu Filamenten bzw. Fasern geformte Spinnlösung
auffängt. Aufgrund der über den Abstand a vorgegebenen Flugzeit
bei einer bestimmten Rotationsgeschwindigkeit des Spinnrotors 12 wird
die die Filamente bzw. Fasern bildende Spinnlösung soweit
verfestigt, dass die Filamentform beim Auftreffen auf die Ablegevorrichtung 26 im
Wesentlichen erhalten bleibt, andererseits sich noch die Bereiche
ausbilden können, in denen zwei oder mehrere Fasern bzw.
Filamente quasi miteinander verschmelzen und Verbindungsstellen schaffen,
bei denen die Phasengrenzen der aneinanderliegenden Faserabschnitte
aufgehoben sind (vgl. insbesondere Der
Spinnrotor 12 mitsamt dem Antriebsaggregat 14 und
der Ablegevorrichtung 26 sind in einem Gehäuse 28 angeordnet,
welches einen Spinnraum von der Umgebung abgrenzt. Im
vorliegenden Beispiel wird der Spinnrotor 12 bei einer
Rotationsdrehzahl von 2.000 bis 3.000 U/min betrieben. Der Rotor 12 wird
auf eine Temperatur von 130°C erhitzt. Die Gelatinelösung
wird auf 95°C aufgeheizt und dem Rotor 12 zugeführt,
sodass eine kontinuierliche Filamenterzeugung durchgeführt werden
kann. Mittels einer Absaugung werden die Filamente als Vlies auf
der Ablegevorrichtung 26 abgelegt. Der Abstand a beträgt
ca. 20 cm und definiert damit eine Flugzeit von ca. 0,01 m sec. Über
die Größe der Öffnungen 24 des
Behälters 18 des Spinnrotors 12, der
Rotationsgeschwindigkeit des Spinnrotors 12 sowie der Konzentration an
Gelatine in der Spinnlösung lässt sich der mittlere Durchmesser
der erhaltenen Filamente bzw. Fasern beeinflussen. Im vorliegenden
Beispiel beträgt der Durchmesser der Öffnungen 24 ca.
0,9 mm. Bei
dem vorgenannten Beispiel werden Filamente mit einer Filamentdicke
im Bereich von 2,5 bis 14 μm (mittlere Faserdicke 7,5 μm ± 2,6 μm)
erhalten. Ein beispielhaftes in dem erfindungsgemäßen
Verfahren erhältliches Wirrgelege ist in unterschiedlicher Vergrößerung
in den Das
relativ lockere Wirrgelege wie in In Aus
dem in Beispiel 1 gewonnen Wirrgelege werden vorgegebene Flächenstücke
ausgestanzt und lagenweise aufeinandergelegt bis ein Vlies mit einem
gewünschten Flächengewicht, beispielsweise im
Bereich von ca. 20 bis ca. 500 g/m2 erzielt
wird. Im
vorliegenden Beispiel wird ein mehrlagiges Vlies gebildet mit einem
Flächengewicht von 150 g/m2 hergestellt
und anschließend mit Hilfe von gasförmigen Formaldehyd
partiell vernetzt. Die Vernetzungsbedingungen im Einzelnen waren
die Folgenden: Aus
solchermaßen hergestellten Vliesen wurden Proben ausgestanzt
und in ihren Wasseraufnahmeeigenschaften sowie mechanischen Eigenschaften
mit herkömmlichen Zellträgermaterialien in Form
von porösen Gelatineschwämmen sowie einem Material
aus oxidierter Zellulose verglichen. Die
Probenbreite betrug jeweils 1 cm. Aus
dem Vergleich der Wasseraufnahme über die Zeiteinheit wird
deutlich, dass Gelatinematerialien den Zellulosematerialien wie
in dem der Probe C verwendet, deutlich überlegen sind. Die
Probe des Vlieses aus dem erfindungsgemäßen Wirrgelege
gemäß Kurve A ist dann dem Gelatinematerial in
Schwammform (Kurve B), wie dies aus der Der
praktische Vorteil dieser deutlich erhöhten Wasseraufnahmegeschwindigkeit
liegt darin, dass Flüssigkeiten, wie z. B. Blut schneller
und stärker aufgesaugt werden und im Falle von zu versorgenden
Wunden zu einer verbesserten Blutstillung führen. In
der An
den zuvor beschriebenen Proben mit einer Breite von 15 mm und einer
Dicke von ca. 1 mm wurden auch Zug/Dehnungsmessungen durchgeführt
und zwar im trockenen Zustand ( Aus
der Noch
viel größere und bedeutsamere Unterschiede erhält
man im vollhydratisierten Zustand der Proben ( Für
den Vergleich wurde ein Standardschwamm in den Maßen 80 × 50 × 10
mm sowie das erfindungsgemäße Vlies in den Maßen
80 × 50 × 1 mm verwendet. Der Schwamm weist ein
Trockenflächengewicht von 120 g/m2 auf,
das Vlies eines von 180 g/m2. Hier
wird bei der Schwammprobe nach einer Dehnung von knapp 75% ein Reißen
der Probe beobachtet (Kurve B), während sich die erfindungsgemäße
Vliesprobe auf 400% dehnen lässt (Kurve A), bevor diese
endgültig reißt. Auch im hydratisierten Zustand
erreicht das Vlies (mit 2,6 N Zugkraft) eine höhere Festigkeit
als der Schwamm. Dies
ist von ganz besonderer Bedeutung bei der Verwendung der Vliesmaterialien
als Träger für Zellimplantate, da dies dem behandelnden
Arzt die Möglichkeit lässt, das Zellimplantat
nahezu beliebig zu verformen, zu dehnen und an die Gegebenheiten der
zur versorgenden Wunde des Patienten anzupassen. Analog
zu Beispiel 1 wird eine 20 Gew.-%ige wässrige Spinnlösung
mit folgender Zusammensetzung hergestellt: Farbstoffe
(z. B. Himbeere) und Aromen (z. B. Vanille-Cola) können
nach Herstellerangaben zudosiert werden. Die
Spinnlösung wird auf 70 °C erwärmt und im
Spinnrotor versponnen. Das
aufgefangene Produkt hat die Konsistenz und Sensorik von Zuckerwatte. Diese Liste
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Gelatinematerial, wobei die Dicke der Fasern im Mittel 1 bis 500 μm
beträgt und wobei das Wirrgelege eine Vielzahl von Bereichen
aufweist, an denen zwei oder mehr Fasern ohne Phasengrenze ineinander übergehen. Wirrgelege nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Faserdicke im Mittel 3 bis 200 μm, insbesondere
5 bis 100 μm beträgt. Wirrgelege nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gelatinematerial der Fasern mindestens partiell vernetzt
ist. Wirrgelege nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelatinematerial der Fasern überwiegend
amorph vorliegt. Wirrgelege nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gelatinematerial der Fasern zu 60 Gew.-% oder mehr amorph
vorliegt. Wirrgelege nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, dass dessen Anfangsbenetzbarkeit gegenüber
reinem Wasser 1 min oder weniger beträgt. Wirrgelege nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Kapillarsaugeffekt des Wirrgeleges
gegenüber reinem Wasser innerhalb von 120 sec eine Steighöhe
von 15 mm oder mehr erzeugt. Wirrgelege nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Wasseraufnahmefähigkeit
des Wirrgeleges 4 g pro Gramm trockenes Wirrgelege oder mehr. Wirrgelege nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wasseraufnahmefähigkeit des Wirrgeleges das Zehnfache
oder mehr von dessen Trockengewicht beträgt. Wirrgelege nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächenenergie 25
mN/m oder weniger, insbesondere 10 mN/m oder weniger beträgt. Wirrgelege nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Reißfestigkeit bei einem
spezifischen Flächengewicht des Wirrgeleges von 140 bis
180 g pro m2 im trockenen Zustand 0,15 N/mm2 oder mehr und die Reißdehnung
des hydratisierten Wirrgeleges 150%, insbesondere 200% oder mehr
beträgt. Wirrgelege nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Wirrgelege eine offene Porenstruktur
mit einer Luftdurchlässigkeit von 0,5 l/min cm2 oder
mehr aufweist. Wirrgelege nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Gelatinematerial der Fasern partiell
in vernetzter Gelform vorliegt. Wirrgelege nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, dass das Wirrgelege in hydratisiertem Zustand
eine geschlossenporige, fasrige Gelstruktur bildet. Wirrgelege nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, dass das Wirrgelege zwei oder mehr Faserfraktionen
mit unterschiedlicher mittlerer Faserdicke umfasst. Wirrgelege nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern aus Gelatinematerial des
Wirrgeleges mit einem Rotorspinnverfahren hergestellt sind und mindestens ein
Teil der Fasern eine verdrillte Struktur aufweist. Wirrgelege nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Gelatinematerial eine Gelatine
mit 200 Bloom oder mehr umfasst. Wirrgelege nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Wirrgelege mindestens einen weiteren
Typ Fasern umfasst, welche von einem von dem Gelatinematerial verschiedenen
weiteren Material gebildet sind. Wirrgelege nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
dass das wieitere Material ausgewählt ist aus Chitosan,
Karrageenan, Alginat, Pektin, Stärke und Stärkederivate,
regenerierte Cellulose, oxidierte Cellulose und Cellulose-Derivate,
wie z. B. CMC, HPMC, HEC und MC, Gelatine-Derivate, insbesondere
Gelatineterephthalat, -carbamylat, -succinat, -dodecylsuccinat,
-acrylat, sowie Gelatine-Copolymere, wie z. B. Gelatine-Polylactidkonjugat. Flächenmaterial mit einer oder mehreren
Lagen, wobei mindestens eine der Lagen ein Wirrgelege nach einem
der voranstehenden Ansprüche umfasst. Flächenmaterial nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
dass eine erste Lage ein Wirrgelege Fasern mit einer ersten mittleren
Dicke und eine zweite Lage ein Wirrgelege Fasern mit einer zweiten mittleren
Dicke umfasst, wobei die zweite mittlere Dicke größer
ist als die erste mittlere Dicke. Flächenmaterial nach Anspruch 20 oder 21, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Lagen ein Wirrgelege nach
Anspruch 15 umfasst. Flächenmaterial nach einem der Ansprüche 20
bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass es eine sich parallel zu dem
Faser-Wirrgelege erstreckende Membran umfasst. Flächenmaterial nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,
dass die Membran eine Trägerschicht für das Wirrgelege
bildet. Flächenmaterial nach Anspruch 23 oder 24, dadurch
gekennzeichnet, dass die Membran eine die Proliferation von Zellen
hemmende Sperrschicht bildet. Flächenmaterial nach einem der Ansprüche 20
bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Membran für Zell-Nährstoffe
durchlässig ist. Flächenmaterial nach einem der Ansprüche 20
bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Faser-Wirrgelege mit lebenden
Zellen, insbesondere Chondrozyten oder Fibroblasten besiedelt ist. Verwendung eines Wirrgeleges gemäß einem
der Ansprüche 1 bis 19 oder eines Flächenmaterials
nach einem der Ansprüche 20 bis 25 als Zellbesiedelungsmaterial. Verwendung eines Wirrgeleges gemäß einem
der Ansprüche 1 bis 19 oder eines Flächenmaterials
nach einem der Ansprüche 20 bis 27 als Wundabdeckung. Verwendung eines Wirrgeleges gemäß einem
der Ansprüche 1 bis 19 oder eines Flächenmaterials
nach einem der Ansprüche 20 bis 27 als medizinisches Implantat. Verwendung eines Wirrgeleges nach einem der Ansprüche
1 bis 19 als Lebensmittelvorprodukt. Verwendung eines Wirrgeleges nach einem der Ansprüche
1 bis 19 oder eines Flächenmaterials nach einem der Ansprüche
20 bis 27 bei der Herstellung eines Depotarzneimittels. Verwendung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gelatinematerial einen pharmazeutischen Wirkstoff umfasst. Verwendung eines Wirrgeleges nach einem der Ansprüche
1 bis 19 oder eines Flächenmaterials nach einem der Ansprüche
20 bis 27 als Träger für einen pharmazeutischen
Wirkstoff. Verwendung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet,
dass der pharmazeutische Wirkstoff Thrombin umfasst. Verwendung nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet,
dass der pharmazeutische Wirkstoff Zellwachstumsmodulatoren, insbesondere ein
Peptidpharmazeutikum, insbesondere BM-P-2, BM-P-6, BM-P-7 oder TGF-β,
IGF, PDGF oder FGF umfasst. Verfahren zur Herstellung von Faser-Wirrgelegen
nach einem der Ansprüche 1 bis 19, umfassend die Schritte Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet,
dass die Spinnlösung einen Anteil an Gelatine im Bereich
von ca. 10 bis ca. 40 Gew.-% umfasst. Verfahren nach Anspruch 37 oder 38, dadurch gekennzeichnet,
dass die Gelatine eine Gelfestigkeit von ca. 120 bis ca. 300 Bloom
aufweist. Verfahren nach einem der Ansprüche 37 bis 39,
dadurch gekennzeichnet, dass die Spinnlösung auf eine Spinntemperatur
im Bereich von ca. 60°C oder mehr, insbesondere ca. 80
bis ca. 97°C erwärmt wird. Verfahren nach einem der Ansprüche 37 bis 40,
dadurch gekennzeichnet, dass die Spinnlösung vor der Verarbeitung
in Schritt (c) entgast wird. Verfahren nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet,
dass das Entgasen mit Ultraschall erfolgt. Verfahren nach einem der Ansprüche 37 bis 42,
dadurch gekennzeichnet, dass die Spinnlösung ein Vernetzungsmittel
umfasst. Verfahren nach einem der Ansprüche 37 bis 43,
dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor auf ca. 100 bis ca. 140°C
erwärmt wird. Verfahren nach einem der Ansprüche 37 bis 44,
dadurch gekennzeichnet, dass das Gelatinematerial der Fasern des
Wirrgeleges vernetzt wird. Verfahren nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet,
dass die Vernetzung enzymatisch, unter Verwendung von Komplexbildnern
oder chemisch durchgeführt wird. Verfahren nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet,
dass die Vernetzung chemisch mittels einem oder mehreren Aldehyden,
insbesondere Formaldehyd, durchgeführt wird. Verfahren nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet,
dass die Vernetzung zweistufig durchgeführt wird. Verfahren nach einem der Ansprüche 37 bis 48,
dadurch gekennzeichnet, dass ein Spinnrotor verwendet wird, welcher
Spinnöffnungen unterschiedlicher Größe
aufweist, sodass Fasern mit unterschiedlicher mittlerer Dicke resultieren.Beispiel 1:
Herstellung eines Faser-Wirrgeleges
Beispiel 2:
Herstellung eines Zellträgermaterials
Das Wirrgelege wird in einer Gasatmosphäre über
einer 10 Gew.-%igen Formaldehyd-Lösung für ca.
17 h inkubiert. Danach wird das Wirrgelege 48 h bei ca. 50°C
und 70% relativer Feuchte in einem Klimaschrank getempert. Hierbei
wird die Vernetzungsreaktion vervollständigt und der überschüssige
Anteil an nicht verbrauchtem Formaldehyd (Vernetzer) entfernt.Beispiel 3:
Herstellung von zuckerfreier Zuckerwatte
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
Zitierte Patentliteratur
(a)
Bereitstellen einer ein Gelatinematerial umfassenden wässrigen
Spinnlösung;
(b) Erwärmen der Spinnlösung
auf eine Spinntemperatur; und
(c) Verarbeiten der erwärmten
Spinnlösung in einer Spinnvorrichtung mit einem Spinnrotor.